Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Hallo,
hat schonmal jemand eine Untätigkeitsklage eingereicht? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Eine könnte ich sofort, die zweite ab 15.8. einreichen.

Danke
Heiko
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Jetzt bin ich nur mal gespannt, wie lange es dauert bis die Straßenmeisterei die Beschilderung ändert...
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo H.C. und alle
hab heute meinen Antrag auf Aufhebung per Einschreiben raus geschickt.
Als Beispiel die Burgholzstr. in Dortmund.
Morgen oder übermorgen dann der nächste Antrag.

mfg
und
GOOD BIKE
Gerd
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo H.C. und alle
hab heute meinen Antrag auf Aufhebung per Einschreiben raus geschickt.
Als Beispiel die Burgholzstr. in Dortmund.
Morgen oder übermorgen dann der nächste Antrag.

Klasse! Noch ein Tip: Je nach Deinem Klagewillen kannst Du auch nur einen formlosen "Antrag" aber ohne Verweis auf §45 StVO stellen der ist dann nicht an harte Fristen gebunden, aber ist die sanftere Tour. Wenns dann nicht klappt, dann kannst Du immer noch mit dem bescheidungspflichtigen Antrag nach §45 StVO nachschiessen.

Ohne nachhaken passiert oft sowieso nichts - und den Antrag nach §45 StVO kennen die meisten Behörden nicht einmal - genauso wie die VwV und die ERA auch nicht.

Letztendlich ist der Unterschied für Dich in den Schreiben der Betreff und ein paar Textbausteine.

Ist zumindest meine Strategie.

Gruß,

H.C.
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo H.C.
Hab eben an Straßen NRW auch einen Antrag per Mail geschickt.Hier in Dortmund ist an der Dernerstr. ein Radweg in schlimmen Zustand. Laut dem Fahrradbeauftragten ist dort das Land NRW zuständig.
Die Zufahrtsstr. zum LAFP ist auch mit dem Zeichen 241 beschildert.
Ich hab mal den Sachbearbeiter angerufen. Der kannte sich aus. Hat schon einige Straßen entschildert und sagte eine schnelle Überprüfung zu.
Da wird das VZ bald der Vergangenheit angehören.

mfg
und
GOOD BIKE
Gerd

Den Antrag hab ich auch noch mal an den Vorsitzenden der IG der Dortmunder Radsportvereine weitergeleitet.
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Nur mal so als Randbemerkung:
Das lässt die Stadt Minden auf ihren benutzungspflichtigen Radwegen zu. Nicht etwa während laufender Arbeiten sondern über ein ganzes Wochenende.

Radweg Minden.JPG
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo,

Das lässt die Stadt Minden auf ihren benutzungspflichtigen Radwegen zu.

Da hat wohl die Baustellenaufsicht versagt. Man kann über eine Anzeige wegen Verstoß gegen § 315c StGB nachdenken.

Grüße
Andreas
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

...Man kann über eine Anzeige wegen Verstoß gegen § 315c StGB nachdenken.

Ich denke tatsächlich drüber nach und muss das mal mit meiner angetrauten Rechtsanwältin besprechen ;)
Das ist eine der Straßen, für die ich die Aufhebung der Benutzungspflicht beantragt habe.
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Heute habe ich festgestellt, dass in zwei Orten (Oyten und Bassen), für die ich den Antrag gestellt hatte, die Benutzungspflicht vollständig aufgehoben wurde. Es stehen dort nur noch Fußweg-Radfahrer frei-Schilder.
Ich freue mich, dass doch langsam was passiert.

Gruß
Heiko
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Hallo zusammen,
nachdem ich am 8.8.2011 eine Eingabe an das Tiefbauamt der Stadt Dortmund gemacht habe und bisher der Eingang nicht bestätigt wurde habe ich heute mit dem Stellvertretenden Amtsleiter telefoniert. Der hat sich für das verhalten seines Mitarbeiters entschuldigt und will sich nun um die Eingabe kümmern.
Gerade eben habe ich per Einschreiben die nächste Eingabe an den Amtsleiter versandt.
Übermorgen dann eine Eingabe an den Leiter des Rechtsamtes. Denn hatte ich schon mal per Einschreiben angeschrieben aber eine Antwort gab es nicht.
Straßen NRW : Hier hatte ich eine Eingabe per Mail gemacht. Heute kamdie Bestätigung mit Aktenzeichen.
Mal sehn hier gibt`s ja auch noch den WDR mit seiner Lokalredaktion. Vielleicht pack ich mal den ganzen Schriftverkehr zusammen und fahr dahin. Evtl. gibt es ja nen 3 Minuten Beitrag im Lokalfunk.
Unser Bürgermeister ist aktiver Radfahrer. Wird von der Polizei angehalten weill er während des Radfahrens telefonierte.
Kommtentar des Bürgermeisters zu den 2 Beamten "Haben sie nichts besseres zu tun".
Da haben die "zwei" sich ganz bestimmt gefreut und die Presse hatte was zu schreiben.

mfg
und
GOOD BIKE
Gerd
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Hallo zusammen,
heute kam Post von der Stadt Dortmund.
Zusammenfassung: Alle Radwege werden sukzessive überprüft,
die Anzahl der benutzungspflichtigen Radwege und der vorgeschriebene Formalismus, zu Überprüfung der Bentzungspflicht Sind nach STVO Stellungnahme bei der Polizei einzuholen, bewirken eine längere Bearbeitungszeit.
Für die Aufgabenerledigung steht nur eine Arbeitskraft zur Verfügung.Darüber hinaus sind von der gleichen Person noch andere Aufgaben zu erledigen.
Aus den vorgenannten Gründen ist es nicht möglich, eine zeitliche Aussage über die Überprüfung bzw. deren Ergebniszu treffen.
Ich bitte von weiteren Eingaben abzusehen.

400km Radwege 1 Sachbearbeiter, das dauert 10, 20 Jahre. Ich fühl mich verarscht.

Ein Radweg ( Dernerstr. stadtauswärts) ist Grottenschlecht fällt in die Zuständigkeit von Straßen NRW.
Da werd ich Fotos machen und Klage wegen Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht machen.

Wie komm ich weiter.
mfg
und
GOOD BIKE
Gerd

@ vmu wie sieht das denn die angetraute RA?
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Wieso schreibe weiter munter Anträge und wenn diese innerhalb von 3 Monaten nicht bearbeitet und beschieden werden reiche Klage ein.
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

400km Radwege 1 Sachbearbeiter, das dauert 10, 20 Jahre. Ich fühl mich verarscht.

Das ist deren Problem und nicht deines. Hätten die die Vorgaben beachtet hätten sie kein Problem.
So müssen die halt schauen wie sie das einigermaßen schnell hinbekommen, zur Not mit zusätzlichem Personal.

Für mich klingt es nach einer Ausrede.

flo
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Eine beliebte Ausrede, wenn Du Dich darauf einlassen willst, schreib Ihnen (IANAL!) sinngemäß:

"Eine zeitweiliger oder dauerhafter Mangel an Mitarbeitern stellt keinen zureichenden Grund dar, über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts in nicht angemessener Frist sachlich zu entschieden. Jede Verwaltung ist verpflichtet ausreichend qualifiziertes Personal bereitzustellen; ggf. ist der betreffende Mitarbeiter zeitweilig von anderen Aufgaben zu befreien."

Das Tiefbauamt Dortmund hat übrigens ein Organigramm im Netz.
Gruß,
Christoph
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Ich bitte von weiteren Eingaben abzusehen.

Prima! Da würde ich gleich den nächsten Antrag einreichen. Die sollen Absaufen in Anträgen :D
Und bei jedem gleich die drei Monate Frist mit Klageandrohung reinschreiben. Ich bekam auch mal Post mit dem Hinweis, dass es dauern würde, weil man Personalprobleme hat. Scheint also eine übliche Masche zu sein. Ich habe daraufhin eine Etage weiter oben eine Beschwerde mit der Bitte um Personalaufstockung eingereicht. Man bat zwar um Verständnis (Urlaub, Krankheiten, blabla), die Sache ging dann aber doch zügig.
"Mehr Beamte" ist mir übrigens nicht wirklich recht. Das führt aber jetzt zu sehr oT.

Grüße
Heiko
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

"Mehr Beamte" ist mir übrigens nicht wirklich recht.

Mir auch nicht, sonst würden noch mehr Steuern und weitere Gängelungen etc. fällig. Mir wäre es lieb, wenn die vorhandenen schlicht und einfach nach privatwirtschaftlichen Maßstäben ihre Arbeit tun und dabei ganz selbstverständlich die geltende Rechtslage beachten würden (Stichwort: Radwegbenutzungspflichten) ...... :cool:

Duck und wech


Jürgen
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Hallo zusammen,
die nächste Eingabe ist raus.
Bin mal gespannt..
Habe darauf hingewiesn das ein Mangel an Mitarbeitern usw........ s.o.

mfg
und
GOOD BIKE
Gerd
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Ich habe mittlerweile Antwort von der Stadt Minden. Sie hat in dem Beriech, auf den es mir am meisten ankommt, die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht nach einer Verkerhsschau mit den Trägern öffentlicher Belange bereits angeordnet. Im Februar 2010 (!!!). Die Umsetzung scheitert bisher daran, dass die Umprogrammierung der Ampeln europaweit ausgeschrieben werden muss. Mal sehen, was meine angetraute Rechtsanwältin mir da in Sachen Klage rät.
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Ich habe mittlerweile Antwort von der Stadt Minden. Sie hat in dem Beriech, auf den es mir am meisten ankommt, die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht nach einer Verkerhsschau mit den Trägern öffentlicher Belange bereits angeordnet.
:dafuer:
Die Umsetzung scheitert bisher daran, dass die Umprogrammierung der Ampeln europaweit ausgeschrieben werden muss.
Unsere Verwaltungen spinnen doch alle. Was kostet denn das Umprogrammieren der Ampeln ? Wieso muß die Schaltung der Ampeln geändert werden ? Der Radweg ist doch nicht verschwunden, das wird doch meistens ein Gehweg mit der Erlaubnis für Radfahrer diesen zu nutzen, oder es wird ein anderer Radweg. Für einen anderen Radweg ist Bremerhaven inzwischen ein gutes Beispiel, die haben einfach alle blauen Lollis abgebaut, auch keine Gehwegschilder aufgestellt, so gehts also auch :)
Mal sehen, was meine angetraute Rechtsanwältin mir da in Sachen Klage rät.
Wau, du willst das aber hart angehen, ich würde einfach abwarten, normalerweise passiert nach einer Entscheidung Irgendwann ;) auch was. Vielleicht die Bremerhavener Lösung mal Vorschlagen, da müssen dann auch keine Ampeln umprogrammiert werden.
 
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