Zusammenstoß mit Hasen

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Somstag abend im dunkeln mit 35 Km/h auf Landstraße bei Setlage passiert, ein Hase rannte blitzschnell von links über die Straße, noch ehe ich reagieren konnte knallte es laut, er war vorn links reingelaufen. Der Hase war dann verschwunden, Carbon aufgerissen, habe noch ein paar Haare mit Klebeband gesichert. Der Jagdpächter kam und stelle mir eine Bescheinigung für die Versicherung aus, das ich in seinem Jagdrevier mit einem Hasen kollidierte.

Ich habe für den Winter vor den Fußlöchern ein Alublech mit Klebeband befestigt, damit der Fahrtwind etwas nach unten abgelenkt wird.
Hase Unfall.jpg

Dann gleich eine Bekannte angerufen, die Schadensreguliererin bei einer namenhaften Versicherung ist. Aber sie wußte auch nicht weiter, muss sich auch erst informieren.
Bei Unfall mit dem KFZ zahlt die Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung des Autofahrers, es gibt wohl eine Regelung zwischen KFZ-Versicherungen und Jagdpächtern.

Ich habe aber keine KFZ-Haftpflicht für das Quest, warum eigenlich nicht :confused:, habt ihr eine ? Ich werde berichten was daraus geworden ist.

Gruß Leonardi
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

Servus Leonardi,

das sieht aber übel aus:(. Hoffentlich geht es dem Hasen besser wie dem VM;).
Als ich vor ein, zwei Jahren mal einen Dachs unters Auto brachte, telefonierte ich mit der Polizei, da ich den Jäger nicht kannte.
Dort sagte man mir, dass ich vorbeikommen müsse wegen der Schadensmeldung bez. Versicherung. War aber hinfällig, da ich erstens nicht versichert war und zweitens keinen Schaden hatte (der Dachs lief auch weiter...).
Eine andere Versicherung als eine Teil- & Vollkasko hätte da nichts bezahlt.

Mir wäre beinahe ähnliches passiert wie dir- während der heurigen VM- Reise in Deutschland. Ich konnte gerade noch genug bremsen, sodass die Katze vor der VM-Nase den Straßenrand erreichte:eek:.
Wäre es dunkel gewesen, hätte ich die Katze vermutlich auch zu spät gesehen.

Bin gespannt, wie's bei dir ausgeht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du Geld von einer Versicherung bekommst, wenn du selbst für keine Kasko- ähnliche Versicherung einzahlst (außer bei Kollision mit einem Hund
oder Weidevieh, da diese i.d.R. versichert sind). Wünschen tue ich es dir aber trotzdem:)!


Beste Grüße und gute Besserung für dein VM!
Franz
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

Ich habe aber keine KFZ-Haftpflicht für das Quest, warum eigenlich nicht :confused:Gruß Leonardi
Weil's kein Kfz ist? ;)

Hallo Leonardi,

ich fürchte, da wirst du leer ausgehen. Den Schaden sollte man aber gut reparieren können.

Gruß Hartmut
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

da ist doch nicht viel dran!
Beule rausdrücken und den kleinen Riss mit GFK reparieren
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

Ich hatte mich nach einer Versicherung für mein Radl oder potenzielles VM erkundigt. Es gibt anscheine nichts oder sehr teuer.
Wenn man sein Fahrzeug soweit aufrüstet, dass man ein (Mofa)- Nummernschild bekommt, kostet die Versicherung nur 50 € (Ohne Nummernschild das 15-20fache, wenn ich mich recht erinnere).
Als ADFC ist man automatisch Verkehrsrechtsschutz als Radler versichert - sollte du dort Mitglied sein, kannst du dich ja mal Schlauer machen.

Wie oben schon im anderen Beitrag angedeutet, ist der Jagdpächter für Schäden verantwortlich. Da hier keine im Hintergrund anderweitige
ablaufende Regulierung stattfindet, musst du dich ggf. mit dem Jagdpächter auseinandersetzen.

gruß
SB
 
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Beim Auto zahlt der ADAC eine Wildschadensbeihilfe, ob es das beim Rad wohl auch gibt? Hasen stehen unter Naturschutz, wäre doppelt schade wenn der auch so verletzt wäre daß er irgenwo qualvoll verendet.
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

... ist der Jagdpächter für Schäden verantwortlich ...

Im Regelfall glaube ich dann doch an die Darstellung von http://www.jaegerschaft-stade.de/html/wildunfall.html (auch wenn mir persönlich andere Quellen sympathischer währen:rolleyes:):

Haftet der Jagdausübungsberechtigte für den Schaden am Pkw?
Nein, da Wild herrenlos ist und der Jagdausübungsberechtigte lediglich ein Aneignungsrecht am Wild in seinem Revier hat.

Es ist wohl allgemein mehr der Straßenverkehrsteilnehmer, welcher durch seine Fortbewegung / Anwesenheit im Lebensraum der Tierwelt einen Schaden an diesen Lebewesen verursacht hat.
Da dich der Hase, oder dessen Angehörigen aber wohl nicht verklagen können, ist dieses Zitat wohl interessant:

Kann der Jagdausübungsberechtigte Schadensersatz von dem Fahrzeughalter für das überfahrene Wildtier verlangen?
Grundsätzlich nein, da Wild herrenlos ist und durch die Tötung des Wildtieres kein Eigentumsrecht des Jagdausübungsberechtigten verletzt wurde.
Ein Schadensersatzanspruch besteht jedoch, wenn der Autofahrer den Wildunfall nicht unverzüglich meldet und ...


Vielleicht sollte man als Radfahrer unnötiger bürokratischer Arbeit und Kosten mit Versicherungen vermeiden, wenn es in der Schlussbilanz dadurch vielleicht sogar noch teurer werden könnte?:

...Der Jagdpächter kam und stelle mir eine Bescheinigung für die Versicherung aus, das ich in seinem Jagdrevier mit einem Hasen kollidierte ...

Kann der Jagdausübungsberechtigte für die Unfallbescheinigung eine Vergütung verlangen ?
Ja, für das Ausstellen einer Bescheinigung steht dem Jäger eine Vergütung in Höhe von max. € 15,00 zu ...

Mehr:
http://www.jaegerschaft-stade.de/html/wildunfall.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Wildunfall

Gruß, Martin
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

Der jagdpächter muss nur für Schäden am Grundstücken aufkommen. Solange dein VM also kein Fundament hat wirst du leer ausgehen.
Kaskoversicherungen haben explizite Klauseln für Wildunfälle, es handelt sich aber um eine vertragliche, keine gesetzliche Haftungspflicht.

Gruß,
Justus
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

Ohne Teilkasko siehst Du nix. Ob es Teilkasko für Räder oder Velomobile pp gibt zu angemessnen Preisen ,wüßte ich auch gern. Vlt frag ich mal meinen Versicherungsmakler. Bei Erfolg poste ich es hier.
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

Der jagdpächter muss nur für Schäden am Grundstücken aufkommen. Solange dein VM also kein Fundament hat wirst du leer ausgehen.
Kaskoversicherungen haben explizite Klauseln für Wildunfälle, es handelt sich aber um eine vertragliche, keine gesetzliche Haftungspflicht...

Für Fraßschäden (zb. in der Landwirtschaft) haftet und zahlt sehr wohl die Versicherung des Jagdpächters - genau so müsste es ja dann mit dem Unfallschaden sein. Wenn es begriffflich nur an Grundstücke gebunden ist, scheint mir das eine willkürliche Festlegung zu sein. Das Verhalten des Jagdpächters hat schon Einfluß auf diese Dinge, oft ist der Bestand zu hoch oder es gibt keine geschützten Ruhebereiche, oder direkt durch die Jagd aufgeschrecktes Wild verursacht Unfall.
Es kann ja bei einem anderen Rad oder ungeschickten Fußgänger auch leicht schlimmer ausgehen, zB Todesfall durch ausrutschen auf Fasan.

Wenn schon die Jägerschaft auf den Begriff "herrenlos" verwendet um Schuld von sich zu weisen, was spricht dann dagegen, das ich so ein Reh artgerecht in ein privates Gatter einzäune um zukünftige Unfälle zu verhindern ? Der Jagdpächter welcher das verhindert, wäre dann schon daran Schuld wenn es einen Unfall verursacht.

Alles schlecht nachvollziehbar für mich, werde nächste Woche mehr erfahren.

****

Ich habe aber keine KFZ-Haftpflicht für das Quest, warum eigenlich nicht :confused:Gruß Leonardi
da hatte ich das Smiley "Ironie" vergessen. Aber mal im Ernst, wenn man zB. mit Herzschrittmacher oder Muskel Reizstromgerät fährt, könnte man schon darauf bestehen, dass das Fahrzeug von einer Cyborg Maschine angetrieben wird und eine KFZ-Zulassung beantragen.

Gruß Leonardi
 
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AW: Zusammenstoß mit Hasen

Für Fraßschäden (zb. in der Landwirtschaft) haftet und zahlt sehr wohl die Versicherung des Jagdpächters - genau so müsste es ja dann mit dem Unfallschaden sein. Wenn es begriffflich nur an Grundstücke gebunden ist, scheint mir das eine willkürliche Festlegung zu sein.
Diese "willkürliche Festlegung" existiert nun doch seit ein paar Jahrzehnten und hat sich bewährt. Fraßschäden befinden sich in der Regel auf dem Grundstück eines Landwirtes, und fallen daher unter die Schadensersatzpflicht gemäß §29 Bundesjagdgesetz. Für bewegliche Sachen ist keine solche Pflicht festgelegt, damit existiert sie schlicht nicht.

Das Verhalten des Jagdpächters hat schon Einfluß auf diese Dinge, oft ist der Bestand zu hoch oder es gibt keine geschützten Ruhebereiche, oder direkt durch die Jagd aufgeschrecktes Wild verursacht Unfall.
Es kann ja bei einem anderen Rad oder ungeschickten Fußgänger auch leicht schlimmer ausgehen, zB Todesfall durch ausrutschen auf Fasan.
Das wäre dann tragisch, aber niemandes Schuld. Wild ist nun mal Wild. Haustiere kann man kontrollieren, Wildtiere nicht.

Wenn schon die Jägerschaft auf den Begriff "herrenlos" verwendet um Schuld von sich zu weisen, was spricht dann dagegen, das ich so ein Reh artgerecht in ein privates Gatter einzäune um zukünftige Unfälle zu verhindern ? Der Jagdpächter welcher das verhindert, wäre dann schon daran Schuld wenn es einen Unfall verursacht.
Dagegen spricht der gesunde Menschenverstand. So ganz erschließt es sich mir nicht in was für einem Geisteszustand jemand sein müsste um eine solche Forderung ernsthaft zu stellen. Rehe einzäunen? Warum nicht gleich den Wald abbrennen und teeren?

Ich erspare mir jeden weiteren Kommentar diesbezüglich. Es ist wie es ist, im Jagdgesetz gilt für unbewegliche mit einem Grundstück verbundene Sachen die oben erwähnte Schadensersatzpflicht, für alles andere gilt: Pech gehabt.

Gruß,
Justus
 
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Ich frage mich nur, wieso immer jemand Schild haben muss- mir scheint, staatenmäßig gibt es da ein starkes West- Ostgefälle, wenn ich mir div. Berichte und Nachrichten so durchlese:confused:?

Mal im Ernst, der Jäger kann normalerweise nichts dafür, wenn ein Viech auf die Straße läuft. Ich hätte letztens auch beinahe einen Unfall verursacht, wobei ich wahrscheinlich nicht belangt werden hätte können. Und zwar bin ich an einem Sonntag im Wald spazieren gegangen, wo eine ca. 20hm hohe, etwa. 30-45° steile Böschung ist. Oberhalb ist eine kurvenreiche Straße mit Leitschiene. Plötzlich werden Rehe durch mich aufeschreckt und rennen Richtung Straße. Das eine macht bei der Leitschiene Kehrt, während das andere darunterschlüpft und Gott sei Dank genau hinter einem Mercedes rüberrennt (dort fährt man i.d.R. 80-100km/h).

Von meiner Verwandschaft (Jagdorgan) weiß ich, dass bestimmte Abschussquoten erfüllt werden müssen, die am Anfang des Jahres (oder wann auch immer) gemeinsam mit dem Waldbesitzer festgelegt werden. Werden sie nicht erfüllt, muss die Jägerschaft Strafe zahlen. Wenn ich es richtig verstanden habe, zählen dabei die überfahrenen nicht zu den abgeschossenen, wodurch oftmals Mangel an Tieren herrscht. Trotzdem geschehen immer wieder Unfälle, die meist leider tödlich fürs Tier und schmerzhaft fürs Fahrzeug ausgehen.

Aber ich verstehe deinen Ärger über dieses Unglück. Ich weiß noch, wie ich mich fühlte, als ich einen Marder und die Woche später einen Dachs mitgenommen habe (mit dem Auto, welches allerdings beide Vorfälle schadenfrei überstand, im Gegensatz zum Marder:().

Beste Grüße und eine schnelle Reparatur für dein VM:)!
Franz
 
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Nabend,

es gibt keine Versicherung des Jagdpächters die Deinen Schaden abdecken könnte. Es liegt kein Verschulden seitens des Jagdpächters vor, der Hase ist herrenlos und Wild, der Jagdpächter hat lediglich das Aneignungsrecht am Hasen, zumindest solange der Hase sich im Jagdrevier befindet. Auf befriedeten Fläcjen ist das anders.

Bei einem Aufprallmit 35 km/h hat der Hase höchstwahrscheinlich den größeren Preis, nämlich sein Leben bezahlt. Er hat massive innere Blutungen erlitten und wird nach ca. 1-3 Stunden elendig zugrunde gegangen sein. Normalerweise empfehle ich immer nach einem Unfall mit einem geeigneten Jagdhund nachzusuchen um das Leiden der Verletzten Kreatur so gering wie möglich zu halten. Aber das wäre die Aufgabe des betroffenen Jagdpächters gewesen.

Den Schadn an Deinem VM wirst Du leider selber tragen müssen. Es sei denn du findest jemanden der den Hasen auf den Radweg getrieben hat, dann könnte dessen Haftpflichtversicherung evtl. sich des Schadens annehmen.

Gruß,

Claas
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

Diese "willkürliche Festlegung" existiert nun doch seit ein paar Jahrzehnten und hat sich bewährt. Fraßschäden befinden sich in der Regel auf dem Grundstück eines Landwirtes, und fallen daher unter die Schadensersatzpflicht gemäß §29 Bundesjagdgesetz. Für bewegliche Sachen ist keine solche Pflicht festgelegt, damit existiert sie schlicht nicht.

Aber Fraßschäden sind ja genau so niemandes Schuld, denn auch da trifft die Begründung zu: "Wildtiere kann man nicht kontrollieren". Ich sehe in Deiner Begründung einen Widerspruch und behaupte mal, das es nicht sein kann, das dann bei unbeweglichen Sachen so eine Pflicht nicht gleichermaßen existiert. Steht dann auch im Jagdgesetz, das anderweitige Schadenersatzforderungen nach BGB ausgeschlossen sind ? Woher kommt Dein Wissen, bist Du als Rechtspfleger tätig ?

Dagegen spricht der gesunde Menschenverstand. So ganz erschließt es sich mir nicht in was für einem Geisteszustand jemand sein müsste um eine solche Forderung ernsthaft zu stellen. Rehe einzäunen? Warum nicht gleich den Wald abbrennen und teeren?

Ich erspare mir jeden weiteren Kommentar diesbezüglich. Es ist wie es ist, im Jagdgesetz gilt für unbewegliche mit einem Grundstück verbundene Sachen die oben erwähnte Schadensersatzpflicht, für alles andere gilt: Pech gehabt...

Ich weiß nicht in welchem Geisteszustand jemand sein muss, das er nur weil ich vielleicht zwei oder drei Rehe, die sich in mein Gatter "verirren", festhalten möchte, weil sie ja herrenlos sind - auf die Idee kommt ich wolle gleich den ganzen Wald abbrennen oder teeren. Meine Beweggründe lagen nur darin, das ich dann mal in so einem Fall sehen wollte, was die Jägerschaft dazu sagt und mit welcher Begründung sie bei einem eventuellen Rechtsstreit vorgehen würde, ob sie dann immer noch auf dem Begriff "herrenloses Wild" herumreiten würde. Die Jägerschaft würde sich dann bestimmt sehr ins Zeug legen, damit sich keine Nachahmer finden. Ich wollte nur Hinweise haben, ob was dagegen spricht "herrenloses Wild" artgerecht im Gehege zu halten ?

Gruß Leonardi
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

... Ich wollte nur Hinweise haben, ob was dagegen spricht "herrenloses Wild" artgerecht im Gehege zu halten ? ....
Es ist doch ganz logisch:
Zuerst war das Wild, und Menschen auf Pferden.
Dann kam die Kutsche, die Straße, das Fahrrad , das schnellere KFZ und die schnellere Straße.
Wenn etwas eingezäunt werden müsste, dann währe es die Straße, aber die Straßenmeisterei wird dir bestimmt auch keinen Schadensersatz zahlen wollen.


Werfe kein gutes Geld für Rechtsanwälte usw. hinaus, sondern fülle einfach das gesparte Spritgeld für deine vielen VM-Kilometer ins Sparschwein, und bestreite davon solche Reparaturen.
Bei einem Wildschwein könntest du aber doch Versicherungen brauchen -- mehr für dich und ggf. der Familie -- weniger für den vergleichsweise ev. noch günstigen Totalschaden am Fahrzeug.

Gruß Martin

PS. zu Abschussquoten : Nein, besser Empfängnisverhütung auch für Wildtiere.:dafuer:
 
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AW: Zusammenstoß mit Hasen

Ich weiß nicht in welchem Geisteszustand jemand sein muss, das er nur weil ich vielleicht zwei oder drei Rehe, die sich in mein Gatter "verirren", festhalten möchte, weil sie ja herrenlos sind - auf die Idee kommt ich wolle gleich den ganzen Wald abbrennen oder teeren.

Ich glaube nicht, dass Du ein Grundstueck besitzt, auf dem Du Rehe artgerecht halten kannst. Denn sonst wuesstest Du, dass Du nicht einfach so den Wald einzaeunen darfst.

Hast Du auch vor Putin zu verklagen, wenn Du Dich wegen seiner kalten Luft auf die Klappe legst? Oder die Hollaender, wenn ihre ueblen Regenwolken dein Rad verrosten?

Und das wichtigste, hattest Du die Genehmigung des Hasens in seinem Revier mit ueberhoeter Geschwindigkeit zu fahren?

Hilfe, die asthmabedingten Wahrnehmungsstoerungen muessen immer noch da sein :eek:. Mach' die auf eine Klage auf Schmerzengeld gefasst. Ich wette Du hast in der letzten Woche nicht in einer ungeheizten Bude gehockt, nur Dinge gekauft, die ohne zuhilfenahme von Diesel oder Schweroel transportiert wurden oder deinen Muell nicht verbrennen lassen.
 
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............ Das Verhalten des Jagdpächters hat schon Einfluß auf diese Dinge, oft ist der Bestand zu hoch oder es gibt keine geschützten Ruhebereiche, oder direkt durch die Jagd aufgeschrecktes Wild verursacht Unfall.
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Der zu hohe Bestand besteht wohl eher bei den Menschen, als den Wildtieren.

Wenn schon die Jägerschaft auf den Begriff "herrenlos" verwendet um Schuld von sich zu weisen, was spricht dann dagegen, das ich so ein Reh artgerecht in ein privates Gatter einzäune um zukünftige Unfälle zu verhindern ? Der Jagdpächter welcher das verhindert, wäre dann schon daran Schuld wenn es einen Unfall verursacht.

Wieso schreibst Du hier immer, dass die Tiere die Unfallverursacher seien?

Ist übrigens auch äußerst selten, dass zwei Viecher sich versehentlich übern Haufen rennen.

Kopfschüttelnden Gruß
Geli
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

Ich glaube nicht, dass Du ein Grundstueck besitzt, auf dem Du Rehe artgerecht halten kannst. Denn sonst wuesstest Du, dass Du nicht einfach so den Wald einzaeunen darfst.
Hast Du auch vor Putin zu verklagen, wenn Du Dich wegen seiner kalten Luft auf die Klappe legst?...

Hier in der Umgebung gibt es viele Gehege, wo Rehe gehalten werden und das seit vielen Jahren, kann mir nicht vorstellen, das dies nicht artgerecht wäre - sonst hätte doch schon jemand für eine Schließung gesorgt. Bei den meisten Gehegen die ich kenne ist kein Wald drauf, ein paar kleine Bäume sind dort aber die sind gut eingezäunt und gegen Beschädigung gesichert.

Der Hase konnte mich sehen, bin gut beleuchtet gefahren. Er hat sich aber so verhalten, das ich ihn nicht ausweichen konnte, zumindest in meinem Fall sehe ich keine Schuld bei mir.

Ich habe nie geschrieben, das ich irgend jemand verklagen will. Die kalte herrenlose Luft von Putin darf ich einatmen und nutzen zum Schlittschuh fahren, also darf ich auch "herrenlose Wildtiere" artgerecht im Gatter halten, zu ihrem eigenen Schutz. Es scheint kein wirkliches Argument bei meinem Denkspiel zu geben, was dagegen spricht.

Gruß Leonardi
 
AW: Zusammenstoß mit Hasen

[…] also darf ich auch "herrenlose Wildtiere" artgerecht im Gatter halten, zu ihrem eigenen Schutz
Gruß Leonardi

Ich hab grad mal im Wald- und Wildforum etwas mitgelesen. Dort ist dieses Wochenende ein Hase von einem Velomobilisten angefahren und schwer verletzt wurden. Jetzt plädieren Fuchs und Igel dafür, in Zukunft herrenlose Velomobilfahrer artgerecht im Gatter zu halten. Zum Schutz der Velomobile vor Beschädigungen.

Zur Umsetzung der Forderung haben sich Hirsch und Wolf bereit erklärt.


Leonardi, ich will dich nicht angreifen. Die Aussage ist: Pech gehabt, kannste nix machen (außer langsamer fahren, aber wer will das schon? ;-) )
Sei froh, dass es nur ein Hase war.

Grüße,
hering
 
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