Hallali Hallalo,
ich tanze grade vor lauter "ätsch-"Gefühl.
Hier hatte ein ziemlich schlitzohriger Supermarktbesitzer die Verkehrsplanung offenkundig durch den "Sohn vom Chef" erledigen lassen, so daß man auf der Straße vor dem Parkplatz seines Lebens nicht mehr sicher war. Besonders doof war eine Ausfahrt, die eigentlich keine war. Deswegen schrieb ich im Sommer 2018 an das Bauamt:
Das Bauamt antwortete:
Nachdem ein Jahr lang nichts geschah, schrieb ich ein Jahr später in einem Brief mit anderem Hauptanliegen an den Radverkehrsbeauftragten der Stadt mit Kopie an ALLE Stadtratsfraktionsbüros:
Als sich dann wieder ein knappes Jahr lang nichts tat, schrieb ich an die Rechtsaufsicht des Kreises:
Naja, ich brauchte nicht lange warten. Eine Antwort habe ich zwar bis heute nicht, aber zwei Tage (!!!!) später sah die illegale Ausfahrt folgendermaßen aus:
Unser Rechtssystem funktioniert halt doch (zumindest diesmal).
ich tanze grade vor lauter "ätsch-"Gefühl.
Hier hatte ein ziemlich schlitzohriger Supermarktbesitzer die Verkehrsplanung offenkundig durch den "Sohn vom Chef" erledigen lassen, so daß man auf der Straße vor dem Parkplatz seines Lebens nicht mehr sicher war. Besonders doof war eine Ausfahrt, die eigentlich keine war. Deswegen schrieb ich im Sommer 2018 an das Bauamt:
Sehr geehrter Herr XXXX,
seit einiger Zeit hat es sich stillschweigend eingebürgert, daß manche Nutzer des XXXX-Marktes am XXXXweg statt der offiziellen und gut gekennzeichneten Ausfahrt eine Lücke zwischen Parkplatzbegrenzung und Getränkemarkt über den Bürgersteig verwenden, um am Ausfahrts-Stau vorbei das Gelände zu verlassen.
In der ersten Zeit nach Eröffnung des XXXX-Neubaus war dieser Weg meistens verstellt. Seit einigen Monaten jedoch scheint dies nicht mehr regelmäßig der Fall zu sein. Inzwischen wirkt die Begrenzungslücke optisch viel mehr wie eine "richtige" Ausfahrt und wird häufig verwendet.
Dadurch entsteht neben der eh schon durch abbiegende Fahrzeuge und häufiges Falschparken gefährlichen Verkehrssituation eine noch gefährlichere und schwer erkennbare Gefahr für Radfahrer auf dem gestrichelt markierten Angebotsstreifen des XXXXwegs:
Wenn man sich -trotz Vorrangs- gerade erst mit viel Verständigungs-Gewinke, Umsicht und oft auch freiwilligem Vorlassen am Gewühl der offiziellen Ausfahrt vorbeimanövriert hat, sieht man sich 30m wegabwärts unverhofft erneut mit ein- und ausfahrenden Fahrzeugen konfrontiert, die überdies wegen parkender Fahrzeuge und der Gebäude-Ecke des Getränkemarkts keine ausreichende Sicht auf den fließenden Verkehr haben und daher häufig zwecks besseren Guckenkönnens mit der Motorhaube im Verkehrsraum des XXXXwegs anhalten.
Meine Anfrage lautet daher:
1.) Braucht und hat XXXX die Genehmigung für eine zweite Ausfahrt?
2.) Falls ja, ist diese ordnungsgemäß gestaltet, so daß sie für den fließenden (Rad-)Verkehr erkennbar und sicher ist?
3.) Falls nein, besteht für XXXX eine Pflicht, die Kunden an der Nutzung der "illegalen" Ausfahrt zu hindern und kommt XXXX dieser Pflicht hinreichend nach? Müssten dort nicht evtl. Poller hin?
Das Bauamt antwortete:
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben uns die Situation vor Ort angesehen und überprüft. Wie von Ihnen vermutet ist der Weg am Getränkemarkt unzulässig. Die Bauordnung wird Kontakt mit Herrn XXXX aufnehmen, um die problematische Durchfahrt zu unterbinden.
Nachdem ein Jahr lang nichts geschah, schrieb ich ein Jahr später in einem Brief mit anderem Hauptanliegen an den Radverkehrsbeauftragten der Stadt mit Kopie an ALLE Stadtratsfraktionsbüros:
Noch offen -allerdings bei Herrn XXXX oder Herrn XXXX- ist die mutmaßlich illegal betriebene, "selbstgebastelte" Ausfahrt vom XXXX-Markt auf den XXXXweg, die den Radverkehr erheblich gefährdet und auf die ich bereits am 13. Juni 2018 hingewiesen habe (siehe Anhang), [...]
Als sich dann wieder ein knappes Jahr lang nichts tat, schrieb ich an die Rechtsaufsicht des Kreises:
Sehr geehrte Frau XXXX,
sehr geehrte Frau YYYY,
bitte prüfen Sie im Rahmen der Rechtsaufsicht den Entscheid der untergeordneten Behörden der Stadt XXXX, insbesondere der Bauordnung, namentlich der Mitarbeiter XX, YY, ZZ und WW, eine ungenehmigte Gewerbeausfahrt weder rechtswirksam zu unterbinden noch nachträglich verkehrs- und gewerberechtlich zu genehmigen.
Der Hinweis auf die Situation an sich erfolgte am 13. 6. 2018 an XX und YY.
Die Mitteilung der Stadt über die fehlende verkehrsrechtliche Genehmigung und die beabsichtigte Anordnung einer Schließung durch die Bauordnungsbehörde der Stadt erfolgte postwendend am 28. Juni 2018 unter Kopie an ZZ und WW
Die Schließung fand nicht statt.
Eine erneute Erinnerung meinerseits folgte am 31.10.2019 im Rahmen eines Schreibens mit anderem Hauptanliegen an den städtischen Verkehrsbeauftragten Herrn VVmit Kopie an alle Stadtratsfraktionen.
Eine Schließung der ungenehmigten Grundstücksausfahrt erfolgte auch daraufhin noch nicht.
Über eine eventuell zwischenzeitlich erfolgte Genehmigung der Ausfahrt erhielt ich jedoch ebenfalls keine Mitteilung.
Mit freundlichem Gruß,
AAAA
Naja, ich brauchte nicht lange warten. Eine Antwort habe ich zwar bis heute nicht, aber zwei Tage (!!!!) später sah die illegale Ausfahrt folgendermaßen aus:
Unser Rechtssystem funktioniert halt doch (zumindest diesmal).