Wie breit darf ein Fahrrad / Velomobil sein? Positionslicht?

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Tag, der Titel sagts ja schon:

Handworx (henner) schrieb, daß sein Duotrike 117m breit wäre.

Ich habe an meinem Bülk gestern die ersten 300m gefahren mit verbreiteter Spur an den beiden Hinterrädern. Nun plus 18cm = 104cm Spurweite und "lichte Breite" auch so um die 115cm. Auf der Suche nach der Kurvenfahrt ohne Umzukippen.

Gefahren ist es ganz gut, belastbarere Tests stehen noch aus.

An diversen Stellen lese ich immer wieder, daß ein Fahrradanhänger mx. 1m breit sein darf. Man orientiert sich an Vorgaben (auch Beleuchtungsmäßig) zu Anhängern an Motorrädern, habe ich mal gelesen. Aber niemand scheint das genau zu wissen.
Besonders: Wie breit darf das ziehende Fahrrad sein? 2,55m?

Breite Fahrräder und Anhänger existieren und werden im Straßenverkehr bewegt. Solange nichts passiert - gut.
Ich möchte mich aber richtig absichern und ein entsprechendes Papier zücken können, wenn ich wegen der Breite des VMs "getadelt" werden sollte. Mit meiner neuen Spurbreite sind endgültig einige Radwege bei uns passe und ich kann nur noch auf der Straße fahren.

Ich habe herumgegoogelt und nichts herausgefunden! Kann das jemand besser?

Peter


P.S.
Aus "einleuchtenden" Gründen möchte ich auch die breiteste Stelle des Rades mit Licht kenntlich machen. Damit mir kein Auto oder entgegenkommender Radler hereinrauscht. Gibt es da Regelungen?
Erlaubt ist sicherlich, Positionslichter (müssen die dann auch ein Prüfzeichen haben?) als Ladung, also werkzeuglos abnehmbar, zu montieren.
 
AW: Wie breit darf ein Fahrrad / Velomobil sein? Positionslicht?

Hier mal gucken

Findet man als ersten Link, wenn man "Fahrradbreite" bei Google eingibt.

255cm sind wohl richtig.

Gruß
Heiko
 
AW: Wie breit darf ein Fahrrad / Velomobil sein? Positionslicht?

Aus "einleuchtenden" Gründen möchte ich auch die breiteste Stelle des Rades mit Licht kenntlich machen. Damit mir kein Auto oder entgegenkommender Radler hereinrauscht. Gibt es da Regelungen?
Erlaubt ist sicherlich, Positionslichter (müssen die dann auch ein Prüfzeichen haben?) als Ladung, also werkzeuglos abnehmbar, zu montieren.
Ein für den Straßenverkehr geprüftes Licht sollte ggf. keine Probleme aufwerfen, die StVZO ist ganz eindeutig nicht für Fahrräder wie Deines geschrieben - wenn Du nun die entsprechenden Lücken in den Vorschriften mit grundsätzlich geeigneten Leuchtmitteln ausfüllst, die eindeutig der Sicherheit dienen und das Signalbild nicht drastisch verändern, sehe ich gute Chancen, daß Du zumindest in zweiter Instanz keine Probleme mehr bekommst (analog zum Rikschaurteil).
 
AW: Wie breit darf ein Fahrrad / Velomobil sein? Positionslicht?

§ 32 Abs. 1 Punkt 1:

Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:

1. allgemein 2,55 m

§ 63 StVZO Satz 1:

Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Abs. 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend.
 
AW: Wie breit darf ein Fahrrad / Velomobil sein? Positionslicht?

1. allgemein 2,55 m
Allerdings inklusive Ladung, dafür ohne Spiegel, das Fahrzeug selber darf m. W. höchstens 2,50 m breit sein (ebenfalls ohne Spiegel).
Die 5 cm extra kommen von den (anglo-amerikanischen) Maßen der international verwendeten 20- und 40-Fuß-Container.
 
AW: Wie breit darf ein Fahrrad / Velomobil sein? Positionslicht?

Hallo Peter,

wäre es nicht einfacher für Dich, einen Negativsturz in die Achse zu dengeln?
Da kannste doch den Kippmoment radikal beeinflussen.

Grüße
Oliver
 
AW: Wie breit darf ein Fahrrad / Velomobil sein? Positionslicht?

Meine Hinterachse ist doch schon fertig gebaut.
Da wird nichts mehr an der Konstruktion geändert.

Je nachdem, wie sehr ich die Federvorspannung an der hinteren Feder einstelle bzw. je nachdem, wie sehr ich die Karosserie wegen besseren Schwerpunktes noch absenken kann, verändert sich die Spur.

Gestern bin ich sehr zähe 20km Probegefahren. Keine Chance, einen Rennradler einzuholen. Tempo 30 war mit Anstrengung drin.

Aber immerhin bin ich viel enge Kurven gefahren. Und eeendlich ist die Straßenlage satter. Einige cm kann ich das Rad noch tieferlegen, aber ich bin sehr zufrieden. Sicher kann ich in Extremsituationen viel leichter kippen als Tadpoles, aber mein VM ist nicht mehr geradezu gefährlich unsicher.

Dann habe ich Ausrolltests gemacht mit unterschiedlich eingestellter Spur. Die Schnellspanner/Achsschlitze liessen das gut zu.

Bei einem kleinen Hügel erhöhte sich die Vmax von 29 nur wenig auf 30,8km/h, aber die Rollweite erhöhte sich von 430 auf 591m !
Und siehe da: Mit einem Rollerfahrer im Rücken konnnte ich ein kurzes Stück bergauf mit 36km/h fahren.

Die nächsten Tage werde ich meine (Arbeits-) Radwege ausmessen. 2 Stellen kenne ich schon, an welchen ich sicher wegen der Spurverbreiterung hängenbleiben werde.


Jetzt weiß ich auch sicher, daß ich mit dem Bülk als Trike zum VM-Meeting kommen werde.

Peter
 
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