Was gilt bei einem Auffahrunfall vor der Ampel?
Natürlich kann es passieren, dass ein Anhalten vor der Ampel während der Gelbphase zu einem Unfall führt. Mit einem solchen Auffahrunfall beschäftigte sich das Oberlandesgericht Celle 2018. Ein Verkehrsteilnehmer hatte beim Umspringen der Ampel von "Grün" auf "Gelb" plötzlich gebremst. Der Fahrer dahinter war ihm aufgefahren und verklagte ihn nun auf Schadensersatz. Das Auto, welches gebremst hatte, kam erst anderthalb Meter hinter der Haltelinie zum Stehen.
Wie entschied das Gericht zum Auffahrunfall?
Das OLG Celle wies die Klage ab. Man könne dem Beklagten keinen Vorwurf machen, weil er sich an die Verkehrsregeln gehalten habe. Diese besagten nun einmal, dass man beim Umspringen einer Ampel von "Grün" auf "Gelb" anhalten müsse. Auch der Kläger habe diese Pflicht gehabt. Die Kreuzung sei gut einsehbar gewesen; es habe keinen Grund gegeben, nicht anzuhalten. Man müsse vor einer Ampelkreuzung damit rechnen, dass das vor einem fahrende Fahrzeug abrupt bremse, weil die Ampelphase wechsle. Der erste Fahrer an der Ampel müsse keine Rücksicht auf unachtsame Fahrer hinter ihm nehmen. Hier haftete der Fahrer, der gebremst hatte, also nicht – auch nicht im Rahmen eines Mitverschuldens (Beschluss vom 7.5.2018, Az. 14 U 60/18).