Unfreiwilliger Abflug eines SL Vogels

Also, wenn ich das richtig sehe, ist Überholen im Kreuzungsbereich -eigentlich- nicht verboten. Allerdings - wenn es dabei zum Unfall kommt, wirds schnell interessant, schnell wirds zu einer unklaren Verkehrslage. https://www.bussgeldkatalog.de/ueberholen-im-kreuzungsbereich/ Wie auch immer, Überholen an Kreuzungen ist großer Mist, und dass das -eigentlich- nicht verboten ist, noch mehr, weil damit nur noch größerer Mist passiert.

Der Schaden am hinteren Rad überrascht mich nicht wirklich. So eine Felge besteht zwar aus Metall, bei der Konstruktion hat aber die Auslegung auf Leichtigkeit ein gehöriges Wort mitzureden, und kann damit auch mit Leichtigkeit...

Ich wünsche dir und deinem Vogel gute Besserung.

Also erstmal freue ich mich, dass dir @norfiets nichts wirklich passiert ist und das Velomobil die Energie aufgenommen hat. Besser so als anders.

Zur Rechtlichen Lage sei gesagt, dass man beim Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr achten muss. Also ob man gerade überholt wird. Überholen darf man nicht bei unklarer Verkehrslage. Wenn an der Unfallstelle kein entsprechendes Zeichen 276/277 oder 295/296 steht, ist das Überholen erstmal erlaubt.
Die unklare Verkehrslage könnte sich bei @norfiets bzw. für seinen Unfallgegner, aus dem Einordnen zur Fahrbahnmitte und dem blinken ergeben. Dazu wären Unfallzeugen enorm wichtig und die Unfallaufnahme durch die Polizei. Auf dem Asphalt ist auch eine Bremsspur, ich nehme an von deinem Hinterrad, zu erkennen.
Kommen wir zum nachfolgenden Verkehr: Da könnten dich Zeugenaussagen sowohl be- als auch entlasten. Hatte der Unfallgegner schon zum Überholen angesetzt oder war schon auf der Gegenfahrbahn und du bist abgebogen, ganz schlecht. War das nicht der Fall, super.
Bei solchen Unfällen einen eindeutigen Unfallverursacher festzustellen ist schwierig. Ausschlaggebend könnten hier die Unfallspuren und Zeugenaussagen sein. Ansonsten ist derjenige der abbiegt für die Polizei erstmal Unfallverursacher. Der Unfallgegner ist aber auch Mitverursacher durch das Überholen bei unklarer Verkehrslage, die aber erstmal bewiesen werden muss. Wie es ausgeht klären Gerichte, Versicherungen und die Bußgeldstelle.
Ich hoffe es geht gut für dich aus!
 
Bisher dachte ich immer, dass man nicht mehr links überholen dürfe, wenn das Fahrzeug vor einem den Blinker gesetzt hat. So hatte ich das jedenfalls in der Fahrschule gelernt - aber das liegt lange zurück.
 
@norfiets ,

Schön zu lesen, dass es Dir schon besser geht. Schade um den kranken Vogel.

Warst Du kurze Zeit Ohnmächtig?
Deine Beschreibung läßt mich das Vermuten.
Wenn nicht, war der, der Dich gerammt hat auch das kleine Licht? Bist Du äußerst links gefahren um den Spurwechsel auch Physisch deutlich zu machen?
 
Überholen im Kreuzungsbereich -eigentlich- nicht verboten
In meinen Fahrerlaubnissen habe ich gelernt:
- man darf im Kreuzungsbereich überholen
- falls ein Fahrzeug links abbiegt, ist das die einzige Situation in der man rechts überhohlen darf.
Diese Fahrerlaubnisse habe ich allerdings nicht in Deutschland gemacht.
 
Bisher dachte ich immer, dass man nicht mehr links überholen dürfe, wenn das Fahrzeug vor einem den Blinker gesetzt hat. So hatte ich das jedenfalls in der Fahrschule gelernt - aber das liegt lange zurück.
Richtig. Bei gesetztem (StVO-Konformen) Blinker ergibt sich die unklare Verkehrslage. Den hätte man sehen können und müssen, wenn er entsprechend angebracht war. Was entsprechend bedeutet kann man auch wieder diskutieren, aber ich möchte nicht ausufern.
Daraus ergibt sich, dass der Vordermann abbiegen oder selbst zum überholen ausscheren möchte. Passiert nichts, weil der Vordermann den Blinker vergessen hat (Rollerfahrern passiert das häufiger) kann man unter Beachtung von § 1 Abs. 1 StVO (...ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht) überholen. Sinnvollerweise kündigt man das dann ganz legal durch hupen an.
 
Auf dem Asphalt ist auch eine Bremsspur, ich nehme an von deinem Hinterrad, zu erkennen.

Warum sollte @norfiets eine Bremsspur hinterlassen haben, er hat ja vermutlich nicht gebremst, sondern wollte abbiegen / ist abgebogen ?
Wenn er vor dem Abbiegen gebremst hätte, dann mit Sicherheit auch ohne Bremsspur, es war ja keine Notsituation, sondern
max. die Einleitung des Abbiegevorganges.

Obwohl: Auf dem Foto 1 wo das Motorrad abgebildet ist, sieht man einen schwarzen Streifen der in den Wirtschaftsweg führt.
Okay genau das schriebest du ja :unsure:

Weitere Frage:

Gab es einen benutzungspflichtigen und zumutbaren Radweg ?

Mit den jetzigen (wenigen) Infos und ohne Zeugenaussagen kann bei der Schuldfrage alles herauskommen.
 
Naha, wird überbewertet, verlasse euch niemals auf Blinker, aber ein Motorroller mit hohem Geschwindigkeit ist auch sehr gefährlich, normalerweise Sollte er dich schon ausweichen können, hat wohl geschlafen , zum Glück ist dir nicht viel passiert, nun schneller Heilung und schadenabwicklung gewünscht.
 
Das ist höchstens eine unklare Rechtslage ;)

In Paragraph 5 der StVO steht:
"Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Klarer gehts nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie denn, ich überhole nur wemn es gefahrlos möglich ist!

Aber du kannst uns an deiner Erfahrung teilhaben lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
OT: ich will den dreirädrigen Rollerfahrern nix schlechtes (und schon garnicht verallgemeinern), aber die Dinger darf man mit PKW-Führerschein fahren !
Das war auch tatsächlich mein erster Gedanke.
Gut, daß der Unfall wohl keinen bleibenden Schaden hinterlassen hat!
Für den Nutzungsausfall gibt es übrigens Geld.
Da ich gerade ohne VM bin, weiß ich, daß das auch kein Trost ist :(
 
Gute Nachrichten vom Anwalt. Die gegnerische Versicherung hat den Schaden komplett übernommen. Somit ist dieses Kapitel nach 3 Monaten für mich erst einmal abgeschlossen.
Nun beginnen die nicht einfachen Überlegungen, wie es weiter geht mit mir und meinem Vogel.
 
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