Tretelec: Tretroller mit Hilfsmotor als Pedelec/Fahrrad?

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Die Idee hatte ich schon lange vor der E-Scooter Blase:

Ein gewöhnlicher luftbereifter Tretroller (Kickbicke & Co) mit Hilfsmotor, der nur dann unterstützt, wenn man auch selbst tritt. Also das gleiche Prinzip wie beim Pedelec, nur ohne Tretkurbel. Wie das technisch genau umgesetzt werden könnte ist erst mal zweitrangig.

Was mich gerade eher beschäftigt ist die Frage, ob sowas nach gesetzlichen Regelungen als Fahrrad gelten würde. Mir geht es nicht um eine Mogelpackung, wo man alle paar Sekunden irgendeinen Kontakt mit Fuß oder Hand aktivieren muss (Pseudotreten). Die Versuche gab es ja auch schon, sind jetzt E-Scooter geworden oder nie auf den Markt gekommen. Ich meine schon einen mit echter Muskelkraft und Anstrengung angetriebenen Tretroller mit elektrischem Rückenwind und Unterstützung bergauf. Wenn ich mir das Straßenverkehrsgesetz durchlese, dann müsste so ein Tretelec eigentlich als Fahrrad behandelt werden:

(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.

Die Formulierungen sind so passenden, dass es mir schwer fallen würde Argumente zu finden, wieso ein Tretelec kein Fahrrad im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ist. Da ich allerdings kein Jurist bin die Frage: Was hab ich übersehen? Gibt es andere gesetzliche Regelungen, die meiner Interpretation einen Riegel vorschieben?

Mir gehts einfach nur um Tretrollerfahren:
- mit der Möglichkeit Radwege und Straßen zu benutzen
- ordentliche Räder und Reifen zu haben
- mir ein Tretroller nach meinen Wünschen zu bauen
- mit Pedelecs / Fahrrädern mithalten zu können (aus sozialen Gründen)
- E-Assist am Berg und für Lastentransport (mit Anhänger)
- und vor allem einen Roller zu haben, den man bei Bedarf auch ohne Motor fahren kann

Oder einfach gesagt: sowas wie ein Pedelec, nur in Tretroller.

Der Idee am nächsten ist das FlyKly Smart Ped ("1 kick = 1 km"), allerdings haben die sich nicht zu viele Gedanken um die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemacht:
European and US laws may vary. Many state laws approve the use of electric scooters in bike lanes of general road traffic and of course on private land and off-road. All countries have their own rules on light electric vehicles so it’s best to consult with your local transportation authority.
http://www.flykly.com/smart-ped.html

In Österreich ist das dafür alles gar kein Problem. Einfach Gashebel bis 25 km/h und gut is:
https://kickbike.at/kickbikes/kickbike-e-cruiser-detail
 
Das Problem sehe ich darin, dass in Punkt 2 ja steht "wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird."

Wann ist bei einem solchen "Tretelec" das Treten eingehalten? Wenn kein Fuß den Boden berührt? Dann wäre ja die Motorunterstützung wie ein Blinker: an - aus - an - aus... beim Pedelec ist es ja so (sobald man nicht mehr tritt (bei PAS Pseudopedalieren möglich, bei Drehmomentsensoren nicht) = keine Bewegung am Tretlager festzustellen ist keine Unterstützung mehr vorhanden). Stelle ich mir nicht so praktisch vor.
 
Einfach mal bei kostka nachfragen, die haben genau so ein E Modell, wenn ich mich richtig erinnere...
 
Zulassungs- und Führerscheinantworten*) würde ich eher im verkehrsportal.de suchen (mit gut geöltem Adblocker).

*) E-Roller sind ja "richtige" Fahrzeuge mit allem Drum und Dran, so wie auch S-Pedelecs, von daher ist die Abgrenzung dorthin das Wichtigste.
 
Wann ist bei einem solchen "Tretelec" das Treten eingehalten? Wenn kein Fuß den Boden berührt? Dann wäre ja die Motorunterstützung wie ein Blinker: an - aus - an - aus...
Das kann man sicher etwas sanfter Regeln. Im Grunde ist ja Tretrollerfahren auch an und aus. Wenn der Fuß nicht auf dem Boden ist, dann keine Beschleunigung.

Einfach mal bei kostka nachfragen, die haben genau so ein E Modell, wenn ich mich richtig erinnere...
Sehr cool, die Kostka e-Modelle kannte ich noch nicht:
Die kombinieren quasi einen E-Scooter bis 20 km/h und ein Tretroller-Pedelec bis 25 km/h. Zwischen beiden Modi kann man umschalten. Dummerweise sehe ich nichts von einer Zulassung als Elektrokleinstfahrzeug. Das ist wirklich mal ein Grund bei Kostka nachzufragen wie legal die Dinger sind bzw. ob ich die auch außerhalb vom Privatgelände fahren darf.

Zulassungs- und Führerscheinantworten*) würde ich eher im verkehrsportal.de suchen (mit gut geöltem Adblocker).

*) E-Roller sind ja "richtige" Fahrzeuge mit allem Drum und Dran, so wie auch S-Pedelecs, von daher ist die Abgrenzung dorthin das Wichtigste.
Ich meinte mit E-Scooter die Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) und die brauchen wie das S-Pedelec keinen Führerschein. verkehrsportal.de kannte ich noch nicht. Da werde ich mal suchen und vielleicht nachfragen.

Von Kettler gibt es einen Roller, der so in die beschriebene Richtung geht...aber nicht ganz ;-).
Das meinte ich mit Mogelpackung. Das Konzept ist meines Wissens gefloppt und es ist ein E-Scooter (EKF) mit 20 km/h draus geworden.
 
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Du weißt aber, dass Du für S-Pedelecs durchaus einen Führerschein brauchst?
Ein Moped-Schein muss es schon sein.
Just my 2 cents
LG Oliver
 
Dann hab ich mich entweder verlesen oder bin auf einer schlecht recherchierten Infoseite gelandet. Hatte mich auch kurz gewundert, aber dann trotzdem gleich alles geglaubt. Was im Internet steht muss doch stimmen ... Danke für den Hinweis, nicht das ich den Mist noch weitererzähle.
 
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