StVZO wird überarbeitet

- Fahrräder über 1 m Breite benötigen paarweise Rückstrahler hinten und vorne maximal 20 cm vom Rand entfernt.

Das wäre soweitichweiß das erste Mal, dass Fahrräder über 1 Meter Breite erwähnt werden. Bisher war es ja nicht abschliessend festzustellen, ob die überhaupt zulässig sind. Das wäre dann mal festgestellt, und somit das aus meiner Sicht Bemerkenswerteste an dem ganzen Schrieb. Und auch der Rest klingt zu gut. Wenn es nicht doch ein Aprilscherz ist...
 
Wenn fehlende Pedalreflektoren nicht ursächlich waren, ganz sicher nicht. Aber auch hier die Bitte um ein entsprechendes Urteil ...
Da du dir ja so sicher bist kannst du ja für alle hier im Forum entsprechende anfallende Entgelte übernehmen.
Nicht gesetzeskonform wird in jedem Fall von der gegnerischen Versicherung ein wichtiger Schadensminderungsgrund sein.
 
Naja, wenn alles so heiss gegessen wie gekocht würde, wäre man mit einem 12 Jahre altem Fahrzeug doch immer irgendwie teilschuld...

Wichtig wäre mir die Beleuchtungshöhe vorne beim Quest und beim Trike (bereits mehrfach erwähnt) sowie eine Seitenreflektoren-Freigabe, wenn Speichenreflektoren nicht funktionieren.

Gruss Christian
 
Nicht gesetzeskonform wird in jedem Fall von der gegnerischen Versicherung ein wichtiger Schadensminderungsgrund sein.
Das mag sein, weil ohne Anwalt die verrücktesten Sachen probiert werden. Ob die darauf beruhende Minderung selber auch gesetzeskonform ist, ist eine andere Frage (im Falle von fehlenden Pedalreflektoren wahrscheinlich nicht).

Aber nicht jeder Fall landet vor Gericht. Deshalb halte ich es in diesem Falle für nützlich, den Graubereich zu beseitigen.
Anders sieht's bei der Frage aus, wieso man beim VM beliebige Felgen auf die 70er Trommelbremsen speichen und damit 70 fahren darf, während ein Pedelec schon mit den falschen Reifen die Zulassung verliert. Da muss man vielleicht nicht unbedingt schlafende Hunde wecken...


Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo,

Anders sieht's bei der Frage aus, wieso man beim VM beliebige Felgen auf die 70er Trommelbremsen speichen und damit 70 fahren darf, während ein Pedelec schon mit den falschen Reifen die Zulassung verliert.

Das Ergebnis ist aber ähnlich: Im Unfalle bekommst Du mit dem falsch bereiften Pedelec (wohl doch eher ein 45er-E-Bike, oder?) eine Mitschuld wegen fehlender Zulassung, beim Velomobil wegen unangepasster Geschwindigkeit.

Gruß, Klaus
 
Pedelec (wohl doch eher ein 45er-E-Bike, oder?)
Ja.

Aber mit fehlenden Pedalreflektoren kann man dir jederzeit ein Bonbon an die Backe kleben, wenn Du mit dem Mehrspurer mal wieder nicht auf den Radweg willst. Die Beweislast für die unangepasste Geschwindigkeit liegt meines Wissens bei dem, der sie behauptet hat.


Viele Grüße,
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
ein roter Reflektor hinten [...] paarweise Rückstrahler hinten und vorne[...]Pedalreflektoren[...]Rückstrahler vorne
Fehler und Unsinn nachzubessern.
Der größte Unsinn ist die KBA Freigabe (K ~ ~ ~ ~) von LamettaReflektoren.
Hier wäre eine Gleichwerigkeits-Klausel beim Material (z.B. für Retroreflexionsfolie Klasse C; also Material, das für Umrissmarkierung gem ECE 104 zugelassen ist) mehr als überfällig und m.E. (zumindest für Spezialräder) auch durchsetzbar.

Gruß
Christoph
 
- Fahrräder werden als pedal- oder handkurbelgetriebene Fahrzeuge mit mindestens zwei Rädern definiert.

- Pedalreflektoren bleiben vorgeschrieben

Hallo Klaus, Forum,

da wäre vielleicht eine Möglichkeit für ein Widerspruch oder Änderung, oder? Die Reflektoren (An den Handkurbeln?) sind garantiert nicht nach hinten wirksam in so einem Fall. Oder da keine Pedalkurbeln, keine Reflektoren?

Gruß,

Cumulus
 
Ja, German-Angst ... Bitte um ein Beispiel, dass jemand wg. fehlender Pedalreflektoren einen Prozess verloren hat. Danke.

Im Hinblick auf rechtliche Konsequenzen hast du wahrscheinlich recht.

Ein Gesetz, was von vornherein Graubereiche aufmacht, ist aber zumindest handwerklich schlecht. Ich finde außerdem, dass damit die Rechtssicherheit unnötig leidet (falls wir uns einig sind, dass z.B. eine zu tief montierte Lampe ein "Kavaliersdelikt" ist und die Sicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt).

Die Herstellerargumentation, dass die Lampe nur ab einer gewissen Höhe optimal arbeitet, mag zutreffen, aber deswegen die Mindesthöhe gesetzlich festzuschreiben scheint mir übertrieben.

bergauf
 
Hi Bergauf, Du hast da mit der Beleuchtungshöhe einen guten Punkt angesprochen.
Dieser spaltet sich mMn in zwei Unterpunkte: sehen und gesehen werden.
Sehen: Du hast richtig geschrieben, dass die Scheinwerfer erst bei einer passenden Höhe korrekt ausleuchten. Sind sie zu niedrig montiert, so passt das vorberechnete Leuchtbild nicht mehr. Abhilfe würde ein Reflektor für Niedrigmontage bieten. Aber die Berechnung ist teuer und lohnt daher erst ab einer bestimmten Losgröße. Also nix.
Gesehen werden: die anderen schauen im Straßenverkehr nicht ständig demütig nach unten. Das fällt einfach zu wenig auf.
Ich würde eine Lösung favorisieren, welche im linken und rechten Außenspiegel eine Lampe mit Normalreflektor integriert. Entspricht dem Gesetz, macht hell, macht sichtbar, lässt sicht mittels CAD und 3D-Drucker recht einfach realisieren.
 
Ja, lasst uns die Fahrbahnmarkierungen abschaffen, und die Bordsteine erst recht.
Wie schnell sind die nochmal? Wieso sind eigentlich Straßenlaternen und Ampeln so selten auf 0,5-1,2m Höhe?

Viele Grüße,
Ste- "willst Du schonmal für die Diskussion mit Politikern üben?" -fan
 
Hallo,



Ja, lasst uns die Fahrbahnmarkierungen abschaffen, und die Bordsteine erst recht.

Gruß, Klaus
Gute Idee. Lasst sie uns durch plattgefahrene VM's ersetzen. Leicht platt=Bordstein, sehr platt=Fahrbahnmarkierung.
Vorausschauendes Fahren und ständiger Blick nach unten lassen sich schlecht vereinbaren.
 
die Rechtssicherheit unnötig leidet
Als würde es die in unserem Land geben..
Es gibt einen Grund warum man sagt : "Vor Gericht und auf hoher See"..

@rallef70 : Ich weiß nicht auf welchem 30m hohen Ausguck du durch die Gegend fährst.
Ich sehe die Bodenmakierungen hervorragend wenn ich im Auto, selbst im Klein-LKW fahre.. Und ich muss nicht nach unten gucken. Wenn dort nämlich ein Radler ist, ist man schon drübergefahren.


PS. hier werden auch sehr gern Leitplanken und Kurven.. ähm, übersehen. Ein Kreisel hier Stadteinwärts hat 7 Einschläge in nicht mal 3Monaten erlebt.
Der gleiche WIRKLICHE Grund warum auch die allermeisten Unfälle passieren.. Abgelenkt, überhöhte Geschwindigkeit, Drogen..
 
Zuerst dachte ich auch 50cm ist sehr hoch, aber ein 20"-Rad hat schon fast diesen Durchmesser.

@-Michael- Hat aber was ganz wichtiges angesprochenen.
Die zwanghafte Erstausrüstung mit Lampen und Reflektoren erzeugt nur mehr Kosten und Müll.
Dies würde viele Räder verunstalten und überhaupt nichts bewirken.
Wer jetzt kein Bedarf für Licht sieht, wird in Zukunft kein Bedarf für neue Batterien sehen.

Wenn ich dann für meine Räder ein besseres Licht besitze, dann sammeln sich über die Jahre einige Lichter an, die ich direkt zu Elektroschrott bringen kann, denn verkaufen kann man die dann auch nicht mehr.

Vielleicht ist da der Einfluss der Licht Hersteller größer als gut für uns wäre.
 
Aber interessant, das Velomobiel und Beyss die Scheinwerferhöhe bei den Neuentwicklung einhalten...

Gilt das neue Gesetzt auch für Bestandsfahrzeuge?
 
Bei Fahrrädern gibts keinen Bestandsschutz, den gibts nur bei PKW. Also immer schön nachrüsten. ; (
 
Und was nichht nachzurüsten ist, umprogrammieren? Mich würd' interessieren, woher der Akku weiß, wann die Stromversorgung zum Motor eingestellt werden muss, um die Beleuchtung zu versorgen, damit sie noch eine Stunde lang leuchet. Und wenn's nur 40 Minuten sind?...
 
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