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Hallo zusammen,
die StVZO wird zur Zeit überarbeitet und wird in Sachen Fahrrad stark verändert. Interessante Details:
- Fahrräder werden als pedal- oder handkurbelgetriebene Fahrzeuge mit mindestens zwei Rädern definiert.
- mehrspurige Fahrräder oder Fahrräder, deren Aufbau ein Handzeichen erschwert, dürfen Blinker haben.
- ein roter Reflektor hinten soll reichen
- Fahrräder müssen bei erstmaliger Inverkehrbringung gemäß StVZO ausgerüstet sein.
- die Nennspannung der Beleuchtung wird freigestellt, aber KBA-Prüfung bleibt.
- Fahrräder über 1 m Breite benötigen paarweise Rückstrahler hinten und vorne maximal 20 cm vom Rand entfernt.
- Pedalreflektoren bleiben vorgeschrieben
- Versorgung der Beleuchtung über den Fahrakku ist zulässig, wenn dieser die Beleuchtung noch mindestens eine Stunde versorgen kann, nachdem der Motor wegen Energiemangels abgeschaltet wurde.
- vorgeschriebene Anbauhöhen
Lichttechnische Einrichtung Minimale Höhe [mm] / Maximale Höhe [mm]
Scheinwerfer für Abblendlicht 500 / 1200
Rückstrahler vorne 400 / 1200
Hinten: Schlussleuchte, Rückstrahler 250 / 1500
hier dürfte es bei VM-Scheinwerfer ggf. Probleme geben.
- Fernlichfunktion und Bremslichtfunktion werden zulässig.
- für Fahrradanhänger werden Beleuchtungsvorschriften aufgenommen.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zur Zeit werden wohl die Verbände dazu befragt, zumindest wurde der Fachausschuss Technik im ADFC gebeten, Stellung zu nehmen mit dem Ziel, Fehler und Unsinn nachzubessern.
Gruß, Klaus
die StVZO wird zur Zeit überarbeitet und wird in Sachen Fahrrad stark verändert. Interessante Details:
- Fahrräder werden als pedal- oder handkurbelgetriebene Fahrzeuge mit mindestens zwei Rädern definiert.
- mehrspurige Fahrräder oder Fahrräder, deren Aufbau ein Handzeichen erschwert, dürfen Blinker haben.
- ein roter Reflektor hinten soll reichen
- Fahrräder müssen bei erstmaliger Inverkehrbringung gemäß StVZO ausgerüstet sein.
- die Nennspannung der Beleuchtung wird freigestellt, aber KBA-Prüfung bleibt.
- Fahrräder über 1 m Breite benötigen paarweise Rückstrahler hinten und vorne maximal 20 cm vom Rand entfernt.
- Pedalreflektoren bleiben vorgeschrieben
- Versorgung der Beleuchtung über den Fahrakku ist zulässig, wenn dieser die Beleuchtung noch mindestens eine Stunde versorgen kann, nachdem der Motor wegen Energiemangels abgeschaltet wurde.
- vorgeschriebene Anbauhöhen
Lichttechnische Einrichtung Minimale Höhe [mm] / Maximale Höhe [mm]
Scheinwerfer für Abblendlicht 500 / 1200
Rückstrahler vorne 400 / 1200
Hinten: Schlussleuchte, Rückstrahler 250 / 1500
hier dürfte es bei VM-Scheinwerfer ggf. Probleme geben.
- Fernlichfunktion und Bremslichtfunktion werden zulässig.
- für Fahrradanhänger werden Beleuchtungsvorschriften aufgenommen.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zur Zeit werden wohl die Verbände dazu befragt, zumindest wurde der Fachausschuss Technik im ADFC gebeten, Stellung zu nehmen mit dem Ziel, Fehler und Unsinn nachzubessern.
Gruß, Klaus