Stationäre Blitzer mit Fahrrad auslösen?

ich fahre mit dem Auto häufiger an der Schilderbrücke am Elzer Berg auf der A3 vorbei, das dürfte einer der bekannteren stationären Blitzer in Deutschland sein. Meist habe ich nach GPS ca. 98 km/h drauf. Auch wenn ich im Einzugsbereich der Blitzer überholt werde, lösen diese häufig nicht aus. Vielleicht ist da tatsächlich "der Film voll".
Die fangen da schon jede Menge Leute, die es einfach nicht lassen können. Aber die Blitzerkästen sind nicht alle besetzt, die Kameras werden regelmäßig rotiert. Wenn man genau schaut, sieht man das schon von weitem, ob eine Kamera im Kasten ist. Auf dem Foto bei Wikipedia sind die linke und die rechte Box besetzt, die mittlere ist leer. Außerdem ist es zweifelhaft, daß die Kameras heute noch mit Film laufen. Die sind üblicherweise auch schon Digiknipsen, die Technik wird durchaus aktualisiert.
 
Nach geltender Rechtsprechung jedoch wird Schrittgeschwindigkeit zumindest für Kfz so um die 20kmh interpretiert (bei Fahrrädern jedoch 5kmh, die sind ja nicht so kippelig wie Autos :X3:) und das ist fast die vierfache und nicht "nur" die doppelte Geschwindigkeit.
Das OLG Brandenburg und der BGH gehen von max. 7 km/h aus. Das OLG Hamm setzt 10 km/h an, in den juristischen Kommentaren ist von einer Geschwindigkeit deutlich unter 20 km/h die Rede. Die geltende Rechtsprechung ist also durchaus nicht auf die 20 km/h fixiert, zumal der BGH immer die Richtschnur ist.
 
Mir scheint das Forum erlebt eine Renaissance: Erst taucht nach Jahren wiederholt PeterH wieder auf und jetzt EvaK!:)
Willkommen zurück!
C.
 
Das OLG Brandenburg und der BGH gehen von max. 7 km/h aus. Das OLG Hamm setzt 10 km/h an, in den juristischen Kommentaren ist von einer Geschwindigkeit deutlich unter 20 km/h die Rede. Die geltende Rechtsprechung ist also durchaus nicht auf die 20 km/h fixiert, zumal der BGH immer die Richtschnur ist.

Das ist gut zu hören, scheint sich aber bei den Rasern (und bei mir (n)) noch nicht rumgesprochen zu haben.

Ich hatte übrigens vor ein paar Jahren mal meinen Vorgarten hier in der Verkehrsberuhigten Zone für "Portraitaufnahmen" zur Verfügung gestellt und die erwähnten 20kmh war die Richtschnur des hiesigen Ordnungsamtes und wie mir gesagt wurde, auch die des zuständigen Amtsrichters.
 
ich hab letztes Jahr im Verkehrsberuhigten Bereich ein Bußgeld für 'schneller als 15 km/h' bezahlt (mit dem VM). Stand so im (bayrischen) BußgeldKatalog drin, den mir die Beamten auf Nachfrage zeigten.
 
Das heist, ich darf in der 30er Zone jetzt zwischen 45-60 fahren?
Dann würde ich mich nach den anderen Verkehrsteilnehmern richten.. Denn selbst mit 40km/h werde ich von JEDEM überholt. Egal ob Bus, Polizei, LKW oder normaler KFZ Fahrer..
Da wo du wohnst/fährst muss es echt furchtbar sein.
Bau deinen Polo fertig, damit ist es sicher wesentlich angenehmer als auf dem Rad, sich an die 30 zu halten.
 
Da wo du wohnst/fährst muss es echt furchtbar sein.
Bau deinen Polo fertig, damit ist es sicher wesentlich angenehmer als auf dem Rad, sich an die 30 zu halten.
Was ich noch unangenehmer finde, als die anderen Autofahrer: Wenn ich selbst noch alles mit dem Auto fahren muss, weils ja "sicherer" ist.. Das wird nicht vorkommen ;)
 
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