Hallo zusammen,
Das ist ein zugelassenes Rücklicht von Busch und Müller
Ja, aber das ist für waagerechte und nicht für senkrechte Montage sowie fahrradübliche Höhen (30 bis 35 Zoll) zugelassen.
nämlich auf etwas verstecktes hinter der Hecke hingewiesen
Wieso, hat es einen Pfeil nach unten?
Problem dürfte eher die für Fahrzeuge ungewöhnlich hohe Position des Lichtes sein. Das assoziiert nicht jeder sofort ohne nachdenken zu müssen mit einem Fahrrad und stellt sein Verhalten darauf ein.
Ich würde es mit einer Drohne assoziieren.
vonmiraus werde ich für ein Kind mit einem Leuchtstabal gehalten.
Das mit 4 km/h herumspaziert. Der entgegenkommende Linksabbieger wird arg verwundert sein, wenn Du ihm mit 30 die Türe demolierst.
Wobei nur ein Rücklicht der StVZO-Norm entsprechen muss, soweit ich weiß. Oder liege ich da falsch?
Nein, alle.
Ein 2. Rücklicht ist erlaubt, ein 2. Frontlicht nicht. Da wir uns mit unserem Angebot im gesetzlichen Rahmen bewegen wollen,
Meiner Auffassung nach darf das zweite aber nicht an den Dynamo angeschlossen werden. Abgesehen davon, wenn die Bikeflag abnehmbar ist, wäre das Licht mit dem Fahrrad nicht fest verbunden, somit gilt die StVZO gar nicht, sondern alles ist erlaubt, was blendfrei ist. Wenn sie nicht bnehmbar ist, ist die Bikeflag per se illegal, weil das reflektierende Material keine KBA-Zulassung hat, oder?
MWn darf man laut Paragraph67/ STVZO an Fahrrädern zu den vorgeschriebenen Front- und Rückleuchten, die über Dynamo laufen jeweils eine Zusatzleuchte dazu montieren, die dürfen dann auch Batteriebetrieben sein.
Nein, das gilt nur für ein zweites Rücklicht.
Du könntest Recht haben aber ich glaube mich dunkel erinnern zu können, dass es eine Höhenbegrenzung gibt.
Es gibt keine Höhenbegrenzung (nur für den kleinen roten Reflektor).
Die Polizei hat mich schon einige male angehalten um mir zu sagen das man mich super sieht, na was will ich mehr
"Die Polizei" ist ein Synonym für Inkompetenz in Sachen Verkehrsrecht: "Die Polizei" hat auch schon versucht, zu kassieren, weil ich einen als Gehweg beschilderten angeblichen Radweg nicht benutzt habe. "Die Polizei" vergibt an Prüfaufkleber, obwohl Reflektoren fehlen, sogar eine weiße Reflexionsfolie statt eines roten Reflektors haben die schon durchgewunken. "Die Polizei" musste auf meinen Hinweis eine Pressemitteilung korrigieren, weil Angaben zur Fahrradausrüstung falsch waren! "Die Polizei" verstößt gegen Persönlichkeitsrechte durch Verwendung von Bildern, für die sie keine Veröffentlichungserlaubnis hat. Die Polizei betreibt in mehreren Kreisen (MS, WES, W, ...) Dienstfahrräder, an denen der vorgeschriebene rote Reflektor hinten fehlt:
http://www.wz.de/lokales/wuppertal/...lizei-faehrt-auf-der-trasse-streife-1.1508382
Gruß, Klaus
[DOUBLEPOST=1479725442][/DOUBLEPOST]Hallo,
Aber sein Ziel hat er erreicht: Er wird wahrgenommen und ihn zu übersehen wäre schon eine Ignoranzleistung erster Klasse.
Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn werden auch regelmäßig "übersehen"
Als Hersteller wollen wir uns schon an Vorschriften halten.
Da merkt man auf Eurer Seite nichts von: Ich habe auf die Schnelle kein Liegefahrrad mit vollständiger Reflektorenausstattung gefunden, auch das Steintrike hat sie nicht. Stattdessen hat es wie die Ergo-Mesh-Trikes von HP unzulässiges Reflexionsgewebe am Sitz.
Gruß, Klaus