Schnee&Radwegbenutzungspflicht

H

_heinzh.

Hallo Liste,
zum Thema Radfahren bei Schnee hier eine Pressemitteilung
des ADFC-Hamburg vom 16.11.2001
Gruß aus HH
HeinzH.


Winterdienst für Radler


Der ADFC fordert die Hamburger Polizei auf, Hinweise für sicheres Radfahren bei Eis und Schnee zu geben. Radfahrer dürfen anstelle nicht geräumter Radwege die Fahrbahn benutzen.

Wie schon in den Jahren zuvor gab es im vergangenen Winter unter den Radfahrern und Kfz-Führern z.T. erhebliche Irritationen darüber, wie sich Radfahrer angesichts zugeschneiter oder vereister Radwege zu verhalten haben. Dies sorgte für eine Anzahl unnötiger Unfälle auf glatten Radwegen neben geräumten Fahrbahnen. Tatsächlich waren auch im vergangenen Winter die Fahrbahnen schon eine Zeitlang trocken, als sich Radfahrer noch auf benutzungspflichtigen Radwegen über Eis und Schnee quälten, der nicht selten vom Gehweg dorthin gefegt worden war.

Nach dem Ergebnis unserer Recherche ist es nicht zu beanstanden, wenn Radfahrer ggf. auf die Fahrbahn ausweichen. So hat das Oberlandesgericht - OLG - Celle in einem Urteil vom 22.11.2000 (Az. 9 U 104/00) unter Hinweis auf einen Beschluß des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 20.10.1994 (Az. III ZR 60/94) einem auf einem Radweg gestürzten Radfahrer entgegen gehalten, daß er die Sturzgefahr zumutbarerweise dadurch mindern könne, daß er entweder vor glatten und gefährlichen Stellen vom Rad steigt und zu Fuß geht, oder aber dadurch, daß er dann erlaubtermaßen den Radweg verläßt und -ggf.- die gestreute bzw. geräumte Fahrbahn benutzt.

Der ADFC hat daher kürzlich die Polizei darum gebeten zum geeigneten Zeitpunkt im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit besonders darauf hinzuweisen, daß Radfahrer ggf. zugeschneite oder vereiste Radwege im Interesse der eigenen Sicherheit verlassen sollten und die gestreuten bzw. geräumten Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen benutzen dürfen. Wir versprechen uns davon erstens, daß die Anzahl der Stürze von Radfahrern im Winter zurückgeht und zweitens Kfz-Führer auf das Auftauchen von Radfahrern auf der Fahrbahn gelassener reagieren. ADFC-Sprecher Stefan Warda: "Erzieherische Maßnahmen bis hin zur Nötigung seitens der stärkeren Autofahrer können Radfahrer gerade im Winter extrem gefährden. Gegen solches Verhalten sollen Informationsdienste der Polizei vorbeugen."

Das o.g. Urteil des OLG Celle kann in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht - NZV - 2001 Seite 217, der Beschluß des BGH in NZV 1995, 144 nachgelesen werden.
 
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