Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Das wird in der juristischen Überprüfung von Bedeutung sein !
Vielleicht kann jemand, der in der Nähe wohnt, die Situation mal prüfen ?
Die Mindestbreite ist bei Zeichen 237 mindestens 1,50m, bei Zeichen 240 mindestens 2,00m. Gibt es Radwegeschäden, ist ggf. sogar ein Zustzschild montiert ?
Kannst Du Dich noch dran erinnern ?
Nicht wirklich. Ich bin ihn ja nicht gefahren... ;) Aber vielleicht ist die unterschiedliche vorgeschriebene Breite ja der Grund, dass nur im ersten Brief angegeben war, es hätte sich um Schild 240 gehandelt. Danach war immer von Schild 237 die Rede. Ich hätte doch umdrehen und ein paar Bilder machen sollen. Aber nach 180km und noch 80km vor mir hatte ich darauf nicht wirklich Lust.

Streitgegenstand wird die Zumutbarkeit der Radwegebenutzung für Dich im Verhältnis der Zumutbarkeit Deiner Benutzung einer Bundesstraße für die Autofahrer sein.
Ggf. könnte ein Jurist auch so argumentieren, dass Du mit Deinem Quest bei sagen wir mal erlaubten 100km/h gefährliche Überholmanöver der PKW`s provozierst, die das Unfallrisiko erhöhen.
Nun, die Bundesstraße war innerorts, auf 50km/h beschränkt und ich bin leicht bergauf mit ca. 30km/h unterwegs gewesen.

Dann musst Du knallhart nachweisen können, dass für Dich der Radweg auch unter Inkaufnahme von leichten Einschränkungen nicht zumutbar benutzbar ist.

Meine Argumentation in meinem Brief war, dass ich gerade auf einer Fahrt durch fremdes Gebiet nicht jeden Radweg antesten kann, ob er vielleicht für mich fahrbar wäre und ich somit lediglich Radwege benutze, die in gutem Zustand sind und direkt an die Straße angrenzen, so dass ich im Fall der Fälle wieder auf die Straße ausweichen kann. Alles andere halte ich bei einer langen Tour wirklich für unzumutbar.

Viele Grüße,
Martin
 
AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Moin,moin Martin

wenn Du wegen dieser Geschichte einsitzen solltetest komm ich Dich bestimmt besuchen und hol Dich da raus... :)
Spass beiseite, aus meinen Auseinanderetzungen im Arbeitsrecht habe ich die Quintessenz gezogen, nicht lange warten und Rechtsbeistand suchen, was nebenbei auch guenstiger als eine Versicherung ist...;)

Der ADFC in Deiner naehe hat da bestimmt eine gute Adresse und wenn Du vielleicht im ADAC sein solltest, ist das doch erst recht kein Problem... :D:D

Gruss Michael
 
AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Ich bitte Sie, Ihre Anzeige nochmals zu überprüfen und zurückzuziehen.



Hallo,
Den freundlichen Ton finde ich prima aber an dieser Stelle würde ich sinngemäß schreiben :
Aus diesen Gründen lege ich Wiederspruch ein da ich ihre Anzeige nicht für Rechtskonform halte.

Oder, anders ausgedrückt, du glaubst im Recht zu sein und akzeptierst ihre Meinung nicht.
Das kann dann z. B. so Enden das einfach nichts mehr kommt bis die Anzeige wegen Eintritt der Verjährung aufgehoben wird.

Gruß Stefan D.
 
Weihnachtsgeschenk

Heut lag ein schönen Weihnachtsgeschenk in meinem Briefkasten. Ein Brief, in dem Herr XXX von der Bußgeldstelle mir schrieb:

"ich nehme den obigen Bußgeldbescheid zurück. Das Verfahren wird eingestellt."

Es scheint also doch zu fruchten, wenn man freundlich die Sachlage darlegt. Und es hat mir gezeigt, dass man ab und zu seinen sturen Kopf durchsetzen sollte. Ich hätte mir noch lange Vorwürfe gemacht, wenn ich eine Strafe für ein rechtmäßiges Verhalten gezahlt hätte. Für alle, die es vielleicht mal brauchen, hier mein Einspruch auf den Bußgeldbescheid (ich merke eben, ich hab Einspruch und Widerspruch durcheinandergewürfelt, es hat aber augenscheinlich nicht geschadet...).

Weiterhin schöne Weihnachten,
Martin


Einspruch, Aktenzeichen xxxxxxxxx

Sehr geehrter Herr XXX,

Bezüglich des Bußgeldbescheids vom 05.12.2007, eingegangen am 10.12.2007 lege ich hiermit Widerspruch ein.

Es ist richtig, dass gemäß §2 Abs.4 der StVO Fahrräder Radwege benutzen müssen. Da der Gesetzgeber bei dieser allgemeinen Aussage aber von „normalen“ Fahrrädern ausgeht, hat er in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Absatz 4 Satz 2 unter „II Radwegebenutzungspflicht“ folgendes geregelt:

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Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBI. II 1977 S. 811) wie mehrspurige Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
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Die Umstände, warum es für mich unzumutbar ist, die meisten Radwege zu benutzen, habe ich Ihnen bei der Anhörung bereits mitgeteilt, ich werde sie aber hier nochmals etwas ausführlicher darlegen. Bei all dem bedenken Sie bitte den Sinn und Zweck, den der Gesetzgeber im Bau von Radwegen sieht. In der VwV-StVO schreibt er zu Absatz 4 Satz 2 unter „I Allgemeines“ unter 1.:

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Sie trennt dann den Fahrzeugverkehr und dient damit dessen
Entmischung sowie dem Schutz des Radverkehrs vor den Gefahren des Kraftfahrzeugverkehrs.
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Es wird also angestrebt, verschieden schnelle Verkehrsteilnehmer räumlich zu trennen, um Gefahren zu vermeiden. Sicherheit für mich und die anderen Verkehrsteilnehmer ist auch mein Hauptanliegen, so dass ich denke, dass wir das gleiche Ziel verfolgen.


Zum Fahrzeug:

Ich fahre ein Velomobil des Typs Quest der holländischen Firma velomobiel.nl . Dieses Velomobil wurde gebaut, um wetterunabhängig ganzjährig auch längere Strecken schnell ohne Auto zurücklegen zu können. Es handelt sich dabei um ein vollverkleidetes Liegedreirad. Gekauft habe ich das Velomobil hauptsächlich für den Weg zur Arbeit. Meine Radstrecke zur Arbeit ist 45km lang. Für diese Strecke benötige ich ca. 1h 15min, jetzt zur Zeit mit Winterreifen ca. 1h 30min statt wie mit dem Auto ca. 40min. Ich lege etwa die Hälfte der Arbeitstage die Strecke mit dem Velomobil zurück. Aus den Fahrzeiten können Sie ersehen, dass ich dabei Durchschnittsgeschwindigkeiten von 30 – 36km/h erreiche. In der Ebene fahre ich ca. 40 – 45km/h, bergab erreiche ich täglich Geschwindigkeiten von bis zu 65km/h.

--------- Hier kam ein Bildchen meines Quests zur Veranschaulichung -----------

Das Fahrzeug ist knapp 3m lang und 80cm breit und besitzt einen Wendekreis von 11m. Enge Kurven, schmale Durchfahrten, stark seitlich geneigte Fahrbahnen und eine schlechte Fahrbahnoberfläche machen Probleme. Zwar ist das Fahrzeug gefedert, jedoch ist ein „aus dem Sattel gehen“ wie bei normalen Fahrrädern nicht möglich.

Als ich auf meiner Radtour in die Niederlande in Geseke angehalten wurde, hatte ich an diesem Tag bereits 180km gefahren und noch ca. 80km vor mir. Aufgrund der langen Strecke, ca. 20kg Reisegepäck und leicht ansteigender Straße war ich dort kurzzeitig lediglich mit ca. 30km/h unterwegs.

Zu Radwegen:

Viele deutsche Radwege weisen Eigenschaften auf, die sie für mein Velomobil unbenutzbar machen:

-Drängelgitter versperren meinem Velomobil mit seinen 80cm Breite den Weg. Ein Weiterkommen ist unmöglich. Schon mehrmals musste ich aussteigen, das Velomobil manuell wenden, ein langes Stück zurückfahren und auf die Straße ausweichen.

-Viele Radwege weisen extrem scharfe Kurven auf, die man mit einem einspurigen Fahrrad schneiden kann, die aber mit einem Velomobil mit 11m Wendekreis unfahrbar sind.

-Radwege werden meist bei der Reinigung vernachlässigt, so dass dort oft ein Schmierfilm aus Blättern, Schmutz und Feuchtigkeit anzutreffen ist. Im Winter werden Radwege in den allerwenigsten Fällen gestreut und man muss immer mit Eisplatten rechnen.

-Die Oberfläche von Radwegen ist in sehr wechselhaftem Zustand. Oftmals gibt es Schlaglöcher oder Aufwerfungen durch Baumwurzeln. In einem Liegerad oder Velomobil kann man dem nicht durch „aus dem Sattel gehen“ entgegenwirken. Teilweise ändert sich der Belag und ein geteerter Radweg wird plötzlich zu einer Lehmpiste.

-Die seitliche Neigung von Radwegen wird oft an die umgebenden Bedingungen angepasst. Ein einspuriges Rad wird dadurch nicht weiter behindert und fährt einfach weiter. Ein Dreirad steht aber immer senkrecht auf der Fahrbahn und läuft somit Gefahr umzukippen.

-Oftmals existiert keine Ausschilderung an Radwegen, ein Ortsunkundiger verfährt sich schnell.

-Radwege sind sehr oft sehr eng, so dass beim Überholen von Fußgängern oder Radfahrern bzw. bei entgegenkommendem Verkehr Gefahren entstehen. Fußgänger und Radfahrer erschrecken meiner Erfahrung nach oft, wenn sie von meinem ungewöhnlichen Gefährt überholt werden, selbst wenn ich nur langsam vorbeifahre.

-Sehr oft führen Radwege direkt an Ausgängen und Ausfahrten von Grundstücken vorbei. Es ist dabei an der Tagesordnung, dass Kinder plötzlich auf den Radweg springen oder Autos ohne zu schauen den Radweg überqueren, um auf die Straße einzubiegen.

All diese Gründe zusammengenommen sorgen dafür, dass die meisten Radwege für mich unzumutbar sind. Sie gefährden meine Sicherheit und die der Menschen in meiner Nähe. Insbesondere ist es für mich auch gerade in mir unbekannten Gebieten nicht zumutbar, jeden Radweg austesten zu müssen, ob er für mich fahrbar ist oder nicht. Nachdem ich nach dem Kauf meines Velomobils immer wieder Radwege versucht habe zu fahren, nutze ich sie heute nur noch in besonderen Situationen. Entweder, wenn es steil bergauf geht und ich sehr langsam bin, oder wenn der Radweg direkt an die Straße angrenzt und ich mich beim Auftauchen eines Hindernisses oder einer potentiellen Gefahrenstelle wieder in die Straße einordnen kann. Seitdem ich Radwege nach Möglichkeit meide, bin ich deutlich sicherer unterwegs. Ausnahmslos alle gefährlichen Situationen, die ich erlebt habe, geschahen auf Radwegen, keine einzige aber beim Befahren der Straße.

Übrigens hat laut einer Studie (Bundesminister für Verkehr (Hg.): Forschung Stadtverkehr, Zusammenfassende Auswertung von Forschungsergebnissen zum Radverkehr in der Stadt, Heft A7, 1991.) die Anzahl der Radunfälle deutlich zugenommen, nachdem Radwege eingerichtet wurden. Die Ergebnisse sind auch nachzulesen unter: http://www.adfc-weyhe.de/radwege/unfallzahlen.php Somit ist auch die ursprüngliche Annahme, Radwege würden der Sicherheit der Radfahrer dienen nicht mehr haltbar.

Diesem Brief füge ich eine Rechtsinfo zur Radwegebenutzungspflicht des ADFC bei, bei dem unter anderem auf die Regelung für mehrspurige Fahrräder eingegangen wird.


Mit freundlichen Grüßen,
 
AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Gratulation! Fachkenntnis zahlt sich doch aus.
Da scheint auf der Gegenseite jemand auf Verdacht eine Ordnungswidrigkeit beanstandet zu haben: In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Danke übrigens für den Link, ich wurde in letzter Zeit manchmal schief angemacht, wenn ich mit Tempo >50 von meinem Hausberg kommend noch einige 100 m neben dem Radweg herfahre, weil ich weiß, dass dort zu den üblichen Arbeitswegzeiten etliche langsamere Radfahrer sowie Spaziergänger mit Hunden unterwegs sind, die gerade im Winter mit dicker Mütze meine Fahrradklingel überhören. Jetzt habe ich es schriftlich.

Übrigens: Autos "schauen" nicht nach rechts und links, bestenfalls deren Fahrer. Eine Ausnahme war vielleicht das D-Modell ("die Göttin") der 2. Serie von Citroen mit ihren lenkungsabghängig mitschwenkenden Scheinwerfern. Und selbst da musste der Fahrer noch selber schauen.;)

Dir und Euch allen noch eine schöne Weihnachtszeit!

Martin
 
AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Hallo mein Lieber!
Übrigens sieht mein Sfx jetzt aus wie ein Citroen. Mitlenkende Leuchte (IQ-fly) . Frohe Weihnacht. Wenn auch off-topic.
Der Velotroll:)
 
AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Hallo Martin

Klasse!Genau richtig zu Weihnachten.

Gruss
Stefan
 
AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Danke übrigens für den Link, ich wurde in letzter Zeit manchmal schief angemacht, wenn ich mit Tempo >50 von meinem Hausberg kommend noch einige 100 m neben dem Radweg herfahre, weil ich weiß, dass dort zu den üblichen Arbeitswegzeiten etliche langsamere Radfahrer sowie Spaziergänger mit Hunden unterwegs sind, die gerade im Winter mit dicker Mütze meine Fahrradklingel überhören. Jetzt habe ich es schriftlich.

Vorsichtig argumentieren: Du hast kein Anrecht darauf auf der Fahrbahn zu fahren, nur weil Du auf dem Radweg langsam fahren müßtest.
 
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Vorsichtig argumentieren: Du hast kein Anrecht darauf auf der Fahrbahn zu fahren, nur weil Du auf dem Radweg langsam fahren müßtest.

Moin,moin Rainer

das ist natuerlich richtig. Aber ich durfte einmal einer kleinen Diskussion meines Freundes mit der Polizei beiwohnen. In der er argumentierte, dass Mofas ja auch nicht auf den von uns verschmaehten Fahrradweg fahren duerfen und wir mit unseren Rennraedern sehr viel schneller sind. Die beiden Polizisten haben diesen Einwand akseptiert... :)

--

Moin,moin Martin

gute Argumentation, die speicher ich mir ab und lerne sie fuer die naechste Begegnung ..... :D

Gruss Michael
 
AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Vorsichtig argumentieren: Du hast kein Anrecht darauf auf der Fahrbahn zu fahren, nur weil Du auf dem Radweg langsam fahren müßtest.

Stimmt. Allerdings entfällt die Radwegepflicht für mein hauptsächlich genutztes Steintrike sowieso, weil Mehrspurfahrzeug. :p
Meine Erfahrungen mit der Polizei waren übrigens mit einer Ausnahme durchweg positiv: Je fachkundiger, desto freundlicher. Die eine Ausnahme bezog sich auf einen Polizisten, der mir einfach nicht glauben wollte, dass mein FAW auch ohne Motor gut im Stadtverkehr mithalten konnte. Und selbst der war eher misstrauisch als unfreundlich, wobei seine Figur verriet, dass er vermutlich wenig zur Leistungserhaltung seines Körpers tat.

Grüße, Martin
 
AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Der Brief ist inzwischen (mit einigen Änderungen aufgrund eures Feedbacks) rausgegangen. Ich bin bewusst auf das Quest eingegangen, da die Unbenutzbarkeit von Radwegen ja genau darin begründet liegt. Mit einem normalen Klapprad mögen viele Radwege problemlos zu benutzen sein, bei denen ich mit dem Quest den Verkehrsplaner verwünsche.

Grüße,
Martin
Hallo Martin,halt uns mal auf dem Laufenden wiedie Sache aus geht Danke
 
AW: Radwege, Polizei und schriftliche Äußerung

Vielleicht hilft's ja in Zukunft schneller die erwähnten Schriftstücke und Paragraphen gleich eingeschweisst im VM dabei zu haben. Dann kommt es vielleicht erst gar nicht zu dem lästigen Briefverkehr :)
 
Radwege, Polizei, schriftlich bzw. mündlich

...Nüscht is passiert, das Verfahren wurde eingestellt. Ist ja auch schon bald zwei Jahre her...

Vielleicht hilft's ja in Zukunft schneller die erwähnten Schriftstücke und Paragraphen gleich eingeschweisst im VM dabei zu haben. Dann kommt es vielleicht erst gar nicht zu dem lästigen Briefverkehr :)

Ja, mich würde aber auch mal interessieren, wie es überhaupt zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung bzw. Busgeldbescheid gekommen ist.

Habt ihr versucht mit der Polizei zu diskutieren, anstatt sich heuchelt für den "netten" Radwege-Hinweis an Ortsunkundige zu bedanken? Oder seit ihr an so harte Beamte geraten, die sofort die Personalien aufnehmen?

Wegen fahren auf falschen Wegen wollte die Polizei bisher nur einmal Geld von mir (Fußgängerzone, die später aber für den Radverkehr freigegeben wurde). Dieses Verwarnungsgeld wurde aber nur gewünscht, da ich dummerweise direkt in eine speziell deswegen eingerichtete Kontrolle gefahren bin.
Polizisten die zufällig vorbeikamen sagten zwar auch gelegentlich, dass ich den Radweg benutzen solle. Da ich dann Einsicht geheuchelt habe (solange die Polizei in sichtweite war), war das alles. Bei schneller Fahrt oder schlechter sicht ist ein Radweg ja auch mal zu übersehen ;-)

Zugegeben, daraus haben die Polizisten nichts gelernt. Wenn man häufig den selben Polizisten in ähnlichen Situationen begegnet, wird Heuchelei wohl auch nicht mehr helfen.

Mit meinem vor einigen Monaten erworbenen Low Racer nutze ich doch wesentlich seltener Radwege, als mit meinem langsameren Tourenlieger. Hoffentlich komme ich nicht zu oft mit der Polizei in Konflikt ...


Gruß
Martin
 
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