Radwegbenutzungspflicht Blatt zum mitführen

henningt

gewerblich
Beiträge
3.426
Weil ich gerade mal wieder danach gefragt wurde :)

Vor einiger Zeit habe ich mal ein Blatt "entworfen", woraus auch dem unwissenden Polizisten klar gemacht wird, das wir Velomobilfahrer auf die Strasse dürfen.
Bei meinem Unfall im Okt. 2014 habe ich eben dieses Blatt dem aufnehmenden Polizisten unter die Nase gehalten, dieser hat sich per Funk rückversichert und damit war der Drops gelutscht und der Unfallgegner zu 100% Schuld (vorher stand 50-50 oder sogar 75-25 gegen mich(!) im Raum). :cool:

Natürlich übernehme ich keinerlei Haftung aus dem Schreiben :whistle:
Es kann aber nicht schaden sich das einzulaminieren und im Fahrzeug zu haben. Vielleicht sogar zusammen mit der Rettungskarte ;)
 

Anhänge

  • Radwegbenutzungspflicht.pdf
    542,2 KB · Aufrufe: 2.650
Wann ist denn bitte ein Radstreifen neben der Fahrbahn mind. 1,50m? die Sind doch meist immer nur 1m.

Danke für das Blatt! Druck ich nachher gleich aus :)

edit:

Dumme Frage, weil ich grad auf Wikipedia darauf gestoßen bin:
"Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benutzt werden; mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren mehrspurigen Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benutzen.“ (§ 68 Abs. 1 StVO)."

Danach dürfte ich doch mit meiner Alleweder (82 cm breit) ja gar nicht auf dem Radweg fahren, oder sehe ich das falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die für uns Mehrspurer relevanten Passagen hatte @Guzzi in einem Blatt zusammengefasst und in Vergangenheit schon mehrfach hier im Forum gepostet.
Ich führe es auch immer in eingeschweißter Druckversion mit.
So drastisch wie in Deinem Fall brauchte ich es zum Glück noch nicht. Aber freut mich sehr zu lesen, daß es Dir so sehr geholfen hat!
Habe es bei bisher vier "Kontrollen" durch die Rennleitung erst einmal gezückt (obwohl ich jeweils trotz vorhandenem benutzungspflichtigem Radweg auf der Straße gefahren war. Wirkung war auch in meinem Fall positiv, damit war alles geklärt.
Es waren aber auch durchweg sehr umgängliche Mitmenschen in Uniform.
 
@keepsmiling
hab ich noch nie (bewußt) gesehen :confused:

@Reinhard
gebe es vielleicht die Möglichkeit, Themen wie dieses oder die Rettungskarten in eine extra Rubrik wie zB "Dokumente für Velomobilisten" o.ä. einzustellen oder anzupinnen?
 
Den VwV.Schnippsel habe ich auch im Portemonnaie ... Hat auch schon 2x geholfen, 1x mit Liegedreirad, 1x bei dem Transport ...

Wann ist denn bitte ein Radstreifen neben der Fahrbahn mind. 1,50m?
Radspuren gehen meistens, bei Schutzstreifen beachte man strengstens die StVO!
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
... und auch Fahrräder sind Fahrzeuge ...:whistle:
... und wann hat man schon Bedarf, aufgemalte Handtücher zu benutzen ...:whistle:
Und der letzte Satz gilt auch für Selbstgefährdung ....:whistle:
 
Als Radler ist man ja schmaler und hat daher im Fließverkehr selten Bedarf ...
 
Nun ist das laminierte Blatt auch in meiner Packtasche. Ich könnte es eigentlich auch unter die Matte auf den Sitz kleben ;)
Danke.
 
Zurück
Oben Unten