Radverkehrskongress Essen: Radwege, Politik und mehr

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Hallo zusammen, es gibt was neues.

Auf dem Radverkehrskongress "Straße neu denken" freuten sich unter vielen anderen auch Herr Axel Horstmann und Peter London vom Verkehrsministerium NRW und Michael Heinze von Straßen.NRW sehr darüber, dass Herr Dr. Wöhrle nach einem jahrelangen Prozessmarathon Recht bekam, was die Radwegebenutzungspflicht anging. Herr Dr. Wöhrle bekam dafür den Sonderpreis der Jury.

Interessante Aussagen in den Vorträgen und Pausen (meinem Notizbuch nach zitiert, also nicht wörtlich, aber nach bestem Wissen und Gewissen):

- es kam das Thema auf, ob auch klassifizierte Straßen (Kreis-, Land-, Bundes- Straßen) radverkehrsfreundlich umgestaltet werden könnten; Herr Heinze meinte dazu, klassifizierte Straßen umzugestalten gehe immer, wenn die Beteiligten es wollten; in der Regel wollten es die Kommunen nicht und benutzten die angebliche unmöglichkeit als Ausrede.

- zu meiner Frage, ob die Änderung des Baulastträgers oder die Rückzahlung von Fördermitteln einer Abschraubung blauer Schilder entgegenstehe, meinte Herr [xxx (unkenntlich gemacht weil private Äußerung beim Grünkohlessen, wenn auch unter Zeugen) ], dass bei Umschilderung eines benutzungspflichtigen Radwegs in einen sonstigen Radweg keine Umwidmung stattfünde und dies somit keinesfalls zu einem Entfall der Zweckbindung oder gar zu einer Änderung des Baulastträgers führe. Die Kommunen benutzten oft diese zwei Argumente, um einem Schilder-Abschrauben entgegenzutreten, zutreffend seien sie beide Argumente jedoch nicht.

- Es ist allen Anwesenden bewusst, dass insbesondere die massenhafte Verbreitung von Pedelecs zu ganz neuen Herausforderungen in der Verkehrsplanung führe. Die zurückgelegten Strecken würden bedeutend länger und die Geschwindigkeiten -insbesondere die von Alltagsfahrern- höher.


- Es ist den Ministerialbeamten und Kommunalpolitikern bewusst, dass oft drei bis vier Etagen unter ihnen die oben gefällten radfreundlichen Entscheidungen nicht umgesetzt / oftmals sogar sabotiert würden. Herr Dr. Wöhrle selbst ging in seiner Rede darauf ein und forderte die Politiker/ leitenden Verwaltungsangestellten auf, auch ämter-intern durch entsprechende Anweisungen für eine Umsetzung der eigenen Entscheidungen zu sorgen.
 
AW: Radverkehrskongress Essen: Radwege, Politik und mehr

Auf dem Radverkehrskongress "Straße neu denken" freuten sich unter vielen ..., dass Herr Dr. Wöhrle nach einem jahrelangen Prozessmarathon Recht bekam, was die Radwegebenutzungspflicht anging. Herr Dr. Wöhrle bekam dafür den Sonderpreis der Jury.

Worum ging es in dem Prozess?
 
AW: Radverkehrskongress Essen: Radwege, Politik und mehr

http://www.wochenblatt.de/nachricht...ahrer-lehrt-Stadt-das-Fuerchten;art1172,21545
"18.11.2010 Regensburg
Radfahrer lehrt Stadt das Fürchten
Der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Regensburg, Dr. Klaus Wörle, hat sich gegen die Stadt Regensburg durchgesetzt – und Kommunen in ganz Deutschland das Fürchten gelehrt. Wörle zog dagegen vor das Bundesverwaltungsgericht, dass Städte wie Regensburg Fahrradfahrer zwingen, auf Radwegen statt auf der Straße zu fahren. Geht nicht, sagen die Bundesrichter.


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch.
Dem ADFC, der diese Klage unterstützte, ging es um eine generelle Klärung der Frage, unter welchen Umständen eine Radwegbenutzungspflicht überhaupt zulässig sein kann. Im Regensburger Fall hatte die Stadtverwaltung einseitige gemeinsame Geh- und Radwege neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Das darin enthaltene Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren, begründete die Stadt mit allgemeinen Sicherheitserwägungen.
Wie schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO). Der Vorsitzende des 3. Senats betonte in der mündlichen Verhandlung, man müsse die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer stärken und dürfe Radfahrer nicht auf baulich unzureichende Radwege zwingen.
Bereits seit dem 1. September 1997 sieht die StVO das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich eingehend mit dieser Rechtslage auseinandergesetzt und hat die StVO jetzt korrekt und konsequent ausgelegt.
ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg sagt: „Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland haben die Verordnung bis heute weitestgehend ignoriert und fast alle Radwege beschildert. Nach diesem Urteil sind nun alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten.“

http://www.facebook.com/sharer.php?u=http://www.wochenblatt.de/21545&src=sp Autor: ce / pm
 
AW: Radverkehrskongress Essen: Radwege, Politik und mehr

In Mainz scheint der Leiter des Stadtplanungsamts der Meinung zu sein das Urteil hätte keine Große Auswirkungen.

" Es hat ja durchaus mal einen Sinn gehabt, die Radwege zu bauen"

Er meint, dass die Stadt mit diesen Begründungen der Rechtsprechung weitgehend genüge tue.

Radwege auf dem Prüfstand
 
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