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Das hab ich auf jeden Fall übersehen.Vermutlich dass er weder zu Fuß ging, noch mit einem Fahrrad oder Elektrokleinstfahrzeug fuhr.
Wobei in diesem Falle Abstandserfassungsvorrichtung die korrektere Umschreibung wäre. Ein OBS wertet nur Ultraschallsignale aus, die Umsetzung in ausreichend oder zu knapp geschieht erst im Datenportal.… "Abstandseinhaltungserfassungsvorrichtung" -die Krone des Behördendeutschs- …
vor einigen Wochen hat mich - kurz vor zuhause - ein VW (SUV) mit Anhänger (mit Pferden darinnen, auf dem Weg zu meinen Nachbarn ((Pferderanch)), wo sie ihre Pferde unterstellen) die Polizei überholt!
Die Strasse hat eine Breite von ca.knapp 5 m (eher etwas weniger). Sie fuhren verlangsamt von hinten an mich heran und überholten dann.
ist nichtTraktor entgegenkommt
die Polizei überholt!
Na und? Kann man sich nicht trotzdem rücksichstvoll verhalten? Egal welche (Kriegs)Bemalung ein Fahrzeug oder dessen Insassen tragen.ist nicht
Genau. Dementsprechend sollte man einfach auf den Überholvorgang verzichten und sich in Geduld üben.Kann man sich nicht trotzdem rücksichstvoll verhalten?
U.a. auch deshalb: Dashcam! Die Aufnahme würde ich zur Polizei / Führerscheinstelle schicken mit der Bitte, die charakterliche Eignung des Fahrers zum Führen eines KFZ mal zu überprüfen.Er meint: Wenn sie hier fahren, sind sie selber Schuld, wenn ihnen etwas passiert.
Ich mache auch immer Platz, wenn es für mich eine gefahrlose Möglichkeit dazu gibt. Auch wenn ich an der entsprechenden Stelle im Recht bin. Egal, wer da an mir vorbei möchte. Allerdings bremse ich nicht alle 10 Meter auf Schritttempo ab. Es gilt, eine sinnvolle Balance zu finden.Vermutlich hätte ich sogar angehalten und hätte Platz gemacht.
Ähnlich ist es innerorts: fahre ich knapp an der rechten Gosse, dann werden viele dazu animiert, sich zwischen Fahrrad und Gegenverkehr flott durchzuquetschen. Fahre ich etwa eine drittel Fahrspurbreite vom rechten Rand entfernt, dann ist der Fahrer gezwungen, zu warten, bis kein Gegenverkehr kommt - und dann steigen die Chancen, mit anständigem Abstand überholt zu werden.
Alle (ich wiederhole: alle) Apelle an die "gegenseitigen Rücksichtnahme" gehen in Richtung Radling. Die Steigerung von "gegenseitigen Rücksichtnahme" ist doch mittlerweile schon "ggf. absteigen und schieben".Rücksicht ist immer gut. Wenn sich ein Großteil der Radfahrer allerdings überwiegend devot verhalten,
Oh ja! Alle sofort maximal bestrafen! Da bin ich gern bei Dir! Laß uns doch auch Radfahrern, die bei Rot fahren oder die Radwegebenutzungspflicht nicht beachten, sofort das "Tatwerkzeug" entziehen, und zwar inklusive Socken! Dafür werden dann neue Parkplätze errichtet!Abstandsverstöße auf der Autobahn bringen sehr schnell Fahrverbote, das sollte auch hier gelten. Unter 1m Überholabstand oder bereits der erste Wiederholungsfall sollte sofort automatisch "Vorsatz" und mindestens 1 Monat Fahrverbot und 2 oder 3 Punkte bedeuten. Bei einem weiteren Wiederholungsfall drei Monate Fahrverbot und danach Herausgabe des Führerscheins nur nach einer MPU. Desweiteren Einziehung und Zwangsversteigerung des "Tatwerkzeugs". Ist es ein Mietwagen, dann sollte dem Vermieter das Regressverfahren vereinfacht werden, z.B. Vorschuss des Zeitwerts des Wagens aus der Staatskasse.
Beim Abstand unter 1,5/2m und über 1m Bußgeld und ein Punkt. Bußgelder sollten einkommens- oder vermögensabhängig sein, je nachdem, was von beiden höher ist, und es sollte der gesamte Haushalt zur Berechnung herangezogen werden, damit das Vermögen nicht "der Frau gehört".
Und: Die Erlöse aus Bußgeldern und diesen Zwangsversteigerungen sollten zweckgebunden der Verkehrsopferhilfe und Projekten wie dem Ausbau der Radinfrastruktur oder Umgestaltung von Innenstädten auf autoarme Konzepte zukommen - und den Verursachern sollte dies direkt kommuniziert werden. "Von Ihrem Bußgeld wird die Entfernung von 10 Parkplätzen in der Müllerstraße im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße finanziert."
Ich stelle beim Überholen fest, daß vielen Autofahrern offensichtlich nicht bewußt ist, wie gefährlich sie unterwegs sind. Wer bei Gegenverkehr überholt und den Überholvorgang nicht abbrechen kann, weil dann neben einem ein Fahrrad fährt, sollte stark bremsen und möglichst frontal mit dem Auto des Gegenverkehrs zusammenstoßen. Autos sind relativ sicher, da passiert den Insassen wenig. Stattdessen werden Autofahrer aber wahrscheinlich eher den Radler von der Straße schieben und dadurch töten. Die meisten dummen Überholvorgänge, die ich beobachte, überholen bei Gegenverkehr oder an schlecht einsehbaren Stellen. Da kann ich fahren, wie ich will, das ist den Autofahrern (zumindest hier) reichlich egal. Ab und an spreche ich welche darauf an, ob sie denn gesehen hätten, daß da eine durchgezogene Linie war, vielen ist das aber einfach egal. Ich bin relativ desillusioniert. Du kannst hier als Radfahrer total toll fahren und an jeder Gelegenheit den Verkehr, der Dich überholen will, durchlassen, wirst aber dennoch schlimm überholt. Hauptsächlich direkt vor der Durchlaßgelegenheit, auch mal links neben Verkehrsinseln etc.; üblicherweise halte ich mittlerweile nirgendwo mehr an, um Leute vorbeizulassen, da die sich alle schon vorher an mir vorbeidrücken, teilweise trotz Gegenverkehr, Verkehrsinseln etc. Bringen da schlimme Strafen was? Wer weiß. Wahrscheinlich nicht. Die Diskussion finde ich auch allein deshalb müßig, weil das hierzulande auch nicht mehrheitsfähig ist. Die Idee, daß Leute in 30er-Zonen nicht über 50 fahren können, ohne mal ne Weile auf den Führerschein verzichten zu müssen, war dermaßen absurd, daß sich das nicht durchsetzen konnte. Bei zu engen Überholabständen, die meist ja nicht einmal als Problem angesehen werden, "weil ja nichts passiert," haben wir da erst recht keine Chance.Allerdings blockiere ich auch Stellen, wo Überholen vor allem für mich gefährlich wird, z.B. vor Verkehrsinseln. Da habe ich zu oft erlebt, dass sich da schnell noch einer vorbei drücken wollte. Da fahre ich immer 1/3 zur Mitte. Dann ist rechts kein Platz zum überholen und links erst recht nicht. Direkt nach der Insel mache ich dann Platz, wo welcher ist.
Dann entstehen zwar mitunter Könige, weil dann direkt über Sperrflächen etc. überholt wird, aber das interessiert mich dann nicht mehr. Mir sind meine Knochen und mein Fahrzeug wichtig.
da bin ich mir nicht so sicher: wenn in der Schweiz bei deutlichen Geschwindigkeitsübertretungen 3000-4000 SFr und/oder monatelanger Führerscheinentzug fällig sind/ist und in manchen Kantonen Rasern das Auto konfisziert und danach öffentlich versteigert wird, spricht sich das herum (stell Dir vor, der malochende Papa finanziert den M3 des Sohnimanns und muss mit ansehen, wie das Auto jemand anders evtl. sogar zu einem Schnäppchenpreis bekommt). Und das hat dann schon entsprechende Auswirkungen.Härtere Strafen schützen nicht unbedingt; die Strafe muß natürlich so sein, daß es für normale Leute unattraktiv wird, eine bestimmte Aktion durchzuführen, allzu drakonisch sollte man das aber auch nicht machen, denn im Verkehr passieren nunmal Fehler.
Ich hatte hier mal den Vergleich Auto zu Gewehr gezogen. Um bei diesem Bild zu bleiben: Fahrrad zu Buttermesser.Oh ja! Alle sofort maximal bestrafen! Da bin ich gern bei Dir! Laß uns doch auch Radfahrern, die bei Rot fahren oder die Radwegebenutzungspflicht nicht beachten, sofort das "Tatwerkzeug" entziehen, und zwar inklusive Socken! Dafür werden dann neue Parkplätze errichtet!
Richtig. Und daher sollte jeder, der einen solchen Überholvorgamng startet -zumindest im Wiederholungsfall- auch ohne erfolgte Körperverletzung seine charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ nachweisen müssen. "issochnixpassiert" muss aus den Köpfen rausStattdessen werden Autofahrer aber wahrscheinlich eher den Radler von der Straße schieben
Der Verkehrtminister, der die bereits beschlossene Gesetzesänderung (durch wiederholten Formfehler) verhindert hat war absurd.Die Idee, daß Leute in 30er-Zonen nicht über 50 fahren können, ohne mal ne Weile auf den Führerschein verzichten zu müssen, war dermaßen absurd, daß sich das nicht durchsetzen konnte.
Das mache ich nicht mehr. Ich weiß ja nicht, wie´s in anderen Teilen D.´s ist, aber hier in B bzw. BB hat das zur Folge:Fahre ich etwa eine drittel Fahrspurbreite vom rechten Rand entfernt, dann ist der Fahrer gezwungen, zu warten
Wobei "Fahrzeug Führende" ja nur die gendergerechte Variante von Fahrzeugführern ist. Und wenn die Fahrzeuge dann Elektrokleinst- sind, werden deren Lenker und Lenkerinnen zuSo was kannst Du Dir nicht einfach ausdenken.
Debatte über Gendersprache in 3,2,1 .. duckundwechElektrokleinstfahrzeug Führenden
Die Regeln für S-Pedelcs ähneln insgesamt eher denen von anderen langsamen Krafträdern oberhalb der 25er Mofaklasse, siehe bspw. Nutzung von Rad-, Feld- und Waldwegen (alle nein), von daher ist es nix im Sinne des § 5Gelten S-Pedelecs im Sinne der Abstandsregeln im §5 StVO dann eigentlich als Elektrokleinstfahrzeuge?
Ist ja (leider) nichts NeuesOpenBikeSensor: Radfahrende meist zu eng überholt - Nimms Rad
Knapp 30.000 vermessene Überholvorgänge zeigen: Innerorts werden Radfahrende zu 50 % von Autofahrenden zu eng überholt – außerorts sogar 80 %.www.nimms-rad.de