Hallo,
55:39
Toll wäre es, wenn seriös recherchiert worden wäre.
"Radfahren auf der Straße st meist sicherer und immer schneller als auf dem Radweg."
Stimmt nicht bei Stau auf der Fahrbahn.
"Die Fahrer verdrängen eine Neuerung in der Gesetzgebung: Im Jahr 2010 hat der Bundesgerichtshof nämlich geurteilt, dass die Benutzungspflicht für Radwege innerorts nur angeordnet werden kann, wenn dort eine besonders gefährliche Verkehrslage herrscht. Dann und nur dann darf eines der drei blauen Verkehrszeichen aufgestellt werden, die den Radler zum Benutzen des Weges zwingen."
Leider sind die Schilder nach der letzten StVO-Novelle an Radfahrstreifen immer legal.
Daran, dass Straße und Fahrbahn meist synonymisiert werden, werde ich mich nie gewöhnen.
Aber ansonsten ein Artikel mit einem guten Ton.
Der Artikel hat auch eine Fortsetzung:
https://www.stern.de/auto/service/d...-das-halten-die-autofahrer-davon-7898862.html
Leider ist die Behauptung, Erziehungsversuche von Kraftfahrern an Radfahrern erfüllten den Straftatbestand der Nötigung, etwas optimistisch. Der Busfahrer, der mich nach Anhupen abgedrängt hat, wurde jedenfalls nicht wegen Nötigung belangt, obwohl meine Anzeige ihm das vorwarf und ich Standbilder eines Films mitgeschickt hatte.
"Die meisten
Radwegeinnerorts sind also nicht so beschildert." wäre schön.
"Der Radweg ist ein Teil der Fahrbahn, daher gelten meist die Lichtzeichen für den Autoverkehr oder gesonderte Lichtzeichen nur für Radfahrer."
Nein, Radwege (Hochbordradwege und Radfahrstreifen) sind nie Teil der Fahrbahn, nur Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn.
Gruß, Klaus