Polizei mit ungewöhnlichen Methoden ... (war: Gut oder doch nicht?)

Servus,
@Felix: Die Klingel muss aber einen bestimmten Klang haben, damit man direkt als Fahrrad und nicht als LKW erkannt wird:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradklingel
Und Radlaufklingeln sind wegen "Lärmbelästigung" verboten wurden...
Obwohl jedes SPortmotorad, Quad oder Prollogolf lauter ist..IMMER ..nicht nur beim klingeln.
Sinnlos..

Gruß,
Patrick
 
Hallo zusammen,

und es gibt sogar Fahrradglocken, die von Senioren wahrgenommen werden, und das schon für unter 3 Euro. Sie sind - abgesehen vom möglichen Bußgeld- kein unnützes Gimmick, denn, aus ausreichender Entfernung eingesetzt eignen sie sich sehr gut, das Überholen anzukündigen, selbst die allermeisten Hundeführer hierzulande ziehen das Tier dann näher zu sich heran.

Kopfhörerfußgänger reagieren sehr gut auf eine (nicht am Fahrrad :rolleyes: montierte) Airsound.

Gruß, Klaus
 
Ich frag mich warum das so ist, Optik?

Geld. Ohne so einen Streifen verdient man mehr Geld und bei den RR Reifen bekommt man mehr Kunden. Schliesslich kaempfen da einige um jedes Gramm. Der Reflexstreifen is zusaetzliches Gewicht, das sich leicht einsparen laesst, wenn man ihn einfach nicht aufklebt. Ich kann mir auch vorstellen, dass er den Rollwiderstand beeinflusst. Einige wollen halt einfach das schnellste haben und gehen nur nach den Tabellen den Zeitschriften.
 
Ich überhole so gut wie nie ausserorts, wenn ich mir schon eine Klingel montiere muss sie auch als Warnsignal taugen.
 
die 28er sollen demnächst auch endlich kommen.
Laut Conti noch in so weiter Ferne, dass man kein Datum benennen mag ... frühestens Ende März ... mehr konnte ich nicht rauslocken ... also spätestens wenn man ihn nicht mehr braucht:rolleyes:

langsam zeigt die Biiligheimermentalität Wirkung ... kein Händler und jetzt langsam auch keine Firma legt sich mehr groß was auf Lager.
Was man nicht geordert hat, ist auch nicht mehr zu bekommen ... Lieferzeit 5 Monate für klassische Winterartikel ... die man leider nur in der "falschen" Größe geordert hat ... und jetzt nicht mehr nachbestellen kann. Das greift immer mehr um sich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Felix,

Ich überhole so gut wie nie ausserorts, wenn ich mir schon eine Klingel montiere muss sie auch als Warnsignal taugen.

mal abgesehen davon, dass ich mit Überholen auch das Überholen von Fußgängern meinte, ist die Verwendung der Klingel auch innerorts nicht nur erlaubt, sondern gemäß aktueller Rechtsprechung in bestimmten Situationen vorgeschrieben. Ich befahre regelmäßig innerortliche Straßen, die keine Gehwege haben, aber dennoch keine Verkehrsberuhigten Bereiche sind. Wenn dort zwei Fußgänger nebeneinander gehen, wäe ein unangekündigtes Überholen mit einem fast lautlosen Fahrzug mindestens unhöflich, auch wenn der Platz zum Überholen völlig ausreicht. Läuft einem in so einer Situation ein Fußgänger / Hund / Kind spontan vor das Fahrrad, weil nicht bemerkt wurde, dass jemand von hinten kommt, hat man vor Gericht sehr schlechte Karten. Ein kurzes Anklingeln aus 50 oder mehr Metern Entfernung hingegen führt in aller Regel zu einer deutlich erkennbaren Reaktion der Fußgänger und zu einem für beide Seiten deutlich angenehmeren Überholvorgang. Auch bei Radfahrern ist mit seltsamen Fahrstilen ztu rechnen, und ei Klingeln vor dem Überholen oft ratsam und von Gerichten für nötig befunden worden.

Gruß, Klaus
 
...mal abgesehen davon, dass ich mit Überholen auch das Überholen von Fußgängern meinte,...
Fußgänger kann man nicht überholen, an denen kann man nur vorbeifahren. Fußgänger "wegklingeln" ist demnach verboten, klingeln ist nur bei akuter Gefahr erlaubt.

Auch bei Radfahrern ist mit seltsamen Fahrstilen ztu rechnen, und ei Klingeln vor dem Überholen oft ratsam und von Gerichten für nötig befunden worden.
Das mag sein, es ist trotzdem illegal. §16 StVO lässt da keinen Spielraum.
 
mal abgesehen davon, dass ich mit Überholen auch das Überholen von Fußgängern meinte, ist die Verwendung der Klingel auch innerorts nicht nur erlaubt, sondern gemäß aktueller Rechtsprechung in bestimmten Situationen vorgeschrieben. Ich befahre regelmäßig innerortliche Straßen, die keine Gehwege haben, aber dennoch keine Verkehrsberuhigten Bereiche sind. Wenn dort zwei Fußgänger nebeneinander gehen, wäe ein unangekündigtes Überholen mit einem fast lautlosen Fahrzug mindestens unhöflich, auch wenn der Platz zum Überholen völlig ausreicht. Läuft einem in so einer Situation ein Fußgänger / Hund / Kind spontan vor das Fahrrad, weil nicht bemerkt wurde, dass jemand von hinten kommt, hat man vor Gericht sehr schlechte Karten. Ein kurzes Anklingeln aus 50 oder mehr Metern Entfernung hingegen führt in aller Regel zu einer deutlich erkennbaren Reaktion der Fußgänger und zu einem für beide Seiten deutlich angenehmeren Überholvorgang.
Klingeln aus 50m Entfernung? Bis Du da bist haben die dich doch längst wieder vergessen.


Viele Grüße,
Stefan
 
und ei Klingeln vor dem Überholen oft ratsam
Niemals würde ich vor dem Überholen klingeln. Entweder es ist Platz genug oder ich lass es.
Klingel ich, dreht sich der Angeklingelte zu 99% um ... in der Regel verbunden mit einem Spurwechsel in Kopfdrehrichtung ... besser kann ich einen Unfall kaum vorbereiten:cautious:

Ich kingel nur, wenn ich vorbei möchte und kein Platz vorhanden ist, weil die Vorausfahrende "raumgreifend" unterwegs sind.
Das Problem ist, meist bin ich schneller unterwegs als die Kette "Klingel... Klingel wahrnehmen ... angemessen reagieren" funktioniert. Dafür ist die Klingel meist zu leise und ne Hupe verbindet niemand mit einem von hinten kommenden Rad. Ich habe schon hinter Radfahrern stehen bleiben müssen, die mitten im Weg angehalten haben, nachdem ich die Airsound "gezündet " habe, und den LKW gesucht haben, der da von hinten auf dem Radweg kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jörg,

seit wann läuft Deine Rechtschreibkorrektur denn genauso Amok wie bei Daniel? ;)

Gruß,

Tim
 
Hallo Felix,

Fußgänger kann man nicht überholen, an denen kann man nur vorbeifahren.

Ich verstehe §5 (4) dahingehend, dass auch Fußgänger im juristischen Sinne überholt werden können. Im Allgemeinsprachgebrauch kann man auch als Fußgänger und erst Recht als Radfahrer einen Fußgänger überholen.


Fußgänger "wegklingeln" ist demnach verboten, klingeln ist nur bei akuter Gefahr erlaubt.

...

Das mag sein, es ist trotzdem illegal. §16 StVO lässt da keinen Spielraum.

Doch, denn die akute Gefahr ist weder dem Wortlaut noch der Rechtsprechung nach eben nicht erforderlich. Schallzeichen darf geben, "wer sich oder andere gefährdet sieht". Das heißt dann sicher nicht, dass das Klingeln ein Freibrief für das Vorbeiquetschen ist, aber es kann - neben der angemessenen Anpassung der Geschwindigkeit - ein erlaubtes Mittel sein, plötzlichen Richtungsänderungen vorzubeugen.

Bei den Kommentaren zum §16, die sich z.B. bei Bouska finden, werde ich das Gefühl übrigens nicht los, dass der Paragraf sich nur an Kraftfahrer richtet.

Gruß, Klaus
 
Niemals würde ich vor dem Überholen klingeln. Entweder es ist Platz genug oder ich lass es.
Klingel ich, dreht sich der Angeklingelte zu 99% um ... in der Regel verbunden mit einem Spurwechsel in Kopfdrehrichtung ... besser kann ich einen Unfall kaum vorbereiten:cautious:

Das deckt sich mit meinen Erfahrungen. Mit dem RR unterwegs, wirkt ein lautes "ACHTUNG!" am besten. Der deutsche befehlsgewohnte Mensch kann eben nicht aus seiner Haut. Mit dem MTB im Freiland reicht es in den meisten Situationen, bei annäherung die Beine kurz hängen zu lassen. Man muß nur die richtige HR Nabe fahren.

Ein Geräuschgenerator, der ein lautes anschwellendes Motorengeräusch imitiert, dürfte die größte Wirkung erzielen. die Energieversorgung dafür ist in den meisten Vms doch sowieso vorhanden.
 
Hallo zusammen,

Klingeln aus 50m Entfernung? Bis Du da bist haben die dich doch längst wieder vergessen.

Nö, wobei ich mich auch nicht streiten möchte, ob es manchmal nur 30 m sind.

Jedenfalls zeigt meine jahrzehtelange Erfahrung, dass das

Niemals würde ich vor dem Überholen klingeln. Entweder es ist Platz genug oder ich lass es.
Klingel ich, dreht sich der Angeklingelte zu 99% um ... in der Regel verbunden mit einem Spurwechsel in Kopfdrehrichtung ... besser kann ich einen Unfall kaum vorbereiten:cautious:

eben nicht passiert. Hinter den Fußgängern herzufahren, bis so viel Platz ist, dass ich ausschließen kann, dass mir einer vor oder ins Rad läuft, würde oft bedeuten, mehrere hundert Meter hinterherfahren zu müssen.

Ich kingel nur, wenn ich vorbei möchte und kein Platz vorhanden ist, weil die Vorausfahrende "raumgreifend" unterwegs sind.

Vielleicht ist unserer Definition von "raumgreifend" nur anders oder vielleicht sogar ähnlicher als man denkt:
Wenn zwei Fußgänger nebeneinander gehen und dabei die Hälfte der Straßenbreite beanspruchen, reicht die Restbreite für eine Überholung mit 15 bis 17 km/h aus. Wenn dann aber einer der Fußgänger meint zur Seite treten zu müssen, kann es zur Kollision kommen. Ich sehe also mich und die Fußgänger gefährdet und warne deshalb. Ich gehe aufgrund verschiedener Urteile davon aus, dass es nicht nötig ist, die Gefährdung durch Unterlassen des Überholvorganges zu vermeiden.

Gruß, Klaus
 
zumindest bei Verwendung am unverkleideten Fahrrad dem falschen Straßenteil und dem falschen Fahrzeugtyp zugeordnet.

Umgekehrt habe ich den gleichen Eindruck, dass wenn ich klingele, die Überholten immer sehr überrascht sind, dass es kein Fahrrad ist, das sie überholt. (Wenn das Klingeln überhaupt gehört wird, denn meistens gibt es auch nach dem dritten Klingeln noch keine Reaktion.) Die Hupe zu verwenden widerstrebt mir aber ebenfalls.
 
Um nochmal auf den Beginn zurück zu kommen. In den Polizeiberichten dieses Tages und den Ort betreffend, finden sich keine graviernden Vorfälle, die einen größeres Kontingent von Einsatzkräften erfordert hätte.
 
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