Nutzungsausfall für ein VM

Beiträge
6.071
Nachdem mir ja vor fast 3 Jahren ein Auto rückwärts aufs Quest fuhr, wurden nach einigen Aktivitäten meines Anwalts inzwischen der materielle Schaden beglichen.
Ein Nutzungsausfall wird jedoch abgelehnt, erster Termin ist Mitte nächsten Monats.
Hat jemand aus einem ähnlichen Fall Empfehlungen und Argumente? Eventuell per PN?
Vielen Dank.
 
gegoogelt hast du sicher schon: HIER oder HIER (beziehen sich auf das gleiche recht aktuelle Urteil)
Bist du mit dem Quest regelmäßig gependelt, evtl. die Fahrten gelogt (Strava) und hast kein zweites einsatzfähiges VM im fraglichen Zeitraum gehabt, dann sollten die Chancen doch recht gut aussehen.
vor fast 3 Jahren ... inzwischen der materielle Schaden beglichen.
:eek: ich hoffe mit Zinsen...
 
Ich spring hier mal gerne rein. Mein Anwalt ist seit bald einem Jahr ebenfalls am Verhandeln. Sieht aber schlechte Karten, falls wir vor Gericht gehen sollten. Da ein Velomobil ein Fahrrad ist und dieses max. 15€ Entschädigung gibt.

Ein ehemaliges Mitglied des Forums, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, ist zwar der Rechtsauffassung, dass der Nutzungsausfall bei einem Velomobil sich anhand des Mitpreises orientieren sollte. Aber ein Verfahren ist bisher nicht bekannt

PS: Die Vorraussetzung für Nutzungsausfall beim Fahrrad ist:

- Das du kein eigenes Auto hast. Das Auto, das ich nutze gehört einer anderen Person, daher kann ich Nutzungsausfall geltend machen.
- Das Fahrrad im täglichen Gebrauch auf dem Weg zur Arbeit genutzt hast. Wenn der Unfall wie bei mir auf dem Weg zur Arbeit geschah, hat man da Argumentationstechnisch gute Karten
 
In .at gibts für Fahrräder amtliches Kilometergeld in der Höhe von 0,38€ (maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei).
Vielleicht gehts so...
LiGrü Karl
 
Nach meinem Questtunfall hatt meine Rechtsanwältin Nutzungsausfall erfolgreich geltend machen können. Zwar nicht für den kompletten Zeitraum, aber immerhin einen Großteil davon. Ausschlaggebend war jedoch wohl, dass das Quest mein "einziges" Fortbewegungsmittel war (neben anderen Fahrrädern) und ich kein Auto besitze.
 
Vielen Dank mal für die Tipps. Will jetzt hier nix schreiben, bevor die Sache hoffentlich bald erledigt ist. Nur soviel, wie das hier bisher lief, hätte sich kein Soap-Schreiber ausdenken können...
 
Ausschlaggebend war jedoch wohl, dass das Quest mein "einziges" Fortbewegungsmittel war (neben anderen Fahrrädern) und ich kein Auto besitze.

Das scheinen wohl wirklich zwei wichtige Punkte zu sein, denn meinem Anwalt war es bei der Verfassung seiner Klageschrift sehr wichtig, dass ich das belegen können sollte. Das Gericht hatte mich denn auch danach befragt, ob ich nicht noch ein "normales" Rad haben würde, das ich als Ersatz hätte nehmen können. Mein Anwalt hat dann versucht, dem Gericht zu erklären, warum dies kein adäquater Ersatz sei. Das Ergebnis war dann, das mir 15 statt der geforderten 23 € Nutzungsausfall zugestanden wurden.
 
Zurück
Oben Unten