Mit 80 Geblitzt

Die Aussage im Artikel, dass der Radfahrer nicht belangt werden kann, weil er kein KFZ fährt, ist nur halb richtig.

ALLGEMEINE Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Radfahrer in der Tat nicht, also z. B. "50 innerorts" oder "100 außerorts". Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aber durch Beschilderung gegeben ("Zone 30", "30", "40", "20", "Verkehsrberuhigter Bereich" etc) gilt sie für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Radfahrer.
 
Ein interessanter Artikel.
Der Artikel ist insbesondere wegen seiner vielen Fehler und Ungenauigkeiten "interessant".
- Es gibt keine "50er-Zonen". Es gibt entweder streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 50 km/h durch VZ 274-50 oder die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für *Kraftfahrzeuge* innerhalb geschlossener Ortschaften. "Zonen" gibt es nur für 20 km/h oder 30 km/h (jedenfalls laut Verkehrszeichenkatalog).
- Wenn es um die 50 km/h Höchstgeschwindigkeit für *Kraftfahrzeuge* innerhalb geschlossener Ortschaften ging, fuhr der Radfahrer nicht "30 km/h zu viel". Je nach Verkehrslage fuhr er zwar eventuell zu schnell (§ 1 StVO), aber dann hätte die Polizei auch "kassieren" können.
- Es stimmt natürlich nicht, dass nur Kraftfahrzeuge bei Geschwindigkeitsverstößen mit einem Bußgeld sanktioniert werden können. (Diese Formulierung gibt allerdings einen Hinweis darauf, dass es um die 50 km/h für KFZ innerhalb geschlossener Ortschaften ging.)
 
Traurig, dass der Rennradfahrer und nicht die 10% der Geschwindigkeitsübertretungen herausgestellt werden.
Und der Arme Transporterfahrer mit 104 km/h tut mir ja soo leid. :sick:
 
Das stimmt: Fahrräder nur langsamer als 25 und Rennräder als 45, falls ein Schutzfahrzeug voraus fährt und hupt.
(Duck und weg....)
 
Moin,
der Radfahrer hätten natürlich belangt werden können. Niemand kann mir erzählen, dass das 'angepasste Geschwindigkeit' war. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt nur für den optimalen Fall, aber das interessiert ja keinen...

Ciao,
Andreas
 
Mich ärgern weniger die Ungenauigkeiten im Artikel als vielmehr der Radler, der so viel zu schnell fährt. Wie will der noch sicher ausweichen oder bremsen? Schreibt einer, der es bergab auch gerne laufen lässt .
 
vielmehr der Radler, der so viel zu schnell fährt
Wir kennen ja nicht die genauen örtlichen Gegebenheiten, aber wenn ein Transporter da mit über 100 fahren kann, scheint das zumindest keine enge, zugeparkte Anwohnerstraße zu sein. Gibt ja mitunter Straßen, die zwar innerorts sind, vom Charakter her aber an außerorts erinnern. Hier in Dresden fällt mir eine Straße ein, die von der Autobahn kommend schön bergab in die Stadt führt und einen steilen Hügel drin hat, dessen Auslaufzone vierspurig ist. Da fallen Radfahrer zwischen leicht zu schnellen Kfz wohl kaum auf.
So viel "zu viel" wie im Artikel finde ich aber egal wie schon auch recht flott, aber von der Gefahr für andere her immer noch besser als ein Kfz. Wo war heute gleich der Artikel, in dem Frankfurt von Rotlicht-Sünder-SUVs mehr verlangt als von normalen PKW...?

Gruß,
Martin, und letztlich ist es immer noch nur RTL...
 
Ich meine für Radfahrer sollten grundsätzlich die gleichen Regeln gelten wie für Autofahrer.
so ein Quatsch. ab auf die Autobahn oder was?
Dann bitte die Autos auf die Radwege, innerhalb einer Woche wären die benutzbar, ohne Kanten, Holperstellen, Bewuchs und den ganzen anderen Mist.
Doch, ich muss Dir zustimmen, doch kein Quatsch. :sick:
 
Niemand kann mir erzählen, dass das 'angepasste Geschwindigkeit' war.
Kennst Du die Situation vor Ort? Glaubst Du die Beamten hätten sich so einen Fang entgehen lassen, wenn es sinnvoll gewesen wäre?
Ich kenne genug innerörtliche Straßen, auf denen ich mit Rennrad oder VM problemlos und gefährdungsfrei >> 50 km/h fahren kann. Und ja, ich kenne auch weitaus mehr Straßen, bei denen das eben genau nicht möglich ist; der KFZ-Verkehr dann zu allermeist dem Überholzwang erliegt.

Und als damals der VM-Teil unseres Flèche-Teams (eher 70 km/h) innerorts einen Streifenwagen (50 km/h) überholte, hat dessen Besatzung uns zwar kurze Zeit später angehalten und freundlich befragt, konnte aber auch keinen Verstoß gegen §1 StVO feststellen (übersichtliche Straße, kein Gegenverkehr, kaum Verkehr ...).


Ich meine für Radfahrer sollten grundsätzlich die gleichen Regeln gelten wie für Autofahrer.
Also das Parken / Abstellen von Fahrrädern auf der Fahrbahn sollte meistenteils straffrei ermöglicht werden? (Sowie es mit Radweg/Gehweg-Parkerei auch der Fall ist?)
Oder sollte das Befahren von Radwegen für Fahrräder verboten werden?
Oder sollte man mit dem Rad auch auf KFZ-Straßen und Autobahnen fahren dürfen?
Oder was genau meinst Du?
Die allermeisten Regelungen der StVO sind ausschließlich wegen des KFZ-Verkehrs überhaupt notwendig. Viele Regelungen (fängt ja schon bei §1 an) sind auf den Schutz der schwächeren, ungepanzerten Verkehrsteilnehmenden ausgerichtet.
 
Kennst Du die Situation vor Ort?
Irrelevant.
Da ist das Problem. Ich schrieb doch
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt nur für den optimalen Fall, aber das interessiert ja keinen...
Ich hatte überlegt, ob ich noch ein 'hier' einfügen soll. Lügt euch nur ruhig weiter in die Tasche, aber beschwert auch nicht weiter über die Autofahrer, ich bin sicher, deren Ausreden haben eine hohe Ähnlichkeit mit den euren.
 
In Österreich gilt, wie mir Rechtskundige erklärt haben, die Geschwindigkeitsbegrenzung für alle. Nur, dass es auf einem Rad ohne Tacho schwierig ist, die eigene Geschwindigkeit ein zu schätzen. Das macht das Problem dehnbar. Im diskutierten Fall, einer Fußgängerzone, in der nicht schneller als 12km/h gefahren werden darf, sollte man mit 15km/h wohl durchkommen, mit 25 nicht mehr.

lg!
georg
 
Ich wüsste gerade nicht, dass für Radfahrende andere Regeln gelten als für Kraftfahrzeugführer und Zufussgehende. Die StVO schließt doch keine der Gruppen aus...
 
Fährt man mit dem Skateboard 80kmh oder ähnlich schnell auf der Straße, kann man wohl für "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" belangt werden.
 
Viel trauriger finde ich, dass schon wieder ein PKW schneller war als ein Fahrrad (wegduck) :ROFLMAO:
 
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