Kamera als Beweismittel

AW: Kamera als Beweismittel

Ich werde wohl denselben Artikel heute früh gelesen haben, aber habe ihn im Wortlaut jetzt auch nicht vor mir liegen. Für die anderen Forumsteilnehmer dürfte es noch schwieriger sein, aber zum Abtippen ist mir der Artikel zu lang :D

1.) okay, die Beauftragung vom Gutachter habe ich wohl falsch dargestellt
2.) wenn das Ergebnis der Video-Bewertung so völlig offensichtlich ist und auf der Hand liegt, dann hätte der Radfahrer wohl kaum auf das Video gepocht, oder?
3.) meine Spekulation des Ereignisses:
3a) der Radfahrer ist (wie er es angegeben hat) zu eng überholt worden, aber dies ist auf dem Video nicht ersichtlich
3b) der Autofahrer ist nach dem Überholen zu schnell wieder eingeschert -> zu geringer Abstand -> der Gutachter sagt: dann hätte der Radfahrer halt den Abstand vergrößern müssen
3c) Autofahrer bremst plötzlich, um Radfahrer zu ärgern -> Gutachter sagt: der Radfahrer hätte den Unfall verhindern können

Wie gesagt: Spekulation! Aber steht meines Erachtens nicht im Widerspruch zum Text des Zeitungsartikels.
 
AW: Kamera als Beweismittel

Es gibt noch eine andre Möglichkeit, als das Video bewusst ans Gericht zu schicken und darauf zu pochen, dass es doch bitte berücksichtigt werden solle:

- Deutlich sichtbare Kamera genau dann, wenn die Polizei nach dem Unfall kommt, abschalten und unter viel Aufwand klammheimlich in die Jackentasche pfriemeln, bewusst einen auf "dadimm, dadammm..." machen.
- Die erste Reaktion der Ordnungshüter wird ein "na, was haben wir denn da..." gefolgt von der Beschlagnahme der Kamera sein
- Damit ist die Aufnahme polizeilich gesichertes Beweismittel und keine vom Unfallbeteiligten "ans Gericht herangetragene" Sache.

(Spekulativ, ohne Präzedenzfall, aber recht wahrscheinlich).
 
AW: Kamera als Beweismittel

Hallo,

Der Artikel ist einigermaßen nichtssagend.

Nun, ein bischen steht doch drin.
1. Man darf während der Fahrt filmen und der Film kann vor Gericht verwendet werden.
2. Man braucht einen guten Anwalt, der das Video prüft, ob es gegen einen verwendet werden kann, wenn man es selbst nicht kann.
3. Sollte die Interpretation des Videos durch das Gericht in Bezug auf die Fahrfehler fragwürdig sein und der Anwalt etwas taugen, könnten wir irgendwann von einer Revision lesen.

Gruß, Klaus
 
AW: Kamera als Beweismittel

Das hier ging heute durch die Hamburger Lokalpresse:
https://www.youtube.com/watch?v=l7_5z8Ag-IM&feature=youtube_gdata_player

Es könnte angesichts der Kameraperspektive und des Antriebsgeräusches ein Liegeradfahrer gewesen sein.

Die Aggressivität der Kraftdosentreiberin ist bemerkenswert, aber gar nicht mal so ungewöhnlich. Ich habe ähnliches auch schon erleben dürfen.

Ob hier ein Zusammenhang mit dem Verhalten von Hunden besteht? Die reagieren häufig auch ungewöhnlich aggressiv, wenn sie einen Liegeradfahrer sehen.
 
AW: Kamera als Beweismittel

Hm, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliches Überholen, tätlicher Angriff, Beleidigung (Spucken 2x), Beleidigung (verbal mehrfach).
Schätze das sind so etwa 33€/s die die Dame da ausgibt, und etwa ein halbes Jahr Führerscheinentzug :D

Gruß,
Justus
 
AW: Kamera als Beweismittel

Hm, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliches Überholen, tätlicher Angriff, Beleidigung (Spucken 2x), Beleidigung (verbal mehrfach).
Schätze das sind so etwa 33€/s die die Dame da ausgibt, und etwa ein halbes Jahr Führerscheinentzug :D

Aus eigener Erfahrung (und da man Ihr Gesicht nicht eindeutig erkennen kann) wird das ganze wegen der geringen Schwere der Schuld und daraus resultierendem öffentlichen Interesse eingestellt und man wird wegen der Beleidigungen auf den Privatklageweg verwiesen.
Außerdem kommt ja für die Dame entlastend hinzu, dass er ihr Auto tätlich angegriffen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kamera als Beweismittel

Aus eigener Erfahrung (und da man Ihr Gesicht nicht eindeutig erkennen kann) wird das ganze wegen der geringen Schwere der Schuld und daraus resultierendem öffentlichen Interesse eingestellt und man wird wegen der Beleidigungen auf den Privatklageweg verwiesen.
Die gute Frau dürfte wegen des - durch das Video zweifelsfrei belegten - Anspuckens möglicherweise sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen... Tätliche Beleidigungen sieht die Gerichtsbarkeit recht ernst.
Das öffentliche Interesse dürfte durch die Berichterstattung gegeben sein.

Zugegeben: Oft ist dem nicht so, aber in diesem einen Fall gibt es die Chance.

Außerdem kommt ja für die Dame entlastend hinzu, dass er ihr Auto tätlich angegriffen hat.
Ein Auto ist eine Sache, solange er daran nicht mal bleibenden Eindruck hinterlassen hat kannst du die Ausrede getrost vergessen...
Wobei zu prüfen bliebe ob sein Verhalten als Beleidigung durchgeht oder nicht. Wird ein interessantes Urteil :D

Gruß,
Justus
 
AW: Kamera als Beweismittel

http://www.bild.de/auto/service/verkehrsunfall/urteil-dashcams-erlaubt-31502970.bild.html

Ok - ist die Blöd-Zeitung - aber immerhin...

<schnipp>...Das Amtsgericht München hat ein Unfall-Video jetzt als Beweismittel zugelassen. ... <schnipp>In dem Urteil (Aktenzeichen 343 C 4445/13) heißt es, dass die Verwendung dieser Videos eine Interessenabwägung der Beteiligten erfordere. Wenn der Filmende keinen bestimmten Zweck verfolgt, soll die Verwertung der Aufnahmen zulässig sein. Das Gericht vergleicht die Dashcam-Filme mit Urlaubsvideos, bei denen auch andere – unbeteiligte – Personen im Bild zu sehen sind. Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder geraten könne.
 
Muss ich nach dem Urteil die Einstellung von "Stonys Fahrschule" befürchten?:eek: Es sind ja keine Personen zu erkennen. :whistle:

Gruß
Christoph
 
Wenn ich solche Videos sehe bin ich doch immer ganz froh, dass ich bisher ohne Videoüberwachung und Anwaltsgeschiss durch mein Radlerleben gekommen bin... :p
 
Ich habe mir da auch schon Gedanken gemacht - es ist eine ganz schon be*PIEP*ene Lage hier in Deutschland. Machst Du Videos für den Fall der Fälle, ist es Dir verboten, weil unschuldige gefilmt werden. In Bezug auf den Dich schädigenden hast Du aber trotzdem nur Erfolg, wenn die Person mit Gesicht drauf ist - sonst könnte ja jeder gefahren sein.

Nun ist es aber durch das Urteil sooooooo schlimm, dass man auf dem Video drauf ist (obwohl nicht zu erkennen ist, wer fährt).

Sorry - aber das ist typisch Deutschland...

Für mich habe ich entschieden, mich einen Kehricht um dieses neue Urteil zu scheeren - wenn die Justiz meint, keine Halterhaftung haben zu müssen, dann ist es mir egal wer auf dem Video drauf ist.

(Entschuldigt die konfuse Schreibweise - konnte was ich denke nicht gut rüberbringen :) )

@Christoph S Ich habe schon wieder zwei für die Reihe in petto :)
 
Hallo,

wenn ich bedenke, dass einige Länder in EU die Dashcams bereits komplett verboten, sehe ich in dem Urteil nichts typisch deutsches, zumal man es ja auch von der anderen Seite sehen muss: Möchten wir immer und überall gefilmt werden und diese Videos im Internet vermuten?

Allerdings lässt das Urteil gemäß den Pressedarstellungen zwei Schlupflöcher offen:
1. Verboten ist das Filmen mit dem Zwecke der Beweissicherung. Filme ich die Landschaft und da ist zufällig eine Straftat mit drauf, so muss das Gericht im einzelfall entscheiden, ob es das Video als Beweismittel zulässt.
2. Das verdeckte Filmen ist verboten. Konnte der Beschuldigte vor/während der Tat erkennen, dass ein Video mitgeschnitten wird, war das Filmen nicht verdeckt.

Ich frage mich allerdings, wie städtische Webcams an öffentlichen Orten zu bewerten sind, die alle paar Sekunden oder Minuten ein neues Bild ins Netz stellen und die man ncih so ohne weiteres bemerkt, wenn man in ihrem Aufnahmebereich ist.

Ich hatte ja einen mich abdrängenden Busfahrer mit drei Standbildern aus einem Video angezeigt. Eigentlich hatte ich alle Kriterien erfüllt:
- ich hatte mehere Kilometer eines Straßenzugs gefilmt zu privaten Zwecken
- ich hielt die Kamera in der linken Hand sichtbar für alle Kfz-Führer, die mit überholen wollten.

Die Polizei hat die Bilder auch als unterstützenden Beleg für meine Aussage akzeptiert, aber nur eine lächerliche Verwarnung verhängt. Gleichzeitig hatte sie die Bilder als Beweismittel verwendet, mir eine Verwarnung bzw. ein Bußgeld wegen Missachtung einer Radwegebenutzungspflicht reinzuwürgen, also Vorsicht bei der Übergabe von Videos an die Behörden (auch die Beschlagnahme ist möglich!). als ich mich dann wiederholt beschwerte über die ungerechtfertigte Anschuldigung (es gibt dort keinen Radweg, nur eine weiß bekieste Plattenreihe in der Gehwegmitte!) und das lächerliche Vorgehen degen den Linienbusfahrer, tönte der Polizeichef, ein Video wäre eh kein Beweismittel, obwohl seine Behörde es ausdrücklich als solches verwendet hatte.

Wozu Videos und Fotos aber immer taugen ist als Gedächtnisstütze zur Formulierung der eigenen Aussage, dazu müssen sie ja nicht an die Behörden weitergegeben werden.

Gruß, Klaus
 
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