Ist Jobrad-Leasing die einzige Möglichkeit für Steuervergünstigung?

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Hallo
ich warte ja nun auf mein erstes Velomobil und seit längerem schwelt auch der Versuch, dieses steuervergünstigt anzuschaffen. Die Signale meines Arbeitgebers sind an sich nicht völlig ablehnend, was ich schon mal gut finde, aber ich möge mich darum kümmern, ob ein solcher Rahmenvertrag mit Leaserad die einzige Möglichkeit sei oder ob ich das nicht auch privat über meine Steuer machen könne.

Lasst mal bitte außer Acht, dass die Abwicklung über die Gehaltsumwandlung per 1% Regel für den Arbeitgeber eigentlich nicht so eine große Sache sein sollte. Aber um auch in der Sache weiter zu kommen, muss ich eine fundierte Antwort liefern können, ob ich in den Genuss des Steuervorteils auch über meine private Steuererklärung kommen könnte.
Klar ist, dass ich im letzteren Fall erst einmal in Vorleistung treten müsste, unklar ist mir so ziemlich alles weitere. Die Einsparung kommt ja aus dem Steuerbrutto, aber die niedrigen Nebenkosten (Krankenversicherung etc) kämen die mir auch auf dem Wege zu Gute und wie sähe das aus? Ich sehe da nicht so klar, kann mir da jemand weiter helfen?
Danke
Prion
 
Wirklich fundiert kann Dir da nur ein Steuerberater helfen. Es gibt da so viele Punkte zu beachten, dass sollte man garnicht glauben ....
 
http://www.businessbike.de/ wäre noch eine Alternative.
Der Kaufpreis des Rades wird durch 36 (Monate, kürzer oder länger geht nicht)geteilt, das ist Deine monatiliche Rate die von Deinem Steuerpflichtigen Brutto abgezogen wird. Weniger Brutto =>weniger Steuerlast => weniger Einzahlung in die Rente. Das ganze funktioniert nur über Deinen Arbeitgeber, genauso als wenn es Dein Dienstwagen wäre. Du musst bei beiden Anbietern kein einziges mal zur Arbeit fahren, kannst also das Rad nur zum Privaten vergnügen einsetzen (nur bei Pedelecs bis 45 km/h müssen die Fahrten zur Arbeit versteuert werden da sie ein KFZ sind) Die Schluss Rate sind 10% vom Kaufpreis. Du mußt auch nicht in Vorleistung gehen, Du schließt mit Deinem Arbeitgeben einen Überlassungsvertrag ab, die monatlichen Raten werden an die Leasinggesellschaft gezahlt, der Händler bekommt das Geld komplett innerhalb von ca. 2 Wochen.

So ich hoffe etwas geholfen zu haben

Schönen Tag noch
Martin
 
Dieses Modell ist ja das, welches auch Leaserad anbietet, anderer Anbieter halt, danke für den Hinweis auf den übrigens.
Mein Arbeitgeber will von mir aber wissen, ob es auch andere Wege gibt, den Steuervorteil in Anspruch zu nehmen, ohne dass der AG involviert sein muss, also über die Steuererklärung. Ich habe das nicht so verstanden, dass in dem Fall nur diese Möglichkeit eingeräumt würde, sondern es als Bitte aufgefasst, dass ich die Recherche in diesem Punkt übernehmen möge.
Meinem Steuerberater habe ich das schon geschickt, der davon aber noch nichts gehört hatte. Mal abwarten, bis dahin bin ich dankbar für Tipps.

Prion
 
Ich denke nicht, dass das geht. Das würde nur klappen, wenn Du das als Werbungskosten als Ausgaben für Deinen Job absetzen kannst. Das ist aber schon über die Pendlerpauschale abgegolten. Und es setzt voraus, dass Du das Rad/VM auch wirklich nur zum zur Arbeit fahren nutzt.
Außerdem hätten RobRad und co sicher nicht so einen Zulauf, wenn man das auch ohne Arbeitgeber erledigen könnte. Schließlich streichen die ja auch eine Gebühr ein.
 
??? der Preis wird durch 36 geteilt und nach 36 Monaten zahle ich dann noch mal 10 % vom Kaufpreis?

... jetzt bin ich etwas verwirrt ...

Minikettwiesel
 
Zitat Jobrad"..Am Ende der Laufzeit erhalten Sie die Möglichkeit Ihr JobRad zum Restwert von 10 % des Verkaufspreises zu übernehmen.." Der Vorteilsrechner ist ganz interessant

Martin
 
Meinem Steuerberater habe ich das schon geschickt, der davon aber noch nichts gehört hatte. Mal abwarten, bis dahin bin ich dankbar für Tipps.
Solange du abhängig beschäftigt bist, ist das wohl der einzige Weg. Ein Privatmann kann sein Auto ja auch nicht von der Steuer absetzen, auch wenn es dienstlich anerkannt ist. Da geht nur die Entfernungspauschale und der Kostenausgleich vom Arbeitgeber für die dienstlichen Km.
Meine Frau ist selbständig und das DF ist ein Dienstfahrzeug. Also insgesamt kein Problem das Teil abzusetzen, wenn genügend Einnahmen und Umsatz da ist. Bisher kein Einspruch vom Finanzamt. Abgesetzt wurde bisher das Cab-Bike auf drei Jahre, das Mango auf drei Jahre und jetzt halt das DF auf drei Jahre. Bei den ersten beiden kein Widerspruch und das DF kennt das Finanzamt noch nicht.
Einige haben ihr Velomobil als Werbeträger und damit ein Gewerbe angemeldet. Wenn dein Arbeitgeber lieber dir die 36 Monatsraten zahlen will und seine Werbung auf seine Kosten daraufkleben will, dann kann das für dich ja nur gut sein. Schlag ihm das als Alternative vor. Du musst dann halt eine Gewerbe anmelden und eine zusätzliche Steuererklärung machen.
 
Der Vorteilsrechner hingt aber ganz schön. Neben der 1%-Regelung, musst du auch die Fahrten ins Büro versteuern. 0,03% vom Listenpreis x km kämen also dazu. Wenn du über 40 km hättest wäre dieser Anteil größer als die 1% Regelung. Dafür kannst du deine kompletten Fahrtkosten als Werbungkosten geltend machen sprich 0,30 € pro km.

Warum soll eine Erstattung aus dem Steuerbrutto ergeben? Fakt ist man rechnet oben die Versteuerung des Fahrzeuges auf das Brutto draufschlägt und hinterher heim Netto komplett wieder abzieht. Das zwischen ist quasi deine Versteuerung für das Fahrzeug oder auch geldwerter Vorteil genannt.

Ciao
 
Joggl, bist du sicher? Ich sage nicht, dass es anders ist, schon gar nicht, dass ich mir sicher wäre, aber ich war bisher der Meinung, dass
1) die Gehaltsumwandlung unabhängig von der Versteuerung der Fahrten laufen, also so wie es der Vorteilsrechner in diesem Punkt angibt
2) die Fahrten zur Arbeit trotzdem in der Steuererklärung geltend gemacht werden können
Was im Vorteilsrechner meiner Meinung nach fehlt, ist dass die Reduzierung des Einkommens um 1% nicht nur Vorteile bietet, sondern auch Nachteile nach sich zieht (Rente etc), obwohl ich noch nicht drüber nachgedacht habe, ob das wirklich viel ausmacht.
Prion
 
Das Einkommen wird nicht um 1% reduziert, sondern um die monatliche Rate. Die 1% zahlst Du als Steuern auf das VM.
Ja, Rente und ALG werden reduziert, weil Du ja die entsprechenden Sozialabgaben nicht zahlst. Fairerweise sollte man also beim Vergleichen die Ersparnis auf den Teil beschränken, den man an Lohnsteuer und KK spart (sofern man davon ausgeht, dass man mal Rente bekommt oder auf ALG angewiesen sein könnte, bzw. nicht so viel verdient, dass man eh oberhalb der Bemessungsgrenze liegt).
 
Solange du abhängig beschäftigt bist, ist das wohl der einzige Weg.

Okay, das wäre dann ein gutes Argument, meinen Arbeitgeber noch mal anzusprechen. Mein Arbeitgeber hat auch schon signalisiert, dass Kostenübernahme (Zuschuss oder dergleichen) ausgeschlossen ist, aber auch aus anderen Gründen würde ich gern den weg über die Gehaltsumwandlung gehen: So ein Rahmenvertrag muss nur einmal, beim ersten Jobrad, geschlossen werden. Für alle nachfolgenden Bestellungen wäre die Hürde noch mal viel niedriger und die Motivation, so ein Jobrad mal ins Auge zu fassen, vielleicht höher.
Prion
 
Ha, Rentenversicherungsbeitrag senken ist gut, da darf ich nur einzahlen aber niemals beziehen!
 
Achso, Zinsen sozusagen für den Kredit! (y)

Kann man so nicht ganz stehen lassen,
es entsteht der Eindruck das mann ja drauf zahlt.

Angenommen das Velomobil kommt 8000€ + 10% + Versicherung =9400€ gesammt Summme.
Die Berechnung nach der Lohnumwandlung sieht so aus:

Die Tatsächliche Mon. Netto Belastung x36 + 10% des Kaufpreis = ca. 6900€ tatsächliche Kosten.

Das ergibt dann die Steuerersparniss von 20-40% je nach Steuerklasse und Lohngruppe.
 
Neben der 1%-Regelung, musst du auch die Fahrten ins Büro versteuern. 0,03% vom Listenpreis x km kämen also dazu. Wenn du über 40 km hättest wäre dieser Anteil größer als die 1% Regelung. Dafür kannst du deine kompletten Fahrtkosten als Werbungkosten geltend machen sprich 0,30 € pro km.
Lt. JobRad ist dieser Punkt tatsächlich nicht so:

Nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG sind Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes ab 2012 wie Dienstwägen zu behandeln. Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Der geldwerte Vorteil, der bei der Bereitstellung des Dienstrades durch den Arbeitgeber entsteht, muss mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich versteuert werden. In einem Punkt sind Diensträder sogar besser gestellt als Dienstwagen: Der Anfahrtsweg zur Arbeit muss nicht versteuert werden.
Quelle: https://www.jobrad.org/1-regelung
 
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