Ist es bald vorbei mit unserer Freiheit im Velomobilbereich ?

@schlafrad
Deine genannten Beispiele sind nicht mit über 50 Kmh Dauertempo unterwegs und gelten auch nicht als Fahrzeuge …ein Kettcar wie in deinem Beispiel muss ja sogar auf dem Gehweg fahren weil es nicht als Fahrzeug gilt , das sind ja Kinderspielzeuge was ein VM eindeutig nicht ist ( mit einem VM würde ich auch keinen 10 Jährigen losschicken) .
 
Weil sonst für ein Kinderdreirad ein Führerschein und Versicherungspflicht auch gelten muss. Ebenso für das Kettcar.
So siehts aus, Recumbentbiker, formulier doch mal ein juristisch wasserdichtes Gesetz, wenn du schon nichts besseres zu tun hast.

Dann merkst du schnell wo es hakt, man kann ja nicht einfach das UCI Reglement übernehmen.

Inlineskates sind auch etwas völlig anderes als ein Bobbycar:

Trotzdem fällt beides unter "Spielzeug", weil die Trennung kaum zu ziehen ist. Beides kein Motor, keine Bremsen usw.
Dass eines 5km/h erreicht und das andere 50km/h spielt keine Rolle!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Felix
Na ja der Gesetzgeber könnte Velomobile als eigene Fahrzeugklasse ansehen und in die Stvo einführen…das würde sich dann aber mit dem beißen was aktuell als Fahrrad difiniert wird .

Na ja heute gilt ja ( zum Glück) alles als Fahrrad was mit Tretkurbel/Handkurbel angetrieben wird ( bleibt zu hoffen das es so bleibt).

Am ehesten glaube ich noch das die in den Parlamenten uns überhaupt nicht auf dem Schirm haben … die wenigen 1000 Velomobile auf ganz Deutschland verteilt sind vermutlich zu irrelevant als das sich darüber Gedanken gemacht wird .

Bin aber trotzdem gespannt was nun kommt in den nächsten Jahren .
 
Was ist an dieser Lösung schlecht und wo siehst du eine Bessere?
Wir können nicht mehr auf zukünftige Erfindungen warten ... das machen wir schon viel zu lange.

Weil eine Schrankwand mit 25 km/h und 500 kg nun mal ein erheblich größeres Gefahrenpotential hat als ein Hollandrad. Wüsste daher nicht, was sowas auf einem Radweg zu suchen hat.

Erfindungen werden uns überhaupt nicht retten. Was getan werden muss, ist Reduzierung. Auch wenn wir alles auf E umstellen, macht es das nicht wesentlich besser.

Warum ist eine neue Fz-Klasse ein weiter so?
Diese Fz sich 20x effizienter als ein 3,5to Verbrenner und transportieren fast die selbe Menge.

Logistiker fahren doch nicht mit SUV aus. Die nehmen Fahrzeuge mit mehr Kapazität. Und privat wird dann doch selten so viel auf einmal eingekauft, zumindest regelmäßig.

Ich weiß das du es nicht so meinst, aber als Radfahrer gegen diese Fz zu sein, ist ein wenig so wie die Forderung:
Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. ;)

Gruß Jörg

Ganz einfach: Ich will nicht, dass unsichere Radfahrer, die man erst per Benutzungspflicht auf einen Radweg führt, dann der Gefahr des Überfahrenwerdens oder Anderem aussetzt. Es hat schon seinen Grund, warum gerade jüngere Kinder nicht auf Hauptstraßen unterwegs sind.
 
@Felix
Habe mir gerade mal durchgelesen wie ein Fahrrad laut Gesetzestext definiert ist im Hinblick dieser Definition wäre es in der Tat äußerst schwierig für den Gesetzgeber Velomobile von der Definition auszunehmen.

Aber warten wir mal ab was nun kommt ( ich vermute für uns vielleicht doch nicht so viel Änderung ).

Schön wäre eine klare Regelung die Velomobile von der Radwegbenutzungspflicht befreit damit man bei einer Kontrolle immer auf der sicheren Seite ist ...ich persönlich handhabe es so : Ist der Radweg nicht sinnvoll nutzbar nehme ich die Fahrbahn das gleiche gilt auch für ansich guten Radwegen die versteckt hinter parkenden Autos sind .
Bis jetzt gibts ja nur die sehr schwammig formulierte Verwaltungsverordnung ...
 
Weil eine Schrankwand mit 25 km/h und 500 kg nun mal ein erheblich größeres Gefahrenpotential hat als ein Hollandrad. Wüsste daher nicht, was sowas auf einem Radweg zu suchen hat.
Hmm ... das kommt nur auf die Bremsen an.
Eine Rikscha mit 3 Gästen (wird gemacht) hat auch 500kg und mit so einer Kiste fahren auch nur die wenigsten 25km/h.
Wo soll die hin?
Logistiker fahren doch nicht mit SUV aus. Die nehmen Fahrzeuge mit mehr Kapazität.
Die fahren in der Stadt die 3,5to Sprinterklasse mit 1/4 vollen Fz.
Die wenigsten Sendungen sind wirklich groß und ein Fahrer schafft vielleicht 100 Sendungen pro Tag.
Da hat ein kleines, wendiges Fz Vorteile.
Ich will nicht, dass unsichere Radfahrer, die man erst per Benutzungspflicht auf einen Radweg führt, dann der Gefahr des Überfahrenwerdens oder Anderem aussetzt.
Der unsichere Fahrer fährt ja nicht neben dem Dickschiff und wenn ist es sein Fehler, nicht die des Paketfahrers.

Gruß Jörg
 
Hmm ... das kommt nur auf die Bremsen an.

Jein. Gute Bremsen sind da natürlich Pflicht, allerdings werden Unfälle allgemein unvermeidlich sein. KFZ haben schließlich auch gute Bremsen, dennoch werden immer wieder Menschen überfahren. In Hinblick auf die Benutzungspflicht frage ich mich dann, wie so ein Weg sicherer sein kann als die Fahrbahn, wo "nur" doppelt-dreimal so schwere Fahrzeuge fahren..

Die fahren in der Stadt die 3,5to Sprinterklasse mit 1/4 vollen Fz.
Die wenigsten Sendungen sind wirklich groß und ein Fahrer schafft vielleicht 100 Sendungen pro Tag.
Da hat ein kleines, wendiges Fz Vorteile.

Okay, kommt natürlich auf die Beladung an. Ich bekomme hier eher relativ volle Fahrzeuge mit, aber ich bin auch nicht der Nabel der Welt :p
Ich würde hier eher Tempo 30 innerorts als vorteilhafter ansehen, bzw. allgemein mehr Platz für Räder/weniger für KFZ. Ich finde es einfach nicht gut, wenn man diesen "Safe Space" (subjektiv zumindest) für unsichere Fahrer wieder gefährlicher macht. Dann haben wir vielleicht eine handvoll weniger Transporter auf der Fahrbahn, aber dafür dann wieder Dutzende Einzelpersonen, die sonst vielleicht mit dem Rad gefahren wären.
 
In der Stadt kann man ja tatsächlich hinter Autos bis zur Unsichtbarkeit verschwinden mit dem VM, aber außerorts? Warum soll man da nicht gesehen werden
Innerorts ist das Argument "verborgen durch Hecken und dadurch bei Kreuzungen mögliche Unfälle mit abbiegenden Autos" gültig.
Außerorts vermutlich der Gedanke "freie Fahrt für freie Belgier" oder der Irrglaube dass es ja gute Radwege gäbe? Bzw sonst müsste man ja auch Mofas und S-Pedelecs auf die 70er Fahrbahn lassen.
 
Na ja der Gesetzgeber könnte Velomobile als eigene Fahrzeugklasse ansehen und in die Stvo einführen…
Genau das ist in Belgien NICHT geschehen. Ziemlich sicher kommen sogar noch verpflichtete gelbe oder orange reflektierende seitliche Aufkleber dazu. (Größe und Höhe über Fahrbahn noch nicht bekannt... )
 
WENN so etwas dabei raus käme, und es tatsächlich praktikabel ist, wäre ich eigentlich ganz froh, ein paar Aufkleber drauf, und ich bin tatsächlich konform unterwegs. Wäre für mich ein Plus, und für die Inverkehrbringer, denke ich, auch.

Z.Bsp Canyon löst das so :User Manual Seite 117
 
Zuletzt bearbeitet:
In Hinblick auf die Benutzungspflicht frage ich mich dann, wie so ein Weg sicherer sein kann als die Fahrbahn, wo "nur" doppelt-dreimal so schwere Fahrzeuge fahren..
Die Aussage verstehe ich nicht.

2-3 x schwerer als was?
Das 20kg Kind + 10kg Rad oder den 2to PKW?
Ich bekomme hier eher relativ volle Fahrzeuge mit
Schau mal genau in die Kisten rein.
Die haben Regale an den Seiten und ein paar größere Pakete im Gang liegen.
Mit meiner geschätzten 1/4 Beladung (bezogen auf Volumen) liege ich wahrscheinlich sogar noch zu hoch.
Ich würde hier eher Tempo 30 innerorts als vorteilhafter ansehen, bzw. allgemein mehr Platz für Räder/weniger für KFZ.
150% Zustimmung
Ich finde es einfach nicht gut, wenn man diesen "Safe Space" (subjektiv zumindest) für unsichere Fahrer wieder gefährlicher macht.
definire: "Safe Space"
Den Handtuch breiten Radweg 1cm neben dem Fußweg wirst du sicher nicht meinen.

Und bitte bedenke, dass diese Fz beim ausliefern von Haus zu Haus selten auf 25km/h beschleunigt werden (können), also eher entschleunigen.

Gruß Jörg
 
Die Aussage verstehe ich nicht.

2-3 x schwerer als was?
Das 20kg Kind + 10kg Rad oder den 2to PKW?

Den PKW. Viele Radwege sind, auch wenn sie schlecht gemacht sind, subjektiv als sicher wahrgenommen, da trauen sich manche also noch aufs Rad. Das sieht sicher anders aus, wenn da jetzt so große und auch schwere Fahrzeuge mit drauf fahren.

Schau mal genau in die Kisten rein.
Die haben Regale an den Seiten und ein paar größere Pakete im Gang liegen.
Mit meiner geschätzten 1/4 Beladung (bezogen auf Volumen) liege ich wahrscheinlich sogar noch zu hoch.

Dann bin ich etwas erstaunt!

definire: "Safe Space"
Den Handtuch breiten Radweg 1cm neben dem Fußweg wirst du sicher nicht meinen.

Und bitte bedenke, dass diese Fz beim ausliefern von Haus zu Haus selten auf 25km/h beschleunigt werden (können), also eher entschleunigen.

Je nachdem, wie man den Motor einstellt, oder? Ich mein, für ein paar Meter passiert da nichts, aber man fährt ja nicht vom Zustelllager direkt ans erste Haus ran.

Da fällt mir gerade ein: Wo sollen die Kisten eigentlich parken, während sie be- oder entladen werden?
 
@plutoniumsulfat , hier in Flensburg ist ein solches Fahrzeug unterwegs, das steht dann auf dem Gehweg. (Bösartig könnte man sagen, wie auch der 3.5 Tonner) Ort der Beobachtung Apenrader Straße.
 

Schau mal genau in die Kisten rein.
Die haben Regale an den Seiten und ein paar größere Pakete im Gang liegen.
Mit meiner geschätzten 1/4 Beladung (bezogen auf Volumen) liege ich wahrscheinlich sogar noch zu hoch.
Meine Ex-Frau ist zeitweise für nen Subunternehmer von DPD gefahren. Ich war auch schon bei solchen Touren dabei. Wenn die das Depot verlassen sind die Kisten üblicherweise voll.
 
Die Diskussion was in Zukunft noch als Fahrrad gelten soll. Ergibt sich aus der neuen Maschinenverordnung. Dort sollen Pedelecs nicht mehr drunter fallen.
Und damit stellt sich im Moment die Frage, in welcher Form die Produkthaftung bei Pedelecs nach Ablauf der 3 jährigen Übergangszeit in der die Maschinenrichtlinie noch gültig sein wird umgesetzt wird.
Die rechtliche Vorraussetzung für die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung und Einhaltung der Pedelecnorm fallen ohne Neuregelung weg.

Entweder erfindet man neue Fahrzeugklassen. Und ordnet die aktuellen Pedelecs diesen zu. Ähnlich wie bei LEV.
(Bei den Leichtelektrofahrzeugen, konnten die Hersteller ihre Fahrzeuge nachträglich prüfen lassen. Oder der Halter konnte eine Einzelabnahme durchführen lassen)

Oder man findet eine separate Lösung für die Produkthaftung. Wo die Pedelecnorm wieder rechtsverbindlich für die Hersteller gilt.

Die zweite Lösung ist viel wahrscheinlicher. Schlicht und einfach. Weil der bürokratische Aufwand für ein paar Millionen Pedelecs niemand machen will.

Daß man für Lastenräder eine eigene Fahrzeugklasse fordert. Finde ich durchaus vernünftig. Die im Fahrradbereich verwendeten Bremsen sind nicht wirklich für die Belastungen ausgelegt. Da wäre mir schon lieber, wenn die Bremsleistung überprüft wird.

Da Fahrräder ohne Motor keine CE-Kennzeichnung benötigen.
Ist für mich schwer vorstellbar, wieso diese von der Neuregelung betroffen sein sollten.
 
stellt sich im Moment die Frage, in welcher Form die Produkthaftung bei Pedelecs nach Ablauf der 3 jährigen Übergangszeit in der die Maschinenrichtlinie noch gültig sein wird umgesetzt wird.
Wie ist das denn bei Fahrrädern?
Ist es naiv anzunehmen, dass sich die Produkthaftung zwischen einem Fahrrad mit und ohne Motor nicht wesentlich unterscheiden muss?
 
Wie ist das denn bei Fahrrädern?
Ist es naiv anzunehmen, dass sich die Produkthaftung zwischen einem Fahrrad mit und ohne Motor nicht wesentlich unterscheiden muss?
Die EU unterscheidet bei der Produkthaftung je nach Gefährdung.

Für Produkte von denen eine höhere Gefährdung ausgeht. Sind gewisse Standards Vorraussetzung um die Produkte auf dem Markt zu bringen.
Dies muß der Hersteller durch eine CE Kennzeichnung und eine Konfirmationserklärung der vorgeschriebenen Normen bestätigen. Bei gewissen Produkten ist auch eine externe Prüfung vorgesehen.

Fahrrad fällt nicht darunter, alles was Motor hat, benötigt wegen möglicher Funkstörung eine EMV Prüfung, und fällt deswegen darunter.
Deshalb fielen Pedelecs schon immer unter CE Kennzeichnungspflicht.
Die Pedelecnorm hat man eingeführt, damit die Hersteller bestätigen können daß das Fahrzeug die Ausnahmebedingungen die es als Fahrrad definiert erfüllt.
Damit diese Industrienorm rechtlich bindend wird, war die Aufführung in der Maschinenrichtlinie notwendig.
Ansonsten würde es als Motor-Fahrzeug >6km/h je nach vorgeschriebener Fahrzeugklasse geprüft. Und die Absicherung der vorgeschriebenen Normen erfolgt während der Prüfung der allgemeinen Betriebserlaubnis.

Daraus ergab sich die Problematik, daß die Änderungen der Pedelecnorm 2017 erst 2019 mit Änderung der Maschinenrichtlinie für die Hersteller rechtlich bindend wurde.
Aus der Maschinenrichtlinie ergeben sich aber noch andere Vorschriften. Die aber gar nicht geprüft werden. Wie Erschütterungen im Arbeitsalltag.

Es macht also schon Sinn, die rechtliche Überprüfung ob ein Pedelec ein Fahrrad ist oder nicht. Außerhalb der Produkthaftung anzusiedeln.



 
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