Handzeichen im Velomobil?

AW: Handzeichen im Velomobil?

Blinkt hier denn keiner human powered?
Ich blinke elektrisch und das hat einen einfachen Grund: Lenken, Bremsen, Runterschalten und die Hand rausstrecken ist bei einem Alleweder mit (heißt der so?) Tillerlenker nicht möglich. Noch schwieriger wird's bei Regen, wenn man vorher auch noch den Reißverschluss an der Plane aufmachen muss. Dann regnet's obendrein noch rein und der Arm wird auch nass. Der arme Arm. :D

Schon fürs Lenken und Bremsen brauche ich beide Hände. Das Runterschalten kann ich dank Drehgriff nebenbei erledigen. Der Blinkerschalter liegt vor beiden Daumen.
Bild vom Lenker im AW

Ich halte das elektrische Blinken einfach für ein Mehr an Verkehrssicherheit, ob es nun legal ist oder nicht, sei mal dahingestellt und es ist mir ehrlich gesagt auch wurscht. Allerdings ist bei mir die gesamte Blinkanlage Zulassungs-konform, so dass, selbst wenn es mal Zoff gibt, mir wenigstens deshalb niemand ans Bein pinkeln kann. "Ich habe den nicht blinken gesehen". Wenn das ein Unfallgegner behauptet, und man hat dann einen Selbstbau-Blinker drin - Weia! Mit einem Mofa-Blinker kann ich dann wenigstens argumentieren "das kann nicht sein, denn der ist zugelassen und damit wohl hell genug".
Hier mal ein Bild von meinem AW-Heck: Klick

Vorne sitzt auch noch ein Paar Blinker; mit denen bin ich aber noch nicht ganz so zufrieden; die strahlen mir zu sehr zur Seite hin ab. Da baue ich evtl. noch ein Paar - zugelassene - Miniblinker in die Haube, die mehr nach vorne leuchten.

Ich fahre täglich an einer Polizeiwache vorbei mit entsprechend viel Grünem Verkehr in der Gegend. Ich wurde von der Rennleitung noch nie angemeckert, dass ich auf der Straße fahre oder dass ich blinke, obwohl sie mich beim Überholen haben strampeln sehen und nebenan ein Radweg verläuft.
 
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Blinkt hier denn keiner human powered?

Das Handzeichen als Signal für Richtungs- und Spurwechsel ist nirgends vorgeschrieben, weder in der StVO (§§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 9 Abs. 5 Satz 2) noch durch irgendwelche Gerichtsurteile. Ich bin immer noch auf der Suche nach einer verbindlichen Regelung oder einem Urteil und bisher nicht fündig geworden.
 
AW: Handzeichen im Velomobil?

Das Handzeichen als Signal für Richtungs- und Spurwechsel ist nirgends vorgeschrieben, weder in der StVO (§§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 9 Abs. 5 Satz 2) noch durch irgendwelche Gerichtsurteile. Ich bin immer noch auf der Suche nach einer verbindlichen Regelung oder einem Urteil und bisher nicht fündig geworden.
Das regelt die StVZO:
§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern
...
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
Und anschließend kommen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen. :mad:

Hier komplett: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Von Blinkern steht da nichts, also könnte man argumentieren, sie seien verboten. Andererseits steht nicht (oben), dass nur die hier vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen zulässig sind. Hauptsache zugelassen (Wellenzeichen, Z).

Aber die Diskussion hatten wir hier schon mal, da ging es sich ungefähr so raus, dass wahrscheinlich doch kein Schlupfloch für Blinker blieb.
 
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zumal eigentlich die Akkubeleuchtung auch nicht STVZO-konform ist.

Gruß
Frank


Hallo

Die Akkubeleuchtung ist schon StVZo-Konform. Dem Nutzer muß allerdings der Ladezustand des Akkus an der Lampe angezeigt werden (LED blinkend oder in Farbe). Das steht zum. in meiner Beschreibung für den IXON IQ mit drinnen...

Gruß, Andreas
 
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Vorsicht: Ich bezweifle, daß man die in allen Situationen (gleißendes Sonnenlicht ...) zuverlässig sieht. Das muß kein Problem sein, man sollte es aber wissen, um sich entsprechend verhalten zu können.

Also zu Manuels (und Dieters) LED-Blinkern kann ich sagen, dass man die sehr gut, auch bei hellem Sonnenlicht, erkennen kann! Auf der Fahrt nach und von Sittensen konnte ich das sehr gut erkennen!

Gruß, Andreas
 
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Die Akkubeleuchtung ist schon StVZo-Konform.

Am nicht RR Fahrrad ist eine Akkubeleuchtung nur StVZO konform, wenn

  1. sie zugelassen ist
  2. und als Ergänzung zu einer Dynamo betriebenen Lichtanlage genutzt wird.
Eine alleinige Akkubeleuchtung kann durchaus bemängelt werden.

Das Handzeichen als Signal für Richtungs- und Spurwechsel ist nirgends vorgeschrieben, weder in der StVO (§§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 9 Abs. 5 Satz 2) noch durch irgendwelche Gerichtsurteile.
§7 Abs. 5 und § 9 Abs. 1 schreiben die jeweilige rechtzeitige und deutliche Ankündigung vor. Die Fahrtrichtungsanzeiger sind dabei selbstverständlich nur dann zu benutzen, wenn sie vorhanden sind; beim fehlen selbiger ist es dir überlassen, wie du diese Ankündigung durchführst - das Handzeichen ist also nicht zwingend; du kannst z.B. auch dein Fähnchen abknicken ... ;)

Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog finden sich die entsprechenden TBNR 107106 und 109100-109102. Fahrradfahrer sind i.d.R. mit dem halben Preis zu bedenken.

"Ich habe den nicht blinken gesehen". Wenn das ein Unfallgegner behauptet, und man hat dann einen Selbstbau-Blinker drin

Dürfte ziemlich egal sein. Du hast beim Spurwechsel und Abbiegen sicher zu stellen, daß du niemanden gefährdest - das Zeichen geben enthebt dich nicht von dieser Pflicht. Im Unfall Fall wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit eh die Hauptschuld tragen, wenn du beim Linksabbiegen von einem Überholer abgeschossen wirst.

Kritischer wird es, wenn jemand einen Unfall baut und behauptet, ursächlich war, das er von deinen Blinkern geblendet wurde.

Grüße,
André
 
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kapege.de schrieb:
"Ich habe den nicht blinken gesehen". Wenn das ein Unfallgegner behauptet, und man hat dann einen Selbstbau-Blinker drin - Weia! Mit einem Mofa-Blinker kann ich dann wenigstens argumentieren "das kann nicht sein, denn der ist zugelassen und damit wohl hell genug".
Dürfte ziemlich egal sein. Du hast beim Spurwechsel und Abbiegen sicher zu stellen, daß du niemanden gefährdest - das Zeichen geben enthebt dich nicht von dieser Pflicht. Im Unfall Fall wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit eh die Hauptschuld tragen, wenn du beim Linksabbiegen von einem Überholer abgeschossen wirst.
Ja, das mit der Verantwortung ist klar. Mir ging's um genau so einen "Abschieße-Fall".
Kritischer wird es, wenn jemand einen Unfall baut und behauptet, ursächlich war, das er von deinen Blinkern geblendet wurde.
Da mit dem Blenden geht ja nicht, weil er zugelassen ist. :D

Aber mir ist generell schon klar, was Du sagen willst: Wir VMler sitzen im Prinzip immer bis zum Hals in der Schhhh... ihr wisst schon. :rolleyes:
- Kein Dynamolicht
- keine (sichtbaren) Pedalreflektoren
- und überhaupt, wo kämen wir denn da hin! Da könnte ja jeder kommen! Und was soll so ein Ding überhaupt auf der Straße! :D
 
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Ja, das mit der Verantwortung ist klar. Mir ging's um genau so einen "Abschieße-Fall".

Und genau in diesem Fall wiegt deine Schuld als Abbieger halt sowieso mehr, als die des Überholers. Ein Abbiegezeichen zu geben, sorgt verkehrstechnisch nur erst mal für eine unklare Verkehrslage - mehr nicht.

In der Praxis ist das Zeichengeben halt imho recht nützlich, da dann der nachfolgende Verkehr weiß, was du vor hast (und sich meistens dementsprechend rücksichtsvoll verhält).

Aber mir ist generell schon klar, was Du sagen willst

Nö, gar nicht mal. Solang du beleuchtet bist, wird es schwer werden, aus einer OWi (nicht zulässige Leuchtmittel) im Falle eines Unfalles eine Ursächlichkeit zu konstruieren. Und wenn die OWi nicht (mit) unfallursächlich ist, trägt sie auch nicht zu einem Schuldteil bei.

Grüße,
André
 
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Das regelt die StVZO: (...)

Prima Erläuterung. Und wo steht das was vom Handzeichen? Darum ging's, nicht um die mir hinlänglich bekannten Ausführungen des Gesetzgebers zum Thema "Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern" und die Diskussionen darüber. :rolleyes:
 
AW: Handzeichen im Velomobil?

Prima Erläuterung. Und wo steht das was vom Handzeichen? Darum ging's, nicht um die mir hinlänglich bekannten Ausführungen des Gesetzgebers zum Thema "Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern" und die Diskussionen darüber. :rolleyes:
Du hast recht, Dir ging's ums Handzeichen, den anderen um den Blinker. Dass man seine Fahrtrichtung anzeigen sollte, ist klar.

Auch im Auto darf (muss) man ja Handzeichen geben beim Abbiegen, wenn die Blinker defekt sind: bei nach-links den Arm links ausstrecken, bei nach-rechts den Arm übers Dach nach rechts zeigen lassen. Das ist ähnlich sicher wie auf dem Fahrrad, besonders nachts. :eek:
 
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Das halt ich fürn Gerücht. Findest Du das irgendwo in der StVO?

Felix
 
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O.K., mein Führerschein Klasse 3 ist auch schon 22 Jahre alt, aber damals haben wir genau das in der theoretischen Ausbildung gelernt: Bei ausgefallenem Blinker Handzeichen zu geben und ich habe das auch schon bei Autos mit "Marginal-TÜV" (Studenten R4 etc...) in der Praxis gesehen.
Gut möglich, dass das noch heute gilt.

Grüße, Martin
 
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