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Gibt es auf gemeinsamen Fuß-&Radwegen ein Rechtsfahrgebot ähnlich wie auf der Straße?
Gruß Andreas
Gruß Andreas
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Ja, der hat ja trotzdem ne Fahrbahn.Gibt es auf gemeinsamen Fuß-&Radwegen ein Rechtsfahrgebot ähnlich wie auf der Straße?
Gruß Andreas
Keine Ahnung, schätze aber mal, daß es drauf ankommt, ob dieser gemeinsame Radfahrer- und Fußgängerweg nur in eine Richtung gilt oder in beide freigegeben wurde. Wenn nur für eine Richtung gültig, vermute ich mal: Radfahrer links, Fußgänger rechts; ist er für beide Richtungen vorgesehen, vermute ich eine Priorität ähnlich wie auf der für beide Richtungen freigegebenen Straße, wobei es beim Radfahrer-/Fußgängerweg hier letztlich unerheblich ist, ob man ohne Gegenverkehr die gesamte Breite des Weges nutzt oder nicht. Primär ist wichtig, daß es zu keinen Kollisionen kommt.Gibt es auf gemeinsamen Fuß-&Radwegen ein Rechtsfahrgebot ähnlich wie auf der Straße?
Nö, aber nicht beim horizontalen Balken auf dem Schild zwischen Fahradfahren und Fußgängern; das, was Du meinst, ist das Schild mit dem vertikalen Balken zwischen beiden Benutzergruppen.Ja, der hat ja trotzdem ne Fahrbahn.
ähnlich wie auf der Straße?
Ja, der hat ja trotzdem ne Fahrbahn.
ist er für beide Richtungen vorgesehen, vermute ich eine Priorität ähnlich wie auf der für beide Richtungen freigegebenen Fahrbahn,
"steilen" Anstiegen gilt wohl, wie in den Alpen, daß Bergauffahrende Vorrang haben vor denen, die bergab unterwegs sind.
Nun, bei uns zumindest an dem weißen Zusatzschild unter dem blauen Radfahrer-/Fußgängerschild, das je Richtung einen schwarzen Pfeil zeigt und bei uns sowohl am Anfang des Weges angebracht worden ist als auch am Ende. Der Weg ist also aus beiden Richtungen als für beide Richtungen freigegeben zu erkennen.Woran erkennst du, ob der Radweg für die Gegenrichtung freigegeben/angeordnet ist?
Und was ist mit Straßen ohne Fahrbahn? Wie soll man da rechts fahren, rechts wovon?Dem "Ja" stimme ich (bei fahrbahnbegleitenden Wegen rein akademisch betrachtet) zu, der "Fahrbahn" nicht. Der entsprechende §§ nennt sich "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge" und da Radweg = Teil der Strasse, gilt der §§ auch dort.
Und was ist mit Straßen ohne Fahrbahn? Wie soll man da rechts fahren, rechts wovon?
Dann müsste man auf großen Plätzen also immer am rechten Rand entlang fahren. *immeranderwandlang*[*]"Strassenbenutzung durch Fahrzeuge" ... es ist möglichst weit rechts zu fahren (also auch, wenn keine Fahrbahn vorhanden ist)
Hat ein Radweg nicht immer eine Fahrbahn? Oder nur wenn er nicht für Fußgänger ist? Warum?[*]
Radfahrer müssen/dürfen bestimmte Radwege benutzen -> da Radweg Teil der Strasse -> auf dem Radweg möglichst weit rechts fahren. (Unabhängig vom Vorhandensein einer Fahrbahn.)
Wären die anderen Paragrafen dem §1 nicht "übergeordnet", würde sich eher die Nichtbenutzung aus §1 ergeben.Zum VZ 240 wäre anzumerken, dass sich m.M.n. die Benutzung aus dem § 1 StVO ergibt.
Gibt es auf gemeinsamen Fuß-&Radwegen ein Rechtsfahrgebot ähnlich wie auf der Straße?
Zum VZ 240 wäre anzumerken, dass sich m.M.n. die Benutzung aus dem § 1 StVO ergibt.