Das angegebene Schadensbild lässt mich immer wieder grübeln. Diese Aufnahme ist dermaßen von anderen Teilen umbaut, dass ein Fremdkörper nur mit sehr viel "Glück" dort hinkommt, ohne noch woanders anzuecken! Mit den bisher offengelegten Infos hätte ich als Händler/Mechaniker ein ganz mieses Gefühl - ein verbogenes Teil, das so für sich eigentlich nicht verbiegen kann, schreit geradezu nach weiteren Schäden, die ich vermutlich nur noch nicht entdeckt habe. Und dann muss ich womöglich auch noch technisch/räumlich in der Nähe davon herumbasteln...
Trotzdem würde ich den Haftungsausschluss genau andersherum zu formulieren versuchen: Gewährleistung für meine Arbeiten und für die von mir eingebauten Teile übernehmen und für sonst nichts, vor allem nicht dafür, dass ich das Fahrzeug in einem verkehrs- oder betriebssicheren Zustand herausgegeben habe.
@fightthenewdrug: An deiner Stelle würde ich schon im eigenen Interesse herauszufinden versuchen, was da genau abgelaufen ist, als die Aufnahme verbogen wurde. Wenn die entsprechenden Fremdkörper nicht noch woanders drangehauen sind und Spuren hinterlassen haben, kann ich mir nur vorstellen, dass das Trike genau mit der Unterseite des Gelenkkopfs irgendwo aufgesessen hat, z.B. auf einem Stein, auf dem Ende eines Knüppels, der sich gerade aufgerichtet hat, o.ä. Das wäre aber ein ziemlicher Zufallstreffer. Eine überfahrene Kante, ein Knüppel in den Speichen etc. schafft sowas meiner Meinung nach nicht, und ein Knüppel, der sich irgendwo im Fahrwerk oder in der Lenkung verklemmt, beschädigt noch weitere Teile (aber vielleicht sind die 450 Euro ja für deren Austausch...)
Viele Grüße,
Stefan