Fußgängerampeln

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Guten Morgen!

Aus gegebenem Anlass frag ich mich wie ich mich in folgender Situation verhalten soll:

Meine Hofausfahrt mündet auf eine durch Berufsverkehr sehr stark frequentierte Straße.

Ich biege dort nach links auf meiner Seite (Technisch auf der falschen Seite/ Gegenverkehr) auf den geteilten Fuß und Radweg ein.

150 Meter und ich stehe an einer Kreuzung an der ich die Straße dann nach rechts kreuze.
Das Symbol der Ampel ist ein Fußgänger - ulkigerweise münden die Radwege dort genau ein.

Auf der anderen Seite angekommen überquere ich die Straße erneut nach links über eine Fußgängerampel.

Ich muss so fahren weil der zum Gegenverkehr laufende Fahrradweg 150m weiter mit einem "Durchfahrt verboten" Schild für Radfahrer endet.

Ich fahre von der Verkehrsplanung richtig.

Problematisch sind die Rechtsabbieger an den Kreuzungen.
gemäß der Ampel müsste ich ja eigentlich absteigen und schieben...
Ich fahre aber VM...könnt ja auch ein Rollstuhl sein....

Dennoch habe ich es des öfteren bei den rechtsabbiegern mit verrückten zu tun die mich doch ziemlich bedrängen oder schlichtweg übersehen, bzw verdrängen, was heute auch zu einem Eklat führte da ich definitiv gesehen hab das man mich wahrgenommen hat um dann aus Stur zu schalten, wobei es beinahe geknallt hätte.

Es wurde dann versucht mir auf die "Sie müssen hier aber absteigen" Tour zu kommen worauf hin ich einen anfall von Textpresserei bekam und die Person nun derart rund ist das sie warscheinlich von selbst bergauf rollt...

ich sehe mich hier alleine schon aus der Tatsache des Versuchs die Vorfahrt zu erzwingen im Recht.Ich betrachte dies auch als Nötigung.

Wie hab ich mich an derart bescheuerten Stellen zu verhalten? Einfädeln in die Fahrbahn ab Hofeinfahrt ist so gut wie unmöglich - bei einem Trike bzw VM gilt doch die "Offentsichtlichkeitsregelung"??
 
AW: Fußgängerampeln

Wie hab ich mich an derart bescheuerten Stellen zu verhalten? Einfädeln in die Fahrbahn ab Hofeinfahrt ist so gut wie unmöglich - bei einem Trike bzw VM gilt doch die "Offentsichtlichkeitsregelung"??

Was meinst du mit 'Offensichtlichkeitsregelung'?

mfg Rainaari
 
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Das fahrzeug ist "offentsichtlich" zum drinnen sitzen, so wie ein Rollstuhlfahrer offentsichtlich nicht seinen Rollstuhl scheiben kann.Bei einem Trike kann ich auch nicht am Lenker festhalten und schieben ....

Und nein - ich beleidige nicht - Formell "Ansch#ß" verteilen kann ich recht gut... :D Ich werde aber ziemlich laut wenn man da nicht mal ein "Oh Tschuldigung" oder ein "Alles O.K." rausgewürgt bekommt wenn ich schon mit "Guten Morgen" anfange obwohl mir das Herz im Hals Hängt..

Bild:
4330.png
 
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Ich biege dort nach links auf meiner Seite (Technisch auf der falschen Seite/ Gegenverkehr) auf den geteilten Fuß und Radweg ein.

Ich fahre von der Verkehrsplanung richtig.

Wenn du dich "richtig" verhalten willst, musst du an deiner Ausfahrt entweder den Radweg auf der gegenueberliegenden Seite benutzten oder ich in den Verkehr einordnen. Dass das u.U. ne Weile dauern kann, ist vor dem Gesetz kein Grund. Du kannst hoechstens nach rechts abbiegen und an der naechsten Kreuzung wenden. Ich finde es allerdings i.d.T. verwunderlich, dass an der Kreuzung nur eine Fussgaengerampel montiert ist. Allerdings geht aus deinem Foto nicht hervor ob da wirklich legale Radwege hinfuehren, die ueber diese Fussgaengerampel sollen. Wenn dass der Fall ist wuerde ich die Stadtverwaltung mal auf das Problem aufmerksam machen. Wenn die Schultheissstr. aber gar keinen Radweg hat, ist diese Ampel u.U. richtig. Radfahrer fahren dann in diese Richtung auf der Fahrbahn und nutzen deren Ampel. Nur du stehst an der falschen Stelle, weil du vorher einen Fehler gemacht hast, indem du den Radweg falsch herum benutzst. Stellt sich aber die Frage wie dein Gegenverkehr, der den Radweg ja richtig benutzt, hier links abbiegen soll.

Fabi
 
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Hi!

Die andere Straßenseite (B13 Südseite)ist zu schmal(50-70cm) und bietet keine Auffahrmöglichkeiten.
Der Radweg und Fußweg an der Nordseite stelt in westlicher Richtung die Hauptachse des Radverkehrs dar und ist entsprechend noch 6km fortgeführt um dann abrupt endend und unbeampelt zum Kreuzen der B13 auf eine Dorfstraße aufzufordern...
Die Schultheisstraße besitzt südlich der Kreuzung keinen Radweg mehr, nördlich schon, sogar in beide Richtungen Zeichen 240 mit Trennlinie (Was auch falsch ist,eigentlich müsste da Zeichen 241 hin.

In west / ost// B13 ist auch ein sich wandelnder 240/241 Schilderwald, teils mit , teils ohne Markierung.

Auf die B13 aufzufahren ist mörderisch, da steht jeden Morgen der Verkehr über Stunden teils 2 Kilometer weit und die Leute haben alle schweren Fuß und sind schlecht drauf..um 05:00h morgens geht das, dann ist man da alleine unterwegs, aber von 06:00h bis 21:00h kannst das mal schön vergessen...

Will da auch nicht so gemein sein und die leute dort noch zusätzlich aufhalten.
Auf dem nördlichen Radweg zu bleiben ist da die schonendste Alternative und ich stehe dann auch im weiteren Verkehrsfluss niemanden im Weg und hab dann auch nicht die ganzen Stresser im Genick, die nicht vorbei können und noch garnicht wach sind.

Die jetzige Verkehrssituation speziell in Friedrichshofen ist allerdings schon seit Jahren ein Politikum und treibt sehr amüsante Stilblüten.

Es gibt keine nächste Kreuzung, es gibt in 600 Metern entfernung einen Kreisverkehr der nicht von einem Radweg umschlossen wird und die Fahrradüberwege auch nicht beampelt sind.

Die erlebbare Durchschnittsfahrweise an dem Kreisverkehr macht aus einem Wendeversuch ein Selbstmordkommando.

Am Ende der B13 in Richtung Ost steht der Audi-Kreisel - der ist 3-spurig, überfordert 90% der Verkehrsteilnehmer und da drin fahren die meisten 50, viele 60 und mache Idioten sogar über 100, ja , innerorts....

Da ist eine der Hauptverkehrsdrehscheiben der Stadt.

Deswegen hab ich auch so viele schleichwege und versuche mich da möglichst aus dem staub zu machen.

Es fühlt sich an als ob es sich um eine Kraftfahrstraße handelt wenn man im Auto fährt und sieht mit dem Fahrrad auch so aus....

@Fabi

Kennst doch die Ecke, weist doch wie es da zugeht.
Würdest Du da auf die B13 Fahren oder gar kreuzen??
Ich nenne das Mutprobe aber nicht alltagstauglich.
 
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AW: Fußgängerampeln

Seit letztem Herbst gilt die Fußgängerampel wenn eine Radverkehrsführung vorhanden ist (natürlich nur für diese), du kannst also fahen wenn du grün hast. ist keine Radverkehrsführung da musst du den Vorrang bei Einfahren in die Fahrbahn beachten.
 
AW: Fußgängerampeln

Kurze Frage...warum fährst du mit nem großen und schnellen Velomobil nicht auf der Straße?..
 
AW: Fußgängerampeln

Darf man denn die Friedrichshofener Straße von Norden nach Süden überqueren? Und ist das eine gemeinsame Fahrspur für Rechtsabbieger und Geradeausfahrer?

Wenn ja, dann kannst du (und hier beziehe ich mich auf § 37 StVO) ausserhalb der markierten Fußgängerfurt, für die ja die Fußgängerampel gilt, also auf der Straße, mit dem Grün der Lichtzeichenanlage (Nord-Süd-Richtung), die für dich als Radfahrer gilt, die Friedrichshofener Straße überqueren. Als Geradeausfahrer muss dich der Rechtsabbieger durch lassen und warten (§9 StVO).

So sehe ich das, wenn ich die Örtlichkeit richtig verstanden habe.

flux.
 
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Das fahrzeug ist "offentsichtlich" zum drinnen sitzen, so wie ein Rollstuhlfahrer offentsichtlich nicht seinen Rollstuhl scheiben kann.Bei einem Trike kann ich auch nicht am Lenker festhalten und schieben ....
Eine solche "Offensichtlichkeitsregelung" gibt es nicht.

Und nein - ich beleidige nicht
Das wollte ich dir natürlich keinesfalls unterstellen - ich wollte nur sicher gehen.

Durch das Bild wird es etwas klarer. Meine rein verkehrsrechtlichen Kommentare dazu:
Meine Hofausfahrt mündet auf eine durch Berufsverkehr sehr stark frequentierte Straße.

Ich biege dort nach links auf meiner Seite (Technisch auf der falschen Seite/ Gegenverkehr) auf den geteilten Fuß und Radweg ein.
Das ist zwar der für Dich kürzeste Weg aber eigentlich nicht korrekt, da du den Radweg ja in verkehrter Richtung befährst. Wenn dir ein direktes Einbiegen aus der Einfahrt unangebracht erscheint, wäre die Korrekte Alternative, nach rechts ein zu biegen und an der ca. 150m entfernten Ampel zu wenden.

Das Symbol der Ampel ist ein Fußgänger - ulkigerweise münden die Radwege dort genau ein.
Wenn dort eine entsprechende Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich vorhanden ist, dann gilt nach StVO V46 §53 Abs. 6 die Fußgängerampel:
An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.

Ich fahre von der Verkehrsplanung richtig.
Nicht ganz. Die ersten ca.150m fährst du falsch.

Problematisch sind die Rechtsabbieger an den Kreuzungen.
Ja, aber aus anderen Gründen: Du kommst aus der falschen Richtung an der Ampel an, was die Bewertung hier etwas kompliziert macht.

gemäß der Ampel müsste ich ja eigentlich absteigen und schieben...
Nein, nicht wenn die Radverkehrsführung entsprechend über diese Furt führt. Das Piktogramm in der Lichtzeichenanlage zwingt dich nicht dazu, zum Fußgänger zu mutieren.

Ich fahre aber VM...könnt ja auch ein Rollstuhl sein....
Unerheblich. Es ist kein Rollstuhl und du könntest schieben, aber wie gesagt, es gibt dort erst einmal keinen Grund zum schieben, wenn man aus den richtigen Richtungen kommt.

Dennoch habe ich es des öfteren bei den rechtsabbiegern mit verrückten zu tun die mich doch ziemlich bedrängen oder schlichtweg übersehen,
Ja, solche Konstrukte sind für alle Beteiligten recht unübersichtlich.

bzw verdrängen, was heute auch zu einem Eklat führte da ich definitiv gesehen hab das man mich wahrgenommen hat um dann aus Stur zu schalten, wobei es beinahe geknallt hätte.
Was, ungeachtet dessen, dass du "von der falschen Seite" kamst, mit nichts zu rechtfertigen ist. Ein solches Verhalten ist absolut unakzeptabel.

Es wurde dann versucht mir auf die "Sie müssen hier aber absteigen" Tour zu kommen
Wie gesagt, eine solche Verpflichtung ergibt sich hier nicht.

Ich betrachte dies auch als Nötigung.
Eine Nötigung könnte evtl. vorliegen, dürfte aber kaum nachzuweisen sein.

Wie hab ich mich an derart bescheuerten Stellen zu verhalten?
Sehr vorsichtig. Und die Anfahrt der Ampel aus der falschen Richtung verschärft die Problematik noch einmal. Ich würde Empfehlen, aus der Hofeinfahrt nach rechts ab zu biegen und an der nächsten Ampel zu wenden.

Grüße,
André
 
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