Frage zur StVO

Beiträge
1.779
Hallo,

aus aktuellem Anlaß habe ich eine Frage bezüglich der Rennordnung. Wenn ich richtig informiert bin, ist es legal, als Radfahrer stehenden Autoverkehr rechts zu überholen, solange man dabei die sogenannte "angemessene Geschwindigkeit" nicht überschreitet. Wenn nun auf einer Fahrbahn mit zwei Spuren pro Richtung die Autofahrer der rechten Spur so weit rechts stehen, daß man dort nicht durchkommt, ist es dann legal, in der Mitte zu fahren? Also zwischen den beiden Autoreihen?


Viele Grüße,
Niko.
 
AW: Frage zur StVO

aus aktuellem Anlaß habe ich eine Frage bezüglich der Rennordnung. Wenn ich richtig informiert bin, ist es legal, als Radfahrer stehenden Autoverkehr rechts zu überholen, solange man dabei die sogenannte "angemessene Geschwindigkeit" nicht überschreitet. Wenn nun auf einer Fahrbahn mit zwei Spuren pro Richtung die Autofahrer der rechten Spur so weit rechts stehen, daß man dort nicht durchkommt, ist es dann legal, in der Mitte zu fahren? Also zwischen den beiden Autoreihen?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." (Hervorhebung von mir, RR).

Also nein. Es ist zwar erlaubt die rechts stehenden Fahrzeuge links zu überholen, aber nicht die links stehenden rechts.
 
AW: Frage zur StVO

Hallo,

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

gleich noch ne Frage zu einem anderen StVO Thema hinterher. Ich stehe Regelmäßig an einer Kreuzung mt folgender Lichtsignalanlage:

Normale Ampel
Fahrradampel für den benutzungspflichtigen Radweg (auf der Fahrbahn markierter Streifen)
separat zuschaltbares grünes Lichtsignal für Rechtsabbieger.

Wenn ich dort wie üblich rechts abbiegen will, welche Ampel gilt für mich?

Nur die Fahrradampel (auch wenn der Grüne Leuchtpfeil an ist),
oder der Grüne Leuchtpfeil (auch wenn die Fahrradampel rot ist)?

Den Zustand an/grün gibt es zum Glück nicht und der Zustandaus/rot ist auch klar.

viele Grüße

Christoph
 
AW: Frage zur StVO

@christoph_d: Wenn die Fahrradampel nur nen gerade-aus-Pfeil hat, dann ist sie für dich natürlich nicht bindend. Evtl. ist aber dann im Zweifel noch die Fußgängerampel bindend (da bin ich mir unschlüssig, siehe unten) Wenn es eine richtungsungebundene Ampel ist, musst du sie beachten.

Noch skuriler: Wenn du dich auf einem Fahrradweg (ohne extra Fahrradampel) befindest der sich direkt an den Fußgängerübergang anschließt (eine Trennlinie zwischen beiden), gilt für dich die Fußgängerampel, auch wenn da kein Fahrradsymbol ist. Ich glaube auch beim Rechtsabbiegen (das letzte ist aber nur ne Vermutung).

Wenn der Radweg allerdings durch ein Stück Strasse von der Fußgängerfurt getrennt ist (also zwei Trennlinien dazwischen), dann gilt für dich die KFZ-Ampel.
Klingt komisch, ist aber so. ;)
 
AW: Frage zur StVO

Ingmar, jetzt mach aber mal halblang, das verwirrt doch nur :D
Wenn es so ist wie Christoph es beschreibt gilt die Fahrradampel, der grüne Pfeil nur für KFZ...
Die Antwort von Rainer war auch für mich neu.
 
AW: Frage zur StVO

Ingmar, jetzt mach aber mal halblang, das verwirrt doch nur :D
Tja, sagt keiner dass es leicht wäre ;).

Wir haben eine Reihe von Fahrradampeln die ein Richtungspfeil haben. Wenn die Radampel nur für gerade-aus gültet, dann darf er mit den KFZ rechtsabbiegen.
Die Antwort von Rainer war auch für mich neu.
Ja, aber ob das die KFZler so toll finden wenn ich jetzt beide KFZ-schlangen links überhole... . Die regen sich immer so schön auf. Aber vorm Liegerad scheinen sie mehr Respekt zu haben als vor den Halbrennern.
 
AW: Frage zur StVO

@christoph_dNoch skuriler: Wenn du dich auf einem Fahrradweg (ohne extra Fahrradampel) befindest der sich direkt an den Fußgängerübergang anschließt (eine Trennlinie zwischen beiden), gilt für dich die Fußgängerampel, auch wenn da kein Fahrradsymbol ist. Ich glaube auch beim Rechtsabbiegen (das letzte ist aber nur ne Vermutung).

Wenn der Radweg allerdings durch ein Stück Strasse von der Fußgängerfurt getrennt ist (also zwei Trennlinien dazwischen), dann gilt für dich die KFZ-Ampel.
Klingt komisch, ist aber so. ;)
Das soll aber im Herbst durch eine STVO-Novelle geändert werden. Dann gilt in beiden Fällen die Auto-Ampel!
 
AW: Frage zur StVO

"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
Dies bezieht sich m. E. aber auf den Normalfall, nämlich daß die rechte Spur für die eine Richtung und die andere Spur für den Gegenverkehr ist.
Will ich zwischen den beiden Autoschlangen durch, interpretiere ich den linken Fahrstreifen als gleichwertig mit dem rechten aus dem Gesetz (es ist ja der linke der beiden rechten), an dem ich also vorbeifahren darf, und die auf dem rechten Streifen Stehenden darf ich links ja sowieso überholen.
Hintergrund dieser Regelung ist ja, daß es dem Fahrradfahrer nicht zugemutet werden kann (dazu gab es mal ein Gerichtsurteil), hinter den Autos in den Abgasen zu stehen, und bei der Auslegung von Gesetzen ist der Sinn der Gesetze zu berücksichtigen.
Deshalb häte ich keine Skrupel, mich zwischen den Autos nach vorne zu stellen (und am besten dann halbrechts vor das vordereste rechte Auto stellen, damit ich gesehen und nicht gleich über den Haufen gefahren werde.)
Wichtig ist natürlich die nötige Vorsicht.
Mit dem Trike bleibe ich i. d. R. hinten - alles hat eben Vor- und Nachteile.
 
AW: Frage zur StVO

Aber ich habe mir nach meinem Unfall vor etwas über einem Jahr vorgenommen, das nicht mehr so oft zu machen ...
Wie ist eigentlich die Schuldfrage ausgegangen?

Aber unabhängig davon:
Sehr riskantes Spiel... Irgendwann geht es immer mal schief. Will ja nicht sagen das ich es nie gemacht hätte...
Aber ich seh zu, das ich zu "nicht Stau" Zeiten fahre, um garnicht erst in versuchung zu geraten...
 
AW: Frage zur StVO

Hallo!

Will ich zwischen den beiden Autoschlangen durch, interpretiere ich den linken Fahrstreifen als gleichwertig mit dem rechten aus dem Gesetz (es ist ja der linke der beiden rechten), an dem ich also vorbeifahren darf, und die auf dem rechten Streifen Stehenden darf ich links ja sowieso überholen.

Das sehe ich ähnlich und glaube nicht, dass sich die Poliztei 1. die Mühe macht, sich darum zu kümmern und 2. sich gut genug auskennt. Und wenn ein Unfall passiert, hat man den schwarzen Peter unabhängig von der Spur, weil einem mangelnde Vorsicht angehängt wird.
Hier in Hilden gibt es übrigens Angebotsstreifen zwischen Rechtsabbiegespur und Geradeausspur.

Gruß, Klaus
 
AW: Frage zur StVO

Hallo!



Das sehe ich ähnlich und glaube nicht, dass sich die Poliztei 1. die Mühe macht, sich darum zu kümmern und 2. sich gut genug auskennt. Und wenn ein Unfall passiert, hat man den schwarzen Peter unabhängig von der Spur, weil einem mangelnde Vorsicht angehängt wird.
Hier in Hilden gibt es übrigens Angebotsstreifen zwischen Rechtsabbiegespur und Geradeausspur.

Gruß, Klaus

Das seht Ihr glaube ich nicht richtig denn der Mittelstreifen ist für Polizei/Krankenwagen gedacht falls es vorne Irgendwo gekracht hatund nicht für uns Eadfahrer.
 
AW: Frage zur StVO

Das seht Ihr glaube ich nicht richtig denn der Mittelstreifen ist für Polizei/Krankenwagen gedacht falls es vorne Irgendwo gekracht hatund nicht für uns Eadfahrer.

Das stimmt schon; erfahrungsgemäß ist es in solchen Situationen aber eher das Problem, die ganzen Autos schnell wegzubekommen (denn der Krankenwagen passt ja nicht wirklich zwischen die Autoreihen) als den einsamen Liegeradler in der Mitte. Mit dem Rad kann man ja notfalls auch schnell absteigen und das Rad wegtragen; mit einem Opel Astra dürfte das schwieriger werden.


Gruß,
Niko.
 
AW: Frage zur StVO

Will ich zwischen den beiden Autoschlangen durch, interpretiere ich den linken Fahrstreifen als gleichwertig mit dem rechten aus dem Gesetz (es ist ja der linke der beiden rechten), an dem ich also vorbeifahren darf, und die auf dem rechten Streifen Stehenden darf ich links ja sowieso überholen.
Hintergrund dieser Regelung ist ja, daß es dem Fahrradfahrer nicht zugemutet werden kann (dazu gab es mal ein Gerichtsurteil), hinter den Autos in den Abgasen zu stehen, und bei der Auslegung von Gesetzen ist der Sinn der Gesetze zu berücksichtigen.

Das ist natürlich auch ein interessanter Standpunkt!


Gruß,
Niko.
 
Zurück
Oben Unten