AW: Frage an die Hersteller
Hallo (immer noch anonym)
Genau. Und ein Greenspeed Glyde kostet 2500 Inflationseinheiten. Oder so.
Irgendwie habe ich das Gefühl,
..... Und die restlichen Poebeleien gesnippt
Hast Du keinen Namen, hast Du kein Gesicht?
Und "vermummt auftreten" und rumpoebeln, das kannst Du Dir bittschoen "klemmen" .... entweder Du befleissigst Dich endlich der minimalsten Gespraechskultur oder ich stecke Dich wieder(zu rechten und linken(Socken)) ins Killfile ... Ich habe einen Namen und bin ein real existente, fuer Freunde auch besuchbare, Person.
Es ist nicht noetig, mir irgendwie erfundene Zitate anzudichten um mich irgendwie durch den Kakao zu ziehen.
Bleibe besser bei der begonnen Methode, auch wirklich getaetigte Aussagen zu verfaelschen, aus dem Zusammenhang zu zu reissen, oder anderweitig "Korinthenk**kerei" zu betreiben.
Ich habe gerade nachgesehen, es sind mit dem heutigen Tage 29 Jahre und 11 Monate seit dem ich meine erste selbständige Tätigkeit aufgenommen habe. In diversesten Gesellschaftsformen.
Und warum verzapfst Du dann hier solchen Schei** ???
... je gewußt zu haben scheinst.
schnell mal was behauptet, und auf einen Anderen eingedroschen, damit zieht man in der Realitaet eben keine Punkte, das klappt eigendlich nur im Millieu, aber jeder der es aus der Gosse hinaus geschafft hat, weiss das man nicht wirklich steigt wenn man rundrum andere runtertrampelt.
Und mein Steuerberater (und dessen leider verstorbener Vorgänger) waren jeden einzelnen Pfennig, den sie bekommen haben, wert
Kann ich, fuer einen Vollerwerb, nach deutschem Recht, auch nur bestaetigen ...
Fuer eine Putzfrau, die auf selbstaendiger Basis 100,-Euro UMSATZ machen darf, um im Recht zu bleiben, ist das aber trotzdem einfach nur unbezahlbar.
Genau aus dem Grund halte ich mich bei Empfehlungen "Du brauchst jene Gesellschaftsform und kannst Dich auf diese Art vor der Buchführung drücken" ganz entspannt zurück.
Ich habe soetwas auch nicht behauptet ...
Ich lebe doch nicht in der Gosse ... ist doch ein Unterschied ob man eine Funktionsfaehige Buchhaltung ausuebt, besitzt und versteht,
und ob man alles, moeglichst noch vor Abgabe einer Bilanz, oeffentlich (vor einer oft genug auch feindseligen) Behoerde erklaert.
Es geht hier im Falle des TO aber nicht um einen Kaufmann nach §1 HGB, und auch nicht um einen Sollkaufmann nach §2 HGB ....
Es geht einfach darum das jeder der, mehr als einmal ein "Irgendetwas" mit Gewinn verkauft hat, ohne VOHRHER ein Gewerbe angemeldet zu haben, nach deutschem Recht defakto eine Straftat (Betrug und Steuerhinterziehung) begangen hat.
Das muss das Finanzamt aber nicht beweisen, das liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten, das, wenn er Geld braucht, einfach zu behaupten.
Kannst Du vor Gericht, mit einer aus Doppelter Buchaltung erstellter Bilanz, beweisen das Du keinen Gewinn erziehlt hast, wird Dir wenigstens die Absicht(Vollkaufmaennisch eingerichteter Betrieb(Buchhaltung)) unterstellt, und da kannst Du nun nicht ploetzlich das Gegenteil beweisen ... und es bleibt bei einer Ordnungswiedrigkeit, mit Bussgeldern, von 300-3000Euro.
Dich nachtraeglich auf §2 zurueckzuziehen und zu erklaeren Du haettest einen Vollkaufmaennischen Betrieb garnicht angestrebt, geht vor Gericht nicht durch, weil, das eins der haupzsachlichenUnterscheidungsmerkmal die doppelte Buchfuehrung ist. Hast Du keine "Doppelte Buchfuehrung" kannst Du nichts beweisen und musst bezahlen was immer der Beamte fordert, weil Du nur mit einer Bilanz wirklich sein Unrecht beweisen kannst. GEHE UND FRAGE DEINEN STEUERBERATER bevor Du hier etwas anderes behauptest !
Will man nach §2 HGB handeln dann muss man das bei der Anmeldung ausdrucklich gegenueber der Behoerde nach §§148/149 AO erklaeren.
Allerdings verzichtet man damit praktisch wie oben erwaehnt, auf das Recht, der Behoerde zu wiedersprechen.
Deshalb und nur deshalb wird dem Minderkaufmann auch das einrichten eines auf kaufmaennische Weise eingerichteten Geschaeftsbetriebes nicht gestattet, und er zu einer unvollstaendigen Buchhaltung, einer EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) angehalten.
Die Chance vor Gericht zu unterliegen ist einfach zu gross, als das man soetwas ruhigen Gewissens empfehlen kann.
Sicherlich koennte es lange gut gehen, und oftmahls tut es das auch, nur leider geht es aber in der Praxis immer haeufiger,
nicht zu letzt dank EDV und papierloser Abgabe richtig boes ins Auge ....
Wird im im Streit- und/oder Insolvenzfall ein vollkaufmaennisch eingerichteter Betrieb(doppelte Buchhaltug nach Jakob Fugger) nachgewiesen, wird erbarmungslos §1 HGB angewendet, und auch die sebstaendige Putzfrau mit 100 Euro im Monat, mit allen Haftungskonsequenzen, als Vollkaufmann behandelt ....
Und genau das ist eines der Probleme das der TO hat ...
Er muss und will dem Gesetz genuegen, und keine Straftaten unterstellt bekommen ...
Weil er aber keine Einkuenfte/Gewinne erziehlen darf (Student,Bafoeg), und auch nicht als "Hersteller" von Irgendetwas haften will und kann, sitzt er etwas in der Klemme, und kann wenn er z.B. an eine boesartigen Beamten geraet, der Kleine Existentzen mit der Sense maeht, damit er nicht die echten Steuerhinterzieher pruefen muss .... ein Schelm der boeses dabei denkt, oder einen Prolo der versucht ihn auf Produkthaftung abzuzocken, ensthaft in Bedraengniss geraten.
Das es wirklich passiert, und nicht nur im Osten habe ich ausreichend, belegt, damit Du mir nicht glauben musst(igitt wie entsetzlich das waehre) habe ich ich das mal mit 2 Sendungen aus dem aktuellen TV getan ... aber es gibt allein in den Medien Hunderte Faelle von unberechtigten Uebergriffen der Behoerde, in die Vermoegen der Kleinen Leute, der Finanzminister prahlte letztlich mit 2stelligen Miliadenbetraegen aus der Vollstreckung kleiner und kleinster Existenzgruender ....
Klar ein Vollkaufmaennischer Betrieb mit dem noetigen Kapital und Umsatz, steht da drueber ... GELL
Aber so wie ich deine Aussagen werte, sollte der TO besser auf seine Bildung pfeiffen, sich verschulden und ein Vollgewerbe ausueben, oder auf den Bau und die Erprobung seiner Prototypen verzichten, und bitteschoen das konsumieren was er vorgesetzt bekommt!
Und natuerlich last but list, schoen die Fresse halten wen Du und Deinesgleichen daherkommen und platte 5Zeiler ablassen??
Dein Postskriptum war der Eigendlich Grund Dich noch ein leztes Mal aus dem Killfile zu kratzen ...
PS: Eine wichtige Empfehlung habe ich dann doch noch: Buchführung ist nicht nur für das Finanzamt. Wer kein Auge darauf hat, was ihn seine Geschäfte kosten und wieviel er dafür einsammeln muß, wieviel Kapital er so herumliegen hat und was noch auf dem Konto ist, sollte sich das mit dem "wir gehen dann mal so neben bei einer selbständigen Tätigkeit nach" gut überlegen.
Das koennte mir aus der Seele gesprochen sein ... aber es hat halt, siehe Oben, Probleme mit Recht und Gesetz, oder mit minnimalen buergerlichen Freiheiten ... jenachdem wie man es betrachtet ....
Die "Ich werfe alle Belege in den Schuhkarton und schaffe ihn alle zwei Monate zum Steuerberater"-Methode ist nur etwas für Leute, die Geld verlieren wollen.
Wenn ich volkstuemlich von "Schuhkartonbilanz" spreche, da kann sich auch ein Hauptschueler was darunter vorstellen, dann meine ich damit einen praekeren Geschaeftsbetrieb, nach §2HGB mit einer BEWUST/ERZWUNGERNERMASSEN unvollstaendigen Buchaltung, und Geschaeftsabschluss und Steuererklaerung durch eine EÜR ... also ohne Beweiskraft, und mit Verzicht auf Gegenwehr.
Einahme-Ueberschuss-Rechnung(EÜR/Schuhkartonbilanz), heisst NICHT zwangslaeufig Schlamperei.
Die Probleme kommen aus der (rechtswiedrigen)Handhabungen oft auch durch die Behoerde.
Um die Problem damit zu vermeiden, gab ich 3 Hinweise ...
- Unbedingt Gewerbe anmelden, aber auf mindergewerbliche Regelung(Liebhaberei, ohne MwsT-Erklaerung bestehen)
da bleibt man Privatier und die Gewerbemeldung, die dejure noetig ist, kann weder zur Haftung gegen das Amt, noch zu Produkt und/oder Herstellerhaftung missbraucht werden. und eine einfache Rechtschutz und Haftpflichtversicherung reicht.
Leider ist das nur eine Duldung, und die Behoerde kann sich jederzeit umentscheiden, und gegen einen solchen Entscheid kannst Du mit einer Privatrechtschutz nicht prozessieren.
- Der zweite Hinweis war, lerne Buchhaltung, und fuehre "Amerikanisches Journal"(
Durchschreibebuchaltung) weil man damit den Pelz waschen kann ohne das Fell nasszumachen. Wenn Hauptbuch und Kontenblaetter nicht gemeinsam aufbewahrt, bzw. gefunden werden, dann kann das Finanzamt den "Kaufmaennisch eingerichteten Betrieb" nicht nachweisen. Das Hauptbuch fuehrst Du dann weil Sposored by Oma, fuer Deinen Investor, und die Kontenblaetter, um, wenn man Deine "Liebhaberei" aufloest und Dich Veranlagt, eine EÜR zu erzeugen zu koennen (man sollte ja immer damit rechnen, Denunziation durch einen Neider oder Missguenstling genuegt) ...
Zerrt man Dich vor Gericht, kann mann ohne jeden Zweifel(da ja mit Blaupapier durchgeschrieben wurde, ja es gibt sogar Vordrucke dafuer) eine Probebilanz nach IFRS "International Financial Reporting Standards" erstellen, die Dich NICHT als Vollkaufmann qualifiziert, aber vom Gericht, und einem vereidigten Sachverstaendigen, nicht verworfen werden kann, da sie Internationalem Recht und europaeischem Gesetz entspricht .... von der Bilanz nach IFRS ist es nicht weit zur, US-GAAP/UK-GAAP und wer englisch lernt, kann in der Not, und mit geringstem Aufwand. mit seiner Minifirma in eine Offshore-Gesellschaft(Spekulationsunternehmen(Ltd./PLC)) wandeln, ohne und das war hier der "Kasus Knacktus" von irgendwelchen Leuten(wie bei der 1Mann/Mini-GmbH) wahllos zum Vollkaufmann=Vollhafter gemacht, und zur Haftung gezwungen zu werden.
- Und deshalb das war mein dritter Rat, schaue Dich in Europa um, lerne englisch, und bilde dich in den Grundlagen europaeischem und internationalem Recht, und weil es das liberalste in Europa ist, natuerlich mit britischen Handels und Gewerberecht, das man nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa durchsetzen, sondern im ganzen "Commonwealth" problemlos anwenden kann.
Was ist daran zu kritisieren, wenns um Fachfragen geht? Frage bitte, bevor Du wieder flache Personenhetze betreibst, jemanden der auch wirklich einen "Ahnungsschein" hat, sprich auch nach Deutschen UND internationalem Recht bilanzieren darf.
Und nochwas, das mir es schwerfaellt deutsche Texte zu schreiben ... sollte sich doch herrumgesprochen haben ....
Da kannst Du immer damit auf mir rumtrampeln, und es braucht auch (wirklich/garantiert) keinerlei Intelligenz dazu
mfG
Matthias