AW: Faltlieger
Hallo Heiko,
...hört sich gut interessant an...könntest Du Deinen Faltlieger ein bisschen vorstellen?
Gruss, Mathias
Bilder findest Du auf
http://www.rikscha-online.de/faltrad/
Ein Austausch über die Qualität der Oberflächen oder scharfe Kanten möchte ich hier nicht anschieben, da das beireits beim ersten Erscheinen der Bilder ausreichend gewürdigt wurde...
grundsätzliche Betrachtungen habe ich vor einiger Zeit mal für die infobull zusammen geschrieben; ich gehe mal davon aus das es nicht zuviel Ärger gibt wenn ich sie hier schon mal leicht gekürzt zeige...:
Faltlieger
Eigene Erfahrungen mit Faltliegern und anderen Immer-dabei-Rädern
habe ich mit dem Bau eines Liegeradtandems, das zum Einsitzer
gefaltet werden konnte, mit aufrechten Falträdern von Strida und
Dahon und mit dem Umbau meines Kurzliegers zum Faltlieger anlässlich
des zweiten Faltliegerwettbewerbs gesammelt. Auch wenn die aufrechten
Falträder mir auf meinen Kurzstrecken durchaus genügt haben musste
ich auf längeren Passagen dann auch mit den Aufrechten fahren, was
mir auf Dauer nicht gefallen hat. Die Möglichkeit an allen Orten, wo
ich mittels Fahrrädern mobil sein wollte, Liegeräder zu parken, hat
sich bei mir nicht bewährt, da immer wieder Vandalismus und
Diebstahlschäden auftraten. Neben dem Vorteil des besseren
Diebstahlschutzes mag es sicherlich noch andere erwähnenswerte Motive
geben warum das Liegerad faltbar sein sollte z.B. Das Liegeradtandem
soll ins Wohnmobil passen oder der Kurzlieger kostenfrei in die Züge
der DB.
Von mir aus müsste ich mein Rad nicht falten sondern könnte auch mit
ungefaltetem Rad in die Bahn oder in das Auto (bei Bekannten, Taxi
usw.) einsteigen. Von mir alleine hängt meine Mobilität allerdings
nicht ab. Deshalb gehe ich bei den Betrachtungen über Faltlieger
stärker auf den Aspekt der Verpackung ein als es in bisherigen
Veröffentlichungen geschehen ist. Erst wenn das Liegerad nicht mehr
als solches, oder als anderes gefährliches Gerät (Verschmutzung
Verschrammung usw.), erkannt werden kann fängt die Freiheit für
Faltliegernutzer an. Ein unverpacktes Faltliegerad wird auch den
Taxifahrer nicht erfreuen; nass, dreckig usw.
Die Möglichkeit bei fahrradfeindlicher Witterung auf andere
Verkehrsmittel umzusteigen dürfte für einige Nutzer ein brauchbarer
Ersatz für spezielle Wetterschutzkleidung sein.
Bei der Unterscheidung PKW/Bahn -Faltlieger finde ich den Hinweis,
dass im PKW ein eher quadratisches Faltmaß besser in den Kofferraum
oder auf den Sitz passt wichtig. Bei der Verwendung mit der Bahn ist
ein Kofferähnliches praktischer, da es sich leichter tragen lässt
(Arm muss nicht so weit abgespreizt werden damit es nicht gegen das
Bein schlägt) und weil es dann besser in die vorhandenen
Gepäckablagen passt 28cm oder 31cm.
Schwerpunkt diese Ausführungen sind Pendleranwendungen, die sich vom
Transport eines Liegerades zum Urlaubsort deutlich unterscheiden. In
beiden Transportfällen taucht allerdings die Frage auf: Wie weit
sollte der Faltlieger verpackt werden? Da die Bahn AG in ihrer
Entwicklung immer weniger Bereitschaft zeigt, Raum für Traglasten zur
Verfügung zu stellen, ist die Einstufung als Handgepäck sinnvoll.
Möglicherweise gibt es Anwendungen wo sich auch Traglasten problemlos
in den Mobilitätsalltag integrieren lassen, hier geht es mir aber um
Merkmale die möglichst flexibel sind und mit möglichst vielen
alltäglichen anderen Verkehrsmitteln harmonieren (DB, Taxi, Bus,
Straßenbahn, private Autos von Freunden oder Unbekannten,
Rucksacktransport usw.). Eine flexible Mobilität mit einer Traglast
halte ich für nicht durchführbar da es in der Mehrzahl der
Verkehrsmittel unrealistisch ist eine Traglast zu befördern. Um zum
Handgepäck zu werden ist eine vollständige Verpackung nötig. Bereits
praktizierte Verpackungen z.B. von Faltliegeradherstellern, die unten
offen bleiben, sind nur eine Traglast und auch in der Bahn nur
eingeschränkt verwendbar. Auch der Taxifahrer wird die Nase rümpfen
wenn aus einem Handgepäck ausgerechnet die Teile raus stehen (Räder)
mit denen man eben noch durchs Hundeklo (Radweg) gefahren ist.
Was in der DB funktioniert klappt überwiegend auch in anderen
Verkehrsmitteln oder wird dort geduldet. Dazu hier einige Zitate aus
DB-Veröffentlichungen (Diese habe ich auf
http://www.birdy-
freunde.de/faq/index.html#2 unter Punkt 4 gefunden. Dort werden auch
die originalen Quellen genannt):
"Zusammengeklappte und komplett verpackte Fahrräder oder
Fahrradanhänger
können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese
komplett
verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht
werden
können."
"Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck)
unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen. Dem Reisenden steht für
sein Handgepäck nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz zur
Verfügung. Reisende, denen kein Sitzplatz angewiesen werden kann,
haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks die Anordnungen des
Eisenbahnpersonals zu befolgen. "Größenangaben für Handgepäck oder
Traglasten gibt es nicht. Da aber bei der von mir bevorzugten
Gepäckeinstufung (Handgepäck) explizit darauf hingewiesen wird, dass
dem Fahrgast nur der Raum unter und über seinem Sitzplatz zur
Verfügung steht, ergeben sich die Abmessung aus dem dort vorhandenen
Platz.
Abmessungsangaben gibt es lediglich bei Reisegepäck. Reisegepäck
bedeutet: Gepäckaufgabe, Transport von Haus zu Haus, kostenpflichtig.
Dort finden sich max. 1,5 Meter Länge für Normalgepäck, für verpackte
Sportgeräte bis 3 Meter. Hier der Auszug aus den
Beförderungsbedingungen für Reisegepäck
"Zur Beförderung als Normalgepäck sind Gegenstände zugelassen, die in
Koffern, Reisetaschen, Reisesäcken, Rucksäcken, Leichtmetall- oder
Kunststoffboxen verpackt sind, sofern diese eine Länge von 1,50 m,
einen Umfang von 3,00 m sowie ein Gewicht von 30 kg nicht
überschreiten.
Bei der Überprüfung des am Sitzplatz zur Verfügung stehenden Platzes
fällt auf, dass dieser in den verschiedenen Zugtypen nicht
einheitlich ist. Wieder davon ausgehend möglicht flexibel in der
Mobilität zu bleiben, ist heraus zu finden welche Handgepäckgröße bei
allen Zugtypen passt. Dabei werden hier nur die Abmessungen von
Ablagemöglichkeiten erwähnt die im jeweiligen Zug ausreichend
vorhanden sind.
Im ICE sind das die oberen Gepäckablagen der Großraumabteile Die
mögliche Gepäcklänge ist praktisch nicht begrenzt, die mögliche
Gepäckhöhe beträgt im ICE I und II ca.31 cm, die mögliche Breite wird
durch die raumseitige Ablagekante der Ablage bestimmt (39cm von der
Außenwand entfernt). Im ICE III beträgt die Höhe nur 28 cm und die
Kippkante ist nur 33cm von der Außenwand entfernt. Je nach
Gewichtsschwerpunkt, und Auflagefläche des Gepäcks, ist dort eine
unterschiedliche Breite möglich. Ob die, von den unter dem Gepäck
sitzenden Fahrgästen, gefühlte Breite bereits auffällig groß oder
noch erträglich ist liegt auch an der Erscheinung des Gepäcks und an
der Art und Weise wie das Gepäck abgelegt wird: negativ Beispiel:
scharfkantiges hartes Gepäckstück für das ich mehrere laute Anläufe
brauche um es in die Ablage zu legen; positiv Beispiel: Gepäckstück
mit weichen Oberflächen das ich ohne Lärm mit dem ersten Versuch in
die Ablage legen kann. Die Möglichkeit ein deutlich breiteres
Gepäckstück unter zu bringen, in dem es auf der Raum abgewanden Seite
befestigt wird, ist im ICE nicht gegeben, da die Ablage nach unten
geschlossen ist.
Im Regional Express und der Regional Bahn macht sich bereits eine
Konzentrierung auf möglichst viele Fahrgäste mit möglichst wenig
Gepäck bemerkbar. Immer noch häufig eingesetzt werden die
einstöckigen (früher silbernen Fahrzeuge mit früher rot/braunen
Sitzen). Die oberen Gepäckablagen sind dort inzwischen überwiegend an
der Fahrzeuglängsseite befestigt. Dadurch besteht in der Länge keine
Einschränkung für das Gepäckstück. Die Kippkante ist 38 cm von der
Außenwand entfernt. Da sich die Ablage bereits im Bereich der
Dachkrümmung befindet können höhere Gepäckstücke nicht ganz außen
abgelegt werden. Für Handgepäck bis zu einer Höhe von 28 cm bietet
sich der Stauraum unter den Sitzen an (Grundfläche 110x81cm). Dort
ergeben sich Einschränkungen in der Länge und Breite hauptsächlich
durch den Umstand das das Gepäck dort "eingefädelt" werden muss.
Versuche mit der Testkiste von 110x65x28 haben gezeigt das diese um
wenige cm zu lang ist. Noch schwieriger gestaltet sich die Suche,
nach Ablagemöglichkeiten in den vielfach eingesetzten
Doppelstockwagen. Die auf älteres Basismaterial zurückgreifenden
Wagen der ex DR bieten keine mir bekannten Ablagemöglichkeiten in die
man ein Faltliegerad, heutiger Bauart, unterbringen kann. Etwas
besser sieht es bei den Doppelstockwagen aus DB Beständen aus. Dort
findet man unter den Rückenlehnen der back to back Sitze im oberen
Stockwerk einen Stauraum von 70x 31x110cm, im unteren Stockwerk einen
Stauraum von 54x31x110cm.
Die Zuggattung IC bietet im Großraum ähnliche obere
Ablagemöglichkeiten wie in den einstöckigen RE/RB Fahrzeugen wenn sie
aus Wagenmaterial besteht die, schon vor Abschaffung des IR, ein IC
war. Dort ist wieder die vordere Ablagenkante das kritische Maß bei
dem die tatsächliche oder gefühlte Kippgefahr beachtet werden muss.
Höhe und Kippkante haben 37 cm. Bei der Unterbringung des Faltliegers
im IC, der aus ehemaligem IR Wagen besteht, gibt es nur wenige obere
Ablagefächer die empfohlen werden können. Diese sind überwiegend über
den Sitzen angeordnet. Daraus ergibt sich eine höhere Kippgefahr an
der Ablagekante bei der die Sitze in Fahrtrichtung angeordnet sind
(beim Bremsen treten häufig deutlich größere Kräfte auf als beim
Beschleunigen). Da Züge auf einer Reise gelegentlich ihre
Fahrtrichtung wechseln, könnte ein Gepäckstück das schon einige
hundert Kilometer risikofrei unterwegs war, plötzlich zum Problem
werden. Wer häufig ex IR nutzen will wird sich eine Befestigung gegen
herabfallen ausdenken müssen. Dabei ist die tatsächliche und die
gefühlte Absturzgefahr zu beachten. Die Ablagehöhe ist im ex IR ca.
54cm hoch. Die Kippkante hat 37cm. Zwischen der Gepäckauflage und der
Wand befindet sich ein Spalt durch den das Gepäckstück gesichert
werden könnte.
Als Kompromiss aus diesen Betrachtungen dürfte ein Gepäckstück das
flacher als 28cm und nicht breiter 65 cm ist oft einen
ordnungsgemäßen Lagerplatz finden. Beim Lagern unter dem Sitz darf
die Gepäcklänge eine bestimmte Größe nicht überschreiten (Auch
längeres könnte dort liegen, aber man bekommt es nicht dorthin. Bei
einer Breite von 65cm darf die Länge etwa 106cm haben).
Bei der Betrachtung von faltbaren Liegerädern fällt auf, dass sie
meist von einer Seite besser zu tragen sind als von der anderen. Dies
liegt daran das selten beide Seiten gleich glatt/scharfkantig sind
noch sich die Tragemöglichkeit genau in der Mitte der Gepäckhöhe
befindet. Beim Transport über Treppen kann diese bei einem
Gepäckstück mit der Kombination große Länge und Breite zu Problemen
führen (Gepäck setzt beim Tragen mit gestrecktem Arm auf die Stufen
auf). Bei Gepäckstücken die sich von beiden Seite gleich gut tragen
lassen kann diese Problematik durch eine in Längsrichtung von der
Mitte abweichende Tragemöglichkeit entschärft werden.
Eine relativ große Länge des Gepäckstücks bringt bei der Kombination
mit einem PKW, z.B. Taxi Probleme. Gepäckstücke über ca. 115 cm x
70cm lassen sich nicht in allen Kofferräumen unterbringen. Selbst mit
vollständiger Verpackung wird, von den Fahrzeughaltern, ein Transport
auf dem Rücksitz nur ungern gesehen. Grundsätzlich lässt sich sagen,
dass bei häufiger Kombination mit PKW ein eher Würfelförmiges
Gepäckstück besser zu den Möglichkeiten passt. Das englische
Standardwerk "It's in the bag" klassifiziert Falträder sehr schön
nach der Form ihres Pakets: würfelförmige, bilderrahmenförmige oder
stockförmige Pakete. Oder auch 3-D, 2-D und 1-D- Pakete.
Bei Faltliegern gibt es mindestens zwei erhöhte Schwierigkeiten im
Vergleich zum aufrechten Faltrad. Faltlieger haben eine größere
Sitzfläche, die zusätzlich noch mindestens zwei Ebenen hat. Während
der Fahrt ein Vorteil, ergibt sich, für den Faltmodus, ein größeres
Volumen und/oder mindestens ein zusätzliches Faltgelenk. Ein weiteres
Erschwernis ist der längere Antriebsstrang.
Zu den Verriegelungen der Faltverbindungen lässt sich sagen dass
keine Kleinteile über bleiben sollten und Einstellarbeit für jeden
Faltvorgang lästig ist. Offen stehende Verriegelungen müssen zum
Schließen und Öffnen bedient werden. Ständig geschlossenen
Verriegelungen erfordern nur zum Öffnen eine Betätigung und beim
Schließen funktionieren sie automatisch ähnlich wie die Verriegelung
einer Tür die man ja ohne etwas auszurichten oder zu verriegeln
einfach nur zuschlagen muss. Wenn etwas verriegelt werden muss sind
mir Folgeverriegelungen inzwischen sympathisch: Beispiel wenn ich bei
einem Rad den Hinterbau in den Faltzustand klappe könnten andere
Verschlüsse geöffnet werden die nur während der Fahrt verschlossen
sein müssen; beim Rückbau in den Fahrzustand werden sie dann
zwangsläufig wieder verriegelt. Einfache und wenige Schritte beim
Zerlegen/ Zusammenbauen sind für Pendlerräder auch vorzuziehen.
Möglichst so das alles auch mit wenig Armen und ohne ablegen von
Teilen auf den Boden umgebaut werden kann.
Lesenswert ist auch
http://www.birdy-freunde.de Dort finden sich
Hinweise zu Ablagemöglichkeiten an den jeweiligen Sitzen in den ICE
s. Im Reisezentrum (nur am Schalter) könnte dann genau der passende
Sitz reserviert werden.
Auf der Seite
http://www.ice-
fanpage.de/ice_service/ice_verzeichnis.htm lässt sich herausfinden
welcher ICE auf der gewählten Zugnummer / Verbindung eingesetzt ist.
Unter
http://www.faltlieger.de findet man lesenswertes zu den
Faltliegerwettbewerben.
Heiko Stebbe