Fahrradunfreundliche Ampelschaltungen ...

Ich orientiere mich an der gültigen StVO und da steht:

6. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu
beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die
besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An
Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere
Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum
31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende
beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

Was für Substanzen hatten denn die Verfasser dieses Textes im Blut?! Das fällt mir ja jetzt erst auf (Hervorhebungen von mir).
Abgesehen von der Existenz der speziellen Radverkehrsampeln setzt Satz 2 ja voraus, dass man die Radverkehrsführung tatsächlich benutzt, Satz 3 dagegen setzt nur voraus, dass eine Radverkehrsführung existiert und die Furten aneinandergrenzen. :confused: Wenn in der Furtampel kein Radfahrersymbol ist, muss man sich als Fahrbahnbenutzer also ggf. an die Furtampel statt an die Fahrbahnampel halten, wenn eins drin ist, aber nicht? :eek:


Viele Grüße,
Stefan
 
Hy Stefan,
bei der Einleitung "Wer ein RAD fährt" wäre auch noch interessant zu wissen, was ein RAD überhaupt ist/wo/wie ist es definiert? Oder vlt. ist es gar ein Einrad? ;-)
 
Das ist ganz gut definiert, ganz grob ein Fahrzeug mit 2 oder mehr Rädern welches in erster Linie mit Muskelkraft bewegt wird, z.B. über Pedale.
 
DA fährst du auf dem Radweg? Damit dich die Autos auf der Fahrbahn nicht ausbremsen oder was? :D

Ich komme da auf über 80 km/h und muss noch bremsen. Der Radweg ist so schlecht, da würde ich nie so schnell fahren. Das bedeutet natürlich dass ich auf dem Flachstück vorher auch schon auf der Fahrbahn fahre, aber was willste machen?

Hy Felix,
Kunststück - wer ein VM hat, das aussieht wie ein Rennauto (oder vice versa?! ;-)), der kann das machen. Ich hab das schonmal versucht - also bis zur Ampel, die kurz vorm Beginn meines Videos ist, weil bis dahin der Radweg wirklich grottenschlecht (und auch noch mit potentiellem Radgegenverkehr beglückt) ist, aber danach geht der Weg ja eigentlich (ab Anfang meines Videos) und (eigentlich aus Selbstschutz) fahre ich immer lieber Radweg, wenn es sich einrichten läßt. Allerdings war mir das dann auf der Straße irgendwie zu mulmig (siehe auch meinen Beitrag im VM-Bereich bzgl. der Doppelbereifung), weswegen ich dann die etwas geringere Geschwindigkeit auf dem Radweg präferiert habe.
LG,
Daniel
 
Abgesehen von der Existenz der speziellen Radverkehrsampeln setzt Satz 2 ja voraus, dass man die Radverkehrsführung tatsächlich benutzt, Satz 3 dagegen setzt nur voraus, dass eine Radverkehrsführung existiert und die Furten aneinandergrenzen. :confused: Wenn in der Furtampel kein Radfahrersymbol ist, muss man sich als Fahrbahnbenutzer also ggf. an die Furtampel statt an die Fahrbahnampel halten, wenn eins drin ist, aber nicht? :eek:
War das nicht mal rausgeflogen?
 
Ich hab das schonmal versucht - also bis zur Ampel, die kurz vorm Beginn meines Videos ist, weil bis dahin der Radweg wirklich grottenschlecht (und auch noch mit potentiellem Radgegenverkehr beglückt) ist, aber danach geht der Weg ja eigentlich (ab Anfang meines Videos) und (eigentlich aus Selbstschutz) fahre ich immer lieber Radweg, wenn es sich einrichten läßt.
Ich fahre aus Sicherheitsgründen eigentlich immer lieber auf der Fahrbahn. Das ist ja gerade der Vorteil dieser Strecke von Euskirchen nach Bonn, nur auf dem kleinen Stück gibt es einen unzumutbaren Radweg. Gut möglich dass der neue Teil des Weges in Ordnung ist, auf Höhe der Ampel bin ich aber viel zu schnell um auf den Radweg zu wechseln. Bergauf würde ich da lang fahren, da nehme ich aber meist eine andere Strecke.

Mich stören die Ampelschaltungen da nicht! :cautious:
 
Hallo,

War das nicht mal rausgeflogen?

ja und das für ungefähr ein halbes Jahr. Dann wurde "festgestellt", das die Kommunen es noch nicht geschafft haben, ihre Ampelanlagen dementsprechend um zurüsten und die alte Regelung wurde mit einer Übergangsfrist wieder in Kraft gesetzt. Und man kann davon ausgehen, das diese Übergangsfrist mal wider verlängert wird, wie immer, seit ungefähr 15 Jahren oder so.

@Doc Thor

Du kannst dir ja mal das Buch "Recht für Radfahrer" (gibt es in einer neuen Auflage!) besorgen und dir dann mal einen guten Anwalt suchen und dann gegen die Ampel/Radwegbenutzungspflicht vorgehen. Sollte aber der Radweg nicht Benutzungspflichtig sein, dann kannst du es auch sein lassen (habe das im Video so nicht gesehen und auch nicht darauf geachtet!). Dann hast du fast keine Chance mehr, dagegen vorzugehen, weil es ja dann immer heissen wird, fahr doch auf der Fahrbahn.
 
Natürlich inst der benutzungspflichtig, nicht benutzungspflichtige Radwege gibts hier nur in der Stadt.
 
Was für Substanzen hatten denn die Verfasser dieses Textes im Blut?!
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass in den Politikerkreisen zu Berlin dem Alkohol ganz kräftig zugesprochen wird. Aber wenn die StVO von Lobbyisten wie beispielsweise vom ADAC in München mitverfasst wurde - dann tippe ich ganz schlicht auf Bier. :rolleyes:

Abgesehen von der Existenz der speziellen Radverkehrsampeln setzt Satz 2 ja voraus, dass man die Radverkehrsführung tatsächlich benutzt,

Richtig! Befindest du dich (aus welchen Gründen auch immer) auf der Fahrbahn, dann zählt ausschließlich die Ampel für den Fahrbahnverkehr und du kannst sämtliche Fußgänger- und Radfahrerampeln ignorieren.

Satz 3 dagegen setzt nur voraus, dass eine Radverkehrsführung existiert und die Furten aneinandergrenzen. :confused: Wenn in der Furtampel kein Radfahrersymbol ist, muss man sich als Fahrbahnbenutzer also ggf. an die Furtampel statt an die Fahrbahnampel halten, wenn eins drin ist, aber nicht? :eek:

Tja, für Radfahrer macht man es gewöhnlich sehr sehr kompliziert. Radfahrer brauchen hier teilweise ein entsprechendes Studium und auch der gewöhnliche sowie der etwas höhere Schnittlauch (gibt es den eigentlich jetzt auch in blauer Farbe?) sind hier recht häufig total überfordert.

Solltest du dich also auf einer "Radverkehrsanlage" befinden, dann gelten selbstverständlich die Radfahrerampeln oder gegebenenfalls auch noch bis Ende 2016 die Fußgängerampeln.

Da ich aber ähnlich wie die meisten Autofahrer ein schlichtes Gemüt habe und all dies für mich viel zu kompliziert ist, habe ich mich (nicht nur deswegen) entschlossen, grundsätzlich die Fahrbahnen zu benutzen und auf den ganzen komplizierten Radverkehrsfirlefanz zu verzichten. :cool:


Viele Grüße



Jürgen
 
Wenn eine Radfurt an eine Fußgängerfurt grenzt gilt die Fußgängerampel nach StVO auch für den Radverkehr auf der Fahrbahn.
 
Was für Substanzen hatten denn die Verfasser dieses Textes im Blut?!

Jursiten sind Naturbreit und halten stellen normalerweise Regeln mit einem Wortschatz auf, der komplett disjunkt zur naruerlichen Sprache und der jeweiligen Fachsprache der Domaene ist. So sichern sie nicht nur ihre Existensberechtigung ab sondern sorgen auch dafuer, dass der Zahnarzt nicht der vom Normalbuerger meistgefuerchtetste Personenkreis ist.
 
Also in Göttingen gibt es einen 'Fahrradschnellweg' zwischen Unigebiet und Bahnhof (ok, noch nicht auf voller Länge fertig), da klappt das erstaunlich gut.
 
Hallo,

Mann, was regt mich das immer auf:
Geradeausampeln für Autos grüngrüngrüüüüüün und gleichzeitig für Radfahrer/Fußgänger ROT!!! Wo ist der Sinn? Achja, damit man erst anhält, Drücker drückt, eine Ampelphase abwartet um DANN erst fahren zu dürfen!

Eine Klage (aus denselben Gründen wie beim Blaulolli) wäre da laut Kettler zeimlich erfolgversprechend.

Gruß, Klaus
 
Hey Doc Thor,
der Radweg in dem Video ist doch mit einem VM nicht vernüftig zu benutzen. Er hat ja noch nicht mal die vorgeschriebene Mindesbreite wenn da schon der Fußgänger zur Seite gehen muß. Ich benutze mit meinem Quest nur noch die Straße.
 
Soeben haben mir die "Bekannten ihres Bekannten" folgendes Videomaterial zur Verfügung gestellt,
Puh.. bei der Geschwindigkeit und unübersichtlichen Verkehrsführung, z.B. bei 0:42 und 0:56, hätte ich an der Stelle Deines Bekannten eher Angst andere Radfahrer oder Fussgänger platt zu fahren. Fahre komplett auf der Straße und dann mittig auf der Fahrspur, so dass die PKW's nur bei fehlenden Gegenverkehr überholen und Dich nicht abdrängen.
Ampelproblem ist dann auch gelöst.:sneaky:
 
Wenn der "Radweg" eine andere Vorfahrtsregelung hat als die "Hauptfahrbahn" ist der nicht Fahrbahn begleitend und kann daher trotz Lollie nicht benutzungspflichtig sein.

Übersetzt auf die meisten Verkehrsführungen sind sehr viele Radwege nicht benutzungspflichtig. Schönes Beispiel: führt der Radweg beim Kreisel über 5 m neben dem Kreisel ist die Vorfahrtsregelung unterschiedlich. Bernd S hat das schön beschrieben, glaube ich.
Wenn der Radweg nicht Fahrbahnbegleitend ist ist der Lollie praktisch inhaltsleer. Es gibt auch für sogenannte "Sonderwege für den Radverkehr" kein Strassenverkehrsschild und daher wird der Lollie genommen.
 
...Geradeausampeln für Autos grüngrüngrüüüüüün und gleichzeitig für Radfahrer/Fußgänger ROT!!! ...

Ja, solche Ampeln begegnen mir auch manchmal.
Teils wird der Weg dann noch mit einem Schlenker von der parallelen Straße etwas weggeführt.

... Wo ist der Sinn? ...

Vielleicht wird den Rechtsabbiegern auf der begleitenden Fahrbahn unterstellt, die ansonsten vorfahrtberechtigten Radfahrer über den Haufen zu fahren.
Eigenartiger Weise wird das oft durch die Radwegführung gefördert.
Oder das Rechtsabbiegen soll beschleunigt werden, was aber auch gefährlich ist, da Radfahrer vor solchen Bettelampeln den Respekt verlieren. Wenn die Rechtsabbieger sehen, dass Radfahrer/Fußgänger Rot haben, kann das negativen Einfluss auf das Verhalten der Abbieger haben.
Es währe auch zu prüfen, ob nach den Drücken und grün für Radfahrer/Fußgänger, die Rechtsabbieger auf der parallelen Fahrbahn Rot- bzw. Gelblicht bekommen.

Zum Glück wird vielerorts Standard, dass die Fahrradampeln auch ohne Drücken einige Sekunden vor der begleitenden Fahrbahn auf grün schalten.

Utopie : Eigentlich fände ich es logischer, in vielen Fällen die Farbe Grün abzuschaffen. ;)
Wenn für einen zügigen Verkehrsfluss dennoch grün benötigt wird, dann aber bitte als Richtungspfeil.

Gruß, Martin
 
Wenn der "Radweg" eine andere Vorfahrtsregelung hat als die "Hauptfahrbahn" ist der nicht Fahrbahn begleitend und kann daher trotz Lollie nicht benutzungspflichtig sein.
Das wird hier zwar gerne verbreitet, aber steht das eigentlich noch irgendwo anders nachzulesen als in den Radlerträumen des Herrn Sluka? Bei einem Bußgeldverfahren dürfte diese Quelle wohl nicht ganz ausreichen.

Gruß
 
Die vorfahrtsregelnden Schilder gelten allesamt für die gesamte Strasse. Wenn da zwei verschiedene solcher Schilder stehen müssen da zwangsläufig zwei verschiedene Straßen sein.
 
Hallo,

das gilt aber sicher nicht für Ampeln, denn die StVO sieht ja ganz klar vor, dass verschiedene Verkehrsarten unterschiedliche Ampelsignale haben (können).

Gruß, Klaus
 
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