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http://www.herzogtum-direkt.de/arti...t-weitgehend-aufgehoben#.UdJ67zG8zzQ.facebook lest selbst
LG Patrick
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"Neue Rechtslage"? Neu seit 1997! Interessant ist aber:...Mitarbeiter des städtischen Bauhofs, die Radwege[...]neu beschildert und damit der neuen Rechtslage angepasst
Aufhebung der RBP mit dem Ergebnis "Einsparungen beim Winterdienst" auf kommunaler Seite. Auf dieses "Argument" gegenüber dem Baulastträger bin ich noch nicht gekommen. Kombinierte Fuß/Radwege müssen also nicht von den Anwohnern geräumt werden? Kaum vorstellbar.Auch für die Anlieger hat die Umschilderung eine besondere Folge, denn die Anlieger müssen die Gehwege reinigen und für den Winterdienst sorgen. Alle betroffenen Anlieger werden auch noch durch ein Informationsschreiben der Stadtverwaltung auf ihre neuen Aufgaben hingewiesen.