"Ein SUV ist ein gefährliches Werkzeug"

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Ein interessanter Artikel in ZeitOnline (wurde auch gedruckt) über den Konflikt zwischen Radfahrern und Autofahrern am Beispiel Hamburg anhand eines Gerichtsverfahrens. Mit interessanten Zusatzinformationen u.a. über Radwege, Frank Bockelmann und Critical Mass.
Im Urteilsspruch meinte die Richterin "Ein SUV ist ein gefährliches Werkzeug" - gilt das nicht auch für die kleineren Bomber?
http://www.zeit.de/2015/36/kampf-fahrradfahrer-autofahrer-stadtverkehr/komplettansicht
 
Schau mal hier zur rechtl. Definition zu GEFÄHRLICHES WERKZEUG:

Als gefährliches Werkzeug wird im deutschen Strafrecht jeder bewegliche Gegenstand (unter diesen Begriff fallen auch Tiere, siehe BGHSt 14, 152) bezeichnet, der durch die Art seiner konkreten Verwendung eine Gefahr für Leib oder Leben darstellt.

Die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs ist Qualifikationsmerkmal des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Statt einer Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung im Sinne des § 223 droht demnach dem Täter eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Darüber hinaus ist das Mitführen eines gefährlichen Werkzeugs Qualifikationsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB und die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs Qualifikationsmerkmal des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB.

Auch bezüglich des subjektiven Tatbestandes muss für eine Verurteilung die Verwendung des gefährlichen Werkzeugs erfüllt sein, d. h. der Vorsatz des Täters muss sich auf sie erstrecken.

Aus dem Wortlaut "Werkzeug" wird verbreitet der Schluss gezogen, dass es sich um einen vom menschlichen Körper getrennten Gegenstand handeln muss, der auf einen anderen zubewegt werden kann. Kein Werkzeug ist demnach etwa die Faust oder der Fuß des Täters (wohl aber der Schuh). Ebensowenig soll darunter ein Felsen oder eine heiße Herdplatte fallen, auf die der Täter das Opfer stößt. Wegen der vergleichbaren Gefährlichkeit wird dieses Ergebnis zwar vielfach für rechtspolitisch unbefriedigend gehalten, doch wegen des strafrechtlichen Analogieverbotes für unumgänglich.

Quelle:

http://www.juraforum.de/lexikon/gefaehrliches-werkzeug

Als gefährl. Werkzeug kann ergo u.a. auch ein Schuh gelten..das relativiert die Sache und beantwortet Deine eingangs gestellte Frage.
Auch ein Tretroller kann also ein gefährl. Werkzeug sein.
 
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Als gefährl. Werkzeug kann ergo u.a. auch ein Schuh gelten..das relativiert die Sache und beantwortet Deine eingangs gestellte Frage.
Auch ein Tretroller kann also ein gefährl. Werkzeug sein.

Wenn ich einen Tretroller mit einem Schuh bewehrten Fuß trete, herrscht dann wieder juristischer Gleichstand? Schließlich sind ja in dem Fall beide Parteien gefährlich bewaffnet.
 
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Ich lasse mich lieber von einem Schuh oder einem Tretroller mit 25km/h treffen (1. Aua, 2. n paar blaue Flecke), als von nem SUV. Da liegt man, mit etwas "Glück" nämlich dauerhaft unter der Erde.
 
Hallo,

Ich lasse mich lieber von einem Schuh oder einem Tretroller mit 25km/h treffen (1. Aua, 2. n paar blaue Flecke), als von nem SUV. Da liegt man, mit etwas "Glück" nämlich dauerhaft unter der Erde.

Wenn Schuh oder Roller eine Person unglücklich treffen, kann das Leben auch vorbei sein.

Übrigens heißtes in dem Artikel auch: "jeder Wagen ist eine potenzielle Mordwaffe."
Kinderwagen eingeschlossen?

Gruß, Klaus
 
Übrigens heißtes in dem Artikel auch: "jeder Wagen ist eine potenzielle Mordwaffe."
Kinderwagen eingeschlossen?
Vielleicht sollte man ein Detail beachten:
durch die Art seiner konkreten Verwendung eine Gefahr für Leib oder Leben
Wenn Du den Kinderwagen jemandem an den Kopf trümmerst, dann ist er ein "gefährliches Werkzeug" in diesem Sinne. Wenn Du ihn mit einem Kind beladen in Schrittgeschwindigkeit über den Gehweg schiebst, dann im Allgemeinen nicht. Wobei der Begriff "Mordwaffe" die möglichen Szenarien wahrscheinlich noch weiter einschränkt, indem er Vorsatz und niedere Beweggründe bei der Verwendung des Gegenstands impliziert. Man kann einen Kinderwagen sowohl absichtlich als auch aus Versehen jemandem in die Hacken fahren, aber ihn in der Luft herumwirbeln kann man ihn wohl nciht aus Versehen.

Viele Grüße,
Stefan
 
Vielleicht sollte man ein Detail beachten:


Mordwaffe ist kein wirklicher juristischer Terminus technikus und hat nach meiner Überzeugung im verallgemeinernden Sinn so rein gar nix in einer Urteilsbegründung zu suchen (außer das corpus delicti ist bei einem Mord konkret als(wie eine) Waffe verwandt worden).
Im weiteren stammt die Definition für "gefährliches Werkzeug" nicht von mir. ich habe lediglich eine Legaldefinition (oder deren Versuch) hier zitiert/verlinkt.

Exkurs:
Juristisch kann sogar eine Waffel (wenn nur groß und hart genug ) eine Waffe sein.
 
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Hallo,

Mordwaffe ist kein wirklicher juristischer Terminus technikus und hat nach meiner Überzeugung im verallgemeinernden Sinn so rein gar nix in einer Urteilsbegründung zu suchen (außer das corpus delicti ist bei einem Mord konkret als(wie eine) Waffe verwandt worden).

War in der Begründung wohl auch nicht drin, nur im Artikel.

Juristisch kann sogar eine Waffel (wenn nur groß und hart genug ) eine Waffe sein.

Sogar wenn sie sehr weich und recht klein ist, kann man damit die Atemwege verlegen.

Gruß, Klaus
 
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Hallo,



Sogar wenn sie sehr weich und recht klein ist, kann man damit die Atemwege verlegen.

Gruß, Klaus

Zu Deiner Aussage:

"Sogar wenn sie ( Waffel Anm. d.R. )sehr weich und recht klein ist, kann man damit die Atemwege verlegen."

Wenn das in Juristenkreisen bekannt wird, gibt bald ein Waffel-Gesetz.. :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 
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Sehr guter Artikel, sehr facettenreiche Betrachtung. Alle Fahrradfahrer täten ihrem Ziel eines Wachstums des Fahrradverkehrsanteiles einen Dienst, wenn sie sich tatsächlich ihrerseits regelkonform verhielten.

Wenn ich an der Fahrradampel bei Rot an der Haltelinie halte, bin ich oft der Einzige der das tut. Die meisten meiner mitradelnden Mitbrüger interessieren sich weder für kreuzenden Fußgängerverkehr noch für das Rotlicht. Neulich fuhr ich mit Kollegen. Als ich bei Rot anhielt, bekam ich ordentlich was zu hören: Was ich denn für ein Idiot sei, die ganze Gruppe damit aufzuhalten.
 
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Man darf aber eines nicht vergessen: PKW Fahrer würden sich haargenau so verhalten, wenn es nicht so hart geahndet werden würde..
Der Mensch neigt dazu, Regeln und Begrenzungen bis zur Schmerzgrenze auszureizen..Gern auch noch ein Stück mehr.
 
Wobei ICH auch im KFZ den Sinn einer Regelung (Ampelrot) immer wieder in Frage stelle.
Kommt halt immer auf die äußeren Gegebenheiten an.
Nachts um 3 Uhr und keinerlei Verkehr...Ampelrot...was ist das ?????
 
Man darf aber eines nicht vergessen: PKW Fahrer würden sich haargenau so verhalten, wenn es nicht so hart geahndet werden würde..
Stimmt, das trifft auf alle Menschen zu. Heißt, wenn die Verkehsmittel gleichberechtigt sein sollen, dann gehört auch eine intensivierte Verkehrserziehung von Radfahrern dazu.

Wobei ICH auch im KFZ den Sinn einer Regelung (Ampelrot) immer wieder in Frage stelle.
Das geht mir ähnlich. Aber als Autofahrer ist auch bei mir die Hemmschwelle selbst an einer solchen Ampel deutlich höher als wenn ich auf dem Rad säße. Als Radfahrer denke ich dann schon mal, ob ich nicht einfach fahren sollte, sieht ja keiner. Als Autofahrer habe ich nicht einmal diesen Gedanken. Ganz konditioniert warte ich brav. Statt den Regelbruch gedanklich durchzuspielen, rege ich mich nur leise über die Ampel auf, warte bis es Grün wird und fahre weiter.
 
Hallo,

Sehr guter Artikel, sehr facettenreiche Betrachtung. Alle Fahrradfahrer täten ihrem Ziel eines Wachstums des Fahrradverkehrsanteiles einen Dienst, wenn sie sich tatsächlich ihrerseits regelkonform verhielten.

Im Prinzip stimme ich Dir zu (auch wenn die Regeln nur dafür gemacht sind, den Autoverkehr abzuwickeln und Fußgänger und Radfahrer massiv benachteiligen und behindern), aber
1. Wenn ich vor dem Rechtsabbiegen jedesmal ein entsprechendes Zeichen geben würde, würde ich vielleicht nicht mehr Radfahren, es wurde mir von einem Autofahrer und einem Linienbusfahrer in den 70ern abgewöhnt, die meinten, mich im Abbiegevorgang überholen zu müssen. Auch an die vermeintliche Regel "Rechtsfahrgebot durch Benutzung des Schutzstreifens" (der entsprechende Verstoß steht im Bußgeldkatalog) halte ich mich selten.
2. Es werden gerne Regelverstöße behauptet, die keine sind: Kopfhörer tragen, Fußgängerampel nicht beachten, wenn man auf der Fahrbahn fährt (oder Fahrbahnampel beim Fahren auf dem Geh- oder Radweg), Radweg ohne Lolli nicht benutzt, im geschlossenen Verband bei rot weitergefahren ...
3. Wollen wir mehr Radverkehr? Doch nur, wenn wir nicht auf Radwegelchen gezwungen werden, denn sonst wird man ja ständig von einem dösigen Torkelradler ausgebremst oder muss als Rambo (passender Begriff, nach meiner Kenntnis (habe nur Teile des ersten Teiles gesehen) hat der doch nur, in die Ecke gedrängt und mit falschen Anschuldigen überzogen, sein nacktes Leben verteidigt) den Kraftverkehr auf der Fahrbahn gefährden.

Wenn ich an der Fahrradampel bei Rot an der Haltelinie halte, bin ich oft der Einzige der das tut. Die meisten meiner mitradelnden Mitbrüger interessieren sich werden für kreuzenden Fußgängerverkehr noch für das Rotlicht. Neulich fuhr ich mit Kollegen. Als ich bei Rot anhielt, bekam ich ordentlich was zu hören: Was ich den für ein Idiot sei, die ganze Gruppe damit aufzuhalten.

War das zu DDR-Zeiten auch schon so? Hier im Westen sehe ich weniger Rotlichtverstöße bei Radfahrern als solche bei Kraftfahrern (noch mal schnell rüber, gerne auch nur in die verstopfte Kreuzung; am grünen Pfeil nicht gestoppt ...). Und wenn ich dann noch die zahllosen Überholverstöße und Parkverstöße zuzähle, sehe ich mehr Rüpel hinter Lenkrädern als an Lenkstangen.

Gruß, Klaus
 
War das zu DDR-Zeiten auch schon so? Hier im Westen sehe ich weniger Rotlichtverstöße bei Radfahrern als solche bei Kraftfahrern (noch mal schnell rüber, gerne auch nur in die verstopfte Kreuzung; am grünen Pfeil nicht gestoppt ...). Und wenn ich dann noch die zahllosen Überholverstöße und Parkverstöße zuzähle, sehe ich mehr Rüpel hinter Lenkrädern als an Lenkstangen.

Gruß, Klaus

Hält sich vlt die Waage... allerdings bin ich wg fehlendem Kennzeichen auf'm Rad'l etwas unbekümmerter was die StVO angeht als mit KFZ..

ABER frei nach dem Motto !!!

Mein Maserati fährt 210 ...schwupps die Polizei hat's nicht gesehen..ich brauch Spaß... :D:D:LOL::LOL:;)
 
Rambo (passender Begriff, nach meiner Kenntnis (habe nur Teile des ersten Teiles gesehen) hat der doch nur, in die Ecke gedrängt und mit falschen Anschuldigen überzogen, sein nacktes Leben verteidigt)
Wow, das sind die ersten geschachtelten Klammern, die mir ausserhalb von Formeln begegnet sind!

Davon ab halte ich in der Tat die meisten Regelverstoesse, die Radfahrer begehen, fuer Notwehr gegen vermurkste Verkehrsplanung. Mir fallen in HH diverse Stellen ein, die man als Radfahrer nicht sinnvoll unter Einhaltung aller Regeln, Schilder und Markierungen passieren kann.
 
Hallo,

Stimmt, das trifft auf alle Menschen zu. Heißt, wenn die Verkehsmittel gleichberechtigt sein sollen, dann gehört auch eine intensivierte Verkehrserziehung von Radfahrern dazu.

Alle gleichberechtigt heißt, städtische Geschwindigkeit auf 20 bis 30 km/h. Und schwupps sind die Rotlichtverstöße dort Geschichte, weil Ampeln überflüssig sind.
Hier gibt es ja intensivierte Verkehrserziehung. Ergebnis: Ein paar wenige werden an solchen Aktionstagen ("Aktion korrekt") erwischt, andere zu Unrecht mit Bußgeld belegt, und ansonsten machen alle am Tag darauf so weiter wie zuvor.

Aber als Autofahrer ist auch bei mir die Hemmschwelle selbst an einer solchen Ampel deutlich höher als wenn ich auf dem Rad säße. Als Radfahrer denke ich dann schon mal, ob ich nicht einfach fahren sollte, sieht ja keiner. Als Autofahrer habe ich nicht einmal diesen Gedanken. Ganz konditioniert warte ich brav. Statt den Regelbruch gedanklich durchzuspielen, rege ich mich nur leise über die Ampel auf, warte bis es Grün wird und fahre weiter.

Zwei Gründe:
1. Als Radfahrer hat man doch mehr Übersicht an so einer Kreuzung und kann auch schon mal in der Mitte irgendwo anhalten, wo ein Auto nicht hinpasst.
2. Man hat ein Nummernschild am Auto. Gut, wir mit unseren auffälligen Fahrrädern sind auch relativ leicht wiederzuerkennen, allerdings habe ich rote Ampeln auch im Vierteljahrhundert vor meiner Liegenzeit beachtet. Mir wurde schon öffentlich vorgehalten, rote Ampeln zu missachten, insofern sollte man es sich mit einer Liege besonders überlegen, wie man fährt. In besagten Fall galt die Ampel aber nur für Fußgänger und nicht für Fahrzeuge, die mich angreifende Dupfbacke benutzte an der Stelle immer vebotenerweise den Gehweg und die Fußgängerfurt und hielt das für korrekt.

Gruß, Klaus
 
Wollen wir mehr Radverkehr? Doch nur, wenn wir nicht auf Radwegelchen gezwungen werden, denn sonst wird man ja ständig von einem dösigen Torkelradler ausgebremst
Gleichberechtigung macht zwei Dinge unerlässlich. Die Regeln müssen natürlich nach und nach immer weiter geändert werden, sodass nicht hauptsächlich der Autoverkehr, sondern das sichere und gleichberechtigte Miteinander aller Verkehrsmittel im Fokus steht.
Die daraus erwachsenen Regeln gelten dann aber. Als Autofahrer achte ich die allermeisten Regeln. Einige davon nicht aus tiefer Einsicht, sondern aus Angst vor Führerscheinentzug und Bußgeldkosten. Ich fahre als Radfahrer auf dem Schutzstreifen. Umgekehrt poche ich auf unmarkierten Straßen ja auch auf einen Mindestabstand überholender Autofahrer.

Der große Unterschied zwischen Auto und Rad ist doch derzeit folgender: Autofahrer haben sich, so auch im Artikel beschrieben, durch permanente Kontrolle und Strafandrohung an das automatisierte Befolgen vieler Regeln gewöhnt. Und bei Verstößen wie zu schnellem Fahren sind sie sich immer im klaren, dass es eine reale Gefahr der Ahndung gibt. Wenn ich es als Autofahrer mal sehr eilig habe, dann übertrete ich die Geschwindigkeit und denke sofort: "Oh, wie teuer wäre das jetzt wohl? Muss das sein?" Meistens zügle ich mich dann. Radfahrer kennen solcherlei Sozialkontrolle nicht. Ich finde es immer wieder köstlich, wie aufgebracht Leute sind, die von den wenigen Leipziger Fahrradsteifen auf Regelverletzungen hingewiesen werden. Am meisten wird dann darüber geschimpft, was denn die Polizei sich überhaupt einbilde, Radfahrer zu kontrollieren. Mann stelle sich eine solche Haltung bei einem frisch geblitzten Autofahrer mal vor.

War das zu DDR-Zeiten auch schon so?
Spannende Frage. Ich nehme an, dass das kein Ost-West-Ding ist. Erstens weil Leipzig recht international ist und hier gerade unter jungen Radfahrer sicherlich mindestens die Hälfte in den alten Bundesländern sozialisiert wurde; Zweitens weil ich in der DDR Kind war und mich noch gut daran erinnern kann, dass ich als Kind von fremden Erwachsenen auf großen anonymen Plätzen gemaßregelt wurde, wenn ich bei Rot über die Ampel lief.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Wow, das sind die ersten geschachtelten Klammern, die mir ausserhalb von Formeln begegnet sind!

Dann hast Du nicht alle meine ca. 5200 Beiträge vor diesem gelesen. Ich wünsche eine unterhaltsame Nacht! ;)

Davon ab halte ich in der Tat die meisten Regelverstoesse, die Radfahrer begehen, fuer Notwehr gegen vermurkste Verkehrsplanung.

Das meinte ich mit:
auch wenn die Regeln nur dafür gemacht sind, den Autoverkehr abzuwickeln und Fußgänger und Radfahrer massiv benachteiligen und behindern
,
wobei ich den Begriff "Notwehr" für ewas hoch gegriffen halte.

Mir fallen in HH diverse Stellen ein, die man als Radfahrer nicht sinnvoll unter Einhaltung aller Regeln, Schilder und Markierungen passieren kann.

So wie dieser Tage in Langenfeld, oder war es schon Leverkusen: Blaulolli "Radweg" mit Zusatzschild "Radfahrer absteigen". Dann kam der Bauzaun, da kam man auch als schiebender Fußgänger nicht weiter.

Gruß, Klaus
 
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