Die Sache mit dem Kreisverkehr

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Bekannter Weise sich die Regelungen für Radfahrer im Kreisverkehr ohne Maßband und Abitur für die Meisten Verkehrsteilnehmer ohnehin nicht zu erfassen, gehen wir aber nun einmal vom Standart aus.

Der den Kreisverkehr begleitende Radweg überquert die Straße im Abstand von weniger als 5 m und gehört somit eindeutig zum Kreisverkehr. Nach meinem Dafürhalten hat also der ankommende Radfahrer Vorfahrt.

Nun stellt man ihm jedoch ein "Vorfahrt achten" Schild hin und nimmt ihm die Vorfahrt (was auch immer man davon halten mag). Das funktioniert im allgemeinen nur mittelprächtig, da die ankommenden Autofahrer ohnehin anhalten (sollten) das sie gar nicht wissen können, dass dem Radfahrer die gehabte Vorfahrt genommen wurde.

Nun setzt man dem aber noch einen drauf und stellt vor der Radquerung den Autofahrern ebenfalls ein "Vorfahrt achten" Schild hin. So kommt nun ein Radfahrer und ein motorisierter Verkehrsteilnehmer an diesen Kreisverkehr und beide sind mit einem "Vorfahrt achten" Schild bedacht und halten günstigstenfalls an.

Die Frage ist nun: Wer darf denn jetzt fahren, wenn beide die Vorfahrt achten müssen?
Nach meiner Meinung ist die Vorfahrt somit nicht geregelt und es würde die rechts vor links Regelung in Frage kommen.

Dies würde bedeuten, der Radfahrer hätte Vorfaht vor dem aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Auto, müsste aber das einfahrende durchlassen. Zum anderen würde das bedeuten, wenn ich mich ernsthaft daran gehalten hätte wäre ich jetzt platt. Für mich gibt es da einfach keine Lösung, ich finde diese Verkehrsregelung unsinnig bis lebensgefährlich und habe nicht den blassesten Schimmer, was damit bezweckt werden soll.

Interessant ist, das dies kein Einzelfall ist, sondern in Ostholstein der Regelfall an neuen Kreisverkehren. Wen könnte man da fragen? Was könnte man tun, damit dieser Unsinn ein Ende nimmt?
 
Wir haben hier bspw. Kreisverkehre innerorts, wo bei einigen das "Vorfahrt achten" Schild für Radfahrer/Fußgänger steht und bei einigen nicht... Bei einem Kreisverkehr, wo die Schilder stehen und der stark von Schülern frequentiert wird, fahren diese trotz Schild einfach drüber ... Mich wundert immer, dass da nix passiert.
 
Nun stellt man ihm jedoch ein "Vorfahrt achten" Schild hin und nimmt ihm die Vorfahrt (was auch immer man davon halten mag). Das funktioniert im allgemeinen nur mittelprächtig, da die ankommenden Autofahrer ohnehin anhalten (sollten) das sie gar nicht wissen können, dass dem Radfahrer die gehabte Vorfahrt genommen wurde.
Es sei denn das "Vorfahrt achten"-Schild für die Fahrbahn steht hinter dem Radweg, daraus könnte man schliessen dass der Radweg keine Vorfahrt hat. Normalerweise hat der Radweg auch einen abgesenkten Bordstein.

Nach meiner Meinung ist die Vorfahrt somit nicht geregelt und es würde die rechts vor links Regelung in Frage kommen.
Es ist eher eine unklare Verkehrs(besser Rechts-)lage und damit müssen beide aufpassen.

Dies würde bedeuten, der Radfahrer hätte Vorfaht vor dem aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Auto...
Hat er ja sowiso weil abbiegende KFZ gegenüber Radfahrern in gleicher Richtung nachrangig sind.

...müsste aber das einfahrende durchlassen.
Das ergibt sich wie oben geschrieben meist schon aus dem abgesenkten Bordstein.


Ist aber schon kompliziert, vielleicht sollte man bei der Behörde mal nachfragen...
 
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In Holland haben Radfahrer beim Kreisverkehr immer Vorfahrt ich fahre vor dem Kreisverkehr immer auf die Strasse:whistle:
 
Die Frage ist nun: Wer darf denn jetzt fahren, wenn beide die Vorfahrt achten müssen?
Nach meiner Meinung ist die Vorfahrt somit nicht geregelt und es würde die rechts vor links Regelung in Frage kommen.
Eigentlich doch eher die Kreisverkehrregel, denn wenn zwei widersprüchliche Verwaltungsvorschriften bestehen, gilt doch keine, also so tun, als ob keine Schilder aufgestellt seien:
Der den Kreisverkehr begleitende Radweg überquert die Straße im Abstand von weniger als 5 m und gehört somit eindeutig zum Kreisverkehr.

Gruß
Geli
 
Welche "Kreisverkehrregel"?
StVO §8 Absatz 1a
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
und §9 Absatz 3
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
 
Welche "Kreisverkehrregel"?

Ich meinte eher die, die begleitende Radwege am Kreisverkehr im Abstand von weniger als 5m dem Kreisverkehr (mitsamt seiner Vorfahrtsregeln) als zugehörig erklären, jedoch Radwege die in einem weiteren Radius daher kommen als separate rechtsfreie Übergänge ansehen. Somit müsste man stets genau nachmessen was Sache ist, ehe man drauflos fährt.
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ich fahre vor dem Kreisverkehr immer auf die Strasse:whistle:

wenn es geht dann mache ich das auch, es ist aber außerorts jenachdem mit dem über die Leitplanke heben des Rades verbunden und selten praktikabel
 
StVO §8 Absatz 1a
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Die gilt allerdings nicht wenn man so tut "als ob keine Schilder aufgestellt seien".

und §9 Absatz 3
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Das ist nicht spezifisch für Kreisverkehre.
 
Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Das ist auch so eine Sache ... Es gibt auch KVs, bei denen die Ein-/Ausfahrten sehr dicht nebeneinander liegen. Wenn man an der nächsten Ausfahrt wieder raus will, ist blinken gar nicht mehr möglich, da man schon in der Ausfahrt ist ... Ergo, also vorher schon den Blinker setzen, egal, ob unzulässig ...
 
Und ich bin durch die Führerscheinprüfung gefallen weil ich beim einfahren in den Kreisverkehr nicht geblinkt habe...
 
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Les ich das richtig: muss entgegenkommende Fahrzeuge durchlassen...auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Also entgegenkommende Fahrzeuge die in der gleichen Richtung fahren habe ich bisher noch nicht entdeckt! (n)
 
Kreisverkehre mit Radweg drumherum sind meiner Meinung nach das Gegenteil einer Optimierung des Verkehrsflusses, weil oft beide anhalten. In dem Punkt sind sie ähnlich wie fahrbahnparallele Radwege mit "Vorfahrt achten"...

Für den Fall, dass der Radverkehr am Kreisverkehr dem gesamten Fahrbahnverkehr Vorfahrt gewähren soll, hätte ich einen etwas unorthodoxen Vorschlag: Der Radweg sollte IM Uhrzeigersinn herumführen, nicht GEGEN den Uhrzeigersinn. Dann hätte ich als Radfahrer den für mich relevanten Verkehr besser im Blick.
 
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In Holland haben Radfahrer beim Kreisverkehr immer Vorfahrt
Vorsicht! Soweit ich weiß, haben sie nur innerorts Vorfahrt am Kreisverkehr, ausserorts nicht.

Solche Kreisverkehre haben wir hier auch. Das Vorfahrt achten für den Verkehr auf der Fahrbahn ist üblich und bedeutet, dass der Verkehr im Kreis eben Vorfahrt hat. Das Schild auf dem Radweg bedeutet halt, dass man in einer fahrradfreundlichen Stadt ist und zu seinem eigenen Schutz immer erst den gefährlichen motorisierten Verkehr durchlassen soll. Oder so. :mad:

Und, natürlich, genau wie bei Dir herrscht auch hier allenthalben Verwirrung. Man fragt sich, was die Planer so einwerfen, bevor sie sich so etwas ausdenken.
 
Wie es geht, zeigt sich an einigen Kreiseln in Raunheim, u.a. dem neuen an der Mainzer Straße/Schnelser Weg: Die relativ breiten Fußwege haben "Radfahrer frei", neben den Zebrastreifen sind Fahrradpiktogramme, die zumindest die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die Radler richten, und "richtige"[tm] Fahrradfahrer fahren auf der Fahrbahn im Kreisel. Übersehen oder überholt wurde ich da noch nicht (ok, ist erst seit 1 Woche offen), trotz "ich bin ja so niedrig...", stattdessen kann ich meist mit Vmax 180° durchheizen :)

Bei einem Kreisel direkt daneben (Einfahrt zum Einkaufszentrum) wird zumindest in Fahrtrichtung Ost der Radstreifen aufgelöst und mit dem Autoverkehr zusammengeführt. Es gibt einen zusätzlichen Radweg, der rechts am Kreisel geradeaus führt, da dort keine Kreiselausfahrt ist. Richtung Westen ist es da immerhin "nett gemacht".
 
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