Darf die Polizei die Benutzung eines Fussweges, der mit VZ 1022-10 zusätzlich gekennzeichnet ist anordnen?

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Bisher habe ich es fast immer noch geschafft, alle Ansinnen auf Weisungen oder Knöllchen (bis auf einem) argumentativ abwenden können.
In der Anfangszeit nach der Fahrradnovelle von 1997/98 kam es bei nicht b-pfl. Radwegen noch öfters vor, dass man diese mit Normalrad ignorierend kommunikativen Kontakt zur Polizei bekam, aber ich dachte, dieses Kapitel wäre in KA durch ...
... und es beschränkt sich auf blauschildbehaftete Radwege, die ich mit Lastenrad oder Delta ignoriere, wo dann in der Regel das Rausziehen des Zettels mit der VwV-Klausel aus dem Portemonnaie hilft.
Erst vor knapp einem Jahr musste ich in so einem Fall mit dem wuchtigen VCD-Infostandfahrrad mal die Personalien angeben "Sie hören sicher noch von uns" Nie wieder ...

Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass Weisungen durchaus ihre Grenzen haben ...
Zuständige amtliche Institution für das Erlauben oder Verbieten von Verkehr auf den diversen Straßenteilen ist die Straßenverkehrsbehörde bspw. der Stadt KA; die ordnet die Schilder an und in der Regel nur diese. Die Polizei wird im Vorfeld evtl. gehört und das war's dann auch schon, was die Polizei damit zu tun hat, Danach gilt das Schild auch für die Polizei.
Die darf, wenn ihnen das so nicht gefällt, bestimmt nicht einfach so per Weisungen das Schild aushebeln.
Außer es gibt außergewöhnliche Gründe, die ein Eingreifen erforderlich machen. Bspw. ein Unfall/sonstige Polizeieinsatz oder Gefahrenlage.

Finden tue ich das auf die Schnelle aber nicht.

Dietmar Kettler selig hat den § 36 in seinen Büchern leider übersprungen.

Ob sich Huhn in seinen Artikeln in der adfc radwelt mal zu dem Thema geäußert hat, weiß ich nicht.
Ich habe so spontan erst mal nur einen alten StVO-Kommentar von 1999(!)
Es handelt dich um Verwaltungsakte, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind (§80 (2) 2. VwGO). Nachträgl. Feststellung der Nichtigkeit oder sonst. Fehlerhaftigkeit: § 43, §113 (1) S. 4 VwGO) Allerdings Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Anordnung ohne Einfluss auf Rechtmäßigkeit (Hamm VRS 5, 634; KG VRS 19, 67; Krumme/Sanders/Mayr, StrVerkRecht, nm III 3 zu § 35 StVO).
Weisungen nur zur Regelung des (fließ. u. ruh.) Verkehrs (...) Begriff der Verkehrsregelung allerdings weit auszulegen. Es genügt, wenn die Weisung bei verständiger Betrachtung im Zusammenhang mit der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs steht. ...
Hier ist auch noch bissele was zu lesen, aber nicht direkt passend ... Der LR darin wurde hier sicher schon 1000x diskutiert, muss nicht wieder sein ... Ist ein anderes Thema, weil b-pfl. Radweg ...

Vielleicht googel ich die Tage noch bissele rum ...
Ich wäre der Weisung nicht gefolgt und hätte auf Ausstellung eines Knöllchens mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. bestanden, gegen das man hätte gerichtlich vorgehen können ...
 
Ich wäre der Weisung nicht gefolgt und hätte auf Ausstellung eines Knöllchens mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. bestanden, gegen das man hätte gerichtlich vorgehen können ...
Erst mal herzlichen Dank für deine sehr ausführliche Darstellung der Sachlage, die ich ebenso sehe. Fakt war, wir (Polizeiauto und ich blockierten die Strasse) ich überlegte noch, ob ich dem Beamten vorschlagen sollte, ihm kurz bis zur Einfahrt Polizeirevier Moltkestrasse zu begleiten (waren ja nur ein paar Meter) um dann die Sachlage in Ruhe und mit Ausführlichkeit zu schildern.
Jetzt kommt aber der springende Punkt, was mich im Endeffekt davon abgehalten hatte.
Punkt1 der Polizist hätte sicherlich auch eine Fahrzeugkontrolle durchführen können um dann fehlende Reflektoren an den Speichen+ Klickpedale zu rügen. Selbst wenn ich im Recht wäre, hätte das natürlich noch mehr Umstände gemacht.
Punkt2 An der stillen Reaktion seines mitfahrenden Kollegen, sah ich, dass beide wohl nicht gleicher Meinung waren, er dies aber nicht vor mir zugeben konnte. Ein Punkt den ich durchaus verstehe und respektiere.

Für mich gehts aber in erster Hinsicht darum wie zu reagieren. Ich spiele auch mit der Idee heute oder morgen vlt auf dem Polizeipräsidium Durlacher Allee diesen Fakt mal vorzutragen um deren Meinung aufzunehmen.
Problem ist ich bin regelmässig auf dieser Strasse mit verschiedenen Rädern unterwegs und mit mir auch viele andere Radfahrer.
 
Man muss sich in solch einer Situation auch mal vor Augen führen, was für Personal die Polizei inzwischen als "Fußvolk" einstellt. Die Creme de la Creme ist das nicht...
 
Das erscheint mir das Grundprinzip, dass einer redet und der andere die Klappe hält.

Denke den Eindruck erwecken sie wüssten was sie tun wird höher gewertet als die Sachlage. Egal was für ein Unsinn aufgetischt wird, der eine wird dem anderen nie vor dir widersprechen.
 
Ich habe im Referendariat ein paar Mal eine Nachtschicht auf einer Wache bekleiden dürfen. Willst du die Antwort auf meine Fage an den Leiter der Wache, "warum wird man Polizist?" wissen?
Dein Beitrag beantwortet die Frage eigentlich schon.
Mein Beitrag lässt die Antwort vermuten, aber denoch darfst du gerne was dazu schreiben, sofern es nicht zu zeitraubend ist.
 
Das erscheint mir das Grundprinzip, dass einer redet und der andere die Klappe hält.

Denke den Eindruck erwecken sie wüssten was sie tun wird höher gewertet als die Sachlage. Egal was für ein Unsinn aufgetischt wird, der eine wird dem anderen nie vor dir widersprechen.
Die Problematik, habe ich hier auch schon geschildert. In der Arbeitswelt mit Vorgesetzten ist es im Prinzip das Gleiche. Der Chef, der von dir Dinge verlangt, die gegen Bestimmungen verstossen. Personalrat eingeschaltet, dieser lacht, schüttelt den Kopf und sagt zu mir nicht machen. Ich kommuniziere das zum Chef, dieser möchte das schriftlich vom Personalrat, der meinte nur er solle mal die Bestimmungen vorher lesen, bevor er so etwas anordnet.
Die Frage ist ja welches ist der beste Weg um aus einer solchen Sache rauszukommen, damit jeder sein Gesicht bewahrt.
 
Punkt1 der Polizist hätte sicherlich auch eine Fahrzeugkontrolle durchführen können um dann fehlende Reflektoren an den Speichen+ Klickpedale zu rügen. Selbst wenn ich im Recht wäre, hätte das natürlich noch mehr Umstände gemacht.
Aus dem Grund hätte ich es wahrscheinlich auch einfach geschluckt.

Grundsätzlich ist sowas aber echt eine Frechheit bzw. Inkompetenz, die nicht passieren darf. Das "Radfahrer frei" niemals ein Radweg ist, sollte Grundlagenwissen sein. Und wenn man es nicht genau weiß, informiert man sich halt anstatt den Deppen raushängen zu lassen. Aber gut, manche Leute merkens halt nicht, dass sie keine Ahnung haben. Grußelig ist nur, dass Polizei auch ernsthaftere Aufgaben hat, als Radfahrer auf den Radweg hinzuweisen. Wenn manche schon an so einfachen Aufgaben scheitern, was muss man da in anderen Situationen erwarten?
 
Die Problematik, habe ich hier auch schon geschildert. In der Arbeitswelt mit Vorgesetzten ist es im Prinzip das Gleiche. Der Chef, der von dir Dinge verlangt, die gegen Bestimmungen verstossen. Personalrat eingeschaltet, dieser lacht, schüttelt den Kopf und sagt zu mir nicht machen. Ich kommuniziere das zum Chef, dieser möchte das schriftlich vom Personalrat, der meinte nur er solle mal die Bestimmungen vorher lesen, bevor er so etwas anordnet.
Die Frage ist ja welches ist der beste Weg um aus einer solchen Sache rauszukommen, damit jeder sein Gesicht bewahrt.
Prinzipiell bin ich bei dir. Es hilft auch niemandem, wenn da einer niedergemacht wird, wenn er mal eine Fehler gemacht hat. Das gilt sowohl für uns Radfahrer, wenn wir zu recht auf einen von uns gemachten Fehler hingewiesen werden (und es im Idealfall bei einer mündlichen Verwarnung bleibt), als auch für einen Beamten, der aus Unwissenheit und guten Absichten eine dennoch falsche Anweisung erteilt.

Und weil ich in solch einer Situation mein Ziel im Auge habe (schnell von A nach B zu kommen) wäre auch meine erste "Lösung", dem falschen Ratschlag der Polizei bis zur Grenze dessen Sichtbarkeit Folge zu leisten und danach meinen Weg wieder wie gewohnt auf der Straße vorzusetzen. Denn jede Form der Diskussion konterkariert mein schnelles Ankommen am Zielort. Aber auch ich sehe es kritisch, wenn Radfahrer zu Unrecht belehrt und auf den Gehweg geschickt werden. Und wenn das an besagtem Punkt häufiger vorkommt, dann sehe auch ich da ganz klar Nachschulbedarf der Einsatzkräfte vor Ort. Nicht zuletzt geht es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer - auch der der Fußgänger und falsch angewiesenen Radfahrer.
 
Zum Thema Weisung: muss sowas formlich als Weisung ausgesprochen werden, bevor es eine Weisung ist? Ein grundätzliche (falsche) Belehrung, dass man auf dem "Radweg" zu fahren hat, würde ich nicht als Weisung auffassen.
 
Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass Weisungen durchaus ihre Grenzen haben ...
Ich hab auch noch - ebenfalls ohne schnell auffindbare Quelle - im Kopf, dass Weisungen zeitlich und örtlich begrenzt sein müssen. "Hier immer den freigegebenen Gehweg benutzen" ginge z.B. nicht.
Das richtet sich aber alles nur an den Polizisten, als angesprochener Verkehrsteilnehmer würde ich mich erstmal daran halten und die Sache anschließend hinterfragen.

Für mich gehts aber in erster Hinsicht darum wie zu reagieren. Ich spiele auch mit der Idee heute oder morgen vlt auf dem Polizeipräsidium Durlacher Allee diesen Fakt mal vorzutragen um deren Meinung aufzunehmen.
Die Verbindung zum konkreten Fall bzw. zum beteiligten Kollegen ist über deinen Bekannten auf dem betreffenden Revier sicher einfacher herzustellen.
Vorteil beim Weg über's Präsidium ist, dass der Fall (auch) dort bekannt wird und das Verhältnis zwischen deinem Bekannten und dessen Kollegen nicht belastet.
 
Die Verbindung zum konkreten Fall bzw. zum beteiligten Kollegen ist über deinen Bekannten auf dem betreffenden Revier sicher einfacher herzustellen.
Vorteil beim Weg über's Präsidium ist, dass der Fall (auch) dort bekannt wird und das Verhältnis zwischen deinem Bekannten und dessen Kollegen nicht belastet.
Ich will es mal so ausdrücken, er trennt strikt privates mit geschäftlichem und so denke ich, dass er das nicht zur Sprache bringen wird.
Für mich geht es in erster Linie nicht um das passierte, sondern um für zukünftige Aufeinandertreffen gewappnet zu sein.
 
für zukünftige Aufeinandertreffen
der Weisung nicht gefolgt und hätte auf Ausstellung eines Knöllchens mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. bestanden
oder Du bist zu gut für diese Welt ;) :
nicht vor mir zugeben konnte. Ein Punkt den ich durchaus verstehe und respektiere.
WHAT???
Dann aber bitte nicht weinen... :p
Gruß Krischan
Fußvolk" einstellt
Falsch. Informier Dich bitte über Zulassungsvoraussetzung und Ausbildung.
 
Klar, man kann jetzt auf Konfrontation gehen, die große Welle schieben, förmliche Beschwerde einreichen und sich allgemein damit den Tag versauen.

Oder man zuckt mit den Schultern, fährt bis zur nächsten Ecke auf dem Gehweg und dann wieder auf der Straße. Ich weiß, wo ich meine Lebenszeit besser investiert wüsste....
 
Klar, man kann jetzt auf Konfrontation gehen, die große Welle schieben, förmliche Beschwerde einreichen und sich allgemein damit den Tag versauen.
Ich liebe Effizienz, nicht nur beim Radfahren. Genau deswegen habe ich es auch belassen und bin die restlichen 50 mtr auf diesem Fußweg weitergefahren, der danach eh neben der Strasse weitergeführt wurde. Ich sehe das inzwischen so, dass es wohl eher gegen mein Toxy-ZR ging als darum, dass ich auf der Strasse fuhr.
Du bist zu gut für diese Welt ;)
Den Satz hatte ich vor langer Zeit schon mal gehört, neuerdings sagte mir sogar ein Kollege, heutzutage musst du ein A.... sein, sonst wirst du weder im Leben noch bei Frauen etwas reisen können :p
 
Mein Beitrag lässt die Antwort vermuten, aber denoch darfst du gerne was dazu schreiben, sofern es nicht zu zeitraubend ist.
"Manche Menschen haben nicht alle Chancen im Leben"


Ich hatte mal das "nette" Erlebnis, dass ich von einem Auto in der Scheißradlstadt München äußerst knapp und abdrängend überholt wurde. Leider habe ich, als das Auto mit der Front auf Höhe meines Knies in 30cm Entfernung auftauchte, "Eh Du Arsch!" gebrüllt.
Es war die Polizei, die mich mit dieser Aktion auf den Radweg drängen wollte. Dieser baulich getrennte "Radweg" ist halt keiner, sondern ein stinknomaler Fußweg ohne Beschilderung; sieht halt nur aus wie ein Radweg.

Die Jungs machten gleich mal auf dicke Hose von wegen Beleidigung. Meine Frage, ob sie mich umbringen wollten und wo bitte dieser "Radweg" wäre, wurde nicht beantwortet.
Da sich das Ganze in der Scheißradlstadt München abspielte und die Polizei in doppelter Ausführung vorhanden war, habe ich dann eine Klappe gehalten. Das führt sonst zu nix.

Nach einer vor Jahren -zu Recht- erhobenen Aufsichtsbeschwerde gegen einen Polizisten in meinem Wohnort wurde ich übrigens sehr, sehr regelmäßig mit Auto und Motrrad kontrolliert...

Daher: Ja, die damalige Einschätzung des Leiters der Wache trifft es ziemlich genau. Das Personal ist nicht wirklich das beste.
 
Oder man zuckt mit den Schultern, fährt bis zur nächsten Ecke auf dem Gehweg und dann wieder auf der Straße. Ich weiß, wo ich meine Lebenszeit besser investiert wüsste....
Meine Lebenszeit hat eine wesentlich bessere Qualität wenn ich kein Unrecht runterschlucken muss.

Ausserdem hat man ja einen Bildungsauftrag. Wenn der jedesmal mit dem Unsinn durchkommt dann lernt der nie dazu. Das wäre sehr schade für ihn und alle weiteren die er (natürlich nur aus unverschuldeter Unwissenheit heraus) schikaniert.
 
Meine Lebenszeit hat eine wesentlich bessere Qualität wenn ich kein Unrecht runterschlucken muss.
Mir gings gestern ähnlich, geht aber meistens nur ein Tag
Ausserdem hat man ja einen Bildungsauftrag
Ich denke wir haben kein Recht Polizisten weiterzubilden noch deren Kompetenz anzuzweifeln. Ansonsten würde generell, dass schon angeschlagene Image weiter leiten. Ich setze da eher auf Diplomatie und zukünftiger Verhinderung durch Aufklärung des Sachverhaltes.
 
Der Chef, der von dir Dinge verlangt, die gegen Bestimmungen verstossen.
Dagegen vorgehen muss man sehr vorsichtig sein. Den auf jemand andere Meinung komplett verlassen, kann auch nach hinten losgehen wie bei dir.
der meinte nur er solle mal die Bestimmungen vorher lesen, bevor er so etwas anordnet.
Ich hatte auch so ein Fall, wo der Vorgesetzte etwas aufforderte zu tun, was gegen den Firmen eingegene Werte Kodex und auch noch rechtlich illegal war. Aber bevor ich zum "aktive Ungehorsam" wechselte, habe ich mich von merhere Seiten abgesichert. Mit Personal- und Rechtsabteilung besprochen. Ganz wichtig. Deren Aussage schriftlich geben lassen, um selber (so weit wie möglich) zu kontrollieren (mit Hilfe von Google und Kontrolle von Firmen Werte Kodex im Detail).

Dann nicht selber zum Chef gehen und: "So ich habe Recht und ich mach nix!" sondern den Vorgesetzten von Chef und Personalabteilung klären lassen. Dann war der Chef (Team Leiter) die Stelle los und wurde versetzt, wo er keine Mitarbeiter Verantwortung mehr inne hatte und sozusagen auf den Abstellgleis abgestellt wurde. Hat aber leider das Team so demotiviert und so hingezogen dass insgesamt 3 Mitarbeiter gekündigt haben.

Ist alles OT! Entschuldige aber ich habe gedacht vielleicht ist es hilfreich für jemanden der in einer ähnliche Situation hineingestoßen wurde.

Und um die Kurve zu topic bekommen. Manchmal ist die Faust in der Tasche wie du gemacht hast klüger. Würde ich auch so machen.
 
Mir gings gestern ähnlich, geht aber meistens nur ein Tag

Ich denke wir haben kein Recht Polizisten weiterzubilden noch deren Kompetenz anzuzweifeln. Ansonsten würde generell, dass schon angeschlagene Image weiter leiten. Ich setze da eher auf Diplomatie und zukünftiger Verhinderung durch Aufklärung des Sachverhaltes.
Natürlich werde ich einem Polizisten widersprechen wenn er offensichtlich Müll erzählt. Wir sind hier nicht in Russland.
 
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