Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo, H.C.,

Einfach ein formloses Schreiben aufsetzen... hier mal mein Template
Ich probier’s mal damit und schicke einen Brief an den Bürgermeister von Bad Staffelstein. Nach den jüngst erfolgten Umbaumaßnahmen zwischen Bahnunterführung, Kurklinik und Thermenparkplatz wurde in der Straße »Am Kurpark« ein Schilderwald aus VZ 240 gepflanzt. Das wirklich Ekelhafte daran ist, dass »wir« – zwei Sprecher der ADFC-Kreisgruppe Obermain – im Vorfeld der Baumaßnahmen einen ausführlichen Gesprächstermin mit dem Bürgermeister und einem weiteren Vertreter der Stadt hatten und ausdrücklich auf die Sinnfreiheit einer Radwegbenutzungspflicht in diesem Bereich hingewiesen hatten. Irgendwo muss das aber wieder »durchgezogen« sein. :mad:

Schönen Gruß,
Andreas
 
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Oha, der Fred ist ja schon älter :D

Wenn es neue Schilder sind, kannst du gleich ins Widerspruchverfahren gehen. So es da bei Euch noch gibt.
 
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Widerspruchverfahren … So es da bei Euch noch gibt.
Ich glaube, Minister Herrmann hat das für Bayern entsorgt. Ich versuch’s halt nochmals gütlich, bevor ich das VG Bayreuth anrufe (dazu würde ich mir Unterstützung/Beratung aus CO holen).

Andreas
 
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Da lobe ich mein Mecklenburg, hier gibt's das WV noch 100 Jahre.... Warum wollen die bei Euch immer gleich kostenpflichtige Klagen? Abschreckung?
 
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Ich glaube, Minister Herrmann hat das für Bayern entsorgt. Ich versuch’s halt nochmals gütlich, bevor ich das VG Bayreuth anrufe (dazu würde ich mir Unterstützung/Beratung aus CO holen).

Du kannst wenn die 1-Jahres Frist verstrichen ist - oder noch genug Zeit besteht vorher erst einmal einen Antrag nach §45 StVO bez. Überprüfung von Verkehrsregelnden Maßnahmen machen (HIer dann VZ 240/241/237). Muss innerhalb von 3 Monaten beschieden werden. Damit kannst Du ggf. erst einmal Fakten schaffen, weil die Behörden sowas nicht ernst nehmen und dann "larifari" antworten bzw. Du einsicht in die Argumentation der Behörde bekommst.

Das ist eine gute Grundlage für die spätere Klage. Wenn die 1-Jahres Frist verstrichen ist, dann kannst Du auch direkt gegen den ggf. negativen Bescheid klagen und umgehst so das leidige Fristenproblem.
Gruß,
H.C.
 
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Antrag nach §45 StVO bez. Überprüfung von Verkehrsregelnden Maßnahmen machen
Genau das habe ich (vorerst) gemacht. Die Lollies stehen erst seit Anfang August: zuerst ein 240er linksseitig solo, ein paar Tage später war der umgedreht und mit »Ende« ergänzt und jetzt steht daneben ein neuer Schildermast mit einem zweiten 240er (Anfang). Also meinen die das so.

Andreas
 
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Die Lollies stehen erst seit Anfang August
Gestern habe ich die Gesamtsituation »Am Kurpark« in Bad Staffelstein photographisch dokumentiert. Der »Radweg« laut VZ 240 beginnt bzw. endet zwischen Parkplatz und Kurklinik und ist aus sämtlichen anderen Richtungen (Bahnhofstraße/Kreisel, Ausfahrt Schön-Klinik) (noch) nicht blau beschildert. Die gesamte Strecke im Thermen- bzw. Kurgebiet – einschließlich des neuen Kreisels an der Eisenbahnunterführung – ist mit mehreren VZ 274-53 (30 km/h) (allerdings nicht VZ 274.1-50) beschildert. Eine Benutzung der Fahrbahn in Richtung Innenstadt lässt sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten gar nicht vermeiden. Insgesamt ist die Aufstellung der beiden VZ 240 ein typischer Amtsschimmelapfel.

Mittlerweile kam eine Eingangsbestätigung meines Antrags mit ungefährem Termin für eine Verkehrsschau mit Polizei und Verkehrswacht »im September«.

Andreas
 

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Nach weiterem Schriftwechsel und mittlerweile zwei Verkehrsschauen hat sich die Position der Stadt Staffelstein zur Anordnung der Radwegbenutzungspflicht von »pflichtgemäßem Ermessen« in »unsere Meinung« gewandelt; abnehmen/ersetzen wollen sie das Zeichen 240 zwischen »Oberauer Straße« und »Am Kurpark« jedoch weiterhin nicht. Daher gibt es jetzt beim Verwaltungsgericht Bayreuth das Aktenzeichen »B1K 13.837« (nach Zahlung von 438,– € Gerichtsgebühr an die Staatsoberkasse in Landshut).

Nun harre ich der Dinge, die da kommen sollen.

Andreas
 
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Andreas,
was hab ihr da eingezäunt? Ist das der neue Knast für Bayern Hoeneß ? ;)


Klaus
 
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Grüß dich, Christian,

die Gebühr im Umfang von neuneinhalb ADFC-Jahresbeiträgen »investiere« ich vorläufig aus eigener Tasche. Solch eine Klage »darf« man wohl nur bei »persönlicher Betroffenheit« einreichen; ein Verein wie der ADFC kann als Rechtsperson nicht in Erscheinung treten.

Unter der Annahme, dass meine Klage erfolgreich ist, werden sämtliche Auslagen durch die Beklagte erstattet.

Andreas
 
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Hallo, Klaus,

die blauweiße Wand ist die Lärmschutzeinrichtung am Bahnhof Staffelstein. Die »Welle« soll gleichzeitig auf die nebenan liegende Therme im Kurgebiet hinweisen. (Daher auch der Name »Am Kurpark« für die Straße, in deren Verlauf der beklagte »Radweg« liegt.)

Andreas
 
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Mal was Positives in Sachen Radwegbenutzung. Hier meine kleine Geschichte:
Bei uns im Ort wurde ein Radstreifen, im weiteren Verlauf Radweg neu angelegt und natürlich als benutzungspflichtig ausgeschildert. Ich habe erstmal formlos einen Antrag bei der Gemeinde gestellt, das zu ändern. Darüber wurde auch recht zeitnah im Gemeinderat abgestimmt. Ergebnis war unentschieden, also blieben die Schilder. Dann habe ich Monate später nochmal beim Bürgerforum (man kann vor einer Gemeinderatssitzung etwa 10min. lang sein Anliegen vor Bgm. und Räten vortragen) etwas mehr Klartext gesprochen und auch die rechtliche Seite klarer dargestellt. Es gab eine Menge Argumente, die eine benutzungspflichtige Ausschilderung schlicht verbieten. Und siehe da, wieder gut 3 Monate später, wurden gestern die Schilder abmontiert und gegen Fußweg/Radfahrer frei, wie von mir vorgeschlagen, ausgetauscht. Kein grosser Schriftverkehr, keine Klage, kein ewiger Amtsweg notwendig. Manchmal klappt´s auch, wenn man mit den Leuten redet und gute Argumente sachlich und freundlich vorträgt.

Andreas
www.traumvelo.de
 
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Grüß dich, Andreas,

»wir« – zwei Sprecher der im Jahr 2011 gegründeten »Kreisgruppe Obermain« des ADFC – waren im Vorfeld der Planungs- und Bauarbeiten am 18.04.2012 in Bad Staffelstein in einer Gesprächsrunde bei Bürgermeister und zuständigem Sachbearbeiter und haben unsere Sicht dargelegt. »Eigentlich« bestand bei diesem Termin Einvernehmen, dass die Einrichtung eines (benutzungspflichtigen) Radweges im Kurgebiet (und 30er-Bereich) nicht sinnvoll sei.

Dass dann über ein Jahr später bei der Wiederfreigabe der Straße doch ein VZ 240 gepflanzt wurde, hat mich zu obigem Schriftverkehr und letztlich zur Klage veranlasst.

Andreas
 
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Hallo Andreas,

Das sollte kein Angriff auf dich sein. Ich wollte nur zeigen, daß es manchmal doch klappt von Mensch zu Mensch.

Allerdings ist es schon manchmal zum Haareraufen, daß dermassen aneinander vorbei gearbeitet wird. Ich habe meinen Laden keine 100m von besagtem Radweg entfernt, kann die Verkehrssituation dort ständig einsehen, was ich die letzten 15 Jahre auch fleissig getan habe. Trotzdem kam keiner drauf, mal denjenigen am Ort zu befragen, der sich augenscheinlich am intensivsten mit der Thematik Radfahren beschäftigt und die Verkehrssituation dort definitiv am besten kennt.

Andreas
 
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Hallo zusammen,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass es stark von den Personen in der Verwaltung abhängt, was durch Verhandlungen erreicht werden kann. So wurde auf Betreiben des ADFC in Hilden ein Großteil der Bordsteinradwege in "Gehweg, Radfahrer frei" oder in "andere Radwege" umgewandelt (blau in der angehängten Karte, möglicherweise habe ich den einen oder anderen vergessen), teilweise sind sie nicht mehr erkennbar oder wurden (grün) sogar in Baumscheiben umgewamdelt (grün, diese Radwege wurden sogar bereits von 98 entwidmet!). Bei den pink gekennzeichneten Radwegen könnten die Schilder im laufenden Jahr noch fallen. Und alles wurde ohne Richterbeteiligung erreicht, allerdings in einem Zeitraum von ungefähr 20 Jahren, zuletzt wurde im November ein Schild entfernt). Die roten existieren noch und es besteht wenig Chance, der rechts ist außerorts und dort darf 70 gefahren werden. Der links von Nord nach Süd wurde z.T. gerade erneuert und ist innerorts, da muss ich mal nachmessen und prüfen, ob eine Klage etwas bringen könnte, mit Verhandlungen geht das sicher nicht. Bei dem oben links stehen demnächst Straßenerneuerungsarbeiten an, bei dem unten links müssen wir weiter bohren, auf der Südseite gibt es die Benutzungspflicht bereits in einem Abschnitt nicht mehr.

(Ex-)RadwegeHilden.jpg

In Solingen hingegen stoßen alle Hinweise auf taube Ohren.

Gruß, Klaus
 
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Trotzdem kam keiner drauf, mal denjenigen am Ort zu befragen, der sich augenscheinlich am intensivsten mit der Thematik Radfahren beschäftigt und die Verkehrssituation dort definitiv am besten kennt.
Wärest du abhängig beschäftigt dann wüßtest du, daß dieses in den meisten Firmen von Seiten der Entscheidungsträger analog dazu abläuft. Position zählt mehr als Fachwissen.
 
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...der sich augenscheinlich am intensivsten mit der Thematik Radfahren beschäftigt und die Verkehrssituation dort definitiv am besten kennt...

Andreas, du kannst nicht davon ausgehen dass viele Radhändler als Zweiradmechaniker auch Ahnung vom Radfahren haben.
Meiner Meinung nach ist das eher die lobenswürdige Ausnahme.
Ich kenne hier im Umkreis von 40 km keinen einzigen der selber radfährt.
Der Händler hier im Ort hat hauptsächlich Motorkleingeräte wie Kettensägen.
Der Schrauber zu dem ich 20km hinfahre hat wenigstens Ahnung vom Schrauben, aber fahren tut der auch nicht.

Insofern kann ich das durchaus sehr gut nachvollziehen dass Entscheidungsträger, die dich nicht persönlich kennen, nicht bei dir nachgefragt haben.

Gruß, Seb.
 
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