- Beiträge
- 1.094
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale, wie sie der Deutsche Bundestag beschlossen hatte, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Siehe hier
Siehe hier
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Die bisherige Regelung musste gekippt werden, weil sie mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist. Es geht nicht um Sinn oder Unsinn der Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstelle. Da wird sich nun der Herr Steinbrück was Neues ausdenken müssen.
Wenn die Pendlerpauschale nicht ganz abgeschafft wird, ist das Wichtigste, dass sie verkehrsmittelunabhängig bleibt!
Bundesfinanzminister Steinbrück und der Hessische Ministerpräsident Koch schlagen vor, die Entscheidung des Gerichtes in der aktuellen, schwerwiegenden Krise zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben. „Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können“, begründeten Steinbrück und Koch ihren Vorstoß.
Die alte Reglung, auf die jetzt wieder zurückgegriffen werden musste, entspricht aber auch nicht dem Gleichheitsgrundsatz, weil sie alle jene Arbeitenden außer Acht läßt, die nur einen Minijob etc haben und somit schon mal keine Steuern zahlen. Die haben die gleichen Aufwendungen für ihr Auto, (als Beispiel), bekommen aber nix erstattet, sofern der AG nichts trägt.Die bisherige Regelung musste gekippt werden, weil sie mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist.
Find ich auch! Weg mit dem Blödsinn - wäre meine Meinung dazu.Her muß eine Reglung für alle, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen; unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel die Wege zur Arbeitsstelle bewältigt werden, (also inklusive ÖTV, Fahrrad, Kfz und Co), und unabhängig davon, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht.
Das ist eine Zersiedelungs-Subvention.
Nein, eben nicht jeder, nur der, der aufgrund der Einkommenshöhe überhaupt Steuern zahlt; der, der drunter liegt, hat hier einen gravierenden Nachteil, obschon er möglicherweise die gleichen Kosten hat.Deshalb kann jeder ja auch die Tatsächlichen Kosten absetzen,
Hallo Pinguin,
warum sollte jemand, der keine Steuern bezahlt Steuern zurückerstattet bekommen?
Gero hat es ja sinngemäß schon beantwortet; es kann nicht sein, daß etwas geschaffen oder reaktiviert wird, das nur für jene Berufstätigen gilt, die aufgrund ihrer Einkommenshöhe Steuern zahlen.warum sollte jemand, der keine Steuern bezahlt Steuern zurückerstattet bekommen?
Richtig, aber vielleicht ist das ja so gewollt und in der Steuerprogression eingerechnet, damit derjenige der weit zur Arbeit fahren muß, und damit hohe Fahrtkosten hat, entlastet wird gegenüber dem, der einen Job direkt vor der Haustür hat.Derjenige, der viel verdient, bekommt die Kosten erstattet und zahlt also faktisch weniger Steuern als er gemäß der Progression sollte.
Genau entweder alle oder keiner: Du zahlst keine Steuern für die Kosten die du hast um zur Arbeit zu kommen, warum sollte ich das dann?...ich zahle also schon mal keine Steuern, hätte aber die gleichen Aufwendungen, wie jemand, der ein höheres Einkommen hat und Steuern zahlt; warum bitteschön soll nur der seine beruflich bedingten Kfz-Kosten staatlicherseits zur Geltung bringen dürfen? Entweder alle oder keiner.
Das hat nichts mit den Wegekosten zu tun, um zur Arbeit zu kommen, das sind Aufwendungen die dir bei der Arbeit entstehen.Dummerweise habe ich aber pro Quartal etwas mehr als 100 Euro als Kosten für Kette, Kettenblatt und Zahnkranz, wobei der AG zwar hierfür etwas steuerfrei zahlt, (Zustellung von Abo-Zeitungen mit ca. 500 km je Monat), nur zieht es die ARGE dennoch vollständig vom Einkommen ab.
Die Entfernung zum Arbeitsplatz ist nicht eingerechnet. Verdiene ich 3000 Euro und fall aus der Wohnung direkt ins die Arbeitsstelle zahl ich nix, verdien ich 800, auch nichts. Bezahl ich jeden Monat 400 € für die Fahrt bekomm ich, wenn ich 3000 € verdiene, 200 davon zurück. Ich zahl also 200 für die Fahrt, wer nur 800 € verdient zahlt 400.Richtig, aber vielleicht ist das ja so gewollt und in der Steuerprogression eingerechnet, damit derjenige der weit zur Arbeit fahren muß, und damit hohe Fahrtkosten hat, entlastet wird gegenüber dem, der einen Job direkt vor der Haustür hat.
Auch Geringverdiener zahlen Steuern, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, KFZ-Steuer. Sie bekommen die Steuern aber nicht zurück, weil sie zu wenig verdienen. Ein gewöhnungsbedürftiges Verständnis von Gerechtigkeit.Genau entweder alle oder keiner: Du zahlst keine Steuern für die Kosten die du hast um zur Arbeit zu kommen, warum sollte ich das dann?
Deshalb bekomme ich die bereits gezahlten Steuern für meine Fahrtkosten zurück. Somit haben wir die gleichen Bedingungen, das finde ich gerecht.
Die Entfernung zum Arbeitsplatz ist nicht eingerechnet. Verdiene ich 3000 Euro und fall aus der Wohnung direkt ins die Arbeitsstelle zahl ich nix, verdien ich 800, auch nichts. Bezahl ich jeden Monat 400 € für die Fahrt bekomm ich, wenn ich 3000 € verdiene, 200 davon zurück. Ich zahl also 200 für die Fahrt, wer nur 800 € verdient zahlt 400.
Die Zahlen sind nurn Beispiel.
Nicht ganz, wenn ich 3000€ verdiene habe ich für die 400€ Fahrtkosten zusätzlich 200€ Lohnsteuer bezahlt. Ich zahl also 600€ für die Fahrt. Mit der Pendlerpauschale bekomme ich dann die 200€ Lohnsteuer zurück.Bezahl ich jeden Monat 400 € für die Fahrt bekomm ich, wenn ich 3000 € verdiene, 200 davon zurück. Ich zahl also 200 für die Fahrt
Richtig und damit haben beide 400€ vom Bruttolohn ausgegeben.wer nur 800 € verdient zahlt 400.
Diese Steuern bekommt man nicht zurück, nur die Lohnsteuer wird erstattet.Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, KFZ-Steuer
Steuern fallen auf Deinen Lohn an, nicht auf eventuelle Kosten die Du hast. (Andere Steuerarten lasse ich mal unbeachtet). Du hast allerdings die Möglichkeit, beruflich bedingte Kosten eben von dieser Steuer absetzen zu können, die ich nicht habe, obschon diese Kosten auch da sind. Und das ist ungerecht.Genau entweder alle oder keiner: Du zahlst keine Steuern für die Kosten die du hast um zur Arbeit zu kommen, warum sollte ich das dann?
Bitte? Die Pendlerpauschale betrifft alleine Wegekosten, um zur Arbeitsstelle zu gelangen.Das hat nichts mit den Wegekosten zu tun, um zur Arbeit zu kommen, das sind Aufwendungen die dir bei der Arbeit entstehen.
weißt Du, wie schwer Abozeitungen sein können, die man 6x je Woche ausfährt? Sind immerhin über 310 Exemplare, (ohne Vertretung etwa 17,5 km je Tag), da habe ich manchmal ganz schön zu strampeln, gerade, wenn es die Autobahnüberführung hochgeht. Bei Sonnabendausgaben ist nicht nur die Flevotrikebox voll, sondern auch der Hänger, den ich mir dafür beschafft habe. Das letzte 36er Kettenblatt, das ich vergangenen Monat wechseln mußte, habe ich aufgehoben, weil es teilweise bis auf 1mm abgeschliffene Zähne hat; da lief nix mehr. (Ersatz hatte ich da schon, nur noch nicht ausgetauscht). Insgesamt bin ich dann meist je Tag ca. 4 bis 4,5 Stunden unterwegs; wenn's Wetter mitspielt. Regen und Glätte zieht das alles erheblich in die Länge.Aber sag mal, was machst du mit deinem Fahrrad, daß du alle 1500km die Antriebsteile tauschen mußt?
Uiiii, Steuerspaß! Danke, jetzt leuchtets einNicht ganz, wenn ich 3000€ verdiene habe ich für die 400€ Fahrtkosten zusätzlich 200€ Lohnsteuer bezahlt. Ich zahl also 600€ für die Fahrt. Mit der Pendlerpauschale bekomme ich dann die 200€ Lohnsteuer zurück.