Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale, wie sie der Deutsche Bundestag beschlossen hatte, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Siehe hier
 
AW: Änderung der Pendlerpauschal verfassungswidrig

Die bisherige Regelung musste gekippt werden, weil sie mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist. Es geht nicht um Sinn oder Unsinn der Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstelle. Da wird sich nun der Herr Steinbrück was Neues ausdenken müssen.

Wenn die Pendlerpauschale nicht ganz abgeschafft wird, ist das Wichtigste, dass sie verkehrsmittelunabhängig bleibt!
 
AW: Änderung der Pendlerpauschal verfassungswidrig

Die bisherige Regelung musste gekippt werden, weil sie mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist. Es geht nicht um Sinn oder Unsinn der Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstelle. Da wird sich nun der Herr Steinbrück was Neues ausdenken müssen.

Wenn die Pendlerpauschale nicht ganz abgeschafft wird, ist das Wichtigste, dass sie verkehrsmittelunabhängig bleibt!

Zurzeit werden sie sich wohl erst mal nichts Neues einfallen lassen.

Bundesfinanzminister Steinbrück und der Hessische Ministerpräsident Koch schlagen vor, die Entscheidung des Gerichtes in der aktuellen, schwerwiegenden Krise zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben. „Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können“, begründeten Steinbrück und Koch ihren Vorstoß.
 
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Jetzt gibt das wieder richtig Flocken fürs radfahrn :D:D:D

Grüße
Oliver
 
AW: Änderung der Pendlerpauschal verfassungswidrig

Die Freude wird nur kurz von Dauer sein. Zuerst wird groß getönt dass es doch so toll ist und alle es gut finden, dass die Pendlerpauschale wieder eingeführt wird (die Politiker, die Bürger lass ich mal außen vor da kann sich ja jeder ruhig wieder freuen und zwar zurecht) weil ja die Wirtschaft so davon wieder profitieren kann, bis die nächsten Bundestagswahlen durch sind. Danach gibts (ok, ab 2010), dann keine Streichung sondern einfach eine Herabsetzung auf 5cent den Kilometer oder so.

Dagegen ist ein Klagen dann wohl vergebens. Naja, harren wir der Dinge aus, die kommen :D.

Gruß
 
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Die bisherige Regelung musste gekippt werden, weil sie mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist.
Die alte Reglung, auf die jetzt wieder zurückgegriffen werden musste, entspricht aber auch nicht dem Gleichheitsgrundsatz, weil sie alle jene Arbeitenden außer Acht läßt, die nur einen Minijob etc haben und somit schon mal keine Steuern zahlen. Die haben die gleichen Aufwendungen für ihr Auto, (als Beispiel), bekommen aber nix erstattet, sofern der AG nichts trägt.

Her muß eine Reglung für alle, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen; unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel die Wege zur Arbeitsstelle bewältigt werden, (also inklusive ÖTV, Fahrrad, Kfz und Co), und unabhängig davon, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht.

Selbstredend müssen bei all jenen Werktätigen, die ergänzend Leistungen wie ALG 2 beziehen, etwaige Beträge vor Anrechnung des Einkommens zusätzlich abgezogen werden dürfen, und zwar auch wieder unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. (Laut den derzeit gültigen ALG2-Reglungen bleiben Fahrräder und Co nämlich außer Betracht, weil sie vom Gesetzgeber gar nicht berücksichtigt wurden).

ciao
pinguin
 
AW: Änderung der Pendlerpauschal verfassungswidrig

Her muß eine Reglung für alle, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen; unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel die Wege zur Arbeitsstelle bewältigt werden, (also inklusive ÖTV, Fahrrad, Kfz und Co), und unabhängig davon, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht.
Find ich auch! Weg mit dem Blödsinn - wäre meine Meinung dazu.
Das ist eine Zersiedelungs-Subvention.
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Bei der Pendlerpauschale werden gerne etwas einseitige Standpunkte eingenommen.
Man sollte nicht vergessen, das Firmen und Selbständige die Kosten für jeden Kilometer absetzen können. Dies kann man auch nicht so einfach streichen, z.B. bei Einer Spedition wird keiner jemals auf die Idee kommen, die Kilometerkosten nicht steuerlich absetzbar zu machen...
Und nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es da nunmal logische Konsequenzen.
Deshalb kann jeder ja auch die Tatsächlichen Kosten absetzen, nur ist die Pendlerpauschale viel bequemer als alle Tankquittungen und Rechnungen fürs Auto zu sammeln, bzw für Fahrradfahrer viel lohnender.
Die Pendlerpauschale könnte in der Tat ersatzlos abgeschaft werden, aber die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten um zur Arbeitsstelle zu kommen ist grundgesetzlich schwieriger zu kippen.
Und die Finanzämter könnten 40 Millionen tatsächliche Kostenabrechnungen von der Arbeitenden Bevölkerung garnicht bearbeiten.
Senkt man nun die Pendlerpauschale zu sehr, dann lohnt es sich eher, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen, und die Finanzämter kollabieren.

Unabhängig von der politischen Überzeugung (Zersiedelungsprämie oder fairer Ausgleich für die Wegekosten) ist der tasächlich Spielraum der Politik wegen dem Gleichbehandlunggrundsatz recht eng...
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Deshalb kann jeder ja auch die Tatsächlichen Kosten absetzen,
Nein, eben nicht jeder, nur der, der aufgrund der Einkommenshöhe überhaupt Steuern zahlt; der, der drunter liegt, hat hier einen gravierenden Nachteil, obschon er möglicherweise die gleichen Kosten hat.

ciao
pinguin
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Hallo Pinguin,

warum sollte jemand, der keine Steuern bezahlt Steuern zurückerstattet bekommen? :confused:
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Hallo Pinguin,

warum sollte jemand, der keine Steuern bezahlt Steuern zurückerstattet bekommen? :confused:

Ich versuche mal zu antworten: Weil solche Dinge letztendlich der Steuergerechtigkeit zuwiderlaufen. Derjenige, der eh schon wenig verdient bleibt auf den Kosten sitzen, und derjenige, der viel verdient, bekommt die Kosten erstattet und zahlt also faktisch weniger Steuern als er gemäß der Progression sollte.

Ceterum censeo Pendlerpauschale esse delendam. :eek: :D

Viele Grüße Gero
 
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warum sollte jemand, der keine Steuern bezahlt Steuern zurückerstattet bekommen? :confused:
Gero hat es ja sinngemäß schon beantwortet; es kann nicht sein, daß etwas geschaffen oder reaktiviert wird, das nur für jene Berufstätigen gilt, die aufgrund ihrer Einkommenshöhe Steuern zahlen.

Schön, selber habe ich kein Auto, aber angenommen, es wäre so; meine Einkünfte belaufen sich auf weniger als 800 Euro monatlich, ich zahle also schon mal keine Steuern, hätte aber die gleichen Aufwendungen, wie jemand, der ein höheres Einkommen hat und Steuern zahlt; warum bitteschön soll nur der seine beruflich bedingten Kfz-Kosten staatlicherseits zur Geltung bringen dürfen? Entweder alle oder keiner.

Die einzigste reale Möglichkeit hierfür ist eine alleinige Abzugsfähigkeit bei der Steuerlast des AG; selbstredend mit der Verpflichtung, all seinen AN die beruflich bedingten Kfz.- bzw. Fahrradkosten steuerfrei zu ersetzen. Nur dann sind alle Arbeitenden des Staates erfasst, auch die, die keine Steuern zahlen, weil das Einkommen so niedrig ist.

So, und für alle die jetzt meinen, daß Amt würde ja für sowas allumfänglich aufkommen, nee, denkste; selbst für Berufstätige kommt das Amt nur für KFZ.-Kosten auf.

Bei ALG 1 wird zwischen den Verkehrsmitteln noch nicht unterschieden, bei ALG 2, also das, was die meisten Aufstocker ergänzend bekommen, wird nur noch zwischen Auto und ÖTV unterschieden. Sowas wie Fahrrad ist in den gesetzlichen Reglungen hierfür gar nicht berücksichtigt. Dummerweise habe ich aber pro Quartal etwas mehr als 100 Euro als Kosten für Kette, Kettenblatt und Zahnkranz, wobei der AG zwar hierfür etwas steuerfrei zahlt, (Zustellung von Abo-Zeitungen mit ca. 500 km je Monat), nur zieht es die ARGE dennoch vollständig vom Einkommen ab.

ciao
pinguin
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Derjenige, der viel verdient, bekommt die Kosten erstattet und zahlt also faktisch weniger Steuern als er gemäß der Progression sollte.
Richtig, aber vielleicht ist das ja so gewollt und in der Steuerprogression eingerechnet, damit derjenige der weit zur Arbeit fahren muß, und damit hohe Fahrtkosten hat, entlastet wird gegenüber dem, der einen Job direkt vor der Haustür hat.
...ich zahle also schon mal keine Steuern, hätte aber die gleichen Aufwendungen, wie jemand, der ein höheres Einkommen hat und Steuern zahlt; warum bitteschön soll nur der seine beruflich bedingten Kfz-Kosten staatlicherseits zur Geltung bringen dürfen? Entweder alle oder keiner.
Genau entweder alle oder keiner: Du zahlst keine Steuern für die Kosten die du hast um zur Arbeit zu kommen, warum sollte ich das dann?
Deshalb bekomme ich die bereits gezahlten Steuern für meine Fahrtkosten zurück. Somit haben wir die gleichen Bedingungen, das finde ich gerecht.
Dummerweise habe ich aber pro Quartal etwas mehr als 100 Euro als Kosten für Kette, Kettenblatt und Zahnkranz, wobei der AG zwar hierfür etwas steuerfrei zahlt, (Zustellung von Abo-Zeitungen mit ca. 500 km je Monat), nur zieht es die ARGE dennoch vollständig vom Einkommen ab.
Das hat nichts mit den Wegekosten zu tun, um zur Arbeit zu kommen, das sind Aufwendungen die dir bei der Arbeit entstehen.

Aber sag mal, was machst du mit deinem Fahrrad, daß du alle 1500km die Antriebsteile tauschen mußt?
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Da kommt die falsche Einstellung der Pendlerpauschale zum Vorschein.

Der Staat entschädigt niemanden für die gefahrenen Kilometer oder die Kosten, er erlaubt nur, diese Kosten als "berufsbedingte Kosten" zu betrachten, und diese vom ansonsten zu versteuernden Einkommen abzuziehen.
Man muss das mit den Augen eines Selbständigen/ Firma sehen:
Lohn = Brutto-Gewinn, Kilometerkosten = Kosten
Zu versteuern: Brutto-Gewinn - Kosten.
Das hat nichts mit Fairness zu tun, sondern mit Gleichbehandlung.

Denn wenn dein Brutto -Gewinn so gering ist, das du keine Steuern zahlst, so wird das als dein persönliches Problem betrachtet. Das Steuersystem sieht eindeutig keine spezielle Förderung von Geringverdienern vor (eher im Gegenteil...)
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Richtig, aber vielleicht ist das ja so gewollt und in der Steuerprogression eingerechnet, damit derjenige der weit zur Arbeit fahren muß, und damit hohe Fahrtkosten hat, entlastet wird gegenüber dem, der einen Job direkt vor der Haustür hat.
Die Entfernung zum Arbeitsplatz ist nicht eingerechnet. Verdiene ich 3000 Euro und fall aus der Wohnung direkt ins die Arbeitsstelle zahl ich nix, verdien ich 800, auch nichts. Bezahl ich jeden Monat 400 € für die Fahrt bekomm ich, wenn ich 3000 € verdiene, 200 davon zurück. Ich zahl also 200 für die Fahrt, wer nur 800 € verdient zahlt 400.
Die Zahlen sind nurn Beispiel.

Genau entweder alle oder keiner: Du zahlst keine Steuern für die Kosten die du hast um zur Arbeit zu kommen, warum sollte ich das dann?
Deshalb bekomme ich die bereits gezahlten Steuern für meine Fahrtkosten zurück. Somit haben wir die gleichen Bedingungen, das finde ich gerecht.
Auch Geringverdiener zahlen Steuern, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, KFZ-Steuer. Sie bekommen die Steuern aber nicht zurück, weil sie zu wenig verdienen. Ein gewöhnungsbedürftiges Verständnis von Gerechtigkeit.

Felix
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Die Entfernung zum Arbeitsplatz ist nicht eingerechnet. Verdiene ich 3000 Euro und fall aus der Wohnung direkt ins die Arbeitsstelle zahl ich nix, verdien ich 800, auch nichts. Bezahl ich jeden Monat 400 € für die Fahrt bekomm ich, wenn ich 3000 € verdiene, 200 davon zurück. Ich zahl also 200 für die Fahrt, wer nur 800 € verdient zahlt 400.
Die Zahlen sind nurn Beispiel.

Bekomme ich echt soviel zurück? 2400 Euro im Jahr?
Ich habe mal nachgerechnet (vielleicht liege ich ja auch falsch):
400 Euro im Monat, bei ca. 0,20 Euro pro KM Kosten (Sprit, Neuanschaffung, Repartur u.ä.), komme ich auf 2000 KM pro Monat, bei 21 Arbeitstagen im Monat wären es 95 KM pro Tag.
Die Entfernung ist die Hälfte: Also 48 KM. Die senken mein zu versteuerndes Einkommen um 48 * 0,30 Euro, also 14,40 * 21 Tagen im Monat sind das dann 302 Euro.
Bei den propagierten 3000 Euro Einkommen (mit 13 Monatsgehältern (wer auch immer das noch bekommt)) sind das bei 39000 Euro pro Jahr, ein Steursatz von ca. 37 %.
Also bekomme ich 302 Euro mal 37% pro Monat zurück: Also 112 Euro ... nicht 200 Euro!

Vielleicht liege ich mit den 0,20 Euro/KM falsch, viele meinen das der Satz höher ist (weil sie sich alle 50.000 KM ein neues Auto kaufen), aber dann bekommt man noch weniger zurück.

Ich weiß die Zahlen sind nur Beispiel, aber das Verhältnis stimmt nicht.

Gruß,
Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Bezahl ich jeden Monat 400 € für die Fahrt bekomm ich, wenn ich 3000 € verdiene, 200 davon zurück. Ich zahl also 200 für die Fahrt
Nicht ganz, wenn ich 3000€ verdiene habe ich für die 400€ Fahrtkosten zusätzlich 200€ Lohnsteuer bezahlt. Ich zahl also 600€ für die Fahrt. Mit der Pendlerpauschale bekomme ich dann die 200€ Lohnsteuer zurück.
wer nur 800 € verdient zahlt 400.
Richtig und damit haben beide 400€ vom Bruttolohn ausgegeben.
Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, KFZ-Steuer
Diese Steuern bekommt man nicht zurück, nur die Lohnsteuer wird erstattet.
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Genau entweder alle oder keiner: Du zahlst keine Steuern für die Kosten die du hast um zur Arbeit zu kommen, warum sollte ich das dann?
Steuern fallen auf Deinen Lohn an, nicht auf eventuelle Kosten die Du hast. (Andere Steuerarten lasse ich mal unbeachtet). Du hast allerdings die Möglichkeit, beruflich bedingte Kosten eben von dieser Steuer absetzen zu können, die ich nicht habe, obschon diese Kosten auch da sind. Und das ist ungerecht.

Das hat nichts mit den Wegekosten zu tun, um zur Arbeit zu kommen, das sind Aufwendungen die dir bei der Arbeit entstehen.
Bitte? Die Pendlerpauschale betrifft alleine Wegekosten, um zur Arbeitsstelle zu gelangen.

Andere Kosten sind es, die innerhalb Deiner Arbeitszeit entstehen, wenn Du Dein privates Fahrzeug verwendest. Beide Fälle sind aber nicht zu vergleichen.

Aber sag mal, was machst du mit deinem Fahrrad, daß du alle 1500km die Antriebsteile tauschen mußt?
weißt Du, wie schwer Abozeitungen sein können, die man 6x je Woche ausfährt? Sind immerhin über 310 Exemplare, (ohne Vertretung etwa 17,5 km je Tag), da habe ich manchmal ganz schön zu strampeln, gerade, wenn es die Autobahnüberführung hochgeht. Bei Sonnabendausgaben ist nicht nur die Flevotrikebox voll, sondern auch der Hänger, den ich mir dafür beschafft habe. Das letzte 36er Kettenblatt, das ich vergangenen Monat wechseln mußte, habe ich aufgehoben, weil es teilweise bis auf 1mm abgeschliffene Zähne hat; da lief nix mehr. (Ersatz hatte ich da schon, nur noch nicht ausgetauscht). Insgesamt bin ich dann meist je Tag ca. 4 bis 4,5 Stunden unterwegs; wenn's Wetter mitspielt. Regen und Glätte zieht das alles erheblich in die Länge.

ciao
pinguin
 
AW: Änderung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Nicht ganz, wenn ich 3000€ verdiene habe ich für die 400€ Fahrtkosten zusätzlich 200€ Lohnsteuer bezahlt. Ich zahl also 600€ für die Fahrt. Mit der Pendlerpauschale bekomme ich dann die 200€ Lohnsteuer zurück.
Uiiii, Steuerspaß! Danke, jetzt leuchtets ein :)

Felix
 
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