Deine zweite Argumentation verstehe ich ehrlich gesagt inhaltlich nicht.
naja, ich hab halt nur kurz drüber nachgedacht (ohne Dir irgendwas unterstellen zu wollen) was ein Verkäufer ohne schriftlichen Vertrag denn erreichen könnte dadurch, dass er keinen schriftlichen Vertrag hat wenn sich ein von Ihm verkauftes Rad 'unbekannter Vorgeschichte' im Nachhinein tatsächlich als gestohlen erweist?
Also erstens: der Käufer könnte (berechtigterweise) den Kaufpreis zurückfordern. Weil 'unbekannte Herkunft' ist ja nicht gleichbedeutend mit 'ist nicht mein Eigentum'. Was kann man als Verkäufer ohne schriftlichen Vertrag dann machen? Entweder zahlen und versuchen sich seinerseits an den Vorbesitzer zu halten - oder leugnen das Rad überhaupt besessen und verkauft zu haben.
In letzterem Fall kann es natürlich sein, dass der Käufer es schafft glaubhaft zu machen, dass der Verkäufer das Rad doch an ihn verkauft hast. Vieleicht hat er z.B. Screenshots des Angebots in den eBay Kleinanzeigen gemacht oder ein Freund hat den Käufer zur Übergabe ohne Rad hin und mit dem gekauften Rad zurückbegleitet oder so was. Dann musst der Verkäufer auch ohne schriftlichen Vertrag glaubhaft machen, dass er das Rad nicht gestohlen hat, aber es glaubt Ihm dann keiner, weil er ja vorher schon versucht hat sich aus dem Verkauf herauszureden (und noch schlimmer - man kann auch noch einen Vorsatz unterstellen, weil er schon beim Verkauf keinen schriftlichen Vertrag abschließen wollte).
Wenn Du einen schriftlichen Vertrag gemacht hast, ist Deine Aussage viel glaubhafter. Du wolltest offensichtlich einen ehrlichen Handel abschließen. Das macht die Aussage, dass Du kein Wissen darüber hattest, dass das Rad gestohlen war und es im guten Glauben weiterverkauft hast einfach plausibler.
Etwas als 'aus unbekannter Herkunft' verkaufen zu wollen ist vor dem gleichen Hintergrund genauso ungeschickt. Das wirkt auch so, als ob was zu verbergen wäre. Sag dazu besser nur 'ich habe das Rad dem Vorbesitzer ganz normal abgekauft, mehr weiß ich darüber nicht'. Das wirkt ehrlich und ist juristisch unangreifbar.