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Mich frustet mal wieder das Glas auf den Benutzungspflichtigen Radwegen. Zwar liegen die kleinen Mienen auch mal auf der Straße, da werden sie aber bekannter maßen von den schweren Fahrzeugen schnell zermahlen und fort geschleudert.
Was mir so an Fragen durch den Kopf geht:
1. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?
Meine Meinung: Eindeutig ja, da durch plötzlichen oder schleichenden Druckverlust Unfälle verursacht werden können.
2. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand der grob fahrlässigen Sachbeschädigung?
Meine Meinung: Eindeutig ja. Außerdem werden auch Tiere verletzt, somit würde evtl. noch Tierquälerei zum tragen kommen.
3.Wenn meine Meinung korrekt ist, warum wird dieses Thema nicht stärker publik gemacht?
4. Hatte schon mal jemand mit dem Rad nachweislich einen Unfall durch Glas?
5. Hat sich schon mal jemand die Mühe gemacht solche Umweltfrevler Anzuzeigen? Und wenn ja: was ist daraus erfolgt.
6. Könnte die regelmäßige Anzeige von Glas auf Radwegen eine Benutzungspflicht vor Gericht kippen helfen?
Gruß
Kalle
Was mir so an Fragen durch den Kopf geht:
1. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?
Meine Meinung: Eindeutig ja, da durch plötzlichen oder schleichenden Druckverlust Unfälle verursacht werden können.
2. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand der grob fahrlässigen Sachbeschädigung?
Meine Meinung: Eindeutig ja. Außerdem werden auch Tiere verletzt, somit würde evtl. noch Tierquälerei zum tragen kommen.
3.Wenn meine Meinung korrekt ist, warum wird dieses Thema nicht stärker publik gemacht?
4. Hatte schon mal jemand mit dem Rad nachweislich einen Unfall durch Glas?
5. Hat sich schon mal jemand die Mühe gemacht solche Umweltfrevler Anzuzeigen? Und wenn ja: was ist daraus erfolgt.
6. Könnte die regelmäßige Anzeige von Glas auf Radwegen eine Benutzungspflicht vor Gericht kippen helfen?
Gruß
Kalle