AW: Auf Trikesuche - Erfahrung mit einem Hersteller
Da bei Werkstatttests auch kaum eine Autowerkstatt einen kompletten und korrekten Service durchführt - wieso sollte es bei einem Fahrradhändler anders sein?
Ich habe mir meinen GrassHopper endmoniert gekauft, weil ich die Rahmengarantie haben wollte, und musste danach feststellen, dass ich die auch nur bei allen Inspektionen (inkl. alle zwei Jahre Lenkertausch) geltend machen kann.
Dass Händler gelegentlich auch windig sein können ist nicht neu. Einem Händler, der Liegeräder verkauft, unterstelle ich zumindest ein erweitertes Interesse, aber das ist nicht zwingend.
Es geht eben nichts über den Händler des eigenen Vertrauens, und wo Zweifel sind, die nicht durch schlüssige Antworten ausgeräumt werden können, geht man nicht mehr hin. Langfristig wirkt das.
Das ist aber ein Problem des Händlers, nicht des Herstellers. Der sollte allerdings darauf achten, wen er sich in den Vertrieb holt.
Was die Inspektionen betrifft, so hängt sicherlich auch vieles von der gesetzlichen Produkthaftung des Herstellers ab. Es setzen sich Schraubverbindungen und Speichen, und allgemein unterliegt das Material einer Versprödung bei auch noch so kleinen ständigen Biegevorgängen. Da z.B. ein Lenker einen langen Hebel hat, ist es nicht ausgeschlossen, dass aufgrund kaum wahrnehmbarer permanenter Biege- und Wechselbelastung durch Materialversprödung Brüche möglich sind. Um solches weitgehend auszuschließen (Produkthaftung, Sicherheit) muss der Hersteller einschätzen, was er dem Material zumutet bei gleichzeitiger Gewähr der Betriebssicherheit. Um sich vor hohen Schadenersatzansprüchen zu schützen (was ist wenn bei Lenkerbruch ein schwerer Unfall passiert?), bleibt ihm eigentlich nicht viel anderes übrig als die Bedingung einer regelmäßigen Inspektion und Austausch sicherheitsrelevanter Teile.
Er weiß ja nicht, ob der Fahrer den Lenker immer schön locker hält oder ständig daran zieht.
Wie ehrlich und gewissenhaft der Händler die Inspektion durchführt, ist dessen Problem. Juristisch ist es nach meinem Wissen leider so, dass es nicht auf das ankommt, was gemacht wurde, sondern das was dokumentiert wurde. Wie soll man es sonst tun? Wer betrügen will, findet in jedem System die Lücke.
Also, vertrauenswürdigen Händler suchen, der auch macht, was er per Stempel sagt. Man kann Treu und Glauben und den guten Willen durch keine Vorschrift ersetzen.
In meinen Augen ist das ein verantwortungsbewusstes Handeln, was andere Knebel nennen mögen - das ist Ansichtssache. Der Hersteller wird, wenn nach 3 Jahren ein Lenker bricht und der Radler in ein Auto kracht und sich das Genick bricht, die Haftung für sein Produkt ablehnen, weil er aufgrund seiner Materialkenntnis entschieden hat, dass ein Lenker bei für ihn ja nicht kontrollierbarer Belastung im schlechtesten Fall schon nach 2 Jahren bruchgefährdet sein
kann.
Eigentlich ganz einfach.
Wenn durch einen Materialbruch ein Unfall mit Dauerfolgeschäden oder ein Todesfall einträte, wäre das Geschrei riesengroß, und nicht nur gehässige Emotionen würden entfesselt (gerade bei denen, die eh schon laut schreien?), sondern auch uferlose Schadenersatzforderungen und zähe Schlachten vor Gericht, die mit Materialkenntnis hätten verhindert werden können.
Alles, was Biegebelastungen aufnehmen muss, ist im Prinzip Verschleißteil.
Wer selbst mehr riskiert, dem bleibt das unbenommen. Nur halt auf eigene Gefahr und Kosten. Und wenn's dumm läuft, auch zur Gefährdung anderer.
Grüße, Martin