Podbike angezahlt

Heißt für mich, solange keine Änderung der 168/2013 EU-Verordnung veröffentlicht ist, gilt nach wie vor: Kette muss vorhanden sein.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge:

h) Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 W ausgestattet sind, dessen Unterstützung unterbrochen wird, wenn der Fahrer im Treten einhält, und dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25 km/h erreicht;

k) Fahrzeuge, bei denen sich der R-Punkt in einer Sitzposition des Fahrers bei den Klassen L1e, L3e und L4e in einer Höhe von ≤ 540 mm oder bei den Klassen L2e, L5e, L6e and L7e in einer Höhe von ≤ 400 mm befindet.
 
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge:

h) Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 W ausgestattet sind, dessen Unterstützung unterbrochen wird, wenn der Fahrer im Treten einhält, und dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25 km/h erreicht;

k) Fahrzeuge, bei denen sich der R-Punkt in einer Sitzposition des Fahrers bei den Klassen L1e, L3e und L4e in einer Höhe von ≤ 540 mm oder bei den Klassen L2e, L5e, L6e and L7e in einer Höhe von ≤ 400 mm befindet.

Genau, es geht um Fahrräder, die in der Verordnung unter den Voraussetzungen unter h) definiert sind. Erst wenn dort die Definition geändert und veröffentlicht ist (...und evtl. auch noch erst in nationales Recht umgesetzt werden muss in die StVZO), sind irgendwelche ketten- oder riemenlosen Antriebe in meinen Augen erlaubt. Irgendeine Pressemeldung hat nix zu sagen.
 
Zulassungsstelle? Betriebserlaubnis? Ich dachte es geht um Fahrräder ...
Sorry, hab Multizitat gerade erst entdeckt.

Gibt es einen Thread für diesen kettenlosen Antrieb, artet ja aus hier sonst :D?

Im Citkar Thread wurde darüber auch gesprochen und 2021 behauptete Citkar dort, sie hätten eine Genehmigung vom KBA und Verkehrsministerium, dass ihr Antrieb zulässig sei.

Da hab ich mal nachgehakt. Weder das KBA, noch Verkehrsministerium noch hiesige Zulassungsstelle noch hiesige Verkehrspolizeidirektion stellt Sondergenehmigungen aus für ketten- oder riemenlose Antriebe bei Fahrrädern. Das ist Humbug. Der Ingenieur beim KBA hat herzlich gelacht und wollte auch direkt den Thread sehen, in dem Citkar das behauptet :D.

Relevant noch für andere vielleicht:

Das deckt sich auch mit meiner Anfrage 2021, als ich aus eigenem Interesse schon mal bei all den zuständigen Stellen Info eingeholt habe, ob die meinen Eigenbau überprüfen können und bescheinigen, dass es ein Fahrrad ist. Sowas gibt es nicht, da zulassungsfrei, immer die gleiche Antwort, egal von welcher Stelle. Es liegt in meiner Verantwortung ( oder eines Herstellers) dafür zu sorgen, dass ich mich mit meinem Gefährt an die geltenden Normen halte.
 
Gibt es einen Thread für diesen kettenlosen Antrieb, artet ja aus hier sonst :D
Ja, gibt es -> sollte man mit der Suchfunktion finden -> hab grad keine Zeit, bin auf dem Sprung zur Arbeit.

Und weil wir schon OT sind: jetzt wissen wir auch, wieso der Biohybrid nicht fertig geworden ist.
 
Und da nahezu jedes cm be tiefere Sitzposition als 400mm hat, gilt die Vorgabe nicht. Und nun?
 
Und da nahezu jedes cm be tiefere Sitzposition als 400mm hat, gilt die Vorgabe nicht. Und nun?
:D wenn ich jetzt wüsste, was ein "cm" ist...

Unabhängig davon -> Was die Verordnung nicht regelt, regelt nationales Recht, also die StVZO z.B. mit § 63a bei Fahrrädern. Oder das Radlaufglocken nicht erlaubt sind...
 
Dann braucht man die Verordnung nicht zu ändern, für Pedelecs gilt sie nicht, für Fahrräder auch nicht...

..doch, die Verordnung regelt ja gerade, was nicht unter sie fällt. Bis da nicht drin steht, dass ein so der KBA-Ingenieur "mechanischer Durchtrieb" nicht erforderlich ist, baue ich so einen Antrieb bei mir nicht ein -> Gefahr zu groß, dass die hiesige Polizei das Teil einkassiert und dann wird es teuer, TÜV-Gutachten, Einlagerung auf meine Kosten etc. pp.. Hab das mit einer anderen Frage mit der Verkehrspolizeidirektion schon durch, ich duze mich schon fast mit denen.

Danke. Schreibe ich dann da nochmal zusammengefasster mit kurzen Hinweis auf den Thread hier.
 
Mindestsitzhöhe gibt's natürlich nicht für 1000ps Sportwagen,sondern nur für Leichtfahrzeue... Mit Hintern auf mindestens 40cm Höhe, fallen wirklich aerodynamische Konzepte direkt Mal weg. Und niemand konnte bisher sagen, warum diese Regelung eingeführt wurde...
 
Und da nahezu jedes cm be tiefere Sitzposition als 400mm hat, gilt die Vorgabe nicht. Und nun?
Bisschen tiefer kann man:
Der R-Punkt muss höher als 40 cm liegen. das ist irgendein Hüftpunkt eines 95% Mannes, den der Hersteller definiert. Gemessen wird der H-Punkt (ja, ich weiß dass ich nicht dem Witze Faden bin), was die Hüft-Markierung eines 95% Dummys ist. Der R-Punkt muss innerhalb eines Quadrates mit 5 cm Seitenlänge um den H-Punkt liegen.
Außerdem muss man mit 53 daN an einem nicht näher definierten Punkt an der Lehne ziehen können ohne dass der Sitz vor klappt.
 
Mindestsitzhöhe gibt's natürlich nicht für 1000ps Sportwagen,sondern nur für Leichtfahrzeue... Mit Hintern auf mindestens 40cm Höhe, fallen wirklich aerodynamische Konzepte direkt Mal weg. Und niemand konnte bisher sagen, warum diese Regelung eingeführt wurde...
Ich denke mal, das hat was mit Unfallschutz zu tun.

Meine Erfahrung:
Je mehr ich mich mit den Richtlinien für Fz beschäftigt habe, um so mehr machen sie Sinn.
Das betrifft auch die Beleuchtung, die wird meiner Meinung nach am Podbike auch noch geändert werden müssen, aber das ist bei min 2 anderen VMs auch so und es wäre besser, wenn sich die Hersteller Gedanken darüber machen würden, bevor es eine Behörde macht.
;)

Gruß Jörg
 
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