Gilt der seitliche Mindestabstand zu geparkten Fahrzeugen auf Radwegen eigentlich nicht? Bei Radstreifen auf der Straße ist es recht simpel, die markieren in etwa die Gefahrenzone und ich habe sie Niemandsland getauft. Wie verhält es sich bei separaten Radwegen, in der Regel auf der Beifahrerseite der geparkten Fahrzeuge? Aufschwingende Türen reichen so weit, dass selbst ein Einspurer nicht mehr ordnungsgemäß passieren kann. In Verbindung mit diesen kleinen, miesen Randsteinen zwischen Radweg und Gehsteig eine enorm erhöhte Sturzgefahr mit dem Einspurer (sofern man sich der Nutzungspflicht nicht entzieht, wappnet und auf die Fahrbahn wagt).