Scheinwerfer AXA Luxx 70

AW: Scheinwerfer AXA Luxx 70

Das Problem der meisten älteren Lampen ist, dass sie eben nur einen kleinen Bereich ausleuchten. Die älteren Bumm sind da besonders auffällig. Ein zwar helles aber ben scharf abgegrenztes Rechteck das so hell ist, dass man daneben gar nichts mehr sieht.

Geschmackssache, für mich ist "spot" das richtige fernlicht.
An der stelle, wo mich die harte hell/dunkel-grenze am meisten stört, müssen es alle hersteller gleich machen, weil die bestimmungen für die zulassung so sind.:rolleyes:

MfG
Andreas I.
 
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Geschmackssache, für mich ist "spot" das richtige fernlicht.
Dann kommt StVZO für Dich eigentlich sowieso nicht in Frage, weil Du dann ja einen zweiten Scheinwerfer für den Nahbereich benötigst und der ist am Fahrrad nicht zulässig.

Ich kann aus meiner Erfahrung (Bumm Ixon IQ und IQ Speed sowie Philips Bikelight 60Lux) nur zu den Philips raten. Die Hell/Dunkel Grenze nach oben ist nicht ganz so hart, es kommt etwas Streulicht nach oben, so dass man die Philips auch am Tage sieht und der seitliche Bereich ist deutlich besser ausgeleuchtet.
Alles in allem sehe ich, wenn mich kein anderer blendet, mit der Philips bei etwa 10 Lux besser als mit der Ixon IQ bei 40 Lux
 
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Dann kommt StVZO für Dich eigentlich sowieso nicht in Frage

Naja die Stvo ... will ich schon einhalten, so weit das möglich ist.

weil Du dann ja einen zweiten Scheinwerfer für den Nahbereich benötigst und der ist am Fahrrad nicht zulässig.

Richtig, ein zweiter scheinwerfer ist nicht zulässig, aber zwei zugelassene scheinwerfer sind sozusagen doch noch näher an der Stvo als zwei nicht zugelassene.
Und es ist eher der scheinwerfer fürs "fernlicht", der am fahrrad nicht zulässig ist, und zwar wegen der vorschrift, dass der mittelpunkt des lichtkegels 10 m vor dem fahrrad auf den boden zu treffen habe.
Bei einem liegerad, wo der scheinwerfer ziemlich tief sitzt, kann man diese vorschrift "weit auslegen".
Gerade wenn der scheinwerfer den vorschriften entspricht und dadurch diese harte hell/dunkel-kante hat, kann man den fast waagerecht leuchten lassen, ohne andere zu blenden.:)

Ich kann aus meiner Erfahrung (Bumm Ixon IQ und IQ Speed sowie Philips Bikelight 60Lux) nur zu den Philips raten. Die Hell/Dunkel Grenze nach oben ist nicht ganz so hart, es kommt etwas Streulicht nach oben,

Dann fragt man sich allerdings, wie die die zulassung bekommen haben. Ein alugehäuse finde ich ja schonmal gut.

MfG
Andreas I.
 
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Mann Mann Mann das gehört schon "viel Deutsch sein dazu" um beim Fahrrad auf Wellenlinien zu achte .
Mir sagt der gesunde Menschenverstand das Sicherheit vor geht. Lichtkegel 10m vorm Fahrzeug Mann Mann. Mann.
 
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Mann mann mann, du kannst ja mal mit unzulässiger beleuchtung nachts von jemandem angefahren werden, viel spaß mit dessen rechtsanwälten, mann mann mann.:D

MfG
Andreas I.
Ach und da bist Du Dir sicher? Bring doch mal ein Beispiel wo er ein sehr gute Licht hatte und dafür die Schuld bekommen hat. Dein Wellenzeichen gibts nur in D
 
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Ist hier schon oft wie bei Pipi Langstrumpf: "... ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt!" Regel können durchaus zu beanstanden sein, erleichtern aber meist das Zusammenleben.

Dirk
 
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Ist hier schon oft wie bei Pipi Langstrumpf: "... ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt!" Regel können durchaus zu beanstanden sein, erleichtern aber meist das Zusammenleben.

Dirk
Deine Welt ist nur zu klein. Es fahren nicht alles ein Hase und gurken mit 25 durch die Gegend. Wenn Du mit Ner Funzel jemand umgenietet hast ist es zu spät. Kannst aber sagen ich bin fein raus den ich habe die Lampe mit der Welle. Du Pipilangstrumpf.
 
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Ach und da bist Du Dir sicher?

Sicherer.

Bring doch mal ein Beispiel wo er ein sehr gute Licht hatte und dafür die Schuld bekommen hat.

Bring doch mal eine definition, was "sehr gutes" licht sei!

Dein Wellenzeichen gibts nur in D

Mann mann mann, wenn es schon "mein" wellenzeichen ist, dann kann ich sicherlich auch meine nachtstrecken zu exterritorialem gebiet erklären, mann mann mann.

MfG
Andreas I.
 
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Deine Welt ist nur zu klein. Es fahren nicht alles ein Hase und gurken mit 25 durch die Gegend. Wenn Du mit Ner Funzel jemand umgenietet hast ist es zu spät. Kannst aber sagen ich bin fein raus den ich habe die Lampe mit der Welle. Du Pipilangstrumpf.

Deine untzerstellungen sind nur zu dumm. Es fahren nicht alle reine wettbewerbsfahrzeuge ausschließĺich auf testfahrten. Wenn du mit ich-bin-der-größte-blendlicht jemandem die sicht nimmst und damit einen unfall verursachst, ist es zu spät. Kannst aber sagen, vorschriften sind mir doch egal. Du held.

MfG
Andreas I.
 
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Das ZOX ist schon etwas flotter, auch mit mir. Trotzdem mit "Wellenlinie " beleuchtet. Das geht! Aber ich habe nichts dagegen, dass du eine andere Meinung hast. Ich bin nur der Meinung, dass Regeln grundsätzlich erst einmal dazu da sind eingehalten zu werden. Und wenn ich mich hier in den verschiedenen Fäden so umschaue, scheint es ja wohl auch für starke Fahrer legale Beleuchtungsmöglichkeiten zu geben.

Dirk
 
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Mann Mann Mann das gehört schon "viel Deutsch sein dazu" um beim Fahrrad auf Wellenlinien zu achte .
Mir sagt der gesunde Menschenverstand das Sicherheit vor geht. Lichtkegel 10m vorm Fahrzeug Mann Mann. Mann.

na, das reicht für die Fahrradwege, wenn man nicht schneller als 15 km/h fährt, was will man mehr? ;)

Spass bei Seite, ich verstehe der Sinn der Regelung, dass man den Gegenverkehr nicht blendet, schaut man aber alles was so eine Welle trägt, da kann man sich schon fragen ob das überhaupt sinnvoll ist...

Viele Grüße,
Cumulus
(mit Wellen-Funzel fahrend, noch)
 
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Hallo Mac,
Du kompensierst eventuelle Unannehmlichkeiten, wenn es doch mal Problem gibt?
Es ist immer dasselbe. Manchmal denke ich mir Du hast einen Knopf, das steht im Handbuch "Werkseinstellung-wiederherstellen" dran.
Und wenn Du in den Zweifel kommst :eek: ...

StVZO konformes Licht MUSS ans Rad, das gehoert sich einfach so. In vielen Laendern gehoert es sich auch einfach, ordentlich angezogen rumzulaufen, selbst wenn es unpraktisch ist. Die Mehrheit hat sich darauf geeinigt und basta.

Aber wenn man die StVZO vorschiebt, muss man auch den ganzen komplex der dazugehoerenden Durchfuehrungsbestimmungen mit respektieren ebenso wie die dazu ergangene Rechtsprechung.

Also wenn Du (im Unfall) vor Gericht begruenden kannst das Du von der Ausnahmeregelung fuer Zusatzscheinwerfer gebrauch gemacht hast, weil eben ein begruendeter Bedarf volag, und du Dich ausreichend davon ueberzeugt hast, das das Zusatzlicht in ausleuchtung und blendfreiheit den Vorgaben der StVZO entsprach, wird dir daraus eher kein Nachteil entstehen. Ein Antrag auf Ausnamegenhmigung auch nicht mehr notwendig, weil das Amt Dich als Verbraucher, weder zur Einzelbegutachtung zwingen, noch einen ablehnenden Bescheid durchsetzen kann, ist auch das schon lange obsolet.

Auch gilt die Pflicht zum pruefen und dem Pruefzeichen nur fuer den Hersteller, der ein StVZO konformes Hauptfahrlicht verkaufen will. Dir als Fahrradfahrer koennen die Wettbewerbsprobleme der Hersteller doch schnurz sein. Du musst im schlimmsten Fall glaubhaft machen, das Du die StVZO kennst, und Dich auch vor antritt der Fahrt vom ordnungsgemaessen Leuchtbild, Lichtstaerke, und Blendungsfreiheit ueberzeugt hast. Viel wichtiger ist es, wenn Du dem Richter erklaeren kannst wie nach der StVZO das Lichtbild eines Fahrrades auszusehen hat, und wie Du Dich vor beginn jeder Fahrt davon ueberzeugen kannst das es auch so ist, als das Du sagst da ist die Wellenlienie drauf gewesen, das muss doch reichen.

Wie glauhaft Du vermitteln kannst das Du das Richtige und das Notwendige auch getan hast, das liegt doch nur bei Dir selber.
Ob der Richter ueberhaupt gewillt ist, Deinem Vortrag zu folgen, hat eher nicht mit der StVZO zu tun ...


mfG
Matthias
 
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Ich bin nur der Meinung, dass Regeln grundsätzlich erst einmal dazu da sind eingehalten zu werden. Und wenn ich mich hier in den verschiedenen Fäden so umschaue, scheint es ja wohl auch für starke Fahrer legale Beleuchtungsmöglichkeiten zu geben.

Der witz ist ja, dass die wellenlinie jahrzehntelang eine weitgehend sinnlose regelung war, weil die 10-lux-glühobst-funzeln gar nicht die helligkeit hatten, um im straßenverkehr blenden zu können. Aber seit einigen jahren, seit es losging mit 20 ... 40 ... 60 ... 80 ... lux, seitdem bekam die wellenlinie langsam aber sicher einen sinn, denn diese helligkeiten können ernsthaft blenden.
Und mal abgesehen von den vorschriften, ich will selber nicht geblendet werden; also: "was du nicht willst, dass man es dir tu, das füge keinem anderen zu", ist doch eigentlich ganz einfach.

Als es noch keine scheinwerfer über 20 lux oder mehr mit wellenlinie gab, war das ein grund, auf die wellenlinie zu sch ...
Und als ich deswegen mit einem der üblichen selbstbauscheinwerfer rumfuhr, da gab es auch keine probleme.
Aber jetzt, wo ich seit einigen jahren juristisch wasserdichte scheinwerfer mit 40-60-80 lux fertig kaufen kann, warum sollte ich mir da showlicht ohne zulassung ans rad schrauben!?

MfG
Andreas I.
 
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Hallo Dirk
Das ZOX ist schon etwas flotter, auch mit mir. Trotzdem mit "Wellenlinie " beleuchtet. Das geht! Aber ich habe nichts dagegen, dass du eine andere Meinung hast. Ich bin nur der Meinung, dass Regeln grundsätzlich erst einmal dazu da sind eingehalten zu werden. Und wenn ich mich hier in den verschiedenen Fäden so umschaue, scheint es ja wohl auch für starke Fahrer legale Beleuchtungsmöglichkeiten zu geben.
Das kann ich glatt so unterschreiben. Die StVZO beschreibt ja auch die Mindestaustattung, und zwingt die Hersteller zu einem einheitlichen Standart, damit der Wettbewerb der Hersteller nicht auf den, per Gesetz am wenigsten geschulten, schwaechsten, verletzlichsten und auch oekonomisch schwaechsten Verkehrsteilnehmern ausgetragen wird.

Jeder Fahrradfahrer kann so fuer wenige Euro, bei Nacht auf der Strasse, ein wiedererkennbares Lichtbild erzeugen, das dem Autofahrer signalisiert, "Achtung, Fahrradlfahrer &1 ... !!!!!!" DAS ist der SINN hinter der StVZO, und das ist vernuenftig.
Wer wirklich unbedingt mehr sehen muss(dringender Bedarf!!), der darf wenn es das Hauptfahrlicht nicht beeintraechtigt, und niemanden belaestigt oder schaedigt, dazuleuchten. Zusatzubeleuchtung fuer "Strassenfahrzeuge" ist in der StVZO explizit abgehandelt, und Fahrraeder sind dort nicht explizit ausgeschlossen.
Und was nicht ausdruecklich verboten ist, das ist halt solange erlaubt, bis es verboten wird.

Und explizit verboten ist, jemanden zu blenden, und explizit verboten ist das Leuchtbild so zu veraendern das Du nicht mehr als "Zu schuetzende Person mit Fahrradl" kenntlich bist.


An dem AXA-Scheinwerfer gefaellt mir das man sich dort schon Gedanken macht, was dem Fahradlfahrer wirklich nutzen koennte.
Ob es nun dem Einem oder dem Anderen, gefaellt sich auf Nabendynamos zu beschraenken, und alles in der Lampe zu konzentrieren, liegt halt im Auge des Betrachters.

Mir selber liegt das nicht nur nicht, mir geht das gewaltig gegen den Strich, das die Lampe ueber mein Licht regiert, und das alles in die Lampe gefrext wird ...
Um Das Handy, den MP3-Paer oder das GPS waehren der Fahrt am Lieger oder Trike an die Lampe zu stecken fehlt mir auch einfach der Teleskoparm
Aber, das ist nur meine ganz private Ansicht, kein Qualitaetsmerkmal der Lampe.

Ich habe mit dem Hersteller aber sehr angenehme Erfahrungen gemacht, sie haben immer ein offenes Ohr fuer den Kunden, und freuen sich wenn sie ihren Horizont erweitern koennen. Es wird in Zukunft einen Umschalter geben, fuer Seitenlaeufer ... denn ohne den geht weder die USB-Versorgung, noch die Lichtregelung richtig.
Der Hersteller ist da sehr aufgeschlossen. Und mal ganz nebenbei, fuer eine Kombi aus Lader und Lampe ist das Teil doch wirklich Preisguenstig.

mfG
Matthias
 
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Hallo Andreas,

ja, wenn die so gut wären, keine Frage, da lohnt sich das Basteln nicht (auch wenn es Spass macht ;) ). Und für normale Räder denke ich, da gibt es schon einige die gut genug sind (Philips, einige Bumm...). Wenn man aber die Lampe von Patrick gesehen hat, hmm, das schlägt die anderen wirklich um einiges, für ein VM oder ein sehr schneller Fahrer sicher die bessere Wahl (und die blendet nicht mal ein bisschen, wirklich). Ich freue mich auf Jeden Fall, dass neuere Lampen kommen, und eventuell brauche ich dann nicht mehr zu basteln, ;) (Patricks Lampe ist für mich leider zu groß...).
Wenn Jemand die Axa oder die neue Bumm gekauft hat, dann biete die Bilder (der Beleuchtung) hier posten!.

Viele Grüße,
Cumulus

Edit: und noch wo ich ein Problem sehe, ist das Rücklicht, aber das passt in diesem Faden nicht...
 
Es ist immer dasselbe. Manchmal denke ich mir Du hast einen Knopf, das steht im Handbuch ebenso wie die dazu ergangene Rechtsprechung...
Es ist immer das selbe, manchmal denke ich, du bist tatsächlich nicht fähig, das von anderen geschriebene zu verstehen und darauf einzugehen. Es ging mir explizit darum, dass ein Hersteller und Händler sich mit Äußerungen, die die nicht gesetzeskonforme Verwendung seiner Produkte betreffen sehr zurückhalten sollte, weil es sonst sehr unangenehm für ihn werden kann.

Mac
 
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Servus,

man kann einem aber keinen Strick aus einer Sache drehen, die mit dem Geschehen aber auch garnix zu tun hat.
Wenn dir jemand in die Seite fährt, glaube ich nicht das man dich wegen zu guter Beleuchtung dranbekommt.

Mehr nerven mich die Leute mit doller STVZO Lampe die aber so in den Himmel gestellt ist, das sie aus 100m Flecken in die Netzhaut brennt.. Das ist aber ok oder wie?

Gruß,
Patrick
 
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Hallo Mac
Es ist immer das selbe, manchmal denke ich, du bist tatsächlich nicht fähig, das von anderen geschriebene zu verstehen und darauf einzugehen.
Ich kenne die Technik mit der Du hier agierst sehr wohl ...
Und auch der Zweck Deiner Aktionen liegt doch IMHO klar auf der Hand.

Patrick hat mit ganz einfachen Mitteln nchgewiesen dass die Marktfuehrer ganz absichtlich "Mistfunzeln" produzieren ...
Und aber auch wirklich jeder abitionierte Basteler der sich ein bisserl mit der Materie beschaeftigt hat, was besseres(auch innerhalb der StvZO) hinbekommen kann.

Das passt Dir nicht, und Du trampelst solange auf dem Patrick (gegen die Person gerichtete Polemik) rum, denn gegen seinen praktischen Beweis kannst Du ja nicht mehr anstinken ... in der Hoffnung das Du ihn irgendwann so laecherlich gemacht hast das ihn niemand mehr erst nimmt, oder er gar seine Lampe jeder fuer gefaehrlich haelt, oder Patrick gar selber entnervt aufgibt und gar keine Lampen mehr baut.


Es ging mir explizit darum, dass ein Hersteller und Händler sich mit Äußerungen, die die nicht gesetzeskonforme Verwendung seiner Produkte betreffen sehr zurückhalten sollte, weil es sonst sehr unangenehm für ihn werden kann.
Patrick sellt ausdruecklich nur Zusatzbeleuchtung her, und weist auch immer ausdrucklich auf eine StVZO konforme Mindestaustattung, als Grundvoraussetzung hin, wie in seinem Ausgangspost auf das Du Dich beziehst.

mfG
Matthias
 
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