Frage an die Hersteller

AW: Frage an die Hersteller

Das ist die UG, der Aufwand den du betreiben musst ist der gleiche wie bei einer GmbH. Ist für einen Gründer der erst mal seinen Platz am Markt suchen will wahrscheinlich zu viel Bürokratie. Die Gründungskosten unterscheiden sich auch nur unwesentlich von denen einer GmbH (das Startkapital natürlich raus gerechnet).
 
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Alles was Du hier größer als ein Kleingewerbe anfängst ist zu groß, der Verwaltungsaufwand wird dich erledigen ... Lass es mit GmbH & Co ... Du brauchst als Kleingewerbetreibender nur eine einfache Buchführung. Was erwartest Du den für einen Gewinn? Mehr als 200€ im Monat? Da mußt Du schon eine Menge Forumslader fertigbekommen ... Du hast ja auch Aufwand für Büro und den vielen Kleinkram den jeder vergißt ...

Kleingewerbe und Haftpflicht. <---- Punkt. Reicht.

Jörg
 
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Kleingewerbe und Haftpflicht. <---- Punkt. Reicht.

Jörg

Ich komme auch langsam zu der Erkenntnis.
Das Testen von Rahmen und Bauteilen ist nicht beim Recht angesiedelt, sondern eher bei den Vorraussetzungen die die Versicherung stellt, damit sie einen versichert..

Gruß,
Patrick
 
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Gab ich dir nicht in meinem letzten posting so deutlich, wie es freundlich möglich ist, zu verstehen, dass ich bestimmte nettigkeiten nicht so sehr erbaulich finde?

Du bist Gastronom??? sicherlich nicht!!! sonst wuerdest Du nicht sowas erzaehlen.

Gleich in der ersten zeile deines postings ...

Dann eben nicht.
 
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Hallo,

Der Sitz besteht aus 6 Seitenteilen und 25 Querstangen.

du solltest noch einen hochwertigen Leim (optional) dazulegen. Normaler Baumarktleim ist ja nicht so das Wahre und für Kaseinleim etc. braucht's halt viel Erfahrung (hast du ja selbst gemerkt). Das Risiko, dass der Kunde den falschen Leim nimmt oder den Leim falsch anrührt und dir dann die Schuld gibt, würde ich nicht eingehen.

viele Grüße

Christoph
 
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Servus,

der Leim ist so ne Sache.. Ich würde genau abgewogene Mengen für den Kaseinleim dazugeben. (Pulverkasein,Kalk,Wasserglaslösung)
Aber bei so extrem großen Klebeflächen ist selbst Ponal-Leim gut genug.

Gruß,
Patrick
 
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Hallo,
Das ist die UG, der Aufwand den du betreiben musst ist der gleiche wie bei einer GmbH. Ist für einen Gründer der erst mal seinen Platz am Markt suchen will wahrscheinlich zu viel Bürokratie. Die Gründungskosten unterscheiden sich auch nur unwesentlich von denen einer GmbH (das Startkapital natürlich raus gerechnet).
Ja, genauso sehe ich das auch ... als Schengen kam war die Deutsche Antwort auf die PLC die "Einmann-GmbH" und die "kleine AG",
und als Europa kam und die freie Aufenthaltsbestimmung, und das Recht auf Gewerbefreiheit auch in Deutschland nicht mehr zu verbieten war, war die Deutsche Antwort auf die Ltd. die UG ... Aber beides krankt am selben Sympthom, es ist vom Kontrollwahn eines Obrigkeits-Buerokratie verunstaltet. Es ist alles noch aufwaendiger als vorher und noch gefaehrlicher. Die Einmann-GmbH ist schon gefaehrlich durch ihren immanenten Interessenskonflikt Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Shareholder,Geschaeftsfuehrer, jeder hat auch vor dem Gesetz unterschiedliche ja gegensaetzliche Interessen zu verfolgen, ist jemand alles in einer Person, ist es praktisch unmoeglich jeder Rolle gerecht zu werden, was einen regulaeren Konkurs ohne Duldung des Finanzamtes, schon dadurchgenerell unmoeglich macht, es wird meistens ein Bankrott mit Geschaeftsfuehrerhaftung.

Bei der UG kommt dann auch noch die permanennte Ueberschuldung als zusaetzliches Problem hinzu ...

Das schlimme ist, die Steuerberater und Existenzgruendungsberater verdienen an dem ganzen Aufwand, und der ausufernden Buchhaltung, und an einer Ltd. verdienen die, selbst wenn sie die komplette Betreuung uebernehmen, nicht 1% davon.
Also raten sie Ahnungslosen falsch, und locken die in die "Kleine-GmbH-Falle" und verdienen sich am reibungslosen Betrieb genauso Einen ... wie auch an jedem Stoerfall, aber da Doppelt und Dreifach ...


mfG
Matthias
 
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Hallo Andreas,
Gab ich dir nicht in meinem letzten posting so deutlich, wie es freundlich möglich ist, zu verstehen, dass ich bestimmte nettigkeiten nicht so sehr erbaulich finde?
Lies nicht immer zwischen den Zeilen, und sage bitte klar und deutlich was Du meinst ....
Ich diskutiere nicht mit Dir um Dich zu beleidigen ...

Ich faende es ausserordentlich seltsam, wenn Du Gastronom( oder irgend ein anderer Dienstleister mit Barkasse) waehrest, und nach der ersten Pruefung immer noch glaubtest, das ein besonders gewissenhafte Buchhaltung, gegen eine rechtswiedrige Misshandlung durch die Finanzbehoerde
huelfe.

Was ich (emotional) von Deinen Texten halte schreibe ich hier nicht, es reicht das wir augenscheinlich zu unterschiedlich sozialisiert sind ... .
Nur kenne ich beide Lager von Innen ... und wie Wallenstein sagte "meine Pappenheimer", also versuche doch mal Argumente ...
Die beleidigte Leberwurst zu geben, bringt es nicht ... sollte ich falsch liegen, oder in der Hitze des Gefechtes mal jemanden zu sehr "uebergeplaettet" haben entschuldige ich mich im Allgemeinen immer.

Aber mit Klassenkampfparolen, Buergerhass, Mobbing und anderem aus U*ter*lasse-Rpertoire ist halt schwierig zu punkten ...
Ja, ich denke Du hasst aus irgend einem Grunde Freiheit Selbstbestimmung Verantwortung und Menschlichkeit ...
Aber ich weiss es halt nicht, und so gilt die Unschuldsregel ... bis zum Beweis ....
Bitte bringe klare Argumente ...

mfG
Matthias


PS.
Gleich in der ersten zeile deines postings ...
Also was ist nun, bist Du Gastronom, oder Finanzbeamter ... oder ????
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo Joerg,
Alles was Du hier größer als ein Kleingewerbe anfängst ist zu groß, der Verwaltungsaufwand wird dich erledigen ... ... Du brauchst als Kleingewerbetreibender nur eine einfache Buchführung.
So ist es wohl auch augenblicklich, wenn aber die Duldung auslaeuft, es geht IMHO selten laenger als 2Jahre ... und er auf Quartal, und/oder elektronische Abgabe gesetzt wird, muss er die Notbremse ziehen und was anderes machen.

Was erwartest Du den für einen Gewinn? Mehr als 200€ im Monat? Da mußt Du schon eine Menge Forumslader fertigbekommen ... Du hast ja auch Aufwand für Büro und den vielen Kleinkram den jeder vergißt ...
Nein das kann er mit einer Duldung(Mindergewerbe +§19) nicht absetzen ... es sind und bleiben alles Privatausgaben ...
Auf eine Personengewerbe, mit Einamen-Uberschussrechnung sollte er sich als Bafoeg-Empaenger nicht einlassen, da entsteht ein enormes Konfliktpotential, vor Gericht hilft nur eine komplette Buchaltung. Aber sowohl die EÜR wie auch eine vollstaendige Bilanz macht man im allgemeinen ja nicht selbst und da sind dann mehr Euronen weg als man erwirtschaftet hat.

Kleingewerbe und Haftpflicht. <---- Punkt. Reicht.
Und was wenn es Konflikte gibt? Man sollte sich vorbereiten ...
Und wenigstens "Amerikanisches Journal" lernen ....

mfG
Matthias
 
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Mein erster Sitz, den ich auf Basis dieser Vorgaben gemacht habe, war für mich viel zu klein.
Obwohl ich mit 1,85 zwar groß aber jetzt auch nicht gerade ein Riese bin, haben zwischen Gesäß- und Schulterrundung gut 10cm gefehlt.

Wenn du es also nicht nur dem Zufall überlassen willst, ob der Sitz für deine Kunden passt, müsstest du IMHO ein paar biometrische Daten abfragen (z.B.: Körpergröße - Schrittlänge ergibt schon einen ganz guten Anhaltspunkt für die Rumpfgröße) und die Sitzteile entsprechend proportionieren.
 
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Ich hab den Sitz an mich angepasst.
Wenn jemand anderes den Sitz haben will, sagt er mir die Rückenlänge und ich passe den Sitz an..


@ Matthias
Du machst mich echt unsicher..
Es gibt hier so viele Eigenständige und auch Kleinunternehmer, die packens doch auch. Warum sollte grade ich in den Boden gestampft werden?

GRuß,
Patrick
 
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Sitzteile entsprechend proportionieren

Hemdengröße. Oder gleich die Kragenweite abfragen :)

PS @Jack-Lee da oben: Als Unternehmer brauchst du vor allem eins: Mut. Guck dir mal an, wie verschiedene Firmen jahrelang wissentlich Patentverletzungen begehen, die für sie überlebenswichtig sind. Dann kommt es irgendwann zum Konflikt, man einigt sich, zahlt etwas, und das Unternehmen überlebt. Ohne den Mut, die Patentverletzung zu begehen, wäre die Firma nicht entstanden. Oder: Guck dir mal an, was AMD oder Amazon für Miese gemacht haben. Das geht über ein Jahrzehnt hinweg in die Milliarden. Die mussten sich ihre Marktposition erst kaufen ... aber die Chefs, die auch im achten Jahr noch am Kurs festhalten und in die Offensive gehen, verzeiht mir die Ausdrucksweise, haben echt die Eier. Das gilt auch im Kleinen: Triff ne Entscheidung, und zieh das durch. Was div. Leute dir für Probleme herbeibeschwören, muss auf dich ja noch lange nicht zutreffen. Probier's aus. Wenn die Probleme sich wenigstens überhaupt erstmal am Horizont abzeichnen, bleibt genügend Zeit zum reagieren.

Grüße
Heiko
 
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Ich bin ja sehr optimistisch, merkt man ja.
Leider kann man sich das ganze Leben verbauen wenn doch mal was in die Hose geht... Ich werde aber jetzt ne Versicherung abschließen, dann kann ich anfangen die Sitze zu verkaufen :)

Gruß,
Patrick
 
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Meine Rückenlänge beträgt ca. 63cm. (Mit gradem Rücken an die Tür gesetzt und vom Boden bis zum Übergang Nacken/Hals gemessen).
Wenn jemand auf 70cm kommt, wird der Sitz um dieses Verhältnis vergrößert.

Gruß,
Patrick
 
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Das ist die UG, der Aufwand den du betreiben musst ist der gleiche wie bei einer GmbH.

Ja, genauso sehe ich das auch ...

Das ist nicht richtig so ... Der Aufwand für die Gründung / Betrieb einer kleinen GmbH vs. einer normalen GmbH ist deutlich geringer. Das fängt schon damit an, das man zur Gründung keinen Notar benötigt. Weiteres kann man auch einfach googlen, bevor man solche falschen Statements hier abgibt.

Hier gibt es übrigens noch einen schönen Vergleich kleine GmbH / Ltd. Auch da schneidet die kleine GmbH nicht sooo schlecht ab ...
 
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Matthias, Du siehst es zu negativ. Jack-Lee braucht nur eine Einnahme-Überschuß-Rechnung. Einfach jeden Beleg abheften, durchnummerieren und in eine Tabelle (auf Papier) eintragen. Das ist doch Ratz-Fatz gemacht. Schnelle Übersicht ist das Einzige was ER braucht. Dort alle Belege sammeln. Sinnvolles Nummernschema mit Jahr (eventuell noch Monat) und einer 4-stelligen Nummer (z.B. 11090003) ist zu empfehlen.

Ich würde noch empfehlen, dass er einen Ordner macht und dort Bestellungen (ihhhh, E-Mail-Ausdrucker), sowie Lieferscheine und andere die Waren betreffende Belege chronologisch abheftet. Liste machen mit Nummer des "Vorgangs", Bestelleingang, Datum bestätigung, Versanddatum, Rechnungsdatum, Bezahldatum, Text was ...

Dann noch ein Ordner mit Reklamationen.

Alles täglich (!) updaten, kostet 5 min am Tag und nichts geht verloren.

Alles Andere ist zu aufwändig und VIEL zu teuer (für seinen kleinen Umsatz) und hat eventuell massive Nebenwirkungen bei Geschäftsaufgabe oder Verlagerung .... Das hat mit Duldung NICHTS zu tun. Man kann auch mit den Finanzbeamten reden und diese auch fragen ... Für den "Klickerkram" jemanden beauftragen? Dann müssen alle Sachen gleich mal doppelt so teuer sein ...



Jörg
 
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Ich wollte eigentlich nicht mehr diskutieren. An eine Limited welche in Deutschland betrieben (Hauptsitz auf der Insel, Tätigkeit in Deutschland) wird werden fast die gleichen Anforderungen gestellt wie an jede andere Kapitalgesellschaft. Du kannst zwar deine Buchführung unterjährig nach den englischen Spielregeln machen aber am Jahresende hast du fürs deutsche Finanzamt eine Steuerbilanz nach deutschem Recht zu erstellen und auch deutsche Steuern zu zahlen! Punkt aus Ende.

Nur eine rein englische Limited (Hauptsitz und Hauptberwaltung auf der Inseln) braucht das deutsche Recht nicht zu jucken, diesen Fall haben wir aber hier nicht! Jack-Lee will sein Unternehmen von Deutschland aus betreiben und seine Sitze (oder was auch immer) hier bauen und verkaufen!!!
 
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Nicht ganz richtig.
Nur bei Verwendung der Mustersatzung des Gesetzgebers, muss diese nicht mehr notariell beurkundet werden, sobald du davon abweichst bist du dabei (Mir ist noch keine UG untergekommen die diese Satzung verwendet hat). Dafür ist in diesem Fall eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften erforderlich. Also den Notar brauchst du in jedem Fall
 
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Das schlimme ist, die Steuerberater und Existenzgruendungsberater verdienen an dem ganzen Aufwand, und der ausufernden Buchhaltung, und an einer Ltd. verdienen die, selbst wenn sie die komplette Betreuung uebernehmen, nicht 1% davon.
Also raten sie Ahnungslosen falsch, und locken die in die "Kleine-GmbH-Falle" und verdienen sich am reibungslosen Betrieb genauso Einen ... wie auch an jedem Stoerfall, aber da Doppelt und Dreifach
Um es nochmal zu sagen: Es gibt eine Steuerberatergebührenverordnung. Für die laufende Buchhaltung ist es sch***egal ob Einzelunternehmer oder AG, da geht es nach Umsatz. Ob du nun als GmbH 100.000,- Umsatz hast oder als Ltd. spielt für die Rechnung keine Rolle! Des Weiteren ist bei den meisten Steuerberatern die Erstberatung kostenlos, jedenfalls bei denen die ich kenne. Wenn es dir dann nicht gefallen hat brauchst du einfach nicht den Beratungsvertrag unterschreiben und bist fertig mit dem Steuerberater.

Das "locken in eine Falle" ist auch an den Haaren herbei gezogen. Für alle deutschen Gesellschaften gibt es bei Haftungsfragen rechtliche Sicherheit, d.hm man kann vorher sagen ob man bei einem bestimmten Verhalten in Haftung genommen wird. Die Ltd. ist in Deutschland rechtlich noch so ziemlich unbestimmt und die deutsche Gerichte werden nicht nach englischem Recht urteilen wenn gegen den deutschen Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter wegen bestimmter Fahrlässigkeiten ermittelt wird.
 
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