Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Beiträge
3.130
Hallo,

Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Was bedeutet das für den blauen Lolly "Gehweg" mit dem Zz 1022-10:
5549.png


???

Gruß
Heiko
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Der verlinkte Artikel nimmt doch nur Bezug auf "verbotswidriges" Befahren des Gehwegs. Ein mit "Radfahrer frei" beschilderter Gehweg *darf* ja befahren werden. Es gilt dann aber auch, dass die Radfahrer sich als Gast in fremdem Revier bewegen sollen; das schließt "flottes Fahren" (wie auch im verlinkten Artikel genannt ...) aber schon wieder aus.

Wie fast immer lautet mein Rad-Rat: wer flott fahren will gehört auf die Fahrbahn.

-Andreas
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Ja, schon klar.
Aber ich finde das Urteil ein wenig merkwürdig. Denn die obige Schildkombination erlaubt erstmal das Befahren des Fußwegs. Auch ein gemeinsamer Fu- und Gehweg würde ein identisches Ergebnis bringen. Für den Pkw-Fahrer, der aus einer Einfahrt herauskommt, spielt das erstmal keine Rolle. Häufig kann an gar nicht wissen, welche Art von Weg man kreuzt.
Ein geschickter Anwalt könnte nun sicher auch die gesamte Schuld beim Radfahrer sehen, wenn es ein gemeinsamer Fuß-/Radweg ist, der befahren wurde. Also zum "Abschuß" freigegeben?

Gruß
Heiko
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Hallo,

frei nach § 10 StVO: Wer aus einem Grundstück......... hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. D.h. "Lolly und "Fahrrad frei" darf auf dem Gehweg fahren und der Anfahrer ist in der Wertung.

Tschüss
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Also zum "Abschuß" freigegeben?

Offensichtlich, denn das Gericht vertritt ja die Auffassung, dass ein blindes Einfahren in die Strasse (im speziellen hier in den Gehweg) nicht als erhebliches Mitverschulden gewertet werden kann, denn schließlich konnte bis zu Zeitpunkt der Kollision der Pkw Fahrer ja nicht in den Gehweg einblicken. Blindes Abschießen ist also erlaubt. Wäre dort der Gehweg legal beradelbar gewesen, wäre nach der Logik des Gerichtes der Pkw Führer ebenfalls unschuldig und wohl maximal aufgrund der Gefährdungshaftung haftbar.

Urteilstext

Grüße,
André
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Offensichtlich, denn das Gericht vertritt ja die Auffassung, dass ein blindes Einfahren in die Strasse (im speziellen hier in den Gehweg) nicht als erhebliches Mitverschulden gewertet werden kann, denn schließlich konnte bis zu Zeitpunkt der Kollision der Pkw Fahrer ja nicht in den Gehweg einblicken.

das Urteil ist eine absolute Frechheit. Auch wenn es mir um den Radler nicht Leid tut (mögen alle Gehwegtorkler weggedarwint werden), stellt es eine Umkehrung des bisherigen Rechtsverständnisse dar. Wer keine Einsicht nehmen kann, muss sich halt auswinken lassen. Oder das Auto stehen lassen.

Naja, halt Amtsgerichtsschimmel, wird hoffentlich noch kassiert.
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

das Urteil ist eine absolute Frechheit. Auch wenn es mir um den Radler nicht Leid tut (mögen alle Gehwegtorkler weggedarwint werden), stellt es eine Umkehrung des bisherigen Rechtsverständnisse dar. Wer keine Einsicht nehmen kann, muss sich halt auswinken lassen. Oder das Auto stehen lassen.

Naja, halt Amtsgerichtsschimmel, wird hoffentlich noch kassiert.


Für mich liest es sich so, dass der Autofahrer nicht auf "Dinge" Rücksicht nehmen muss, die sich schneller bewegen als ein Fußgänger geht.
Wäre dann ein Jogger auch selbst schuld? Ein flotter Jogger schafft locker 10km/h.

Naja, ist ja nicht so als ob Urteile von Amtgerichten nicht recht häufig von der nächsthöheren Instanz gekippt würden...
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Offensichtlich, denn das Gericht vertritt ja die Auffassung, dass ein blindes Einfahren in die Strasse (im speziellen hier in den Gehweg) nicht als erhebliches Mitverschulden gewertet werden kann, denn schließlich konnte bis zu Zeitpunkt der Kollision der Pkw Fahrer ja nicht in den Gehweg einblicken. Blindes Abschießen ist also erlaubt. Wäre dort der Gehweg legal beradelbar gewesen, wäre nach der Logik des Gerichtes der Pkw Führer ebenfalls unschuldig und wohl maximal aufgrund der Gefährdungshaftung haftbar.

Urteilstext

Grüße,
André

Es hätte ja auch ein 10 jähriges Kind mit 20 km/h da langfahren können. Legal. Und dann? IMO ein klares Fehlurteil.

Gruß, kga
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

War aber kein Kind.
Dann wäre das Urteil interessant geworden.
Sorry, aber nach der Schilderung muss man absolut Lebensmüde sein, um da Rad zu fahren.
Kein Platz zum Ausweichen, und uneinsichtige Hofeinfahrten.
Recht hin, Recht her, das es da auf Dauer knallen muss, sollte jedem Klar sein.

So wie sich die örtliche Situation darstellt, ist die Stelle sogar für einen Fussweg unakzeptabel, aber wohl nicht mit vertrettbarem Aufwand zu ändern.
Es ist leider völlig unrealistisch, das sich die Autofahrer immer einweisen lassen, auch wenn das die einzige Sichere Lösung wäre.
An dieser Stelle kann man höchstens zu fuss gehen, alles Andere ist nun mal "nicht angepasste Geschwindigkeit", ob nun von einem Kind oder einem Jogger.

Recht hin, Recht her, Autos haben nun mal Motorhauben, und damit muss man leben, und stellen Meiden, wo Autos fahren, aber die Fahrer nichst sehen können.
Ein Benutzungverbot solcher Lebensgefährlicher Einfahrten ist in unserer Autofahrernation einfach nicht machbar...
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Hallo,
10jährige Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren. Vermutlich bezieht sich der Richter hier auf den Vertrauensgrundsatz, der grundsätzlich meint, dass alle Verkehrsteilnehmer sich an die Verkehrsvorschriften halten. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, z.B. Kinder. Außerdem wird dieser Grundsatz auch durch andere Gerichte wiederum eingeschränkt.

Tschüss
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Moin,
ich habe mir mal das Urteil durchgelesen.
Ich gehe davon aus das es nicht geändert wird, wenn es in einer höheren Instanz verhandelt wird.

Es ist Unstreitig, dass der Radfaherer dort nicht fahren durfte. Ist also ein SEHR grobes Fehlverhalten!
Ob der Autofahrer schnell oder langsam fuhr ist strittig, also muss man eher annehmen das er korrekt fuhr.

Außerdem wenn der Radler korrekt gefahren wäre(also nicht auf dem Fußweg), dann wäre der Unfall nicht Zustande gekommen.
Ich denke die Fahrgeschwindigkeit des Radlers ist hier nicht wichtig.
Es gibt Hinweise das der Radler nah an der Hauswand fuhr und somit für den Autofahrer recht spät zu erkennen war.

Ich denke was anderes wäre es gewesen wein ein Kind mit Roller da lang gebrettert wäre:
Das wäre kein Fehlverhalten des Kindes und somit wäre der Autofahrer in der Pflicht...
Bei dem Schild mir 'Radfahrer frei' wäre die RadfahrerGeschwindigkeit interressant gewesen, bei langsam hätte der Radfahrer Recht, bei schnell der Autofahrer. Im Streitfalle hätte man wohl einen langsam Radler annehmen müssen.

Ist natürlich vom gesunden Menschenvertsand hirnrissig, aber so ist halt das Gesetz.
Von Gesetzes wegen wird halt angenommen das ein Kind zB mit Roller eher langsam und ein Erwachsener Radler eher schnell unterwegs ist.

Tschö
René
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

War aber kein Kind.
Dann wäre das Urteil interessant geworden.
Warum? Du scheinst das Urteil doch okay zu finden, wenn ich dich richtig verstehe. Dann ändert doch die Schuld oder Unschuld der einen Partei nichts an der Schuld oder Unschuld der Anderen. Das Gericht hat doch klar festgestellt, das die Schuld des Kraftfahrzeugführers vernachlässigbar gering ist. Ob nun legal radelndes Kind oder illegal radelnder Erwachsener ist da völlig egal. Im Falle eines Kindes hätte es halt gar keinen Schuldigen gegeben.

So wie sich die örtliche Situation darstellt, ist die Stelle sogar für einen Fussweg unakzeptabel, aber wohl nicht mit vertrettbarem Aufwand zu ändern.
Hast du genauere Kenntnisse der Ortslage?

Es ist leider völlig unrealistisch, das sich die Autofahrer ...
Ich hoffe, dass war Sarkasmus.

Grüße,
André
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Aus meiner rechtlichen Sicht ist genau das eben nicht egal, sondern der springende Punkt in diesem Fall.

Nö, durch den Fehler des einen kann der Fehler des anderen nicht aufgehoben werden. Die Schwere der Fehler, also die relative Höhe der Schuld kann dann in der Schuldverteilung berücksichtigt werden. Hier hat aber das Gericht angenommen, dass die Schuld des Kfz Führers max. in einer evtl. leicht überhöhten Geschwindigkeit lag und festgestellt, dass diese Schuld zu gering sei, um beachtet zu werden, ja sogar so gering, dass sogar die Gefährdungshaftung verneint wurde.

Nur, weil wir uns nun bei der Gegenpartei eine Schuldlosigkeit denken (Kind statt Erwachsener), kann ein festgestelltes schuldloses Verhalten des Kfz Führers sich nicht in ein schuldhaftes wandeln. Das bedeutet für diesen Fall, das bei selbem Szenario mit einem Kind statt einem Erwachsenen sich an der Schuld des Kfz Führers nichts ändert, denn entweder, es ist eine unfallursächliche Schuld in seinem Verhalten gegeben oder nicht. Ob es weitere Parteien gibt, die unfallursächlich schuldhaft gehandelt haben, ist für die Schuldfrage der einzelnen Parteien unerheblich und nur für die Schuldverteilung von Interesse.

Grüße,
André
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Nö, durch den Fehler des einen kann der Fehler des anderen nicht aufgehoben werden.
Doch, wenn der Fehler des einen eben ursächlich war!
Das der Autofahrer ein Fehler begangen hatte ist dem Urteil NICHT zu entnehmen!

Das bedeutet für diesen Fall, das bei selbem Szenario mit einem Kind statt einem Erwachsenen sich an der Schuld des Kfz Führers nichts ändert, denn entweder, es ist eine unfallursächliche Schuld in seinem Verhalten gegeben oder nicht. Ob es weitere Parteien gibt, die unfallursächlich schuldhaft gehandelt haben, ist für die Schuldfrage der einzelnen Parteien unerheblich und nur für die Schuldverteilung von Interesse.

Die Unfallursächliche Schuld ist hier das verbotene Befahren des Bürgersteiges.
Für ein Kind bis 10Jahre ist es nicht verbotenen, und dementsprechend dazu keine Analogie zu diesem Fall möglich.

Tschö
René

Edit: habe gerade mal einem Anwalt den Urteilstext zwischen Tür und Angel zum Lesen gegeben, O-Ton: 'Erscheint mir richtig!'
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Doch, wenn der Fehler des einen eben ursächlich war!
Dir ist aber schon klar, dass es mehr als einen ursächlichen Fehler geben kann?

Das der Autofahrer ein Fehler begangen hatte ist dem Urteil NICHT zu entnehmen!
Eben, das Gericht hat entschieden, dass nur das Verhalten des Radfahrers unfallursächlich war. 'Dem Autofahrer wurde eine zu geringe Schuld zugesprochen.

Die Unfallursächliche Schuld ist hier das verbotene Befahren des Bürgersteiges.
Ich vertrete die Meinung, dass auch das Einfahren ohne Sicht maßgeblich (aber nicht mehrheitlich) unfallursächlich war und die Schuld hätte aufgeteilt werden müssen.

Für ein Kind bis 10Jahre ist es nicht verbotenen, und dementsprechend dazu keine Analogie zu diesem Fall möglich.
Doch, die Analogie ist, dass es dann zwangsweise keinen Schuldigen gegeben hätte, wenn man der Logik des Gerichtes folgt und das Verhalten des Kfz Führers für nicht unfallursächlich hält.

Grüße,
André
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Ich vertrete die Meinung, dass auch das Einfahren ohne Sicht maßgeblich (aber nicht mehrheitlich) unfallursächlich war und die Schuld hätte aufgeteilt werden müssen.

Nur, um meinen kurzen Einwurf oben nocheinmal klarzustellen: ich bin genau der Meinung von André.

Ja, Radfahren auf dem Gehweg ist (für Erwachsene) verboten und (für alle) extrem gefährlich.

Das heisst aber noch lange nicht, dass ein Autofahrer einfach ohne Sicht rausziehen darf. Er kann sich eben nicht darauf verlassen, dass da niemand kommen kann weil niemand kommen darf: ausser den Kindern dürfen/müssen ja auch Skater, Einradfahrer, Rollstuhlfahrer etc. auf dem Bürgersteig fahren und auch die können erhebliche Geschwindigkeiten erreichen. Daher hätte die Schuld aufgeteilt werden müssen.

Gruß, kga
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Soweit bin ich einverstanden, ich frage mich allerdings ob sie diese erheblichen Geschwindigkeiten an der Stelle auch fahren dürften. Es ist ja ein Gehweg für Fußgänger mit Schrittgeschwindigkeit, gut möglich dass ein Autofahrer der den Gehweg überquert sich drauf verlassen darf, dass sich auch Inliner, Einradfahrer und Kinder nicht schneller bewegen.
 
AW: Urteil: Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu

Nein, er darf sich eben nicht darauf verlassen! Es könnte auch ein blinder Mensch da lang laufen, es könnte jemand mit einem Tretroller fahren, es könnte jemand mit Kinderwagen kommen, ... bedenke, dass in absoluten Zahlen der Unterschied zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger gar nicht so groß ist. Wenn er nur wenige Meter einsehen kann, braucht ein Radfahrer eine halbe Sekunde, ein Fußgänger vielleicht eine Sekunde, um auf das Auto zu "treffen". Es braucht überhaupt nicht "erhebliche Geschwindigkeiten", um auf ein blind aus einer Ausfahrt herausfahrendes Auto aufzutreffen, schnelle Schrittgeschwindigkeit reicht da aus.

Der Logik des Urteils zufolge wäre ein Waffennarr, der nachts im Schwimmbad mit einer Kalashnikov herumballert und versehentlich ein paar dort heimlich badende Jugendliche erschießt, auch frei von jeder Schuld, denn wären die Jugendlichen nicht dagewesen, hätte er ja auch niemanden erschossen ...
 
Zurück
Oben Unten