Beleuchtung nach StVO

P

ploing

Hallo
Da ich jeden Tag mit meinem Optima Baron zur Arbeit fahre benötige ich eine Lichtanlage die natürlich am besten noch der stvo entsprechen sollte.
Laut stvo dürfen Rennräder ja mit batteriebetriebenener Beleuchtung fahren.
Ist mein Baron jetzt ein Rennrad:confused:.
Unter welcher Kategorie fallen LR. überhaupt:confused:

Mir gefällt die Ixon IQ sehr gut, könnt ihr sie auch empfehlen?
Welches Rücklicht nehme ich am besten, da ich einen Gepäckträger montiert habe könnte es ja uch etwas größer sein.
 
AW: Beleuchtung nach stvo

Hallo,

Rennräder sind Fahrräder unter 11 Kilogramm. Nach StVO brauchst Du also eine Dynamobeleuchtung. Du könntest ein zweites Vorderrad mit Nabendynamo kaufen und nur bei Bedarf benutzen.

Ansonsten ist Ixon IQ sicherlich eine gute Wahl.

Ein Batterie-Rücklicht mit StVO-Zulassung wüsste ich jetzt nicht. Ich empfehle trotzdem das Cat Eye TL-LD1000, das ist sehr hell. Es hat zwei separat schaltbare LED-Reihen, sodass man mit halber Helligkeit fahren kann.

Gruß
Andreas
 
AW: Beleuchtung nach stvo

Hallo,

Vielleicht ist dein LR auch ein Mountain-bike, dann geht die Dynamo-Befreiung bis 13 Kg.
Grundsätzlich kannst du ja auch eine Batterie-Beleuchtung wählen, eventuell gibt es dann eine kleine Diskussion mit den Damen und Herren in grün/beiger oder blauer Uniform.
Die Frage einer ordnungsgemäßen Beleuchtung spielt bei zwei Situationen eine Rolle. 1. Polizeikontrolle, 2. Unfall.
Zu 1: Aus meiner aktiven Polizeizeit weiss ich, das die Meinung"irgendeine gute Beleuchtung ist besser als keine" bei der Polizei vorherrscht.
Grundsätzlich gilt dass auch für Punkt 2.

Tschüss, Raimi
 
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Hallo Ploing,

unter Rennräder versteht der Verordnungsgeber genau das, was auf der Tour de France mitfährt, also Eierfeilen. Diese dürfen laut StVZO im Trainingsbetrieb (!) ohne Dynamobeleuchtung fahren, sofern eine Bateriebelecuhtung mitgefürt wird und das Fahrrad unter 11 kg wiegt. Das Baron wird ja von Optima schon mit 11 kg angegeben, so dass auch letzteres knapp wird.
Somit ist Dein Baron also kein Rennrad (wie auch jedes MTB Downhill-Rennen) im Sinne der StVZO und braucht eine Dynamo-Beleuchtung. Die Polizei wird zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Batteriebeleuchtung akzeptieren, aber man weiß nie, was der Richter im Unfalle zum Thema Mitschuld sagt.
Zum Rücklicht: Ich empfehle das Busch & Müller Toplight flat plus, das ist formschön, flach und damit unempfindlich, hell und preiswert (13 Euro bei pedalkraft.de, UVP 14 Euro, zu sehen auf http://www.bumm.de/docu/nojsmenu.htm). Als Scheinwerfer kann dazu einen aus der Lumotec IQ Fly-Familie (ab 60 Euro) empfehlen, die Lichtechnik ist dieselbe wie beim von Dir genannten. Pedalkraft hat nicht alle Versionen vorrätig, aber liegt auch hier ein paar Euro unter der UVP (geht aber ggf. bei den Vesandkosten von 6 Euro für Bestellwerte unter 150 Euro wieder drauf). Oder Du nimmst den Edelux http://www.nabendynamo.de/produkte/Edelux.html, ein feines Teil für den doppelten Preis, aber wenn Du nicht Glück mit einem lagernden Händler hast, mit mehreren Monaten Lieferzeit. Aber der macht schon tolles Licht, ich habe einen der ersten unmittelbar nach Auslieferungsbeginn nur eine oder zwei Wochen nach der Bestellung bekommen, weil Friedrich Eberhard von Pedalkraft wohl erraten hat, dass ich einen möchte.

Gruß, Klaus

PS: Nein, ich bekomme keine Provision bei Pedalkraft, aber Beratung und Service dort sind so gut, dass ich auch ohne Provision Werbeun für den Laden mache.
 
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Hallo!
Vielleicht ist dein LR auch ein Mountain-bike, dann geht die Dynamo-Befreiung bis 13 Kg.

Nein, die Fahrradausrüstungsverordnung, die den entsprechenden Teil der StVZO ersetzen sollte, war eine Totgeburt und trat nie in Kraft und wird das auch nicht tun, weil die Länderkammer sie wegen Überbürokratisierung gestoppt hat, sonnvollerweise ohne die antike gültige Version zu entrümpeln.

Grundsätzlich kannst du ja auch eine Batterie-Beleuchtung wählen, eventuell gibt es dann eine kleine Diskussion mit den Damen und Herren in grün/beiger oder blauer Uniform.

Dann gerne auch kostenpflichtig mit Einladung zur Vorführung des umgesrüsteten Fahrrades.

Grundsätzlich gilt dass auch für Punkt 2.

Grundsätzlich gilt bei Gericht, dass Anwälte alles versuchen, um ihren Mandanten Kosten zu ersparen. Ein nicht StVZO-konform ausgerüstetes Fahrrad des Unfallgegners ist da ein guter Ansatzpunkt. Hast Du Aktenzeichen von Prozessen, in denen die falsche Beleuchtung nicht beanstandet wurde?

Gruß, Klaus
 
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Hallo Klaus,

Grundsätzlich gilt bei Gericht, dass Anwälte alles versuchen, um ihren Mandanten Kosten zu ersparen. Ein nicht StVZO-konform ausgerüstetes Fahrrad des Unfallgegners ist da ein guter Ansatzpunkt.

Dazu müssten sich Anwälte erstmal damit auskennen. Ich hatte mal einen unverschuldeten Unfall und der gegnerischen Versicherung ist nicht aufgefallen, dass mein Wagen ein paar Wochen über dem TÜV-Termin war. Obwohl das ziemlich deutlich auf dem Deckblatt des Gutachter-Berichts stand.

Gruß
Andreas
 
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Also, um sicher zu gehen währe eine Beleuchtung mit Dynamo Pflicht. Da ich aber keine Unsummen für ein anständiges Son-Nabendynamo ausgeben möchte, aber auch am Tage aus Sicherheitsgründen dauerhaft mit Licht fahren möchte, wäre wohl die einzigste Lölsung, eine preiswerte Dynamobeleuchtung anzubauen, um den Gesetzgeber genüge zu leisten. Und zusätzlich noch eine batteriebetriebene Lampe zu installieren um auch tagsüber besser gesehen zu werden, ohne gegen das Dynamo antreten zu müssen.
 
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Hallo,

wenn Du bei jeder Fahrt Licht haben willst, kommst Du gar nicht an einem Nabendynamo vorbei. Es muss nicht unbedingt der SON sein, der I-Light von SRAM und die "besseren" Shimanos sind auf jeden Fall ihr Geld wert.

Der SON hat nicht nur den Vorteil eines sehr guten Produkts sondern auch dass man ihn reparieren kann, der Hersteller recht kulant ist und dass man Arbeitsplätze in einem Land unterstützt, dass eine Renten- und Arbeitslosenversicherung hat.

Gruß
Andreas
 
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Also, um sicher zu gehen währe eine Beleuchtung mit Dynamo Pflicht. Da ich aber keine Unsummen für ein anständiges Son-Nabendynamo ausgeben möchte, aber auch am Tage aus Sicherheitsgründen dauerhaft mit Licht fahren möchte, wäre wohl die einzigste Lölsung, eine preiswerte Dynamobeleuchtung anzubauen, um den Gesetzgeber genüge zu leisten. Und zusätzlich noch eine batteriebetriebene Lampe zu installieren um auch tagsüber besser gesehen zu werden, ohne gegen das Dynamo antreten zu müssen.

Gerade bei Liegen gibt es eine elegante Kombinationsmöglichkeit:
Akkupack (6 NiMH MignonZellen) in den Rahmen oder unter den Sitz verstecken; Schalter an den Sitz zum Umschalten zwischen Batterie und Dynamo. Das geht mit allen Halogenlampen und mit dem IQ Fly und Diodenrücklicht fahre ich so seit November 07. (Hier im Forum wurde von anderen Diodenscheinwerfen gepostet, sie seien nicht an Gleichspannung zu betreiben. Beim IQ Fly ist die Polarität entscheidend.)

Resultat: In der Regel fährt man mit Batterie, hat auch im Stand volles Licht. Geht der Akku zur Neige, das passiert immer zur Unzeit, schaltet man für den Rest des Weges auf Dynamo um und hat für kurze Momente an der Kreuzung noch etwas Saft im Akku. Als Dynamo reicht dann ein preiswerter ordentlicher Seitenläufer, da er kaum in Betrieb ist. Und das ganze ist STVO konform. Wenn ein Ladegerät vorhanden, ist kostet der Spaß 10 bis 15 Euronen.

Kurt
 
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Hallo
Laut stvo dürfen Rennräder ja mit batteriebetriebenener Beleuchtung fahren. Ist mein Baron jetzt ein Rennrad:confused:. Unter welcher Kategorie fallen LR. überhaupt:confused:

Am besten schaust Du hier nach was Sache ist: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php. Wichtig dabei: Reflektoren muss jedes Rad immer haben (an den Pedalen, den Seiten/Laufrädern und den für hinten und vorne).

Was nun ein Rennrad ist und was nicht!? Die StVO definiert ja nicht einmal konkret was ein Fahrrad ist und was nicht mehr. Ist ein Trike ein Fahrrad? Anscheinend schon... aber auch ein Pedalbetriebenes 4-Rädriges Sofa? (http://www.bikeforest.com/) und wenn ja, dann auch ein auf Pedalantrieb umgebauter Pkw? (gibts auch).

Ob ein Liege-Rennrad letztendlich ein Rennrand nach StVO ist währe im Falle des Falles vor Gericht zu klären. Wenn es aber unter 11Kg wiegt sollte die Argumentationslage gut sein. Rechtssicherheit vor Fahrtantritt gibt es aber für Radfahrer kaum - Liegeräder sind ja generell nicht nach StVO möglich, da ein nach hinten wirkender Reflektor am Pedal beim Liegerad technisch schon nicht möglich ist.

Gruß,

H.C.
 
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Hallo,

Gerade bei Liegen gibt es eine elegante Kombinationsmöglichkeit:
Akkupack (6 NiMH MignonZellen) in den Rahmen oder unter den Sitz verstecken; Schalter an den Sitz zum Umschalten zwischen Batterie und Dynamo. Das geht mit allen Halogenlampen und mit dem IQ Fly und Diodenrücklicht fahre ich so seit November 07. (Hier im Forum wurde von anderen Diodenscheinwerfen gepostet, sie seien nicht an Gleichspannung zu betreiben. Beim IQ Fly ist die Polarität entscheidend.)

dann würde ich aber eher zum Ride and Charge System von B&M tendieren. Da hat man das ganze fertig und mit Prüfzeichen. Wenn man mit vollen Akkus losfährt, sollten sich auch die Ladeverluste in Grenzen halten. Hat jemand das System schon in der Praxis getestet? Ob das dann 100% STVO Konform ist, weiß ich allerdings nicht.

viele Grüße

Christoph
 
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Ist der Laufwiederstand bei einem Nabendynamo zb. beim I-Light von SRAM abhängeg davon ob das Licht eingeschaltet ist, und ist der Laufwiederstand deutlich zu spüren?

gibt es den I-Light auch für 20" laufräder, ich hab auf der Seite von sram dazu keine Infos finden können.
 
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Hallo,

Ist der Laufwiederstand bei einem Nabendynamo zb. beim I-Light von SRAM abhängeg davon ob das Licht eingeschaltet ist, und ist der Laufwiederstand deutlich zu spüren?

als nicht sportlicher Fahrer mit Dauerlicht und dem billigsten Shimano Nabendynamo sage ich: NEIN, ich spüre keinen Unterschied (zu vorher ohne Nabendynamo, zu ohne Licht mit Kurzschlussschaltung oder zu ohne Licht wegen losem Kabel). Man kann sicher einen messen, aber es ist keinesfalls wie beim einfachen Seitenläufer, der einen spürbar bremst. Einige einfache Nabendynamos sollen sogar mit Licht leichter laufen als bei getrenntem Stromkreis. Wie gesagt, ich spüre keine Unterschiede und messen ist mir zu aufwendig.

viele Grüße

Christoph
 
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Mein Gott! Ist das deutsche Recht in diesem Punkt idiotisch!
In der Schweiz brauche ich zum Glück nur irgendein Licht, hinten und vorne.
 
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Hallo Ploing,

bei meiner Arbeit haben wir jetzt neue Fahrräder. Die haben i-Light und i-Brake. Hab ich natürlich gleich getestet. Ich kann mit Licht keinen Widerstand feststellen. Den gleichen Dynamo hatte ich bei meiner Bastelei verwendet. Dort hat er aber sehr wohl einen spürbaren Widerstand verursacht. Ich denke es hängt auch davon ab wieviel Strom fliesen muß. Bei sparsamen Leuchten ist der Widerstand bestimmt geringer. Bei meiner Bastelei hatte ich mal kurzer Hand die Kabel kurz geschlossen. Dann ist der Dreh-Widerstand sehr hoch.

Die i-Brake ist übrigens auch eine feine Bremse fürs Alltagsrad.

Aber du fährst doch Optima Baron. Bei einem sportlichen Rad würde ich Batterielichter verwenden.
 
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Ist der Laufwiederstand bei einem Nabendynamo zb. beim I-Light von SRAM abhängeg davon ob das Licht eingeschaltet ist, und ist der Laufwiederstand deutlich zu spüren?

gibt es den I-Light auch für 20" laufräder, ich hab auf der Seite von sram dazu keine Infos finden können.

Moin,
konkret der SRAM i-light D-7 ist für Laufräder ab Größe 406mm zugelassen.
Da er recht leicht* ist, eignet er sich wie der SON auch für sportliche Fahrräder, die ja mehr und mehr auch am Tage mit Licht gefahren werden....
Gruß aus Münster,
HeinzH.

*15 Gramm schwerer als der "normale" SON.
 
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Hallo,

außer den Shimano HB-NX... haben alle getriebelosen Nabendynamos mehr Widerstand, wenn man das Licht einschaltet. Außerdem dem SON wüsste ich keinen, der speziell für 20 Zoll ist. Aber es ist kein Problem, 26/28"-Nabendynamos in ein 20"-Laufrad einzubauen. Ich habe selbst einen "großen" SON im kleinen Laufrad. Dadurch gibt es schon ab etwa 10 km/h 12 Volt und damit fast volles Licht für zwei Halogenscheinwerfer. Mit modernen LED-Scheinwerfern braucht man das aber nicht.

Gruß
Andreas
 
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Hallo,

getestet? nein. Aber hast Du die Bedienungsanleitung mal gelesen? Da muss man bei vollen Accu manuell das Kabel von Scheinwerfer abklemmen, um ein überladen zu vermeiden. Ich würd sagen: setzen, sechs, nochmal neu!:D

:eek: ich hatte das System nur auf der Homepage auf der Suche nach einem Ersatzteil (weiß jemand, was das für eine kleine Buchse in der Trailermatic ist und wo ich sowas herbekomme? Falls B&M nicht auf meine Mail antwortet) gesehen und fand es recht nett, weil es mir zu aufwendig ist, eine richtige Akkupufferung zu bauen. Intensiver habe ich mich aber nicht damit beschäftigt, weil mein Liegerad erst vor kurzem eine komplett neue Beleuchtung erhalten hat.

viele Grüße

Christoph
 
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