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(2) Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge:Heißt für mich, solange keine Änderung der 168/2013 EU-Verordnung veröffentlicht ist, gilt nach wie vor: Kette muss vorhanden sein.
Was ist mit Fahrrädern ohne Trethilfe, also mit mechanischer oder anderer Kraftübertragung?h) Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe,...
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge:
h) Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 W ausgestattet sind, dessen Unterstützung unterbrochen wird, wenn der Fahrer im Treten einhält, und dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25 km/h erreicht;
k) Fahrzeuge, bei denen sich der R-Punkt in einer Sitzposition des Fahrers bei den Klassen L1e, L3e und L4e in einer Höhe von ≤ 540 mm oder bei den Klassen L2e, L5e, L6e and L7e in einer Höhe von ≤ 400 mm befindet.
Die fallen gar nicht unter die Verordnung, dafür gilt nur die StVZO § 63a (1) meines Wissens nach.Was ist mit Fahrrädern ohne Trethilfe, also mit mechanischer oder anderer Kraftübertragung?
Sorry, hab Multizitat gerade erst entdeckt.Zulassungsstelle? Betriebserlaubnis? Ich dachte es geht um Fahrräder ...
Ja, gibt es -> sollte man mit der Suchfunktion finden -> hab grad keine Zeit, bin auf dem Sprung zur Arbeit.Gibt es einen Thread für diesen kettenlosen Antrieb, artet ja aus hier sonst
wenn ich jetzt wüsste, was ein "cm" ist...Und da nahezu jedes cm be tiefere Sitzposition als 400mm hat, gilt die Vorgabe nicht. Und nun?
Dann braucht man die Verordnung nicht zu ändern, für Pedelecs gilt sie nicht, für Fahrräder auch nicht...Die fallen gar nicht unter die Verordnung, dafür gilt nur die StVZO § 63a (1) meines Wissens nach.
@Jack-Lee hat nur eine Taste zu weit nach links getippt ...wenn ich jetzt wüsste, was ein "cm" ist...
Das willst du sicher nicht bis zum Ende ausdiskutieren.Und da nahezu jedes cm be tiefere Sitzposition als 400mm hat, gilt die Vorgabe nicht. Und nun?
Vielleicht ist der Bike-by-wire-Thread gemeint.sollte man mit der Suchfunktion finden
Dann braucht man die Verordnung nicht zu ändern, für Pedelecs gilt sie nicht, für Fahrräder auch nicht...
Danke. Schreibe ich dann da nochmal zusammengefasster mit kurzen Hinweis auf den Thread hier.Vielleicht ist der Bike-by-wire-Thread gemeint.
Aber sie kann ja nicht alles aufführen was sie nicht behandelt, Fahrräder mit Anhängerkupplung sind auch nicht explizit ausgeschlossen, genausowenig wie Fahrräder ohne Kette...doch, die Verordnung regelt ja gerade, was nicht unter sie fällt.
Ich hab mal hier im Bike-by Wire Thread geantwortet, damit das hier nicht ausartet. VGAber sie kann ja nicht alles aufführen was sie nicht behandelt, Fahrräder mit Anhängerkupplung sind auch nicht explizit ausgeschlossen, genausowenig wie Fahrräder ohne Kette.
Bisschen tiefer kann man:Und da nahezu jedes cm be tiefere Sitzposition als 400mm hat, gilt die Vorgabe nicht. Und nun?
Ich denke mal, das hat was mit Unfallschutz zu tun.Mindestsitzhöhe gibt's natürlich nicht für 1000ps Sportwagen,sondern nur für Leichtfahrzeue... Mit Hintern auf mindestens 40cm Höhe, fallen wirklich aerodynamische Konzepte direkt Mal weg. Und niemand konnte bisher sagen, warum diese Regelung eingeführt wurde...