Jack-Lee
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@dendrocopos :diese Frage ist leider nicht beantwortbar.
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Also, wenn ich das richtig sehe, ist Überholen im Kreuzungsbereich -eigentlich- nicht verboten. Allerdings - wenn es dabei zum Unfall kommt, wirds schnell interessant, schnell wirds zu einer unklaren Verkehrslage. https://www.bussgeldkatalog.de/ueberholen-im-kreuzungsbereich/ Wie auch immer, Überholen an Kreuzungen ist großer Mist, und dass das -eigentlich- nicht verboten ist, noch mehr, weil damit nur noch größerer Mist passiert.
Der Schaden am hinteren Rad überrascht mich nicht wirklich. So eine Felge besteht zwar aus Metall, bei der Konstruktion hat aber die Auslegung auf Leichtigkeit ein gehöriges Wort mitzureden, und kann damit auch mit Leichtigkeit...
Ich wünsche dir und deinem Vogel gute Besserung.
In meinen Fahrerlaubnissen habe ich gelernt:Überholen im Kreuzungsbereich -eigentlich- nicht verboten
Richtig. Bei gesetztem (StVO-Konformen) Blinker ergibt sich die unklare Verkehrslage. Den hätte man sehen können und müssen, wenn er entsprechend angebracht war. Was entsprechend bedeutet kann man auch wieder diskutieren, aber ich möchte nicht ausufern.Bisher dachte ich immer, dass man nicht mehr links überholen dürfe, wenn das Fahrzeug vor einem den Blinker gesetzt hat. So hatte ich das jedenfalls in der Fahrschule gelernt - aber das liegt lange zurück.
Auf dem Asphalt ist auch eine Bremsspur, ich nehme an von deinem Hinterrad, zu erkennen.
Dar kann auch vom Krad kommen, so breit wie der ist.wo das Motorrad abgebildet ist, sieht man einen schwarzen Streifen
Naha, wird überbewertet, verlasse euch niemals auf Blinker, aber ein Motorroller mit hohem Geschwindigkeit ist auch sehr gefährlich, normalerweise Sollte er dich schon ausweichen können, hat wohl geschlafen , zum Glück ist dir nicht viel passiert, nun schneller Heilung und schadenabwicklung gewünscht.Blinker setzen,
Da muß ich SimonSays recht geben. Es wird wahrscheinlich zur Haftungsaufteilung kommen.Zur Rechtlichen Lage sei gesagt, dass man beim Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr achten muss. ... Überholen darf man nicht bei unklarer Verkehrslage
Das kann man nur unterstreichen! Vor dem Linksabbiegen gucke ich mehr in den Rückspiegel als nach vorne.verlasse euch niemals auf Blinker
Beziehungsweise "Schleuderspur", wenn sie wirklich von diesem Vorfall kommt, wird das Rad da seitluch lange gerutscht sein. Und blockiert durch das Verbiegen.Auf dem Asphalt ist auch eine Bremsspur, ich nehme an von deinem Hinterrad, zu erkennen.
Was ist denn daran unklar?Richtig. Bei gesetztem (StVO-Konformen) Blinker ergibt sich die unklare Verkehrslage.
Ich habe das mal für Dich gegooglet...Was ist denn daran unklar?
Du warst noch nie wegen sowas vor Gericht, oder?Klarer gehts nicht!
Du ja. Der Kradfahrer, um den es hier geht, offenbar nicht.Wie denn, ich überhole nur wemn es gefahrlos möglich ist!
Das war auch tatsächlich mein erster Gedanke.OT: ich will den dreirädrigen Rollerfahrern nix schlechtes (und schon garnicht verallgemeinern), aber die Dinger darf man mit PKW-Führerschein fahren !