Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn sie für die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht in Form von Telearbeit (auf dauerhaften Nachweis) organisiert werden können, oder Fahrten, die nicht aufgeschoben werden können, unerlässlich sind;
Reisen, um wesentliche Einkäufe in autorisierten Einrichtungen zu tätigen (Liste auf gouvernement.fr);
Reisen aus gesundheitlichen Gründen;
Reisen aus dringenden familiären Gründen, zur Hilfe für gefährdete Personen oder zur Kinderbetreuung;
kurze, wohnortnahe Reisen, die mit der individuellen körperlichen Aktivität von Personen, unter Ausschluss jeglicher kollektiver sportlicher Betätigung, und mit den Bedürfnissen von Haustieren zusammenhängen.
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