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Könnte man argumentieren, dass der Blinker unter kurze Leuchtzeichen fällt sofern nicht länger aktiviert? Ich habe mir das in Frankreich "abgeguckt" wo auf der linken Spur recht häufig links geblinkt wird. Fand das deutlich weniger aggressiv als Fernlicht, werde das aber dann wohl in Zukunft unterlassen.… von Blinker steht da nix.
In Frankreich musst du den Blinker anlassen, bis der Ueberholvorgang abgeschlossen ist.Ich habe mir das in Frankreich "abgeguckt" wo auf der linken Spur recht häufig links geblinkt wird.
Tatsaechlich sehe ich das genauso. Nur halten dabei sehr wenige den Sicherheitsabstand ein. Mein Post war nicht als Vorwurf gemeint.Fand das deutlich weniger aggressiv als Fernlicht,
haben sie eh ein schwer verständliches Verhältnis zum linken Blinker. Bei 3w4f, einsame Landstrasse, werde überholt ohne Blinker, doch nach dem Wiedereinscheren wird der linke Blinker angemacht und bleibt für die nächsten 2km an.in Frankreich
Nicht nur über Verkehrsteilnehmer. Das ist ein Zeichen unserer Zeit.Leider hat aber auch meiner Beobachtung nach die "Ich-zuerst"-Haltung über ALLE Verkehrsteilnehmergruppen hinweg zugenommen.
Als ich mich noch für Autler–Themen interessierte herrschte noch Einigkeit darüber, dass der Fahrtrichtungsanzeiger nicht zum Ankündigen einer Überholabsicht geeignet sei. Mag sein, dass sich dass in den letzten Jahren geändert hat… doch dann zeige ich mich ehrlich erstaunt. Ich selber bewege inzwischen so selten ein KFZ und habe es dann nicht besonders eilig, als dass ich solche Themen noch aktiv verfolge.dass der Blinker unter kurze Leuchtzeichen fällt sofern nicht länger aktiviert?
Fand das deutlich weniger aggressiv als Fernlicht, werde das aber dann wohl in Zukunft unterlassen.
kommt auch intramodal oft genug vor.Und genau diesen Supermanneffekt gibt es dann eben leider auch zwischen Radfahrern und Fußgängern.
Oft erlebe ich es, dass Leute mit 100 auf einer leeren dreispurigen Autobahn in der Mitte und machmal sogar ganz links fahren. Die erzeugen dann einen völlig unnötigen Stau.
Ich blinke gelegentlich links in solchen Situationen um meine Überholabsicht anzuzeigen und auch um nicht von hinten selbst bedrängt zu werden.
Mag sein, dass Du de jure recht hast, aber so sachlich erschließt sich mir nicht ganz der Unterschied, warum (Licht-) Hupe OK sein soll, aber links Blinken eine Nötigung darstellt.
wieder was gelerntauch dann, wenn der Überholvorgang erst nach einem Spurwechsel des Vorherfahrenden möglich ist.
Blinken ist doch ein Leuchtzeichen. Worin liegt da das Problem?Leuchtzeichen hingegen dürfen gemäß Wortlaut der StVO
Wenn sie leer ist darfst Du auch gerne rückwärts fahren.erschließt es sich mir nicht, wie man auf einer leeren Autobahn durch stures Nutzen der mittleren Spur einen Stau verursachen kann.
Blinken ist doch ein Leuchtzeichen. Worin liegt da das Problem?
Es wird Zeit, dass Juristen / Gesetzgeber nicht ihre eigene Sprache pflegen, sondern sich so ausdrücken, dass möglichst 100% den Sinn der Texte auch verstehen ...Ich gehe aber davon aus, dass Juristendeutsch und Radfahrerdeutsch hier nicht identisch sind [...]